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Beitrag #51, verfasst am 16.09.2012 | 16:51 Uhr
Sionon Klingensang
Ups, und das mir, deren Schwester das mal angefangen hat zu studieren ... *g*
Als Bibliothekar muss man meines Wissens Abitur haben und studieren. Allerdings...er könnte der Familie gegenüber behaupten, Bibliothekar zu sein (der Repräsentativität wegen) und eigentlich nur Fachangestellter für Medien und Informationsdienste sein (früher Bibliotheksassistent).
Die meisten Leute kennen den Unterschied mutmaßlich nicht.
Ups, und das mir, deren Schwester das mal angefangen hat zu studieren ... *g*
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Beitrag #52, verfasst am 16.09.2012 | 16:52 Uhr
B T K
perfekt, so war es gedacht :)
Dank dem Test hab ich jetzt einen Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistungen und bin sehr zufrieden damit :)
perfekt, so war es gedacht :)
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Beitrag #53, verfasst am 30.10.2012 | 09:38 Uhr
Ich habe auch noch ein paar Fragen zur Ermittlungsarbeit der Polizei.
Wenn jemand den Notruf wählt, dann werden diese Daten ja gespeichert.
1. ) Benötigen die Ermittlungsbeamten eine richterliche Anordnung für die Herausgabe dieser Daten oder genügt es, wenn sie sich als Polizisten ausweisen, um an die Daten zu kommen?
2.) Wenn der Anwalt des mutmaßlichen Täters eigene Ermittlungen anstellt, kann er dann diese Daten auch direkt erhalten oder wäre die Herausgabe nicht legal?
3. ) Wenn die Polizei einen Tatzeugen ausfindig gemacht hat, der Angst hat, auszusagen und daher nur Angaben zu seiner Person, nicht aber zum Tatgeschehen gemacht hat, taucht dieser Name dann in den Akten auf, die der Verteidiger einsehen darf? ( Für meine Geschichte geht es darum, ob der Tatverdächtige auf diesem Weg von dem Zeugen erfährt. )
4.) Wenn der Tatzeuge vor Gericht nicht aussagen will ( Angst um sein Leben und das seiner Familie ), wieviel Druck kann der Staatsanwalt ausüben? Kann er u.U. Beugehaft androhen?
Oder wird das bereits im Vorfeld abgeklärt, da er sich ja schon bei der Polizei geweigert hat, sich zum Tathergang zu äußern. ( Er würde sich nicht selbst belasten bei der Aussage, aber es wurde seine Familie massiv bedroht, so dass er wirklich Angst hat und der Meinung ist, die Polizei kann ihn und seine Familie nicht wirklich schützen. ) Würde dieser Zeuge trotzdem geladen?
Wenn jemand den Notruf wählt, dann werden diese Daten ja gespeichert.
1. ) Benötigen die Ermittlungsbeamten eine richterliche Anordnung für die Herausgabe dieser Daten oder genügt es, wenn sie sich als Polizisten ausweisen, um an die Daten zu kommen?
2.) Wenn der Anwalt des mutmaßlichen Täters eigene Ermittlungen anstellt, kann er dann diese Daten auch direkt erhalten oder wäre die Herausgabe nicht legal?
3. ) Wenn die Polizei einen Tatzeugen ausfindig gemacht hat, der Angst hat, auszusagen und daher nur Angaben zu seiner Person, nicht aber zum Tatgeschehen gemacht hat, taucht dieser Name dann in den Akten auf, die der Verteidiger einsehen darf? ( Für meine Geschichte geht es darum, ob der Tatverdächtige auf diesem Weg von dem Zeugen erfährt. )
4.) Wenn der Tatzeuge vor Gericht nicht aussagen will ( Angst um sein Leben und das seiner Familie ), wieviel Druck kann der Staatsanwalt ausüben? Kann er u.U. Beugehaft androhen?
Oder wird das bereits im Vorfeld abgeklärt, da er sich ja schon bei der Polizei geweigert hat, sich zum Tathergang zu äußern. ( Er würde sich nicht selbst belasten bei der Aussage, aber es wurde seine Familie massiv bedroht, so dass er wirklich Angst hat und der Meinung ist, die Polizei kann ihn und seine Familie nicht wirklich schützen. ) Würde dieser Zeuge trotzdem geladen?
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Ich habe einen eher ungewöhnlichen Fall, wie ich finde:
Ein Polizist hat den Auftrag, ein abgelegenes Dorf nach einem gesuchten Kriminellen zu durchsuchen (Durchsuchungsbefehl liegt vor) und die Einwohner dazu zu befragen. Problem ist, dass sich die Bevölkerung als unkooperativ und teils gewalttätig ihm gegenüber erweist. Alles in einem sind sie ihm feindich gesinnt (Nein, kein Resident Evil 4).
Das er alleine unterwegs ist, liegt am Personalmangel und das möglichst viele Ortschaften zugleich abgesucht werden müssen.
Die Gesetzeslage entspricht dem von Deutschland.
Fragen:
1. Was könnte der Beamte unternehmen, um sich doch noch ungehindert umzusehen und den Einwohnern Aussagen zu entlocken?
2. Es wäre wahrscheinlich, dass er erstmal unverrichteter Dinge abzieht. Hätte er eventuell das Recht, Spezialeinheiten, bzw. im Notfall sogar das Militär anzufordern, wenn klar wird, dass er sich in einem gefährlichen Umfeld bewegt?
Vielen Dank im Voraus! 😃
Ein Polizist hat den Auftrag, ein abgelegenes Dorf nach einem gesuchten Kriminellen zu durchsuchen (Durchsuchungsbefehl liegt vor) und die Einwohner dazu zu befragen. Problem ist, dass sich die Bevölkerung als unkooperativ und teils gewalttätig ihm gegenüber erweist. Alles in einem sind sie ihm feindich gesinnt (Nein, kein Resident Evil 4).
Das er alleine unterwegs ist, liegt am Personalmangel und das möglichst viele Ortschaften zugleich abgesucht werden müssen.
Die Gesetzeslage entspricht dem von Deutschland.
Fragen:
1. Was könnte der Beamte unternehmen, um sich doch noch ungehindert umzusehen und den Einwohnern Aussagen zu entlocken?
2. Es wäre wahrscheinlich, dass er erstmal unverrichteter Dinge abzieht. Hätte er eventuell das Recht, Spezialeinheiten, bzw. im Notfall sogar das Militär anzufordern, wenn klar wird, dass er sich in einem gefährlichen Umfeld bewegt?
Vielen Dank im Voraus! 😃
[Darn]
UAZ-469.exe has stopped working. What now? >:3
[Ragequit] [You dun goof'd] [Murdertime, funtime!]
UAZ-469.exe has stopped working. What now? >:3
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Lux Aeterna
Beitrag #55, verfasst am 16.11.2012 | 20:29 Uhr
Kennt sich jemand mit dem englischen Strafrecht aus?
Ich hätte da primär 2 Fragen.
1. Ist es in England auch so, dass man "lebenslänglich" mit 25 Jahren Freiheitsentzug definiert, wie in Deutschland?
2. Was könnte jemandem strafrechtlich blühen, der nachweislich einen gesuchten Mörder (nachweislich 1 Mord, geschätzt 6 Taten, von denen man nicht genau weiß, ob er sie begangen hat, bzw. liegen sie so weit zurück, dass man sie ihm nicht anlasten kann) bei sich daheim aufnimmt und bei sich versteckt, damit er nicht ins gefägnis kommt, bzw. ihm sogar zur Ausreise aus England verhilft?
Ich hätte da primär 2 Fragen.
1. Ist es in England auch so, dass man "lebenslänglich" mit 25 Jahren Freiheitsentzug definiert, wie in Deutschland?
2. Was könnte jemandem strafrechtlich blühen, der nachweislich einen gesuchten Mörder (nachweislich 1 Mord, geschätzt 6 Taten, von denen man nicht genau weiß, ob er sie begangen hat, bzw. liegen sie so weit zurück, dass man sie ihm nicht anlasten kann) bei sich daheim aufnimmt und bei sich versteckt, damit er nicht ins gefägnis kommt, bzw. ihm sogar zur Ausreise aus England verhilft?
Operator
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Beitrag #56, verfasst am 17.11.2012 | 00:59 Uhr
Lux Aeterna
Die erste Frage kann man leicht bei Wiki nachlesen:
http://en.wikipedia.org/wiki/Life_imprisonment_in_England_and_Wales
(Lebenslang kann lebenslang bedeuten, wenn der Richter das so anordnet, dann geht auch keine Parole. Ansonsten wird wohl ein Minimum an Jahren festgelegt, das sicherlich mit der Schwere der Tat zusammenhängt.)
Die zweite Frage kann ich nur raten. ^^
Ich nehme stark an, daß ein dringender Tatverdacht bestehen muß, damit man sich strafbar macht.
Ein Mörder wäre der Gesuchte wohl erst, wenn man ihm die Tat zweifelsfrei nachweist.
Ich würde es mal mit "obstruction of justice" oder "conspiracy of a crime" als Suchwort versuchen.
Bei der Verschwörung zum Mord wäre die Höchststrafe auch lebenslänglich, man müßte dem Helfer dann aber wohl nachweisen, daß er mit Schuld an dem Verbrechen trägt.
Kennt sich jemand mit dem englischen Strafrecht aus?
Ich hätte da primär 2 Fragen.
1. Ist es in England auch so, dass man "lebenslänglich" mit 25 Jahren Freiheitsentzug definiert, wie in Deutschland?
2. Was könnte jemandem strafrechtlich blühen, der nachweislich einen gesuchten Mörder (nachweislich 1 Mord, geschätzt 6 Taten, von denen man nicht genau weiß, ob er sie begangen hat, bzw. liegen sie so weit zurück, dass man sie ihm nicht anlasten kann) bei sich daheim aufnimmt und bei sich versteckt, damit er nicht ins gefägnis kommt, bzw. ihm sogar zur Ausreise aus England verhilft?
Die erste Frage kann man leicht bei Wiki nachlesen:
http://en.wikipedia.org/wiki/Life_imprisonment_in_England_and_Wales
(Lebenslang kann lebenslang bedeuten, wenn der Richter das so anordnet, dann geht auch keine Parole. Ansonsten wird wohl ein Minimum an Jahren festgelegt, das sicherlich mit der Schwere der Tat zusammenhängt.)
Die zweite Frage kann ich nur raten. ^^
Ich nehme stark an, daß ein dringender Tatverdacht bestehen muß, damit man sich strafbar macht.
Ein Mörder wäre der Gesuchte wohl erst, wenn man ihm die Tat zweifelsfrei nachweist.
Ich würde es mal mit "obstruction of justice" oder "conspiracy of a crime" als Suchwort versuchen.
Bei der Verschwörung zum Mord wäre die Höchststrafe auch lebenslänglich, man müßte dem Helfer dann aber wohl nachweisen, daß er mit Schuld an dem Verbrechen trägt.
"Heilige Scheiße!", murmelte das Mädchen dumpf und starrte mit großen Augen in Richtung Bühne, auf der eine Band
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
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inuzukagirl
Beitrag #57, verfasst am 03.01.2013 | 12:25 Uhr
Hallo
Ich hätte eine Frage für eine Geschichte von mir.
Wenn jetzt ein Unfall passiert mit Personenschaden und dann kommt die Polizei, was fragen die in etwa?
Also bei mir ist es so, dass zwei Protas auf die Straße laufen und von einem Auto erfasst werden, der eine wird nur leicht erwischt und kann danach gleich wieder aufstehen, der andere ist aber ohnmächtig und muss von einem Krankenwagen abgeholt werden. Es sind noch zwei weitere da und der eine darf, da er ein guter Freund ist im Krankenwagen mitfahren, auch um die Personalien von dem Unfallopfer zu sagen. (wäre das realistisch, oder dürfen nur Angehörige im Krankenwagen mit fahren? Oder darf das gar keiner?)
Dann kommt aber die Polizei und einer der Polizisten geht halt zu dem Unfalllenker und macht einen Alkoholtest, befragt ihn wegen dem Unfallhergang e.t.c. Aber wie sieht das mit den zwei anderen aus, also der eine der angefahren worden ist und einer der beiden die noch dabei waren? Wie werden die befragt? Doch erstmal so, was ist passiert, wer ist verletzt, oder?
Und wenn dann halt gesagt wird, der Fahrer kann nichts dafür, weil eben die zwei Protas ohne schauen auf die Straße gelaufen sind und es dafür Zeugenaussagen gibt, ist dann der Lenker trotzdem schuld oder nicht?
Ich bin mir da ein wenig unsicher.
Ich hätte eine Frage für eine Geschichte von mir.
Wenn jetzt ein Unfall passiert mit Personenschaden und dann kommt die Polizei, was fragen die in etwa?
Also bei mir ist es so, dass zwei Protas auf die Straße laufen und von einem Auto erfasst werden, der eine wird nur leicht erwischt und kann danach gleich wieder aufstehen, der andere ist aber ohnmächtig und muss von einem Krankenwagen abgeholt werden. Es sind noch zwei weitere da und der eine darf, da er ein guter Freund ist im Krankenwagen mitfahren, auch um die Personalien von dem Unfallopfer zu sagen. (wäre das realistisch, oder dürfen nur Angehörige im Krankenwagen mit fahren? Oder darf das gar keiner?)
Dann kommt aber die Polizei und einer der Polizisten geht halt zu dem Unfalllenker und macht einen Alkoholtest, befragt ihn wegen dem Unfallhergang e.t.c. Aber wie sieht das mit den zwei anderen aus, also der eine der angefahren worden ist und einer der beiden die noch dabei waren? Wie werden die befragt? Doch erstmal so, was ist passiert, wer ist verletzt, oder?
Und wenn dann halt gesagt wird, der Fahrer kann nichts dafür, weil eben die zwei Protas ohne schauen auf die Straße gelaufen sind und es dafür Zeugenaussagen gibt, ist dann der Lenker trotzdem schuld oder nicht?
Ich bin mir da ein wenig unsicher.
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Lux Aeterna
Zu 1.: Lebenslänglich heißt eigentlich überall erst einmal lebenslänglich, aber zumeist gibt es immer eine Möglichkeit, vorzeitig entlassen zu werden. In England kann der Richter eine Mindeststrafdauer festlegen, bevor man "parole", also Bewährung erhält und freikommt. Wenn er die abgesessen hat und als ungefährlich erachtet wird, kommt er frei. Es hängt von der Schwere der Tat ab, wie hoch diese Mindeststrafe ist. Aber sie kann bis auf 5 runtergehen oder auch mit "never" festgesetzt werden, je nach Richterurteil.
In Deutschland gibt es weniger Optionen: 15 Jahre sind der Standard bei lebenslänglich, der Richter kann aber auch die "besondere Schwere der Schuld" feststellen, wodurch es sich auf 20 Jahre steigert. Aber auch bei uns wird man nur freigelassen, wenn man "ungefährlich" ist.
Weiß nicht genau, wo du das mit den 25 Jahren in Bezug auf Deutschland her hast.
Zu 2.: Ich habe nachgelesen, und es scheint mir so als würde sich jemand als "accessory after the fact" strafbar machen, also Beihelfer, nicht bloß der Strafvereitelung und dergleichen! http://legal-dictionary.thefreedictionary.com/accessory Beihilfe zum Mord kann potentiell genauso schwer bestraft werden wie der Mord selbst. Üblicherweise (nicht erzwungenermaßen!) gibt es eine Reduzierung, weil man nicht voller Mittäter ist, aber eine Reduzierung von "lebenslänglich" runter ist immer noch sehr, sehr lange! (zwanzig Jahre, davon einige mindestens und den Rest als Bewährung, könnte ich mir vorstellen, abhängig davon, was der Mörder selbst bekommt!)
Kennt sich jemand mit dem englischen Strafrecht aus?
Ich hätte da primär 2 Fragen.
1. Ist es in England auch so, dass man "lebenslänglich" mit 25 Jahren Freiheitsentzug definiert, wie in Deutschland?
2. Was könnte jemandem strafrechtlich blühen, der nachweislich einen gesuchten Mörder (nachweislich 1 Mord, geschätzt 6 Taten, von denen man nicht genau weiß, ob er sie begangen hat, bzw. liegen sie so weit zurück, dass man sie ihm nicht anlasten kann) bei sich daheim aufnimmt und bei sich versteckt, damit er nicht ins gefägnis kommt, bzw. ihm sogar zur Ausreise aus England verhilft?
Zu 1.: Lebenslänglich heißt eigentlich überall erst einmal lebenslänglich, aber zumeist gibt es immer eine Möglichkeit, vorzeitig entlassen zu werden. In England kann der Richter eine Mindeststrafdauer festlegen, bevor man "parole", also Bewährung erhält und freikommt. Wenn er die abgesessen hat und als ungefährlich erachtet wird, kommt er frei. Es hängt von der Schwere der Tat ab, wie hoch diese Mindeststrafe ist. Aber sie kann bis auf 5 runtergehen oder auch mit "never" festgesetzt werden, je nach Richterurteil.
In Deutschland gibt es weniger Optionen: 15 Jahre sind der Standard bei lebenslänglich, der Richter kann aber auch die "besondere Schwere der Schuld" feststellen, wodurch es sich auf 20 Jahre steigert. Aber auch bei uns wird man nur freigelassen, wenn man "ungefährlich" ist.
Weiß nicht genau, wo du das mit den 25 Jahren in Bezug auf Deutschland her hast.
Zu 2.: Ich habe nachgelesen, und es scheint mir so als würde sich jemand als "accessory after the fact" strafbar machen, also Beihelfer, nicht bloß der Strafvereitelung und dergleichen! http://legal-dictionary.thefreedictionary.com/accessory Beihilfe zum Mord kann potentiell genauso schwer bestraft werden wie der Mord selbst. Üblicherweise (nicht erzwungenermaßen!) gibt es eine Reduzierung, weil man nicht voller Mittäter ist, aber eine Reduzierung von "lebenslänglich" runter ist immer noch sehr, sehr lange! (zwanzig Jahre, davon einige mindestens und den Rest als Bewährung, könnte ich mir vorstellen, abhängig davon, was der Mörder selbst bekommt!)
Twilight Sparkle is best pony
Rikku
Beitrag #59, verfasst am 22.02.2013 | 20:10 Uhr
Nun, ich hätte wieder eine Frage.
Es geht um die Mordkommission.
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird eine solche immer dann neu gebildet, wenn der Verdacht eines Tötungsdeliktes besteht.
Aber wie lange dauert so eine Bildung in der Regel?
Außerdem, wüsste ich gerne mehr über die Mitarbeiter in der Mordkommission. Laut Tante Wiki besteht die "aus einem Kommissionsleiter, einem Aktenführer, einem Tatortteam und mehreren Ermittlungsteams. Die Ermittler sind spezialisiert auf Personal-, Sach- oder Tatortbeweiserhebung (Spurensicherung) sowie auf Ermittlungen (z. B. Profiling)."
Was sind die Aufgaben des Kommissionsleiters?
Und was muss ich mir unter dem Tatortteam vorstellen, wenn die Ermittler sich anscheinend unter anderem um die Spurensicherung kümmern?
Und aus wie vielen Personen kann so ein Ermittlerteam bestehen?
Ich hoffe sehr, dass sich jemand hier damit auskennt und bedanke mich schonmal im Vorraus. :-)
Es geht um die Mordkommission.
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird eine solche immer dann neu gebildet, wenn der Verdacht eines Tötungsdeliktes besteht.
Aber wie lange dauert so eine Bildung in der Regel?
Außerdem, wüsste ich gerne mehr über die Mitarbeiter in der Mordkommission. Laut Tante Wiki besteht die "aus einem Kommissionsleiter, einem Aktenführer, einem Tatortteam und mehreren Ermittlungsteams. Die Ermittler sind spezialisiert auf Personal-, Sach- oder Tatortbeweiserhebung (Spurensicherung) sowie auf Ermittlungen (z. B. Profiling)."
Was sind die Aufgaben des Kommissionsleiters?
Und was muss ich mir unter dem Tatortteam vorstellen, wenn die Ermittler sich anscheinend unter anderem um die Spurensicherung kümmern?
Und aus wie vielen Personen kann so ein Ermittlerteam bestehen?
Ich hoffe sehr, dass sich jemand hier damit auskennt und bedanke mich schonmal im Vorraus. :-)
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Rang: ABC-Schütze
Beitrag #60, verfasst am 23.04.2013 | 15:44 Uhr
Hallöchen.
Dann hätte ich hier doch auch mal eine Frage. Es wäre super, wenn sich irgendwer diesbezüglich auskennt, und mir eine kurze, vielsagende Antwort geben könnte.
Es geht um Juristisches bzw. Poilzeiprozedere.
Nehmen wir an, A ist von C geschlagen oder vergewaltigt worden. A berichtet seinem Freund B davon. B geht zur Poilzei.
1) Kann der B den C anzeigen oder müsste der A dies selbst tun?
2) Wenn Ersteres, sucht die Polizei dann den A auf, um die Geschichte zu verifizieren, oder lädt sie ihn lediglich vor?
3) Würde die Anzeige des B genügen oder müsste der A als Leidtragender diese machen?
Danke schon mal im Voraus für jegliche Hilfe.
LG,
Rebbi
Dann hätte ich hier doch auch mal eine Frage. Es wäre super, wenn sich irgendwer diesbezüglich auskennt, und mir eine kurze, vielsagende Antwort geben könnte.
Es geht um Juristisches bzw. Poilzeiprozedere.
Nehmen wir an, A ist von C geschlagen oder vergewaltigt worden. A berichtet seinem Freund B davon. B geht zur Poilzei.
1) Kann der B den C anzeigen oder müsste der A dies selbst tun?
2) Wenn Ersteres, sucht die Polizei dann den A auf, um die Geschichte zu verifizieren, oder lädt sie ihn lediglich vor?
3) Würde die Anzeige des B genügen oder müsste der A als Leidtragender diese machen?
Danke schon mal im Voraus für jegliche Hilfe.
LG,
Rebbi
[...]"Some fight death and some embrace its solace. Some recognize their fate and others do what is necessary to alter it. Sometimes we defy others' expectations and occasionally we rise to meet them. But the constant is being true to ourselves. We do what we have to when we have to. We react for better or worse." (from Ep 14, Season 8, NCIS)
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Beitrag #61, verfasst am 23.04.2013 | 21:13 Uhr
Ich versuch mich mal an den kurzen, vielsagenden Antworten:
1) B kann den C anzeigen. A muss das nicht selbst tun.
2) Die Polizei wird ohne eine Aussage des A schlicht nichts in der Hand haben, um weiterzumachen. Zwingen kann sie A eher zu nichts.
3) Nein, die Anzeige des B reicht aus, um die Ermittlungen ins Rollen zu bringen. Sexuelle Nötigung ist außerdem ein Offizialdelikt, sodass auch niemand einen Strafantrag stellen muss.
1) B kann den C anzeigen. A muss das nicht selbst tun.
2) Die Polizei wird ohne eine Aussage des A schlicht nichts in der Hand haben, um weiterzumachen. Zwingen kann sie A eher zu nichts.
3) Nein, die Anzeige des B reicht aus, um die Ermittlungen ins Rollen zu bringen. Sexuelle Nötigung ist außerdem ein Offizialdelikt, sodass auch niemand einen Strafantrag stellen muss.
Twilight Sparkle is best pony
Operator
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Beitrag #62, verfasst am 23.04.2013 | 23:20 Uhr
Rebbi
Ich nehme mal an, es geht noch um den Fall der Minderjährigen.
Die Polizei würde dann eventuell noch das Jugendamt einschalten, um den Fall zu prüfen.
Nehmen wir an, A ist von C geschlagen oder vergewaltigt worden. A berichtet seinem Freund B davon. B geht zur Poilzei.
1) Kann der B den C anzeigen oder müsste der A dies selbst tun?
2) Wenn Ersteres, sucht die Polizei dann den A auf, um die Geschichte zu verifizieren, oder lädt sie ihn lediglich vor?
3) Würde die Anzeige des B genügen oder müsste der A als Leidtragender diese machen?
Ich nehme mal an, es geht noch um den Fall der Minderjährigen.
Die Polizei würde dann eventuell noch das Jugendamt einschalten, um den Fall zu prüfen.
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Beiträge: 1125
Rang: Ghostwriter
Beitrag #63, verfasst am 11.05.2013 | 06:33 Uhr
Moin,
hätte da auch mal eine Frage.
Wie ist das, wenn eine Mutter im Gefängnis sitzt. Kann man dann sein Kind auch einmal privat sehen? Einige Stunden mt diesem verbringen? Zum Beispiel in einer Art Zimmer wo man ungestört ist?
Brauch das für eine eigene Geschichte von mir ^^
Danke schonmal für die Antworten.
hätte da auch mal eine Frage.
Wie ist das, wenn eine Mutter im Gefängnis sitzt. Kann man dann sein Kind auch einmal privat sehen? Einige Stunden mt diesem verbringen? Zum Beispiel in einer Art Zimmer wo man ungestört ist?
Brauch das für eine eigene Geschichte von mir ^^
Danke schonmal für die Antworten.
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Rang: Ultrahardcoreblogger
Schreibwerkstättler
Schreibwerkstatt-Autor
Beitrag #64, verfasst am 22.05.2013 | 17:16 Uhr
Hab da mal eine Frage. Mein Prota ist ein amerikanischer Cop, hat in USA bei einem Crime Scene Unit, also so eine Art Kripo gearbeitet; jetzt geht er aus persönlichen Gründen nach Deutschland. Kann er hier auch einfach so bei der Kripo arbeiten? Oder muss er... keine Ahnung... in die Schule? Für die deutschen Gesetze?
Danke für eure Hilfe.
Danke für eure Hilfe.
Ich kann dreistimmig singen: Laut, falsch und mit Begeisterung.
Story-Operator
Beitrag #65, verfasst am 12.07.2013 | 20:17 Uhr
Ich brauche jetzt eure Hilfe bei einer Puzzlegeschichte:
Folgendes Szenario: die Freundin meiner Prota (erwachsen) geht am helllichten Tag in ein Strandcafe in Portugal, um sich eine Cola zu holen, und kehrt nicht mehr zurück.
Zwei Stunden später, als die Prota nicht mehr daran glaubt, dass sie sie findet (das Auto steht noch dort, die Rettungsschwimmer haben niemanden ertrinken gesehen, der Typ vom Strandcafe hat ihr die Cola gegeben, aber sie dann nicht noch mal gesehen, etc.) geht sie zur Polizei.
Was wird da dann passieren? Werden die sie am gleichen Tag noch suchen? Und wie lange wird man nach ihr suchen, und wo?
Danke im Voraus!
Folgendes Szenario: die Freundin meiner Prota (erwachsen) geht am helllichten Tag in ein Strandcafe in Portugal, um sich eine Cola zu holen, und kehrt nicht mehr zurück.
Zwei Stunden später, als die Prota nicht mehr daran glaubt, dass sie sie findet (das Auto steht noch dort, die Rettungsschwimmer haben niemanden ertrinken gesehen, der Typ vom Strandcafe hat ihr die Cola gegeben, aber sie dann nicht noch mal gesehen, etc.) geht sie zur Polizei.
Was wird da dann passieren? Werden die sie am gleichen Tag noch suchen? Und wie lange wird man nach ihr suchen, und wo?
Danke im Voraus!
I have seen beyond the bounds of infinity and drawn down demons from the stars... I have harnessed the shadows that stride from world to world to sow death and madness... Space belongs to me, do you hear?
― H.P. Lovecraft, From Beyond
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suede
Heißt es nicht, dass Erwachsene erst nach 24 Stunden als vermisst gelten?
Jedenfalls wird dein Prota eine Vermisstenmeldung machen. Dazu gehört eine Beschreibung der vemissten Person und der Kleidung, die sie anhatte, als sie verschwand, Ort, Zeit und Umstände, unter denen man sie zum letzten Mal gesehen hat.
Außerdem werden sie ein Foto haben wollen...
Ob die Polizei gleich suchen wird, hängt von der Gefährdung ab - also wie wahrscheinlich ist es, dass die Frau einem Verbrechen zum Opfer gefallen ist?
Bei verschwundenen Kindern rücken sie sofort aus, bei einem Mann, der dafür bekannt ist, nachts volltrunken um die Häuser zu ziehen, werden sie ein paar Stunden warten.
Bei einer Frau, die am hellichten Tag an einem menschenüberlaufenen Strand verschwindet und vorher nicht bedroht oder verfolgt wurde, werden sie wohl auch erst mal abwarten - immerhin könnte sie auch einfach jemanden getroffen und sich verquatscht haben.
Einer der ersten Schritte der Polizei wird wohl sein, ihr Handy zu checken. Ist es eingeschaltet? Hat sie telefoniert? Mit wem? Und schließlich kann man bei einem eingeschalteten Handy auch ein grobes Bewegungsprofil erstellen und die Dinger orten...
Danach werden sie wohl an die Öffentlichkeit gehen, das Foto verbreiten, Fernsehn und Presse einschalten.
Vielleicht rücken sie auch aus, um ein paar Leute zu befragen, die am Strand arbeiten. Aber eine richtige Suche (mit Spürhunden etc.) macht nur dann Sinn, wenn es bereits Hinweise über das Verbleiben der gesuchten Person oder auf eine Verwicklung in ein Verbrechen existieren...
Jedenfalls wird dein Prota eine Vermisstenmeldung machen. Dazu gehört eine Beschreibung der vemissten Person und der Kleidung, die sie anhatte, als sie verschwand, Ort, Zeit und Umstände, unter denen man sie zum letzten Mal gesehen hat.
Außerdem werden sie ein Foto haben wollen...
Ob die Polizei gleich suchen wird, hängt von der Gefährdung ab - also wie wahrscheinlich ist es, dass die Frau einem Verbrechen zum Opfer gefallen ist?
Bei verschwundenen Kindern rücken sie sofort aus, bei einem Mann, der dafür bekannt ist, nachts volltrunken um die Häuser zu ziehen, werden sie ein paar Stunden warten.
Bei einer Frau, die am hellichten Tag an einem menschenüberlaufenen Strand verschwindet und vorher nicht bedroht oder verfolgt wurde, werden sie wohl auch erst mal abwarten - immerhin könnte sie auch einfach jemanden getroffen und sich verquatscht haben.
Einer der ersten Schritte der Polizei wird wohl sein, ihr Handy zu checken. Ist es eingeschaltet? Hat sie telefoniert? Mit wem? Und schließlich kann man bei einem eingeschalteten Handy auch ein grobes Bewegungsprofil erstellen und die Dinger orten...
Danach werden sie wohl an die Öffentlichkeit gehen, das Foto verbreiten, Fernsehn und Presse einschalten.
Vielleicht rücken sie auch aus, um ein paar Leute zu befragen, die am Strand arbeiten. Aber eine richtige Suche (mit Spürhunden etc.) macht nur dann Sinn, wenn es bereits Hinweise über das Verbleiben der gesuchten Person oder auf eine Verwicklung in ein Verbrechen existieren...
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Beitrag #67, verfasst am 14.07.2013 | 00:18 Uhr
Erwachsene ohne dringende Tatumstände werden sogar erst nach 48 Stunden gesucht.
Erwachsene, die im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte sind, haben das Recht, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen, auch ohne diesen den Angehörigen oder Freunden mitzuteilen. Es ist daher nicht Aufgabe der Polizei, Aufenthaltsermittlungen durchführen, wenn die oben beschriebene Gefahr für Leib oder Leben nicht vorliegt.
Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben oder sich dort als Touristen aufhalten oder Ausländer mit erstem Wohnsitz in Deutschland können im Ausland als vermisst gemeldet werden. In diesen Fällen wird das Bundeskriminalamt über die jeweilige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) oder die Interpol-Dienststelle des Landes informiert. Die Vermisstenstelle des Bundeskriminalamts setzt die für den Wohnsitz zuständige deutsche Polizeidienststelle von diesem Vermisstenfall in Kenntnis und bittet um entsprechende Überprüfungen.
(Zitiert von der Webseite des BKA)
Erwachsene, die im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte sind, haben das Recht, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen, auch ohne diesen den Angehörigen oder Freunden mitzuteilen. Es ist daher nicht Aufgabe der Polizei, Aufenthaltsermittlungen durchführen, wenn die oben beschriebene Gefahr für Leib oder Leben nicht vorliegt.
Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben oder sich dort als Touristen aufhalten oder Ausländer mit erstem Wohnsitz in Deutschland können im Ausland als vermisst gemeldet werden. In diesen Fällen wird das Bundeskriminalamt über die jeweilige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) oder die Interpol-Dienststelle des Landes informiert. Die Vermisstenstelle des Bundeskriminalamts setzt die für den Wohnsitz zuständige deutsche Polizeidienststelle von diesem Vermisstenfall in Kenntnis und bittet um entsprechende Überprüfungen.
(Zitiert von der Webseite des BKA)
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Beitrag #69, verfasst am 31.07.2013 | 15:30 Uhr
Ich weiß nicht, ob das die richtige Kategorie ist, aber eine Frage zu Forensik: Es ist ja bekannt, dass bei den meisten Feuerwaffen das Projektil eindeutig einer Waffe zugeordnet werden kann. Nun spielt meine Geschichte aber in einer düsteren Welt zur Zeit der Industrialisierung (Steampunk mit sehr wenigen Fantasy- und Sci-Fi-Elementen) in der eher weniger Feuerwaffen zur Verfügung stehen, als Bögen (ähnlich Compoundbögen, falls das eine Rolle spielt) und Armbrüste. Nun meine Frage: wäre es - nach heutigen Stand der Technik - möglich, auch einen Pfeil oder Bolzen eindeutig der Waffe zuzuordnen, mit der er abgeschossen wurde?
Rechtshreibfeler sind Speschl-Effekts meiner Tastertuhr
schildies
Beitrag #70, verfasst am 18.08.2013 | 22:03 Uhr
Hey,
ich wollte nur gleich an den Anfang setzen, dass ich auch eine eigene Frage habe, nicht dass jemand einfach darüber hinweggeht und meine eigene Frage gar nicht liest ;-)
Aber jetzt ersteinmal kurz zu deiner Frage, Celtic (wenn sie sich nicht mittlerweile anders beantwortet hat): ich habe da leider keine Ahnung von, aber ich könnte mir vorstellen, dass es zum einen sicherlich verschiedene Arten von Pfeilen und Bolzen gibt, je nachdem, mit was für einer Waffe sie verschossen werden. Ansonsten wird man ggf. die Bolzen von verschiedenen Herstellern unterschieden und zuordnen können. Sowas ist damals sicherlich noch nicht so fabrikmäßig und genormt hergestellt worden, dass da noch individuelle Unterschiede sichtbar gewesen sein könnten. Ich würde mir das dann so vorstellen, wie Sherlock Holmes dreißig verschiedene Arten von Asche oder Papier unterscheiden kann :) Zum dritten könnte ich mir gut vorstellen, dass es vielleicht Protagonisten in deiner Geschichte geben könnte, deren Pfeile/Bolzen irgendwie individuell erkennbar sind?
Das sind so meine Gedanken zu dem Thema. Hoffe, ich konnte dir vielleicht ein kleinwenig weiterhelfen!
So, weshalb ich aber eigentlich hier reingeklickt habe ist folgendes: In einer Geschichte hat der Protagonist so vor zwanzig/fünfundzwanzig Jahren einen Unfall gebaut, bei dem eine Frau verletzt wurde, die seitdem querschnittsgelähmt ist. Der Fall kam vor Gericht und der Fahrer wurde freigesprochen. Wenn der Typ jetzt, wie gesagt über zwanzig Jahre später, wieder mit der Polizei zu tun bekommt, wird die dann in ihren Akten etwas über diesen Unfall und die Gerichtsverhandlung stehen haben? Kennt sich da jemand von euch mit aus?
Und, wo wir gerade dabei sind: weiß jemand, ob ein solcher Fall, in dem ein Fußgänger vom Auto überfahren und schwer verletzt wird, in jedem Fall vor Gericht kommt, auch wenn der Geschädigte den Fahrer nicht verklagt?
ich wollte nur gleich an den Anfang setzen, dass ich auch eine eigene Frage habe, nicht dass jemand einfach darüber hinweggeht und meine eigene Frage gar nicht liest ;-)
Aber jetzt ersteinmal kurz zu deiner Frage, Celtic (wenn sie sich nicht mittlerweile anders beantwortet hat): ich habe da leider keine Ahnung von, aber ich könnte mir vorstellen, dass es zum einen sicherlich verschiedene Arten von Pfeilen und Bolzen gibt, je nachdem, mit was für einer Waffe sie verschossen werden. Ansonsten wird man ggf. die Bolzen von verschiedenen Herstellern unterschieden und zuordnen können. Sowas ist damals sicherlich noch nicht so fabrikmäßig und genormt hergestellt worden, dass da noch individuelle Unterschiede sichtbar gewesen sein könnten. Ich würde mir das dann so vorstellen, wie Sherlock Holmes dreißig verschiedene Arten von Asche oder Papier unterscheiden kann :) Zum dritten könnte ich mir gut vorstellen, dass es vielleicht Protagonisten in deiner Geschichte geben könnte, deren Pfeile/Bolzen irgendwie individuell erkennbar sind?
Das sind so meine Gedanken zu dem Thema. Hoffe, ich konnte dir vielleicht ein kleinwenig weiterhelfen!
So, weshalb ich aber eigentlich hier reingeklickt habe ist folgendes: In einer Geschichte hat der Protagonist so vor zwanzig/fünfundzwanzig Jahren einen Unfall gebaut, bei dem eine Frau verletzt wurde, die seitdem querschnittsgelähmt ist. Der Fall kam vor Gericht und der Fahrer wurde freigesprochen. Wenn der Typ jetzt, wie gesagt über zwanzig Jahre später, wieder mit der Polizei zu tun bekommt, wird die dann in ihren Akten etwas über diesen Unfall und die Gerichtsverhandlung stehen haben? Kennt sich da jemand von euch mit aus?
Und, wo wir gerade dabei sind: weiß jemand, ob ein solcher Fall, in dem ein Fußgänger vom Auto überfahren und schwer verletzt wird, in jedem Fall vor Gericht kommt, auch wenn der Geschädigte den Fahrer nicht verklagt?
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schildies
Eine Vorstrafe wird nur im Falle einer Verurteilung eingetragen.
Wenn er frei gesprochen wurde, besteht dafür ja kein Anlass.
Ich frage mich allerdings gerade, warum Anklage erhoben werden soll.
Fahrlässige Tötung liegt nicht vor und auch kein Mordversuch.
Schwere Körperverletzung? Oder doch eher fahrlässige Körperverletzung.
Diese ist allerdings ein Antragsdelikt, in diesem Fall reagiert die Staatsanwaltschaft nur auf Anzeige des Geschädigten, wenn die Verletzungen nicht schwerwiegend waren.
Sind erhebliche Verletzungen eingetreten oder ist der Beschuldigte vorbestraft, wird die Tat häufig von Amts wegen verfolgt, d.h. die Tat wird auch dann verfolgt, wenn der Geschädigte an der Bestrafung des Beschuldigten kein Interesse hat.
Und zur Eintragung im Register:
In das Bundeszentralregister wird jede Verurteilung eingetragen. Aber nur ganz wenige Stellen können Einblick nehmen.
Das in Bewerbungsverfahren vorzulegende polizeiliche Führungszeugnis ist ein anderes Register. Zum Verhältnis beider Register (vereinfacht): Jede Eintragung aus dem polizeilichen Führungszeugnis steht im Bundeszentralregister. Aber nicht jede Eintragung aus dem Bundeszentralregister steht im Führungszeugnis.
Für den Durchschnittsfall kommt es darauf an, ob das Polizeiliche Führungszeugnis sauber ist. Hier gilt: Alle Strafen unter 90 Tagessätze kommen nicht in das Polizeiliche Führungszeugnis, wenn keine Voreintragung im Bundeszentralregister besteht.
In einer Geschichte hat der Protagonist so vor zwanzig/fünfundzwanzig Jahren einen Unfall gebaut, bei dem eine Frau verletzt wurde, die seitdem querschnittsgelähmt ist. Der Fall kam vor Gericht und der Fahrer wurde freigesprochen. Wenn der Typ jetzt, wie gesagt über zwanzig Jahre später, wieder mit der Polizei zu tun bekommt, wird die dann in ihren Akten etwas über diesen Unfall und die Gerichtsverhandlung stehen haben? Kennt sich da jemand von euch mit aus?
Und, wo wir gerade dabei sind: weiß jemand, ob ein solcher Fall, in dem ein Fußgänger vom Auto überfahren und schwer verletzt wird, in jedem Fall vor Gericht kommt, auch wenn der Geschädigte den Fahrer nicht verklagt?
Eine Vorstrafe wird nur im Falle einer Verurteilung eingetragen.
Wenn er frei gesprochen wurde, besteht dafür ja kein Anlass.
Ich frage mich allerdings gerade, warum Anklage erhoben werden soll.
Fahrlässige Tötung liegt nicht vor und auch kein Mordversuch.
Schwere Körperverletzung? Oder doch eher fahrlässige Körperverletzung.
Diese ist allerdings ein Antragsdelikt, in diesem Fall reagiert die Staatsanwaltschaft nur auf Anzeige des Geschädigten, wenn die Verletzungen nicht schwerwiegend waren.
Sind erhebliche Verletzungen eingetreten oder ist der Beschuldigte vorbestraft, wird die Tat häufig von Amts wegen verfolgt, d.h. die Tat wird auch dann verfolgt, wenn der Geschädigte an der Bestrafung des Beschuldigten kein Interesse hat.
Und zur Eintragung im Register:
In das Bundeszentralregister wird jede Verurteilung eingetragen. Aber nur ganz wenige Stellen können Einblick nehmen.
Das in Bewerbungsverfahren vorzulegende polizeiliche Führungszeugnis ist ein anderes Register. Zum Verhältnis beider Register (vereinfacht): Jede Eintragung aus dem polizeilichen Führungszeugnis steht im Bundeszentralregister. Aber nicht jede Eintragung aus dem Bundeszentralregister steht im Führungszeugnis.
Für den Durchschnittsfall kommt es darauf an, ob das Polizeiliche Führungszeugnis sauber ist. Hier gilt: Alle Strafen unter 90 Tagessätze kommen nicht in das Polizeiliche Führungszeugnis, wenn keine Voreintragung im Bundeszentralregister besteht.
"Heilige Scheiße!", murmelte das Mädchen dumpf und starrte mit großen Augen in Richtung Bühne, auf der eine Band
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
Beiträge: 1180
Rang: Auftragsschreiber
Beitrag #72, verfasst am 20.08.2013 | 21:37 Uhr
Hab da mal eine Frage. Mein Prota ist ein amerikanischer Cop, hat in USA bei einem Crime Scene Unit, also so eine Art Kripo gearbeitet; jetzt geht er aus persönlichen Gründen nach Deutschland. Kann er hier auch einfach so bei der Kripo arbeiten? Oder muss er... keine Ahnung... in die Schule? Für die deutschen Gesetze?
Danke für eure Hilfe
Ja, ich weiß, ich bin ziemlich spät mit einer Antwort, aber vielleicht kann's ja jemand anderes brauchen.
Ein amerikanischer Staatsbürger kann in Deutschland nicht als Beamter, sprich Kriminalpolizist arbeiten. Und hier steht's drin:
http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__7.html
"Ist denn zumindest Gott da?" - "Lemmy? Nein."
Beiträge: 12
Rang: Bilderbuchbetrachter
Beitrag #73, verfasst am 15.09.2013 | 16:20 Uhr
Tag!
Weiß nicht ob das hier der richtige Ort für das Anliegen ist, aber ich hab mit Ausnahme des Recherche-Threads im Prosabereich nichts anderes gefunden.
Ich suche Informationen über die Grenzen von Pressefreiheit in Westeuropa, speziell in England. Es geht darum, was sich ein Journalist beispielsweise an einem Tatort erlauben darf. Wäre es legal Fotos zu machen oder Zeugen paralel zur Polizei zu befragen?
Nach längerer Suche mit den üblichen Suchmaschinen habe ich leider noch keine Antwort gefunden.
Ich hoffe jemand kann mir da helfen bzw einen Hinweis geben wie ich sowas herausfinden kann. Danke schonmal für alle Tipps!
Weiß nicht ob das hier der richtige Ort für das Anliegen ist, aber ich hab mit Ausnahme des Recherche-Threads im Prosabereich nichts anderes gefunden.
Ich suche Informationen über die Grenzen von Pressefreiheit in Westeuropa, speziell in England. Es geht darum, was sich ein Journalist beispielsweise an einem Tatort erlauben darf. Wäre es legal Fotos zu machen oder Zeugen paralel zur Polizei zu befragen?
Nach längerer Suche mit den üblichen Suchmaschinen habe ich leider noch keine Antwort gefunden.
Ich hoffe jemand kann mir da helfen bzw einen Hinweis geben wie ich sowas herausfinden kann. Danke schonmal für alle Tipps!
Intelligent, gutausehend und natürlich bescheiden.
Beiträge: 860
Rang: Kolumnenschreiber
Beitrag #74, verfasst am 22.10.2013 | 19:06 Uhr
Hi,
so, ich hoffe ich bin mit meiner Frage richtig in diesem Thread.
Die Situation in meiner Geschichte ist folgende:
Der Lehrer X wird beschuldigt, seinen (volljährigen) Schüler vergewaltigt zu haben, und zwar von ebenjenem Schüler.
Die Sache ist aber: X hat seinen Schüler nicht missbraucht, die Anzeige ist "nur" dazu gedacht, den Ruf von X zu zerstören/ihm durch die Verurteilung seinen Einfluss zu nehmen. Der Schüler täuscht also falsche Tatsachen vor.
Meine Frage ist jetzt: wie würden die Ermittlungen aussehen? Wie lange könntet ihr euch vorstellen, dass sie andauern?
Immerhin beteuert der Lehrer die ganze Zeit seine Unschuld. Der Schüler beharrt die ganze Zeit darauf, dass er vergewaltigt wurde. Da das Verbrechen nicht stattgefunden hat, können auch keine handfesten Beweise gefunden werden. Allerdings hat der Lehrer zur vorgeschützten Tatzeit auch kein Alibi.
Wann muss die Polizei den Lehrer laufen lassen?
Wenn sich dann herausstellt, dass er unschuldig ist, wird das dann irgendwie öffentlich bestätigt? (Das Heimatdorf von Schüler und Lehrer läuft nämlich Amok und hetzt wie verrückt gegen den Lehrer)
Darf der Schulleiter den Lehrer suspendieren, während er in U-Haft sitzt?
so, ich hoffe ich bin mit meiner Frage richtig in diesem Thread.
Die Situation in meiner Geschichte ist folgende:
Der Lehrer X wird beschuldigt, seinen (volljährigen) Schüler vergewaltigt zu haben, und zwar von ebenjenem Schüler.
Die Sache ist aber: X hat seinen Schüler nicht missbraucht, die Anzeige ist "nur" dazu gedacht, den Ruf von X zu zerstören/ihm durch die Verurteilung seinen Einfluss zu nehmen. Der Schüler täuscht also falsche Tatsachen vor.
Meine Frage ist jetzt: wie würden die Ermittlungen aussehen? Wie lange könntet ihr euch vorstellen, dass sie andauern?
Immerhin beteuert der Lehrer die ganze Zeit seine Unschuld. Der Schüler beharrt die ganze Zeit darauf, dass er vergewaltigt wurde. Da das Verbrechen nicht stattgefunden hat, können auch keine handfesten Beweise gefunden werden. Allerdings hat der Lehrer zur vorgeschützten Tatzeit auch kein Alibi.
Wann muss die Polizei den Lehrer laufen lassen?
Wenn sich dann herausstellt, dass er unschuldig ist, wird das dann irgendwie öffentlich bestätigt? (Das Heimatdorf von Schüler und Lehrer läuft nämlich Amok und hetzt wie verrückt gegen den Lehrer)
Darf der Schulleiter den Lehrer suspendieren, während er in U-Haft sitzt?
how to catch a plot bunny: hide in the grass and make carrot noises
Beiträge: 102
Rang: Bravoleser
Beitrag #75, verfasst am 30.12.2013 | 15:44 Uhr
So, ich will auch mal was fragen.
Für die Aufklärung eines Mordes soll ein Laptop durchforstet werden.
Was für ein Beamter wäre dafür zuständig, die Beweise zu sichern?
Zu welcher Einheit würde er gehören?
Und im welchem Zeitraum würde das Geschehen? Also direkt nach der Tat oder würde da eine bestimmte Zeit vergehen?
Wäre es auch üblich, da habe ich echt keine Ahnung, das er das Nachts macht also in einer Art von Überstunden?
Für die Aufklärung eines Mordes soll ein Laptop durchforstet werden.
Was für ein Beamter wäre dafür zuständig, die Beweise zu sichern?
Zu welcher Einheit würde er gehören?
Und im welchem Zeitraum würde das Geschehen? Also direkt nach der Tat oder würde da eine bestimmte Zeit vergehen?
Wäre es auch üblich, da habe ich echt keine Ahnung, das er das Nachts macht also in einer Art von Überstunden?
“I hate writing, I love having written.” - Dorothy Parker