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Grimli
Beitrag #1, verfasst am 19.05.2013 | 14:20 Uhr
Hallo :)
Nachdem ich auf FF.net eine sehr schöne Geschichte entdeckt und mich mit dem Autor in Verbindung gesetzt habe, habe ich die Erlaubnis für eine Übersetzung erhalten.
Meine Frage wäre jetzt: Muss ein Operator vor der Veröffentlichung auf FF.de den Autor anschreiben und nochmal nachfragen, ob das auch wirklich genehmigt wurde?
Überprüft das jemand? Könnte ja eigentlich jeder behaupten, dass er die Erlaubnis hat. Wäre also logisch. Denn wenn's so ist, dann würde ich das dem Autor vorher gern mitteilen, dass er wohl irgendwann so eine Mail erhält :)
Falls das im Regelwerk steht und ich's überlesen habe, tut's mir natürlich leid. Ansonsten wisst ihr hoffentlich mehr als ich.^^
Noch einen frohen Sonntag wünscht euch
das Grimli
Nachdem ich auf FF.net eine sehr schöne Geschichte entdeckt und mich mit dem Autor in Verbindung gesetzt habe, habe ich die Erlaubnis für eine Übersetzung erhalten.
Meine Frage wäre jetzt: Muss ein Operator vor der Veröffentlichung auf FF.de den Autor anschreiben und nochmal nachfragen, ob das auch wirklich genehmigt wurde?
Überprüft das jemand? Könnte ja eigentlich jeder behaupten, dass er die Erlaubnis hat. Wäre also logisch. Denn wenn's so ist, dann würde ich das dem Autor vorher gern mitteilen, dass er wohl irgendwann so eine Mail erhält :)
Falls das im Regelwerk steht und ich's überlesen habe, tut's mir natürlich leid. Ansonsten wisst ihr hoffentlich mehr als ich.^^
Noch einen frohen Sonntag wünscht euch
das Grimli
Beiträge: 77
Rang: Schreibkraft
Beitrag #2, verfasst am 21.05.2013 | 17:21 Uhr
Hey,
das ist wirklich eine sehr interessante Frage!
Ich würde das auch gerne wissen.
Ich habe mal durch die Richtlinen, FAQs ect geschaut,
aber nichts dazu gefunden :/
Ich hoffe es kommt bald eine Antwort :)
Falls du schon privat eine Antwort bekommen hast, Grimli, würde ich mich sehr freuen wenn du sie mit mir teilst :)
LG Sanara
das ist wirklich eine sehr interessante Frage!
Ich würde das auch gerne wissen.
Ich habe mal durch die Richtlinen, FAQs ect geschaut,
aber nichts dazu gefunden :/
Ich hoffe es kommt bald eine Antwort :)
Falls du schon privat eine Antwort bekommen hast, Grimli, würde ich mich sehr freuen wenn du sie mit mir teilst :)
LG Sanara
Blog -> koukainonaijinsei.wordpress.com
HP -> http://sanara-sachiko.npage.de/
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Operator
Template-Designer
Grimli
Als übersetzender Autor setzt man über das erste Kapitel den Link zur Originalgeschichte.
(Die autorsierte Übersetzung kann man zusätzlich in der Kurzbeschreibung erwähnen.)
Damit wäre der Nachweis erbracht, dass um Erlaubnis gefragt wurde.
Der Link sollte natürlich funktionieren und der Nachfrage standhalten.
Man muss vorher keinen Operator kontaktieren. Geschichten werden stichprobenartig geprüft, deshalb sollte in solchen Fällen ein Link dabei stehen, der den Operator zum Originalautor führt.
Hier ein Beispiel:
http://www.fanfiktion.de/s/4f7f453100001c3506705dc0
Nachdem ich auf FF.net eine sehr schöne Geschichte entdeckt und mich mit dem Autor in Verbindung gesetzt habe, habe ich die Erlaubnis für eine Übersetzung erhalten.
Meine Frage wäre jetzt: Muss ein Operator vor der Veröffentlichung auf FF.de den Autor anschreiben und nochmal nachfragen, ob das auch wirklich genehmigt wurde?
Als übersetzender Autor setzt man über das erste Kapitel den Link zur Originalgeschichte.
(Die autorsierte Übersetzung kann man zusätzlich in der Kurzbeschreibung erwähnen.)
Damit wäre der Nachweis erbracht, dass um Erlaubnis gefragt wurde.
Der Link sollte natürlich funktionieren und der Nachfrage standhalten.
Man muss vorher keinen Operator kontaktieren. Geschichten werden stichprobenartig geprüft, deshalb sollte in solchen Fällen ein Link dabei stehen, der den Operator zum Originalautor führt.
Hier ein Beispiel:
http://www.fanfiktion.de/s/4f7f453100001c3506705dc0
"Heilige Scheiße!", murmelte das Mädchen dumpf und starrte mit großen Augen in Richtung Bühne, auf der eine Band
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
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Grimli
Beitrag #4, verfasst am 21.05.2013 | 19:19 Uhr
Okay, alles klar. Dann hat sich meine Frage jetzt geklärt :)
Vielen Dank für die Antwort, und an Sanara: Schön zu hören, dass ich nicht einfach zu dumm war, um dahinter zu steigen.^^ Offenbar war ich ja nicht die einzige ;)
lg. das Grimli
Vielen Dank für die Antwort, und an Sanara: Schön zu hören, dass ich nicht einfach zu dumm war, um dahinter zu steigen.^^ Offenbar war ich ja nicht die einzige ;)
lg. das Grimli
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Beitrag #5, verfasst am 21.05.2013 | 22:16 Uhr
Vielen Dank für die Antwort ;)
@Grimli tja man tut was man kann ;)
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Schreibwerkstättler
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Beitrag #6, verfasst am 11.10.2015 | 18:21 Uhr
Dann stellt sich mir die Frage, was muss ich machen wenn der Autor seine Geschichte und seinen Account, auf der Seite wo ich die Geschichte gelesen habe, gelöscht hatt?
Ich möchte, so eine Geschichte gerne übersetzen. Da ich sehr viel privat mit ihm schreibe, habe ich mir die Erlaubnis eingeholt.
Ich möchte, so eine Geschichte gerne übersetzen. Da ich sehr viel privat mit ihm schreibe, habe ich mir die Erlaubnis eingeholt.
“It’s not the goodbyes that hurt, it’s the flashbacks that follow…”
— Gray Fullbuster
Auch eine verregnete Nacht, ist voller Sterne
-Nagato
— Gray Fullbuster
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Beiträge: 7699
Rang: Literaturgott
Beitrag #7, verfasst am 11.10.2015 | 18:54 Uhr
Hatte er sie nur auf dieser einen Seite?
Ansonsten gehe ich gerade selbst nochmal nachschauen, wie es dann aussieht.
Ansonsten gehe ich gerade selbst nochmal nachschauen, wie es dann aussieht.
Quesa
Beitrag #8, verfasst am 11.10.2015 | 19:18 Uhr
Wenn er dir die Erlaubnis gegeben hat, sehe ich das Problem nicht so ganz? Gibt es denn eine Regel, dass das Original auch noch online stehen *muss*, oder wie? Das klingt für mich jetzt unwahrscheinlich, schließlich kann der Autor mit der Geschichte doch machen, was er will, inklusive sie dir als Geschenk überlassen oder sonstwas. Also sollte das doch eigentlich problemlos möglich sein.
Ich habe auch eine Frage: Ich überlege, aus Spaß und zur Übung ein Buch zu übersetzen, das vor kurzem gemeinfrei geworden ist (Autor länger als 70 Jahre tot). Darf ich die Übersetzung hier hochladen? Ich meine, da es gemeinfrei ist, dürfte ich es theroretisch hochladen so viel ich will, also wäre nur wichtig zu wissen, ob ff.de es für sich erlaubt.
Ich habe auch eine Frage: Ich überlege, aus Spaß und zur Übung ein Buch zu übersetzen, das vor kurzem gemeinfrei geworden ist (Autor länger als 70 Jahre tot). Darf ich die Übersetzung hier hochladen? Ich meine, da es gemeinfrei ist, dürfte ich es theroretisch hochladen so viel ich will, also wäre nur wichtig zu wissen, ob ff.de es für sich erlaubt.
Operator
Template-Designer
Beitrag #9, verfasst am 11.10.2015 | 21:58 Uhr
Quesa
Ne, da könnte ja jeder kommen und das behaupten. Du siehst da hoffentlich das Potential für Missbrauch? ^^
Quesa
Wenn das Werk gemeinfrei ist, dürfte das kein Problem sein. Man darf diese Inhalte schließlich auch veröffentlichen und verkaufen.
Wenn er dir die Erlaubnis gegeben hat, sehe ich das Problem nicht so ganz? Gibt es denn eine Regel, dass das Original auch noch online stehen *muss*, oder wie? Das klingt für mich jetzt unwahrscheinlich, schließlich kann der Autor mit der Geschichte doch machen, was er will, inklusive sie dir als Geschenk überlassen oder sonstwas. Also sollte das doch eigentlich problemlos möglich sein.
Ne, da könnte ja jeder kommen und das behaupten. Du siehst da hoffentlich das Potential für Missbrauch? ^^
Quesa
Ich habe auch eine Frage: Ich überlege, aus Spaß und zur Übung ein Buch zu übersetzen, das vor kurzem gemeinfrei geworden ist (Autor länger als 70 Jahre tot). Darf ich die Übersetzung hier hochladen? Ich meine, da es gemeinfrei ist, dürfte ich es theroretisch hochladen so viel ich will, also wäre nur wichtig zu wissen, ob ff.de es für sich erlaubt.
Wenn das Werk gemeinfrei ist, dürfte das kein Problem sein. Man darf diese Inhalte schließlich auch veröffentlichen und verkaufen.
"Heilige Scheiße!", murmelte das Mädchen dumpf und starrte mit großen Augen in Richtung Bühne, auf der eine Band
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
Quesa
Beitrag #10, verfasst am 12.10.2015 | 12:24 Uhr
Panthera
Das sehe ich definitiv, aber das sehe ich generell bei Übersetzungen oder sogar bei Fanfiction-Veröffentlichungen allgemein. Ob ich eine Geschichte hier als "Quesa" und bei ff.net als "Tante Uschi" hochlade, oder ob ich die Geschichte von "Tante Uschi" geklaut habe, mal ehrlich, wie lange wird es dauern, bis das jemand bemerkt? Wenn Tante Uschi nicht gerade regelmäßig wegen solcher Möglichkeiten ihre Geschichten googelt (was so weit ich weiß schon durchaus Leute machen, ja), denke ich ziemlich lange.
Aber ich verstehe jetzt, was du meinst. Es muss also einfach die Möglichkeit da sein, den Originalautor zu kontaktieren. Habe ich das richtig verstanden? Das ist eigentlich ne ganz gute Lösung. Wobei... wenn ich wirklich wollte, könnte ich mir auch nen Account als Tante Uschi machen, hier sagen "Tante Uschi hat das Original geschrieben" und dann die Anfragen beantworten ;)
Urgh, Internet.
Panthera
Cool :) Jaa, das werde ich mir dann wirklich mal überlegen.
Du siehst da hoffentlich das Potential für Missbrauch? ^^
Das sehe ich definitiv, aber das sehe ich generell bei Übersetzungen oder sogar bei Fanfiction-Veröffentlichungen allgemein. Ob ich eine Geschichte hier als "Quesa" und bei ff.net als "Tante Uschi" hochlade, oder ob ich die Geschichte von "Tante Uschi" geklaut habe, mal ehrlich, wie lange wird es dauern, bis das jemand bemerkt? Wenn Tante Uschi nicht gerade regelmäßig wegen solcher Möglichkeiten ihre Geschichten googelt (was so weit ich weiß schon durchaus Leute machen, ja), denke ich ziemlich lange.
Aber ich verstehe jetzt, was du meinst. Es muss also einfach die Möglichkeit da sein, den Originalautor zu kontaktieren. Habe ich das richtig verstanden? Das ist eigentlich ne ganz gute Lösung. Wobei... wenn ich wirklich wollte, könnte ich mir auch nen Account als Tante Uschi machen, hier sagen "Tante Uschi hat das Original geschrieben" und dann die Anfragen beantworten ;)
Urgh, Internet.
Panthera
Wenn das Werk gemeinfrei ist, dürfte das kein Problem sein. Man darf diese Inhalte schließlich auch veröffentlichen und verkaufen.
Cool :) Jaa, das werde ich mir dann wirklich mal überlegen.
Operator
Template-Designer
Quesa
Richtig. Kontaktaufnahme sollte möglich sein. Es ist kein perfekter Schutz, aber deshalb sollte man ihn nicht gleich verwerfen.
Absolute Sicherheit erhält man nur, wenn man seine Geschreibsel in einen Safe packt und niemals jemanden lesen lässt. 😉
Quesa
In diesem Fall würde ich dann aber prüfen, ob die Gemeinfreiheit tatsächlich vorliegt.
Aber ich verstehe jetzt, was du meinst. Es muss also einfach die Möglichkeit da sein, den Originalautor zu kontaktieren.
Richtig. Kontaktaufnahme sollte möglich sein. Es ist kein perfekter Schutz, aber deshalb sollte man ihn nicht gleich verwerfen.
Absolute Sicherheit erhält man nur, wenn man seine Geschreibsel in einen Safe packt und niemals jemanden lesen lässt. 😉
Quesa
PantheraWenn das Werk gemeinfrei ist, dürfte das kein Problem sein. Man darf diese Inhalte schließlich auch veröffentlichen und verkaufen.
Cool :) Jaa, das werde ich mir dann wirklich mal überlegen.
In diesem Fall würde ich dann aber prüfen, ob die Gemeinfreiheit tatsächlich vorliegt.
"Heilige Scheiße!", murmelte das Mädchen dumpf und starrte mit großen Augen in Richtung Bühne, auf der eine Band
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
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Quesa
Beitrag #12, verfasst am 13.10.2015 | 12:56 Uhr
Panthera
Wie meinst du das? Was gibt es denn da für Haken? Also das Buch wurde 1939 geschrieben und der Autor ist 1940 gestorben. Ich weiß, dass Übersetzungen erst gemeinfrei werden, wenn der Übersetzer 70 Jahre tot ist, aber das ist für mich ja nicht relevant. Worauf muss ich denn noch achten?
In diesem Fall würde ich dann aber prüfen, ob die Gemeinfreiheit tatsächlich vorliegt.
Wie meinst du das? Was gibt es denn da für Haken? Also das Buch wurde 1939 geschrieben und der Autor ist 1940 gestorben. Ich weiß, dass Übersetzungen erst gemeinfrei werden, wenn der Übersetzer 70 Jahre tot ist, aber das ist für mich ja nicht relevant. Worauf muss ich denn noch achten?
Operator
Template-Designer
Beitrag #13, verfasst am 13.10.2015 | 21:11 Uhr
Quesa
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen ausländischen Autor handelt, sonst würdest du ihn nicht übersetzen.
Im Ausland kann die Schutzfrist differieren. Wobei ich das nur für Mexiko sicher weiß, dort muss man 100 Jahre warten, bis ein Buch gemeinfrei wird.
Ich meinte nur, dass man sich die Daten genau anschauen sollte. 1940 wäre für einen deutschen Autor klar, da es 75 Jahre her ist.
Wie meinst du das? Was gibt es denn da für Haken? Also das Buch wurde 1939 geschrieben und der Autor ist 1940 gestorben. Ich weiß, dass Übersetzungen erst gemeinfrei werden, wenn der Übersetzer 70 Jahre tot ist, aber das ist für mich ja nicht relevant. Worauf muss ich denn noch achten?
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen ausländischen Autor handelt, sonst würdest du ihn nicht übersetzen.
Im Ausland kann die Schutzfrist differieren. Wobei ich das nur für Mexiko sicher weiß, dort muss man 100 Jahre warten, bis ein Buch gemeinfrei wird.
Ich meinte nur, dass man sich die Daten genau anschauen sollte. 1940 wäre für einen deutschen Autor klar, da es 75 Jahre her ist.
"Heilige Scheiße!", murmelte das Mädchen dumpf und starrte mit großen Augen in Richtung Bühne, auf der eine Band
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
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Beiträge: 7699
Rang: Literaturgott
Beitrag #14, verfasst am 15.10.2015 | 16:25 Uhr
Issarichen
Ich habe mich informiert und die Antwort war, dass du die Übersetzung posten darfst, aber angeben sollst, dass du die Erlaubnis hast und wo die Geschichte früher zu finden war, dass sie dort aber gelöscht ist.
Ich hoffe, das hilft dir weiter.
Dann stellt sich mir die Frage, was muss ich machen wenn der Autor seine Geschichte und seinen Account, auf der Seite wo ich die Geschichte gelesen habe, gelöscht hatt?
Ich möchte, so eine Geschichte gerne übersetzen. Da ich sehr viel privat mit ihm schreibe, habe ich mir die Erlaubnis eingeholt.
Ich habe mich informiert und die Antwort war, dass du die Übersetzung posten darfst, aber angeben sollst, dass du die Erlaubnis hast und wo die Geschichte früher zu finden war, dass sie dort aber gelöscht ist.
Ich hoffe, das hilft dir weiter.
Operator
Beitrag #15, verfasst am 28.01.2016 | 08:13 Uhr
Es bietet sich bei einer Übersetzung übrigens an, einen Screenshot der Mail zu machen, in dem der Originalautor einem die Erlaubnis für die Übersetzung erteilt hat.
“We make up horrors to help us cope with the real ones.”
Stephen King
Stephen King
Quesa
Panthera
Ich habe gerade gesehen, dass das Buch, das ich übersetzen will, komplett in Wikisource steht. Damit ist ja klar, dass es gemeinfrei ist. Wuhu! Jetzt muss ich mich "nurnoch" ransetzen und anfangen...
Quesa
Wie meinst du das? Was gibt es denn da für Haken? Also das Buch wurde 1939 geschrieben und der Autor ist 1940 gestorben. Ich weiß, dass Übersetzungen erst gemeinfrei werden, wenn der Übersetzer 70 Jahre tot ist, aber das ist für mich ja nicht relevant. Worauf muss ich denn noch achten?
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen ausländischen Autor handelt, sonst würdest du ihn nicht übersetzen.
Im Ausland kann die Schutzfrist differieren. Wobei ich das nur für Mexiko sicher weiß, dort muss man 100 Jahre warten, bis ein Buch gemeinfrei wird.
Ich meinte nur, dass man sich die Daten genau anschauen sollte. 1940 wäre für einen deutschen Autor klar, da es 75 Jahre her ist.
Ich habe gerade gesehen, dass das Buch, das ich übersetzen will, komplett in Wikisource steht. Damit ist ja klar, dass es gemeinfrei ist. Wuhu! Jetzt muss ich mich "nurnoch" ransetzen und anfangen...
Operator
Template-Designer
Beitrag #17, verfasst am 21.02.2016 | 13:23 Uhr
Quesa
Wikimedia ist eine US-Firma, oder? Da muss man trotzdem aufpassen, weil das Urheberrecht sich in den Staaten von dem in Deutschland unterscheidet.
Es kommt immer das Recht des Landes zur Anwendung, in dem man als Übersetzer tätig wird. Ich bin nicht sicher, in wie weit wir hier in Deutschland das Creative Commons übernehmen können (wäre echt hilfreich, wenn es da weltweit geltende Standards gäbe).
Wobei die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass das Buch gemeinfrei ist, wenn es auf Wikisource zu finden ist.
Ich habe gerade gesehen, dass das Buch, das ich übersetzen will, komplett in Wikisource steht. Damit ist ja klar, dass es gemeinfrei ist. Wuhu! Jetzt muss ich mich "nurnoch" ransetzen und anfangen...
Wikimedia ist eine US-Firma, oder? Da muss man trotzdem aufpassen, weil das Urheberrecht sich in den Staaten von dem in Deutschland unterscheidet.
Es kommt immer das Recht des Landes zur Anwendung, in dem man als Übersetzer tätig wird. Ich bin nicht sicher, in wie weit wir hier in Deutschland das Creative Commons übernehmen können (wäre echt hilfreich, wenn es da weltweit geltende Standards gäbe).
Wobei die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass das Buch gemeinfrei ist, wenn es auf Wikisource zu finden ist.
"Heilige Scheiße!", murmelte das Mädchen dumpf und starrte mit großen Augen in Richtung Bühne, auf der eine Band
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
Beiträge: 141
Rang: Datentypist
Ich glaube es passt hier am besten rein:
Wie sieht es mit der Übersetzung von Texten aus, deren Autoren verstorben sind, und deren Rechte frei geworden sind? Ich würde nämlich gerne einzelne Tagebucheinträge übersetzen, die im ersten Weltkrieg entstanden sind, deren Autoren aber vor 1946 verstorben sind übersetzen. Wie sieht das von den Regeln der Seite aus?
Wie sieht es mit der Übersetzung von Texten aus, deren Autoren verstorben sind, und deren Rechte frei geworden sind? Ich würde nämlich gerne einzelne Tagebucheinträge übersetzen, die im ersten Weltkrieg entstanden sind, deren Autoren aber vor 1946 verstorben sind übersetzen. Wie sieht das von den Regeln der Seite aus?
Quesa
Beitrag #19, verfasst am 13.06.2016 | 14:52 Uhr
Panthera
Lässt das noch Fragen offen, oder wolltest du lieber andere für dich arbeiten lassen statt selbst die paar Vorposts zu lesen? ^^
Wenn das Werk gemeinfrei ist, dürfte das kein Problem sein. Man darf diese Inhalte schließlich auch veröffentlichen und verkaufen.
[...]
In diesem Fall würde ich dann aber prüfen, ob die Gemeinfreiheit tatsächlich vorliegt.
[...]
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen ausländischen Autor handelt, sonst würdest du ihn nicht übersetzen.
[...]
Im Ausland kann die Schutzfrist differieren. Wobei ich das nur für Mexiko sicher weiß, dort muss man 100 Jahre warten, bis ein Buch gemeinfrei wird.
[...]
Ich meinte nur, dass man sich die Daten genau anschauen sollte. 1940 wäre für einen deutschen Autor klar, da es 75 Jahre her ist.
Lässt das noch Fragen offen, oder wolltest du lieber andere für dich arbeiten lassen statt selbst die paar Vorposts zu lesen? ^^
Beiträge: 141
Rang: Datentypist
Beitrag #20, verfasst am 13.06.2016 | 15:46 Uhr
Nein... ich bin nur nicht zu Seite Zwei gekommen.... mein Fehler.
Quesa
Uh... Seite zwei? Sorry, da steh ich gerade auf dem Schlauch.
Aber egal. Wenn dir das weiterhilft, ist ja alles gut.
Aber egal. Wenn dir das weiterhilft, ist ja alles gut.
Beiträge: 3
Rang: Analphabet
Beitrag #22, verfasst am 25.08.2016 | 17:29 Uhr
Hallo,
ich überlege eine Geschichte zu übersetzen und habe eine allgemeine Frage bzgl. der Autorisierung.
Die Autorin hat in ihrem livejournal Profil eine allgemeine Übersetzungserlaubnis erteilt.
Wortlaut:
Want to translate any of my works? My answer is always yes, please, and thank you! All I ask is you tell me when you're done so I can add a link to my master post of fic. <3
(Note: I do request that if you want to translate anything with explicit smut, you need to be 18+)
Ist eine solche "Allgemeinerlaubnis" ausreichend, oder benötigt man eine "persönliche" Erlaubnis für die betreffende Geschichte?
Ich weiß zwar noch nicht, ob ich mich tatsächlich an die Übersetzung wage, aber dann wüsste ich zumindest schonmal, ob ich es online stellen könnte ;)
ich überlege eine Geschichte zu übersetzen und habe eine allgemeine Frage bzgl. der Autorisierung.
Die Autorin hat in ihrem livejournal Profil eine allgemeine Übersetzungserlaubnis erteilt.
Wortlaut:
Want to translate any of my works? My answer is always yes, please, and thank you! All I ask is you tell me when you're done so I can add a link to my master post of fic. <3
(Note: I do request that if you want to translate anything with explicit smut, you need to be 18+)
Ist eine solche "Allgemeinerlaubnis" ausreichend, oder benötigt man eine "persönliche" Erlaubnis für die betreffende Geschichte?
Ich weiß zwar noch nicht, ob ich mich tatsächlich an die Übersetzung wage, aber dann wüsste ich zumindest schonmal, ob ich es online stellen könnte ;)
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Template-Designer
Beitrag #23, verfasst am 25.08.2016 | 18:16 Uhr
BelleVue
Die allgemeine Erlaubnis reicht aus, diese im Header erwähnen und einen Link dorthin posten, damit das die OPs prüfen können, sollte die Geschichte aus der Lostrommel zum Prüfen gezogen werden.
Und was "smut" betrifft, bitte beachten, dass PWP hier auf FF.de nicht erlaubt ist. Also vorher prüfen, ob der Text den Hausregeln entspricht.
http://www.fanfiktion.de/p/rules-and-regulations/0
Die nicht-sexuelle Handlung muss im Vergleich zur sexuellen Handlung deutlich überwiegen und die Geschichte muss nach dem völligen Entfernen aller erotischen Szenen noch als solche erkennbar sein.
(Ein Verhältnis von einem Drittel zu zwei Dritteln kann man als ungefähren Richtwert nehmen.)
Ist eine solche "Allgemeinerlaubnis" ausreichend, oder benötigt man eine "persönliche" Erlaubnis für die betreffende Geschichte?
Ich weiß zwar noch nicht, ob ich mich tatsächlich an die Übersetzung wage, aber dann wüsste ich zumindest schonmal, ob ich es online stellen könnte ;)
Die allgemeine Erlaubnis reicht aus, diese im Header erwähnen und einen Link dorthin posten, damit das die OPs prüfen können, sollte die Geschichte aus der Lostrommel zum Prüfen gezogen werden.
Und was "smut" betrifft, bitte beachten, dass PWP hier auf FF.de nicht erlaubt ist. Also vorher prüfen, ob der Text den Hausregeln entspricht.
http://www.fanfiktion.de/p/rules-and-regulations/0
Die nicht-sexuelle Handlung muss im Vergleich zur sexuellen Handlung deutlich überwiegen und die Geschichte muss nach dem völligen Entfernen aller erotischen Szenen noch als solche erkennbar sein.
(Ein Verhältnis von einem Drittel zu zwei Dritteln kann man als ungefähren Richtwert nehmen.)
"Heilige Scheiße!", murmelte das Mädchen dumpf und starrte mit großen Augen in Richtung Bühne, auf der eine Band
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
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