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Beitrag #26, verfasst am 02.06.2012 | 13:53 Uhr
Jolly113
Ich hoffe, dein Englisch ist gut. Hier ein Artikel über die letzte große Verhaftungswelle des FBI bezüglich der italienischen Mafia:
http://www.guardian.co.uk/world/2011/jan/20/fbi-arrests-127-mafia-crackdown
Das organisierte Verbrechen trägt nicht umsonst diesen Namen. ^^ Die Herren verfügen in der Regel über eine Schar von Anwälten. Kein Mitglied der Mafia wird so dumm sein, sich ohne Anwesenheit seines Anwalts verhören zu lassen.
Gemäß dem amerikanischen Grundgesetz hat jeder Verdächtige das Recht auf einen Anwalt (6th amendment). Sobald der Beschuldigte das Wort "Anwalt" auch nur flüstert, darf keine Polizeibehörde den Mann weiter befragen, weil die Ergebnisse dieses Verhörs dann nicht mehr bei Gericht zulässig sind.
Hallo, ich möchte eine Geschichte schreiben in der es um einen Mafiaboss geht, der geschnappt wird. Und das Ganze spielt in Amerika. Ich weiß eigentlich nicht einmal wirklich in welchen Zuständigkeitsbereich das fällt und wie die Verhörmethoden da so sind, ... weiß da jemand etwas darüber?
Ich hoffe, dein Englisch ist gut. Hier ein Artikel über die letzte große Verhaftungswelle des FBI bezüglich der italienischen Mafia:
http://www.guardian.co.uk/world/2011/jan/20/fbi-arrests-127-mafia-crackdown
Das organisierte Verbrechen trägt nicht umsonst diesen Namen. ^^ Die Herren verfügen in der Regel über eine Schar von Anwälten. Kein Mitglied der Mafia wird so dumm sein, sich ohne Anwesenheit seines Anwalts verhören zu lassen.
Gemäß dem amerikanischen Grundgesetz hat jeder Verdächtige das Recht auf einen Anwalt (6th amendment). Sobald der Beschuldigte das Wort "Anwalt" auch nur flüstert, darf keine Polizeibehörde den Mann weiter befragen, weil die Ergebnisse dieses Verhörs dann nicht mehr bei Gericht zulässig sind.
"Heilige Scheiße!", murmelte das Mädchen dumpf und starrte mit großen Augen in Richtung Bühne, auf der eine Band
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
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Beitrag #27, verfasst am 24.06.2012 | 14:42 Uhr
Hallo,
bräuchte mal eure Hilfe: Es geht bei mir in einer Story um häusliche Gewalt, die Polizei wird gerufen, ist auch schon da und hat dem Vater (Täter) die Handschcellen angelegt. Nun meine Fragen. Werden die Zeugen gleich vor Ort verhört? Das Opfer, die Lebensgefährtin des Vaters, ist nicht ansprechbar, wird ins Krankenhaus gebracht. Die 16-jährige Tochter, die die Tat beobachtet hat, ist natürlich völlig durch den Wind, aber MUSS sie gegenüber der Polizei gleich vor Ort ein Aussage machen? Wenn nicht, muss sie dann die nächsten Tage auf der Wache erscheinen?
Wie ist das eigentlich allgemein: Wenn das Opfer (die verletzte Frau), keine Anzeige erstatten möchte und die Tochter des Täters auch keine Aussage machen möchte, wird dann nichts gegen den Vater unternommen? Oder wird trotzdem ermittelt, weil ein "öffentliches Interesse" besteht?
Wie lange hält man den Täter nach seiner Festnahme eigentlich im Revier/ bzw. im Gefängnis fest?
Fragen über Fragen, ich weiß, aber vielleicht kann mir der ein oder andere behilflich sein oder mir einen hilfreichen Link benennen, bin ein wenig "ratlos"....
Danke ☺
bräuchte mal eure Hilfe: Es geht bei mir in einer Story um häusliche Gewalt, die Polizei wird gerufen, ist auch schon da und hat dem Vater (Täter) die Handschcellen angelegt. Nun meine Fragen. Werden die Zeugen gleich vor Ort verhört? Das Opfer, die Lebensgefährtin des Vaters, ist nicht ansprechbar, wird ins Krankenhaus gebracht. Die 16-jährige Tochter, die die Tat beobachtet hat, ist natürlich völlig durch den Wind, aber MUSS sie gegenüber der Polizei gleich vor Ort ein Aussage machen? Wenn nicht, muss sie dann die nächsten Tage auf der Wache erscheinen?
Wie ist das eigentlich allgemein: Wenn das Opfer (die verletzte Frau), keine Anzeige erstatten möchte und die Tochter des Täters auch keine Aussage machen möchte, wird dann nichts gegen den Vater unternommen? Oder wird trotzdem ermittelt, weil ein "öffentliches Interesse" besteht?
Wie lange hält man den Täter nach seiner Festnahme eigentlich im Revier/ bzw. im Gefängnis fest?
Fragen über Fragen, ich weiß, aber vielleicht kann mir der ein oder andere behilflich sein oder mir einen hilfreichen Link benennen, bin ein wenig "ratlos"....
Danke ☺
Omnia Vincit Amor- Vergil
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Beitrag #28, verfasst am 25.06.2012 | 18:07 Uhr
Morgaine666
Es gibt zwar eine Zeugenpflicht, aber wenn jemand keine Aussage zum Geschehen (!) machen will, wird er/sie deshalb nicht bestraft. Generell muss man Ermittlungsbeamten gegenüber Fragen zur eigenen Person (also Name, Geburtsdatum und Anschrift) beantworten. Verweigert man die Antwort auf weitere Fragen, so hat dies keine bußgeld- oder strafrechtlichen Folgen.
Wird man von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht geladen, muss man erscheinen (bei Nichterscheinen droht ein Ordnungsgeld) und eventuell Unterlagen vorlegen und Angaben zur Sache machen.
Würde man sich selbst oder Angehörige durch eine Aussage belasten, muss man gegenüber von Justiz und Polizei nur seine Personalien angeben.
Eine Zeugenverhandlung findet in Wirklichkeit in Abwesenheit von anderen Zeugen statt und läuft folgendermaßen ab:
Zuerst wird der Zeuge über Vor- und Zunamen, Alter, Stand oder Gewerbe, Wohnort und seine Beziehung zum Verletzten und/oder Beschuldigten befragt. Dann erfährt man als Zeuge den Gegenstand der Untersuchung, bevor man über sein Aussageverweigerungsrecht belehrt wird (denn bis zu diesem Zeitpunkt hat man nur über sich selbst und nicht die Ermittlungen geredet).
Es gibt auch eine informelle Befragung ohne vorherige Belehrung - nach der Art "Wer hat was gesehen?"-, die dazu dient, zu klären, ob eine Person als Zeuge in Frage kommt. Danach muss es allerdings formal wie oben beschrieben zugehen.
Was das Laden von Zeugen und die Vernehmung derer angeht, kannst du in der Strafprozessordnung §§ 48 bis 71 lesen, die darauf ausführlich und gut verständlich eingehen. :)
Morgaine666
Ich zweifle gerade, ob ihm die Polizisten sofort Handschellen legen würden ... da müsste jemand anderes etwas zu sagen. Was ich weiß, ist jedoch folgendes:
Eine Verhaftung ist eine freiheitsentziehende Maßnahme, also ein Eingriff in die Grundrechte, deshalb liegt die Entscheidung darüber bei einem Richter. Die Staatsanwaltschaft muss dem Gericht Gründe nennen, die eine Anordnung der Untersuchungshaft rechtfertigen und anschließend den Erlass eines Haftbefehls beantragen. Untersuchungshaft wird angeordnet, wenn jemand dringend (!) des Mordes, Todschlags, schwerer Körperverletzung oder besonders schwerer Brandstiftung verdächtig ist.
Die Polizei kann jemanden ohne Haftbefehl bei dringendem Tatverdacht vorläufig festnehmen. Der Festgenommene darf maximal bis zum Ablauf des folgenden Tages festgehalten werden und muss noch am Festnahmeort unverzüglich dem Richter vorgeführt werden, der dann wiederum einen Haftbefehl erlassen kann. Das bedeutet (bei all dem Schreibkram, der bei der Polizei auch noch anfällt), dass der vorläufig festgenommene innerhalb von 12 bis 24 Stunden vor dem Haftrichter landet.
Ich begebe mich jetzt auf dünnes Eis, weil ich mir absolut nicht sicher bin, und würde sagen, dass - wenn der Vater verhaftet und damit die ganze Maschinerie aus Staatsanwaltschaft und Haftrichter angeworfen wird - weiter ermittelt wird, auch wenn die Frau keine Anzeige macht. Das erscheint mir gerade sehr logisch, aber ob es die Gesetze auch so sehen? Die Frage sollte wirklich lieber jemand beantworten, der sich damit besser auskennt.
Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen. :) Wenn du irgendwelche weiteren Fragen hast, melde dich (zumindest zu dem, was ich geschrieben habe, könnte ich noch etwas ergänzen)!
Hallo,
bräuchte mal eure Hilfe: Es geht bei mir in einer Story um häusliche Gewalt, die Polizei wird gerufen, ist auch schon da und hat dem Vater (Täter) die Handschcellen angelegt. Nun meine Fragen. Werden die Zeugen gleich vor Ort verhört? Das Opfer, die Lebensgefährtin des Vaters, ist nicht ansprechbar, wird ins Krankenhaus gebracht. Die 16-jährige Tochter, die die Tat beobachtet hat, ist natürlich völlig durch den Wind, aber MUSS sie gegenüber der Polizei gleich vor Ort ein Aussage machen? Wenn nicht, muss sie dann die nächsten Tage auf der Wache erscheinen?
Es gibt zwar eine Zeugenpflicht, aber wenn jemand keine Aussage zum Geschehen (!) machen will, wird er/sie deshalb nicht bestraft. Generell muss man Ermittlungsbeamten gegenüber Fragen zur eigenen Person (also Name, Geburtsdatum und Anschrift) beantworten. Verweigert man die Antwort auf weitere Fragen, so hat dies keine bußgeld- oder strafrechtlichen Folgen.
Wird man von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht geladen, muss man erscheinen (bei Nichterscheinen droht ein Ordnungsgeld) und eventuell Unterlagen vorlegen und Angaben zur Sache machen.
Würde man sich selbst oder Angehörige durch eine Aussage belasten, muss man gegenüber von Justiz und Polizei nur seine Personalien angeben.
Eine Zeugenverhandlung findet in Wirklichkeit in Abwesenheit von anderen Zeugen statt und läuft folgendermaßen ab:
Zuerst wird der Zeuge über Vor- und Zunamen, Alter, Stand oder Gewerbe, Wohnort und seine Beziehung zum Verletzten und/oder Beschuldigten befragt. Dann erfährt man als Zeuge den Gegenstand der Untersuchung, bevor man über sein Aussageverweigerungsrecht belehrt wird (denn bis zu diesem Zeitpunkt hat man nur über sich selbst und nicht die Ermittlungen geredet).
Es gibt auch eine informelle Befragung ohne vorherige Belehrung - nach der Art "Wer hat was gesehen?"-, die dazu dient, zu klären, ob eine Person als Zeuge in Frage kommt. Danach muss es allerdings formal wie oben beschrieben zugehen.
Was das Laden von Zeugen und die Vernehmung derer angeht, kannst du in der Strafprozessordnung §§ 48 bis 71 lesen, die darauf ausführlich und gut verständlich eingehen. :)
Morgaine666
Es geht bei mir in einer Story um häusliche Gewalt, die Polizei wird gerufen, ist auch schon da und hat dem Vater (Täter) die Handschcellen angelegt. [...]
Wie ist das eigentlich allgemein: Wenn das Opfer (die verletzte Frau), keine Anzeige erstatten möchte und die Tochter des Täters auch keine Aussage machen möchte, wird dann nichts gegen den Vater unternommen? Oder wird trotzdem ermittelt, weil ein "öffentliches Interesse" besteht?
Wie lange hält man den Täter nach seiner Festnahme eigentlich im Revier/ bzw. im Gefängnis fest?
Fragen über Fragen, ich weiß, aber vielleicht kann mir der ein oder andere behilflich sein oder mir einen hilfreichen Link benennen, bin ein wenig "ratlos"....
Danke ☺
Ich zweifle gerade, ob ihm die Polizisten sofort Handschellen legen würden ... da müsste jemand anderes etwas zu sagen. Was ich weiß, ist jedoch folgendes:
Eine Verhaftung ist eine freiheitsentziehende Maßnahme, also ein Eingriff in die Grundrechte, deshalb liegt die Entscheidung darüber bei einem Richter. Die Staatsanwaltschaft muss dem Gericht Gründe nennen, die eine Anordnung der Untersuchungshaft rechtfertigen und anschließend den Erlass eines Haftbefehls beantragen. Untersuchungshaft wird angeordnet, wenn jemand dringend (!) des Mordes, Todschlags, schwerer Körperverletzung oder besonders schwerer Brandstiftung verdächtig ist.
Die Polizei kann jemanden ohne Haftbefehl bei dringendem Tatverdacht vorläufig festnehmen. Der Festgenommene darf maximal bis zum Ablauf des folgenden Tages festgehalten werden und muss noch am Festnahmeort unverzüglich dem Richter vorgeführt werden, der dann wiederum einen Haftbefehl erlassen kann. Das bedeutet (bei all dem Schreibkram, der bei der Polizei auch noch anfällt), dass der vorläufig festgenommene innerhalb von 12 bis 24 Stunden vor dem Haftrichter landet.
Ich begebe mich jetzt auf dünnes Eis, weil ich mir absolut nicht sicher bin, und würde sagen, dass - wenn der Vater verhaftet und damit die ganze Maschinerie aus Staatsanwaltschaft und Haftrichter angeworfen wird - weiter ermittelt wird, auch wenn die Frau keine Anzeige macht. Das erscheint mir gerade sehr logisch, aber ob es die Gesetze auch so sehen? Die Frage sollte wirklich lieber jemand beantworten, der sich damit besser auskennt.
Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen. :) Wenn du irgendwelche weiteren Fragen hast, melde dich (zumindest zu dem, was ich geschrieben habe, könnte ich noch etwas ergänzen)!
"At duga at skriva er at tora at skriva." (Kim Simonsen, 2003 in: Dreymar um opin vindeyga)
[Schreiben zu können ist schreiben zu wagen.]
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Beitrag #29, verfasst am 25.06.2012 | 20:30 Uhr
Hallo Ninne,
ich danke dir für deine Mühe und deine sehr ausführlichen Informationen! Das hat einiges Licht in mein "Dunkel" gebracht. Jetzt weiß ich, dass alle Anwesenden zumindest ihre Personalien angeben müssen und eine erste Befragung möglicherweise auch durchgeführt werden kann.
In meiner Geschihcte wird der Vater in "Handschellen" gelegt (wobei ich mir auch nicht sicher bin, ob es noch die klassischen Handschellen" bei der Polizei gibt...), weil die Tochter ja die Polizei gerufen hat und der Vater ausrastet und um sich schägt, als er die Polizisten entdeckt. Irgendwo habe ich gelsen, dass jemand auch "in Gewahrsam" genommen werden kann, wenn eine Gefahr von ihm ausgeht, er ist ja auch stark alkoholisiert und aggressiv. Diese Massnahme wäre zur Gefahrenabwehr, muss er dann auch einem Haftrichter vorgeführt werden? Auch wenn bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Anzeige gegen ihn erstattet wurde?
Ich habe auch noch nichts Eindeutiges in den Weiten des Netzes gefunden, was die Frage angeht, ob von Amts wegen ermittelt wird, aber man hört ja oft, dass in Fällen häuslicher Gewalt viele Opfer keine Anzeige erstatten oder diese zurückziehen und dann weiter mit dem Täter unter einem Dach leben. Ich muß mal sehen, wie ich das alles eingermaßen glaubwürdig in meiner Geschichte hinbekommen kann. Wenn man einmal anfängt, kommen ja immer mehr Fragen auf....
Danke nochmals für deine Mühe!
ich danke dir für deine Mühe und deine sehr ausführlichen Informationen! Das hat einiges Licht in mein "Dunkel" gebracht. Jetzt weiß ich, dass alle Anwesenden zumindest ihre Personalien angeben müssen und eine erste Befragung möglicherweise auch durchgeführt werden kann.
In meiner Geschihcte wird der Vater in "Handschellen" gelegt (wobei ich mir auch nicht sicher bin, ob es noch die klassischen Handschellen" bei der Polizei gibt...), weil die Tochter ja die Polizei gerufen hat und der Vater ausrastet und um sich schägt, als er die Polizisten entdeckt. Irgendwo habe ich gelsen, dass jemand auch "in Gewahrsam" genommen werden kann, wenn eine Gefahr von ihm ausgeht, er ist ja auch stark alkoholisiert und aggressiv. Diese Massnahme wäre zur Gefahrenabwehr, muss er dann auch einem Haftrichter vorgeführt werden? Auch wenn bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Anzeige gegen ihn erstattet wurde?
Ich habe auch noch nichts Eindeutiges in den Weiten des Netzes gefunden, was die Frage angeht, ob von Amts wegen ermittelt wird, aber man hört ja oft, dass in Fällen häuslicher Gewalt viele Opfer keine Anzeige erstatten oder diese zurückziehen und dann weiter mit dem Täter unter einem Dach leben. Ich muß mal sehen, wie ich das alles eingermaßen glaubwürdig in meiner Geschichte hinbekommen kann. Wenn man einmal anfängt, kommen ja immer mehr Fragen auf....
Danke nochmals für deine Mühe!
Omnia Vincit Amor- Vergil
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Beitrag #30, verfasst am 25.06.2012 | 20:58 Uhr
Morgaine666
Hallo Morgaine,
nichts zu danken, habe ich doch gerne gemacht. ☺
Also Handschellen sind durchaus noch üblich, daneben werden allerdings auch Plastikbinder verwendet, die deutlich praktischer sind - sie sind leicht und in großer Menge leicht zu transportieren. Wird ein Täter in Handschellen gelegt, so wird er "geschlossen", denn die Metallringe heißen Schließen. Es ist allerdings auch nicht verkehrt, von Handschellen zu sprechen. 😉 Wichtig ist allerdings, dass hinten geschlossen wird - also Hände auf dem Rücken -, um Flucht und mögliche Gegenwehr zu verhindern und nicht - wie man so oft im Fernsehen sieht - vorne.
Ah gut, wenn die Tochter die Polizei zur Hilfe gerufen hat, müsste alles stimmig sein. Dieses "in Gewahrsam nehmen" entspricht, denke ich, der vorläufigen Festnahme, die ich im letzten Post beschrieben habe. Dann kann die Polizei jemanden auch ohne Haftbefehl für bis zu 48 Stunden aus dem Verkehr ziehen. Ich begebe mich jetzt wieder auf dünnes Eis und würde fast meinen, dass er auch in diesem Fall einem Richter vorgeführt werden würde, der allerdings höchst wahrscheinlich keinen Haftbefehl ausstellen würde. Aber ich bin mir da absolut nicht sicher ... Bei häuslicher Gewalt bin ich mir - aus den gleichen Gründen, die du nennst - ziemlich unsicher. Es wäre vielleicht denkbar, dass sich der Anfangsverdacht nicht bestätigt und deshalb nicht weiter ermittelt wird (weil die Zeugen beispielsweise ihre Aussagen zurückziehen?).
Hoffe, ich konnte dir einigermaßen weiterhelfen.
In meiner Geschihcte wird der Vater in "Handschellen" gelegt (wobei ich mir auch nicht sicher bin, ob es noch die klassischen Handschellen" bei der Polizei gibt...), weil die Tochter ja die Polizei gerufen hat und der Vater ausrastet und um sich schägt, als er die Polizisten entdeckt. Irgendwo habe ich gelsen, dass jemand auch "in Gewahrsam" genommen werden kann, wenn eine Gefahr von ihm ausgeht, er ist ja auch stark alkoholisiert und aggressiv. Diese Massnahme wäre zur Gefahrenabwehr, muss er dann auch einem Haftrichter vorgeführt werden? Auch wenn bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Anzeige gegen ihn erstattet wurde?
Hallo Morgaine,
nichts zu danken, habe ich doch gerne gemacht. ☺
Also Handschellen sind durchaus noch üblich, daneben werden allerdings auch Plastikbinder verwendet, die deutlich praktischer sind - sie sind leicht und in großer Menge leicht zu transportieren. Wird ein Täter in Handschellen gelegt, so wird er "geschlossen", denn die Metallringe heißen Schließen. Es ist allerdings auch nicht verkehrt, von Handschellen zu sprechen. 😉 Wichtig ist allerdings, dass hinten geschlossen wird - also Hände auf dem Rücken -, um Flucht und mögliche Gegenwehr zu verhindern und nicht - wie man so oft im Fernsehen sieht - vorne.
Ah gut, wenn die Tochter die Polizei zur Hilfe gerufen hat, müsste alles stimmig sein. Dieses "in Gewahrsam nehmen" entspricht, denke ich, der vorläufigen Festnahme, die ich im letzten Post beschrieben habe. Dann kann die Polizei jemanden auch ohne Haftbefehl für bis zu 48 Stunden aus dem Verkehr ziehen. Ich begebe mich jetzt wieder auf dünnes Eis und würde fast meinen, dass er auch in diesem Fall einem Richter vorgeführt werden würde, der allerdings höchst wahrscheinlich keinen Haftbefehl ausstellen würde. Aber ich bin mir da absolut nicht sicher ... Bei häuslicher Gewalt bin ich mir - aus den gleichen Gründen, die du nennst - ziemlich unsicher. Es wäre vielleicht denkbar, dass sich der Anfangsverdacht nicht bestätigt und deshalb nicht weiter ermittelt wird (weil die Zeugen beispielsweise ihre Aussagen zurückziehen?).
Hoffe, ich konnte dir einigermaßen weiterhelfen.
"At duga at skriva er at tora at skriva." (Kim Simonsen, 2003 in: Dreymar um opin vindeyga)
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Beitrag #31, verfasst am 24.07.2012 | 22:16 Uhr
Hallo, ich hätte da auch ein paar Fragen:
1. Eine meiner Nebenfiguren ist eine Kriminalbeamtin, die einen Mordfall betreuen/ leiten soll. Welche Posten hätte sie und was für Arbeiten würde sie erledigen?
2. Wie läuft es ab, wenn den Angehörigen der Tod eines Familienmitglieds mitgeteilt wird? Wie viele Beamte rücken an, muss ein Psychologe mitkommen, was hat der Überbringer der Nachricht für diesen Fall gelernt?
3. Wenn die Familie nach der Unterrichtung befragt/ verhört werden soll, wie wird das gehandhabt? Bittet man sie tags darauf in die Polizeidienststelle? Und ich nehme mal an ein Verhör läuft nicht ab wie bei CSI?
Vielen Dank schon mal im Voraus :)
1. Eine meiner Nebenfiguren ist eine Kriminalbeamtin, die einen Mordfall betreuen/ leiten soll. Welche Posten hätte sie und was für Arbeiten würde sie erledigen?
2. Wie läuft es ab, wenn den Angehörigen der Tod eines Familienmitglieds mitgeteilt wird? Wie viele Beamte rücken an, muss ein Psychologe mitkommen, was hat der Überbringer der Nachricht für diesen Fall gelernt?
3. Wenn die Familie nach der Unterrichtung befragt/ verhört werden soll, wie wird das gehandhabt? Bittet man sie tags darauf in die Polizeidienststelle? Und ich nehme mal an ein Verhör läuft nicht ab wie bei CSI?
Vielen Dank schon mal im Voraus :)
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Beitrag #32, verfasst am 24.07.2012 | 22:58 Uhr
Lucifuga
Im Fall eines Kapitalverbrechens würde wohl eine Mordkommission gegründet (polizeiliche Organisationseinheit der Kriminalpolizei zur Aufklärung von Kapitalverbrechen), deren Leitung einem gehobenen Beamten obliegt (Kriminalhauptkommissar).
Die Mordkommission besteht aus einem Kommissionsleiter, einem Aktenführer, einem Tatortteam und mehreren Ermittlungsteams. Die Ermittler sind spezialisiert auf Personal-, Sach- oder Tatortbeweiserhebung (Spurensicherung) sowie auf Ermittlungen (z. B. Profiling).
Ganz sicher bin ich nicht, aber der ermittelnde Beamte wird wohl in Begleitung eines Kollegen an die Tür der angehörigen klopfen.
Den Luxus, dafür einen Psychologen zur Hand zu haben, traue ich der Polizei nun nicht zu. Psychologen oder andere Seelsorger werden eher eingesetzt, wenn die Opferzahlen sehr hoch sind (Bahn- oder Flugzeugunfälle).
Wie die Nachricht überbracht wird, wird davon abhängen, ob die Angehörigen zu den Tatverdächtigen gehören. Dann würde der Beamte darauf achten, wie die Familie auf die Mitteilung reagiert, daß ihr Angehöriger Opfer eines Gewaltverbrechens geworden ist.
Steht die Familie in Verdacht, wäre es wohl angebracht zu fragen, wann sie den Mann/die Frau das letzte Mal gesehen haben, um erst danach zu eröffnen, daß jemand gestorben ist.
Wenn der Schock zu groß ist, kann der Beamte natürlich ausgewählte Personen ins Präsidium bitten. Befragungen werden ganz sicher nicht wie im TV vorgenommen, wenn noch kein dringender Tatverdacht besteht und man erst einmal Verdächtige ausschließen muß.
Es dann zuerst einmal nur eine "freundliche" Befragung, bei der man sich aber bestimmt auch unwohl fühlt. Immerhin hat man ja dann gerade einen nahen Verwandten verloren.
Hallo, ich hätte da auch ein paar Fragen:
1. Eine meiner Nebenfiguren ist eine Kriminalbeamtin, die einen Mordfall betreuen/ leiten soll. Welche Posten hätte sie und was für Arbeiten würde sie erledigen?
2. Wie läuft es ab, wenn den Angehörigen der Tod eines Familienmitglieds mitgeteilt wird? Wie viele Beamte rücken an, muss ein Psychologe mitkommen, was hat der Überbringer der Nachricht für diesen Fall gelernt?
3. Wenn die Familie nach der Unterrichtung befragt/ verhört werden soll, wie wird das gehandhabt? Bittet man sie tags darauf in die Polizeidienststelle? Und ich nehme mal an ein Verhör läuft nicht ab wie bei CSI?
Vielen Dank schon mal im Voraus :)
Im Fall eines Kapitalverbrechens würde wohl eine Mordkommission gegründet (polizeiliche Organisationseinheit der Kriminalpolizei zur Aufklärung von Kapitalverbrechen), deren Leitung einem gehobenen Beamten obliegt (Kriminalhauptkommissar).
Die Mordkommission besteht aus einem Kommissionsleiter, einem Aktenführer, einem Tatortteam und mehreren Ermittlungsteams. Die Ermittler sind spezialisiert auf Personal-, Sach- oder Tatortbeweiserhebung (Spurensicherung) sowie auf Ermittlungen (z. B. Profiling).
Ganz sicher bin ich nicht, aber der ermittelnde Beamte wird wohl in Begleitung eines Kollegen an die Tür der angehörigen klopfen.
Den Luxus, dafür einen Psychologen zur Hand zu haben, traue ich der Polizei nun nicht zu. Psychologen oder andere Seelsorger werden eher eingesetzt, wenn die Opferzahlen sehr hoch sind (Bahn- oder Flugzeugunfälle).
Wie die Nachricht überbracht wird, wird davon abhängen, ob die Angehörigen zu den Tatverdächtigen gehören. Dann würde der Beamte darauf achten, wie die Familie auf die Mitteilung reagiert, daß ihr Angehöriger Opfer eines Gewaltverbrechens geworden ist.
Steht die Familie in Verdacht, wäre es wohl angebracht zu fragen, wann sie den Mann/die Frau das letzte Mal gesehen haben, um erst danach zu eröffnen, daß jemand gestorben ist.
Wenn der Schock zu groß ist, kann der Beamte natürlich ausgewählte Personen ins Präsidium bitten. Befragungen werden ganz sicher nicht wie im TV vorgenommen, wenn noch kein dringender Tatverdacht besteht und man erst einmal Verdächtige ausschließen muß.
Es dann zuerst einmal nur eine "freundliche" Befragung, bei der man sich aber bestimmt auch unwohl fühlt. Immerhin hat man ja dann gerade einen nahen Verwandten verloren.
"Heilige Scheiße!", murmelte das Mädchen dumpf und starrte mit großen Augen in Richtung Bühne, auf der eine Band
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
Beiträge: 421
Rang: Paragraphenreiter
Beitrag #33, verfasst am 24.07.2012 | 23:15 Uhr
Danke, das hilft mir schon mal sehr viel weiter!
A l e x
Kennt sich jemand mit dem Vorgehen der Polizei aus, wenn Jugendliche spurlos verschwinden?
In meinem Fall geht es um ein 17-jähriges Mädchen, das im Sommer 2004 spurlos verschwindet, und ich finde dazu keine wirklich aussagekräftigen Informationen.
- Ist es realistisch, dass zuerst zwei Polizeibeamte zur Familie nach Hause kommen, dann in kleinerem Rahmen öffentliche Plätze etc. durchsucht werden und nach einigen Tagen eine größere Fahndung eingeleitet wird?
- Gibt es feste Kriterien, ab wann eine großflächige Suche wieder eingestellt wird? Wird das, wenn es keine Spuren gibt, schon nach einigen Tagen/Wochen gemacht oder erst nach längerer Zeit?
- Wird danach noch weiter ermittelt, auch wenn es keine verwertbaren Spuren gibt?
Der einzige Artikel, den ich dazu passend gefunden habe, ist dieser hier:
http://www.news.de/gesellschaft/855073755/die-urangst-vor-der-kinderleiche/1/
Darin steht, dass die großflächige Suche im Fall des 11-jährigen Mirco 2010 nach einigen Wochen eingestellt wurde. Würde das bei einer 17-jährigen früher gemacht werden oder lässt sich das nicht pauschal am Alter festmachen? (Optimal wäre es für mich, wenn es diesbezüglich keine pauschale Vorgehensweise gäbe, weil ich zeitlich dann mehr Freiheiten hätte.)
Danke im Voraus für jede Info. :)
In meinem Fall geht es um ein 17-jähriges Mädchen, das im Sommer 2004 spurlos verschwindet, und ich finde dazu keine wirklich aussagekräftigen Informationen.
- Ist es realistisch, dass zuerst zwei Polizeibeamte zur Familie nach Hause kommen, dann in kleinerem Rahmen öffentliche Plätze etc. durchsucht werden und nach einigen Tagen eine größere Fahndung eingeleitet wird?
- Gibt es feste Kriterien, ab wann eine großflächige Suche wieder eingestellt wird? Wird das, wenn es keine Spuren gibt, schon nach einigen Tagen/Wochen gemacht oder erst nach längerer Zeit?
- Wird danach noch weiter ermittelt, auch wenn es keine verwertbaren Spuren gibt?
Der einzige Artikel, den ich dazu passend gefunden habe, ist dieser hier:
http://www.news.de/gesellschaft/855073755/die-urangst-vor-der-kinderleiche/1/
Darin steht, dass die großflächige Suche im Fall des 11-jährigen Mirco 2010 nach einigen Wochen eingestellt wurde. Würde das bei einer 17-jährigen früher gemacht werden oder lässt sich das nicht pauschal am Alter festmachen? (Optimal wäre es für mich, wenn es diesbezüglich keine pauschale Vorgehensweise gäbe, weil ich zeitlich dann mehr Freiheiten hätte.)
Danke im Voraus für jede Info. :)
Operator
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Beitrag #35, verfasst am 22.08.2012 | 13:45 Uhr
Mimikry
Mit siebzehn wird das Mädchen wohl schon eher wie ein Erwachsener behandelt werden, denke ich mal. Die Polizei würde erstmal vermuten, die junge Dame ist wegen Liebeskummer oder anderen Problemen von zu Hause fort gegangen.
Vermisste Erwachsene
Beim Verschwinden von Erwachsenen wird die Polizei noch zurückhaltender vorgehen, da mündigen Erwachsenen das Eigenbestimmungsrecht vorbehalten ist. Sollte dennoch eine Fahndung ausgelöst werden, und wird die gesuchte Person in einem unbedrohlichen Zustand angetroffen, genügt es, sie von der Suche in Kenntnis zu setzen. Das Verfahren wird dann eingestellt. Ansonsten gilt bei Erwachsenen die polizeiliche Praxis, Vermisstenanzeigen zwar entgegenzunehmen und zu registrieren, aber nicht bei jeder Anzeige eine Fahndung auszulösen. Ungerechtfertigt ausgelöste Fahndungen können im schlimmsten Fall sogar in Geldforderungen an die Suchenden münden.
Faktoren für eine dringliche Vermisstensuche
Sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen gibt es eine ganze Reihe von Faktoren, welche die Dringlichkeit bei der Vermisstensuche erhöhen. Ist einer der folgenden Punkte erfüllt, kann die polizeiliche Fahndung nach einem vermissten Erwachsenen bzw. einem Kind auch sofort beginnen:
- Begründeter Verdacht auf ein Verbrechen (Entführung, Mord oder sonstige Gewalt)
- Begründeter Verdacht auf Selbstgefährdung (Suizid o.Ä.)
- Verdacht auf ein beabsichtigtes Verbrechen (Vermisster als Tatverdächtiger)
- Herabgesetzte Steuerungs- und Orientierungsfähigkeit, etwa bei psychisch Kranken, Demenzkranken u.Ä
- Akute Lebensgefahr, zum Beispiel bei Abhängigkeit von Medikamenten
Vermisstensuche über die Presse
Vermisstenanzeigen werden in der Regel über die Presseabteilung der örtlichen Polizei an die Medien weiter gegeben und entsprechend in den lokalen Tageszeitungen der Region veröffentlicht. Zur Vermisstenanzeige gehören eine Personenbeschreibung, im besten Fall ein aktuelles Foto und Angaben über Zeit und Ort, an denen der / die Vermisste zum letzten Mal gesehen wurde. Oftmals geht die Vermisstensuche in der Presse mit einer gleichzeitigen Sendung über die lokalen Rundfunksender einher.
Kennt sich jemand mit dem Vorgehen der Polizei aus, wenn Jugendliche spurlos verschwinden?
In meinem Fall geht es um ein 17-jähriges Mädchen, das im Sommer 2004 spurlos verschwindet, und ich finde dazu keine wirklich aussagekräftigen Informationen.
Mit siebzehn wird das Mädchen wohl schon eher wie ein Erwachsener behandelt werden, denke ich mal. Die Polizei würde erstmal vermuten, die junge Dame ist wegen Liebeskummer oder anderen Problemen von zu Hause fort gegangen.
Vermisste Erwachsene
Beim Verschwinden von Erwachsenen wird die Polizei noch zurückhaltender vorgehen, da mündigen Erwachsenen das Eigenbestimmungsrecht vorbehalten ist. Sollte dennoch eine Fahndung ausgelöst werden, und wird die gesuchte Person in einem unbedrohlichen Zustand angetroffen, genügt es, sie von der Suche in Kenntnis zu setzen. Das Verfahren wird dann eingestellt. Ansonsten gilt bei Erwachsenen die polizeiliche Praxis, Vermisstenanzeigen zwar entgegenzunehmen und zu registrieren, aber nicht bei jeder Anzeige eine Fahndung auszulösen. Ungerechtfertigt ausgelöste Fahndungen können im schlimmsten Fall sogar in Geldforderungen an die Suchenden münden.
Faktoren für eine dringliche Vermisstensuche
Sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen gibt es eine ganze Reihe von Faktoren, welche die Dringlichkeit bei der Vermisstensuche erhöhen. Ist einer der folgenden Punkte erfüllt, kann die polizeiliche Fahndung nach einem vermissten Erwachsenen bzw. einem Kind auch sofort beginnen:
- Begründeter Verdacht auf ein Verbrechen (Entführung, Mord oder sonstige Gewalt)
- Begründeter Verdacht auf Selbstgefährdung (Suizid o.Ä.)
- Verdacht auf ein beabsichtigtes Verbrechen (Vermisster als Tatverdächtiger)
- Herabgesetzte Steuerungs- und Orientierungsfähigkeit, etwa bei psychisch Kranken, Demenzkranken u.Ä
- Akute Lebensgefahr, zum Beispiel bei Abhängigkeit von Medikamenten
Vermisstensuche über die Presse
Vermisstenanzeigen werden in der Regel über die Presseabteilung der örtlichen Polizei an die Medien weiter gegeben und entsprechend in den lokalen Tageszeitungen der Region veröffentlicht. Zur Vermisstenanzeige gehören eine Personenbeschreibung, im besten Fall ein aktuelles Foto und Angaben über Zeit und Ort, an denen der / die Vermisste zum letzten Mal gesehen wurde. Oftmals geht die Vermisstensuche in der Presse mit einer gleichzeitigen Sendung über die lokalen Rundfunksender einher.
"Heilige Scheiße!", murmelte das Mädchen dumpf und starrte mit großen Augen in Richtung Bühne, auf der eine Band
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
A l e x
Beitrag #36, verfasst am 22.08.2012 | 15:44 Uhr
Panthera
Das wäre optimal für mich; genau so hab ich es in der Rohfassung beschrieben. :) Nachdem die Familie aber glaubhaft versichert hat, sich das nicht vorstellen zu können, wird in der Geschichte nach ein paar Tagen erst in kleinerem Rahmen eine Suche gestartet, einige ergebnislose Wochen später doch eine größer angelegte Fahndung. Minderjährig ist sie ja trotzdem noch, sie ist einen Monat vor ihrem Verschwinden 17 geworden.
Die Infos über die Presse passen auch perfekt; vielen Dank! :)
MimikryKennt sich jemand mit dem Vorgehen der Polizei aus, wenn Jugendliche spurlos verschwinden?
In meinem Fall geht es um ein 17-jähriges Mädchen, das im Sommer 2004 spurlos verschwindet, und ich finde dazu keine wirklich aussagekräftigen Informationen.
Mit siebzehn wird das Mädchen wohl schon eher wie ein Erwachsener behandelt werden, denke ich mal. Die Polizei würde erstmal vermuten, die junge Dame ist wegen Liebeskummer oder anderen Problemen von zu Hause fort gegangen.
Das wäre optimal für mich; genau so hab ich es in der Rohfassung beschrieben. :) Nachdem die Familie aber glaubhaft versichert hat, sich das nicht vorstellen zu können, wird in der Geschichte nach ein paar Tagen erst in kleinerem Rahmen eine Suche gestartet, einige ergebnislose Wochen später doch eine größer angelegte Fahndung. Minderjährig ist sie ja trotzdem noch, sie ist einen Monat vor ihrem Verschwinden 17 geworden.
Die Infos über die Presse passen auch perfekt; vielen Dank! :)
Operator
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Beitrag #37, verfasst am 22.08.2012 | 18:32 Uhr
Mimikry
Solche groß angelegte Suchen werden nur durchgeführt, wenn begründeter Verdacht auf ein Verbrechen besteht. Sondereinsätze kosten einen Haufen Geld, das auszugeben muß man erstmal mit gutem Grund rechtfertigen.
Bei Kindern unter 14 würde die Polizei sicherlich engermaschig und auch einen längeren Zeitraum suchen.
In Fall einer vermißten Jugendlichen würde man wohl besser mit den Medien bedient sein. Zeitung, Internet und Radio.
Wäre nicht unwahrscheinlich, daß die Suche keine Ergebnisse bringt, wenn die Gesuchte nicht gefunden werden möchte.
Dafür wäre es dann aber besser, wenn sie nicht gerade bei einem Freund Unterschlupf sucht, diese Adressen werden natürlich abgeklappert.
Da kann ich ein Beispiel aus eigener Erfahrung anführen. Meine kleine Schwester (damals 14) hat einer Klassenkameradin Unterschlupf gewährt, die von zuhause fortgelaufen war. Wir bekamen dann am nächsten Tag Besuch von zwei Polizeibeamten, noch bevor ich die Eltern darüber informieren konnte, daß deren Tochter bei uns schläft (meine Schwester hatte sich mir dann doch anvertraut, weil die Sache zu groß wurde).
Die Eltern haben das Mädchen natürlich vermißt gemeldet und die Polizei klapperte die Klassenliste ab, um auszuschließen, daß sie sich bei einer Freundin aufhält.
Das wäre optimal für mich; genau so hab ich es in der Rohfassung beschrieben. :) Nachdem die Familie aber glaubhaft versichert hat, sich das nicht vorstellen zu können, wird in der Geschichte nach ein paar Tagen erst in kleinerem Rahmen eine Suche gestartet, einige ergebnislose Wochen später doch eine größer angelegte Fahndung. Minderjährig ist sie ja trotzdem noch, sie ist einen Monat vor ihrem Verschwinden 17 geworden.
Solche groß angelegte Suchen werden nur durchgeführt, wenn begründeter Verdacht auf ein Verbrechen besteht. Sondereinsätze kosten einen Haufen Geld, das auszugeben muß man erstmal mit gutem Grund rechtfertigen.
Bei Kindern unter 14 würde die Polizei sicherlich engermaschig und auch einen längeren Zeitraum suchen.
In Fall einer vermißten Jugendlichen würde man wohl besser mit den Medien bedient sein. Zeitung, Internet und Radio.
Wäre nicht unwahrscheinlich, daß die Suche keine Ergebnisse bringt, wenn die Gesuchte nicht gefunden werden möchte.
Dafür wäre es dann aber besser, wenn sie nicht gerade bei einem Freund Unterschlupf sucht, diese Adressen werden natürlich abgeklappert.
Da kann ich ein Beispiel aus eigener Erfahrung anführen. Meine kleine Schwester (damals 14) hat einer Klassenkameradin Unterschlupf gewährt, die von zuhause fortgelaufen war. Wir bekamen dann am nächsten Tag Besuch von zwei Polizeibeamten, noch bevor ich die Eltern darüber informieren konnte, daß deren Tochter bei uns schläft (meine Schwester hatte sich mir dann doch anvertraut, weil die Sache zu groß wurde).
Die Eltern haben das Mädchen natürlich vermißt gemeldet und die Polizei klapperte die Klassenliste ab, um auszuschließen, daß sie sich bei einer Freundin aufhält.
"Heilige Scheiße!", murmelte das Mädchen dumpf und starrte mit großen Augen in Richtung Bühne, auf der eine Band
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
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A l e x
Panthera
Hmm. Heißt das, im Falle einer vermissten 17-jährigen würde von Seiten der Polizei _nichts_ unternommen werden? o.o
MimikryDas wäre optimal für mich; genau so hab ich es in der Rohfassung beschrieben. :) Nachdem die Familie aber glaubhaft versichert hat, sich das nicht vorstellen zu können, wird in der Geschichte nach ein paar Tagen erst in kleinerem Rahmen eine Suche gestartet, einige ergebnislose Wochen später doch eine größer angelegte Fahndung. Minderjährig ist sie ja trotzdem noch, sie ist einen Monat vor ihrem Verschwinden 17 geworden.
Solche groß angelegte Suchen werden nur durchgeführt, wenn begründeter Verdacht auf ein Verbrechen besteht. Sondereinsätze kosten einen Haufen Geld, das auszugeben muß man erstmal mit gutem Grund rechtfertigen.
Bei Kindern unter 14 würde die Polizei sicherlich engermaschig und auch einen längeren Zeitraum suchen.
In Fall einer vermißten Jugendlichen würde man wohl besser mit den Medien bedient sein. Zeitung, Internet und Radio.
Wäre nicht unwahrscheinlich, daß die Suche keine Ergebnisse bringt, wenn die Gesuchte nicht gefunden werden möchte.
Dafür wäre es dann aber besser, wenn sie nicht gerade bei einem Freund Unterschlupf sucht, diese Adressen werden natürlich abgeklappert.
Hmm. Heißt das, im Falle einer vermissten 17-jährigen würde von Seiten der Polizei _nichts_ unternommen werden? o.o
Operator
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Mimikry
Doch, sicher. Aber nicht gleich eine Großfahndung, dazu müßte eben ein begründeter Verdacht vorliegen (z.B.: jemand hat beobachtet, wie sie in ein Auto gezerrt wird) oder sie hat dringliche gesundheitliche Probleme wie Diabetes und hat ihre Medikamente zuhause gelassen.
Da dein Chara noch nicht volljährig ist, wird die Polizei in jedem Fall nach ihr suchen. Und von den Eltern eben mögliche Aufenthaltsorte wissen wollen.
Wenn sie aber vor ihrem Verschwinden gesund und munter war, keinen Selbstmord angekündigt hat und sonst auch nichts Bemerkenswertes passiert ist, sehe ich die Polizei nun nicht in Hundertschaften nach ihr fahnden, dafür bräuchten sie ja auch einen trifftigen Grund (z.B. man hat sie zuletzt mit einem Rad einen einsamen Waldweg entlangfahren sehen oder sie ist bei Ausflug in unwegbarem Gelände verloren gegangen).
Liegt kein Verbrechen vor und die junge Dame hat sich nach dem Weglaufen irgendwo versteckt, wo die Eltern sie nicht vermuten werden, stehen die Chancen schlecht für die Polizei, sie jemals zu finden.
Man würde natürlich festzustellen versuchen, ob die Vermißte einen Unfall erlitten hat und Krankenhäuser kontaktieren. Und sich eben die familiäre Situation ansehen (Scheidung? Häusliche Gewalt?) und dann noch in der Schule nachfragen, ob Auffälligkeiten bestanden, die hilfreich bei der Suche sein könnten.
Ohne entsprechende Hinweise ist die Polizei auch relativ hilflos, wenn jemand verschwunden bleiben möchte.
Hmm. Heißt das, im Falle einer vermissten 17-jährigen würde von Seiten der Polizei _nichts_ unternommen werden? o.o
Doch, sicher. Aber nicht gleich eine Großfahndung, dazu müßte eben ein begründeter Verdacht vorliegen (z.B.: jemand hat beobachtet, wie sie in ein Auto gezerrt wird) oder sie hat dringliche gesundheitliche Probleme wie Diabetes und hat ihre Medikamente zuhause gelassen.
Da dein Chara noch nicht volljährig ist, wird die Polizei in jedem Fall nach ihr suchen. Und von den Eltern eben mögliche Aufenthaltsorte wissen wollen.
Wenn sie aber vor ihrem Verschwinden gesund und munter war, keinen Selbstmord angekündigt hat und sonst auch nichts Bemerkenswertes passiert ist, sehe ich die Polizei nun nicht in Hundertschaften nach ihr fahnden, dafür bräuchten sie ja auch einen trifftigen Grund (z.B. man hat sie zuletzt mit einem Rad einen einsamen Waldweg entlangfahren sehen oder sie ist bei Ausflug in unwegbarem Gelände verloren gegangen).
Liegt kein Verbrechen vor und die junge Dame hat sich nach dem Weglaufen irgendwo versteckt, wo die Eltern sie nicht vermuten werden, stehen die Chancen schlecht für die Polizei, sie jemals zu finden.
Man würde natürlich festzustellen versuchen, ob die Vermißte einen Unfall erlitten hat und Krankenhäuser kontaktieren. Und sich eben die familiäre Situation ansehen (Scheidung? Häusliche Gewalt?) und dann noch in der Schule nachfragen, ob Auffälligkeiten bestanden, die hilfreich bei der Suche sein könnten.
Ohne entsprechende Hinweise ist die Polizei auch relativ hilflos, wenn jemand verschwunden bleiben möchte.
"Heilige Scheiße!", murmelte das Mädchen dumpf und starrte mit großen Augen in Richtung Bühne, auf der eine Band
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
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A l e x
Beitrag #40, verfasst am 22.08.2012 | 19:12 Uhr
Aah, danke dir. :)
Gilt es als begründeter Verdacht, wenn ihre Sweatjacke blutverschmiert gefunden wurde, außer ihrer eigenen aber keine DNA darauf nachgewiesen werden kann? Das ist leider das Einzige, was gefunden wird, anders funktioniert die Story nicht. o.o Gesehen hat sie niemand, und sie wird tatsächlich erst mal vergeblich gesucht werden. Ich brauche nur eine Fahndung, die zumindest so groß und in den Medien präsent ist, dass sich ein anderer Charakter einige Jahre später noch daran erinnert. o.o
Gilt es als begründeter Verdacht, wenn ihre Sweatjacke blutverschmiert gefunden wurde, außer ihrer eigenen aber keine DNA darauf nachgewiesen werden kann? Das ist leider das Einzige, was gefunden wird, anders funktioniert die Story nicht. o.o Gesehen hat sie niemand, und sie wird tatsächlich erst mal vergeblich gesucht werden. Ich brauche nur eine Fahndung, die zumindest so groß und in den Medien präsent ist, dass sich ein anderer Charakter einige Jahre später noch daran erinnert. o.o
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Beitrag #41, verfasst am 22.08.2012 | 19:36 Uhr
Mimikry
Können ihre Eltern/ihre Familie/ihre beste Freundin oder sie selbst nicht irgendwie bekannt sein?
Dann würde es doch von den Medien größer aufgezogen werden- oder aber ihr Verschwinden ist sehr mysteriös, weil sie vielleicht auf einem öffentlichen Fest verschwindet und auf einmal nicht mehr von den Kameras erfasst wird.
Oder es kann doch ein Skandal geschehen, weil über sie eine "Hass"-seite im Internet existiert hat, und die Medien daraus eine Killerzusammenschließung sieht, o.ä..
Die Medien brauchen nur irgendwas reißerisches zu finden...
Gilt es als begründeter Verdacht, wenn ihre Sweatjacke blutverschmiert gefunden wurde, außer ihrer eigenen aber keine DNA darauf nachgewiesen werden kann? Das ist leider das Einzige, was gefunden wird, anders funktioniert die Story nicht. o.o Gesehen hat sie niemand, und sie wird tatsächlich erst mal vergeblich gesucht werden. Ich brauche nur eine Fahndung, die zumindest so groß und in den Medien präsent ist, dass sich ein anderer Charakter einige Jahre später noch daran erinnert. o.o
Können ihre Eltern/ihre Familie/ihre beste Freundin oder sie selbst nicht irgendwie bekannt sein?
Dann würde es doch von den Medien größer aufgezogen werden- oder aber ihr Verschwinden ist sehr mysteriös, weil sie vielleicht auf einem öffentlichen Fest verschwindet und auf einmal nicht mehr von den Kameras erfasst wird.
Oder es kann doch ein Skandal geschehen, weil über sie eine "Hass"-seite im Internet existiert hat, und die Medien daraus eine Killerzusammenschließung sieht, o.ä..
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Verweile nicht, oh freier Geist, denn dein ist das Himmelreich.
A l e x
Beitrag #42, verfasst am 22.08.2012 | 19:41 Uhr
ayola
Hmm, nein, das würde alles zum Rest des Plots nicht mehr passen. Die Fahndung ist letztlich nur ein kleiner Teil im Rahmen einer größeren Geschichte. Ich denke aber schon, dass die blutverschmierte Jacke "krass genug" sein müsste, um ein Verbrechen deutlich in Erwägung zu ziehen. (Und falls das nicht der Fall ist, überlege ich gerade, ob es mir für die Geschichte nicht dennoch ausreicht - Krimi-Serien sind auch nicht zu 100% realistisch. Lieber wäre es mir aber natürlich schon, keinen Patzer drin zu haben. o.o)
Mimikry
Gilt es als begründeter Verdacht, wenn ihre Sweatjacke blutverschmiert gefunden wurde, außer ihrer eigenen aber keine DNA darauf nachgewiesen werden kann? Das ist leider das Einzige, was gefunden wird, anders funktioniert die Story nicht. o.o Gesehen hat sie niemand, und sie wird tatsächlich erst mal vergeblich gesucht werden. Ich brauche nur eine Fahndung, die zumindest so groß und in den Medien präsent ist, dass sich ein anderer Charakter einige Jahre später noch daran erinnert. o.o
Können ihre Eltern/ihre Familie/ihre beste Freundin oder sie selbst nicht irgendwie bekannt sein?
Dann würde es doch von den Medien größer aufgezogen werden- oder aber ihr Verschwinden ist sehr mysteriös, weil sie vielleicht auf einem öffentlichen Fest verschwindet und auf einmal nicht mehr von den Kameras erfasst wird.
Oder es kann doch ein Skandal geschehen, weil über sie eine "Hass"-seite im Internet existiert hat, und die Medien daraus eine Killerzusammenschließung sieht, o.ä..
Die Medien brauchen nur irgendwas reißerisches zu finden...
Hmm, nein, das würde alles zum Rest des Plots nicht mehr passen. Die Fahndung ist letztlich nur ein kleiner Teil im Rahmen einer größeren Geschichte. Ich denke aber schon, dass die blutverschmierte Jacke "krass genug" sein müsste, um ein Verbrechen deutlich in Erwägung zu ziehen. (Und falls das nicht der Fall ist, überlege ich gerade, ob es mir für die Geschichte nicht dennoch ausreicht - Krimi-Serien sind auch nicht zu 100% realistisch. Lieber wäre es mir aber natürlich schon, keinen Patzer drin zu haben. o.o)
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Beitrag #43, verfasst am 22.08.2012 | 20:01 Uhr
Wie wäre es, wenn der Charakter sich daran erinnert, weil das Mädchen wem ähnlich sah (Freundin,Schwester, sich selbst...) oder aber etwas mit ihm/ihr gemeinsam hatte? Sportart, Schule, Wohnviertel?
Das bleibt dann länger hängen.
Das bleibt dann länger hängen.
Verweile nicht, oh freier Geist, denn dein ist das Himmelreich.
A l e x
ayola
Ja, aber dazu muss er ja auch erst mal irgendwie darauf aufmerksam gemacht werden, d.h. sie in der Presse gesehen haben. o.o Das Mädchen selbst hat recht unauffällig gelebt.
Inzwischen hab ich das hier gefunden:
http://www.tageszeitung-24.de/vermisst.php
Darin steht etwas über einen verschwundenen jungen Mann, dessen Schuh am Mainufer gefunden wurde, worauf die Beamten von einer Gefährdung überzeugt waren. Sollte das so stimmen, dürfte die gefundene blutverschmierte Jacke diesen Zweck ebenfalls erfüllen.
Wie wäre es, wenn der Charakter sich daran erinnert, weil das Mädchen wem ähnlich sah (Freundin,Schwester, sich selbst...) oder aber etwas mit ihm/ihr gemeinsam hatte? Sportart, Schule, Wohnviertel?
Das bleibt dann länger hängen.
Ja, aber dazu muss er ja auch erst mal irgendwie darauf aufmerksam gemacht werden, d.h. sie in der Presse gesehen haben. o.o Das Mädchen selbst hat recht unauffällig gelebt.
Inzwischen hab ich das hier gefunden:
http://www.tageszeitung-24.de/vermisst.php
Darin steht etwas über einen verschwundenen jungen Mann, dessen Schuh am Mainufer gefunden wurde, worauf die Beamten von einer Gefährdung überzeugt waren. Sollte das so stimmen, dürfte die gefundene blutverschmierte Jacke diesen Zweck ebenfalls erfüllen.
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Beitrag #45, verfasst am 22.08.2012 | 21:30 Uhr
Mimikry
Zusammen mit dem Alter dürfte eine blutverschmierte Jacke für eine größer angelegte Suche ausreichen. Sollten vielleicht nicht gerade drei Tropfen sein, die man einem kurzen Nasenbluten zuschieben könnte. ^^
Du kannst ja Aufrufe mit Bild in der Presse erwähnen und vielleicht auch noch im Radio. Ich glaube nicht, daß der Fall groß genug für die Tagesschau wäre, dort werden meist nur vermißte Kinder erwähnt, die in ein Gewaltverbrechen verwickelt waren (wie zum Beispiel aktuell der Fall Lena aus Emden).
Gilt es als begründeter Verdacht, wenn ihre Sweatjacke blutverschmiert gefunden wurde, außer ihrer eigenen aber keine DNA darauf nachgewiesen werden kann? Das ist leider das Einzige, was gefunden wird, anders funktioniert die Story nicht. o.o Gesehen hat sie niemand, und sie wird tatsächlich erst mal vergeblich gesucht werden. Ich brauche nur eine Fahndung, die zumindest so groß und in den Medien präsent ist, dass sich ein anderer Charakter einige Jahre später noch daran erinnert. o.o
Zusammen mit dem Alter dürfte eine blutverschmierte Jacke für eine größer angelegte Suche ausreichen. Sollten vielleicht nicht gerade drei Tropfen sein, die man einem kurzen Nasenbluten zuschieben könnte. ^^
Du kannst ja Aufrufe mit Bild in der Presse erwähnen und vielleicht auch noch im Radio. Ich glaube nicht, daß der Fall groß genug für die Tagesschau wäre, dort werden meist nur vermißte Kinder erwähnt, die in ein Gewaltverbrechen verwickelt waren (wie zum Beispiel aktuell der Fall Lena aus Emden).
"Heilige Scheiße!", murmelte das Mädchen dumpf und starrte mit großen Augen in Richtung Bühne, auf der eine Band
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A l e x
Beitrag #46, verfasst am 23.08.2012 | 11:37 Uhr
Puuuuuuh, das erleichtert mich enorm. Dann passt alles zusammen, regionale Aufmerksamkeit reicht völlig aus. Tausend Dank! :)
Beiträge: 421
Rang: Paragraphenreiter
Beitrag #47, verfasst am 16.09.2012 | 03:10 Uhr
Weil mein Protagonist A nach seiner Ausbildung nicht übernommen wurde, bin ich wunderbar ohne eine Berufsdefinierung ausgekommen. Jetzt aber hat ihn Protagonist B gefragt, was er denn für seinem Nebenjob gemacht hat - und ich hab ein Problem.
Ich brauche für ihn einen Ausbildungsjob
- für den man kein Abitur braucht
- den man auch mit (gepflegten) Dreadlocks (und ansonsten gut angepasstem Outfit) ausüben kann
- der nichts mit Handwerk, Einzelhandel, Polizei ;P oder kleinen Kindern zu tun hat
- der verhältnismäßig repräsentativ ist (die Akademiker-Schwiegereltern in spe sollten nicht die Nase rümpfen müssen)
- bei dem man die wirtschaftliche Lage als Nicht-Übernahmegrund vorschieben kann
...ich bin irgendwie vollkommen hilflos. Hat jemand vielleicht eine Idee? Bitte? :)
Ich brauche für ihn einen Ausbildungsjob
- für den man kein Abitur braucht
- den man auch mit (gepflegten) Dreadlocks (und ansonsten gut angepasstem Outfit) ausüben kann
- der nichts mit Handwerk, Einzelhandel, Polizei ;P oder kleinen Kindern zu tun hat
- der verhältnismäßig repräsentativ ist (die Akademiker-Schwiegereltern in spe sollten nicht die Nase rümpfen müssen)
- bei dem man die wirtschaftliche Lage als Nicht-Übernahmegrund vorschieben kann
...ich bin irgendwie vollkommen hilflos. Hat jemand vielleicht eine Idee? Bitte? :)
Beiträge: 905
Rang: Kolumnenschreiber
Beitrag #48, verfasst am 16.09.2012 | 07:53 Uhr
Als Banker kann ich mir einen Azubi mit Dreadlocks nicht so ganz vorstellen. Aber wie wäre es mit einen Verwaltungsjob oder Bibliothekar?
Es gibt übrigens Berufsfindungstests online beispielsweise http://www.berufsfindungstest.eu/test (es gibt noch mehr). Da kannst Du auch ausprobieren, was wirklich zu Deinem Char paßt. :)
Es gibt übrigens Berufsfindungstests online beispielsweise http://www.berufsfindungstest.eu/test (es gibt noch mehr). Da kannst Du auch ausprobieren, was wirklich zu Deinem Char paßt. :)
Beiträge: 11335
Rang: Literaturgott
Schreibwerkstättler
Schreibwerkstatt-Autor
Beitrag #49, verfasst am 16.09.2012 | 12:32 Uhr
Als Bibliothekar muss man meines Wissens Abitur haben und studieren. Allerdings...er könnte der Familie gegenüber behaupten, Bibliothekar zu sein (der Repräsentativität wegen) und eigentlich nur Fachangestellter für Medien und Informationsdienste sein (früher Bibliotheksassistent).
Die meisten Leute kennen den Unterschied mutmaßlich nicht.
Die meisten Leute kennen den Unterschied mutmaßlich nicht.
Seepferdchen sind Pferdchen!
Lest meine Lovecraftian-Horror-Story: https://www.book-ebooks.com/schatten-ueber-ruchensee-16163043.html
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