FanFiktion.de - Forum / Allgemeines - Nachhilfe / Nachhilfe: Jura/Rechtsfragen (Zivil-, Familien- und Strafrecht)
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Rang: Unbeschriebenes Blatt
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Dieser Thread ist für ALLE Fragen gedacht, die Recht betreffen. Ob es nun Familienrecht, Zivilrecht oder gerichtliche Prozesse betrifft.
Ebenso können hier theoretische Fragen zu Recht gestellt werden.
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hallo :)
ich bräuchte hilfe in einer juristischen frage. und zwar geht es darum das ich in einer meiner fan fictions jemand vor gericht bringen will.
dieser man hat eine diktatonische regierung geführt, wo aber jemand anderes die fäden gezogen hat.
mit einer gebildeten allianz einen krieg gegen eine andere großmacht geführt, dabei sind unzählige leute ums leben gekommen (in den eigenen wie auch auf der feindlichen seite)
hat den krieg verloren.
jetzt ist er von der sieger seite gefangen genommen und es soll ein prozess geben.
in welchen punkten kann man ihn anklagen und wie würden die strafen ausfallen?
danke schon mal :)
lg still
Dieser Thread ist für ALLE Fragen gedacht, die Recht betreffen. Ob es nun Familienrecht, Zivilrecht oder gerichtliche Prozesse betrifft.
Ebenso können hier theoretische Fragen zu Recht gestellt werden.
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hallo :)
ich bräuchte hilfe in einer juristischen frage. und zwar geht es darum das ich in einer meiner fan fictions jemand vor gericht bringen will.
dieser man hat eine diktatonische regierung geführt, wo aber jemand anderes die fäden gezogen hat.
mit einer gebildeten allianz einen krieg gegen eine andere großmacht geführt, dabei sind unzählige leute ums leben gekommen (in den eigenen wie auch auf der feindlichen seite)
hat den krieg verloren.
jetzt ist er von der sieger seite gefangen genommen und es soll ein prozess geben.
in welchen punkten kann man ihn anklagen und wie würden die strafen ausfallen?
danke schon mal :)
lg still
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Miss Eileen
Beitrag #2, verfasst am 04.07.2013 | 14:35 Uhr
Uffff das IST ja mal ein schwieriges Thema.
Also zum mord müsste die anklage auf jeden Fall sein
wie weit das jetzt Beihilfe zum mord und schwere Körperverletzung zt mit todesfolge ist, weiß ic nicht. das hängt auch immer vom land ab.
In den Usa wäre er sich zb der Todesstrafe sicher.
LG
Also zum mord müsste die anklage auf jeden Fall sein
wie weit das jetzt Beihilfe zum mord und schwere Körperverletzung zt mit todesfolge ist, weiß ic nicht. das hängt auch immer vom land ab.
In den Usa wäre er sich zb der Todesstrafe sicher.
LG
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Wenn das Tragen gelber Socken an Dienstagen von 10--12 Uhr verboten ist und Verstöße mit der Todesstrafe geahndet werden, kann man ihn locker dafür verknacken. Ohne zu wissen, wie die Rechtssituation in dem Land aussieht, kann man dazu so pauschal nicht viel sagen.
Ein paar grundsätzlich Sachen:
Die meisten Staaten, die sich selbst als Rechtsstaat verstehen, folgen dem Grundsatz "nulla poena sine lege" -- keine Strafe ohne Gesetz. Das heißt, dass nur Taten bestraft werden können, die zum Zeitpunkt der Tat durch ein entsprechendes Gesetz verboten waren. Erschieße ich Montags meinen Nachbarn und Dienstags entscheidet die Regierung, dass das ab sofort verboten ist, kann sie mir nix.
Gesetze gelten nur innerhalb der Grenzen eines Staates. Ich kann niemanden nach deutschem Recht anklagen, weil er in Frankreich etwas geklaut hat.
Es gibt juristische Institutionen und Gesetze, die international gelten. Allerdings gelten diese Gesetze nur für Staaten und deren Bewohner, die entsprechende Verträge unterschrieben haben, dass sie Mitglied dieser Institutionen werden. Ein Beispiel wäre der Internationale Gerichtshof in den Haag.
Kriegsrecht unterscheidet sich in der Regel von normalem Recht. Man kann keinen Soldaten dafür verknacken, dass er auf Befehl gegnerische Soldaten tötet.
Damit man deinen Diktator also tatsächlich für irgendwas verknacken kann, müsste er ein Verbrechen begangen haben, das in dem Land (oder dem Bündnisgebiet), in dem es begangen wurde, zum Tatzeitpunkt laut Gesetz ein Verbrechen war.
Edit: Wenn du dich mit den Problematiken, die damit einhergehen, und dem Thema generell weitergehend beschäftigen möchtest, dann wäre der Wikipedia-Artikel zu den Nürnberger Prozessen vielleicht ein guter Startpunkt.
Ein paar grundsätzlich Sachen:
Die meisten Staaten, die sich selbst als Rechtsstaat verstehen, folgen dem Grundsatz "nulla poena sine lege" -- keine Strafe ohne Gesetz. Das heißt, dass nur Taten bestraft werden können, die zum Zeitpunkt der Tat durch ein entsprechendes Gesetz verboten waren. Erschieße ich Montags meinen Nachbarn und Dienstags entscheidet die Regierung, dass das ab sofort verboten ist, kann sie mir nix.
Gesetze gelten nur innerhalb der Grenzen eines Staates. Ich kann niemanden nach deutschem Recht anklagen, weil er in Frankreich etwas geklaut hat.
Es gibt juristische Institutionen und Gesetze, die international gelten. Allerdings gelten diese Gesetze nur für Staaten und deren Bewohner, die entsprechende Verträge unterschrieben haben, dass sie Mitglied dieser Institutionen werden. Ein Beispiel wäre der Internationale Gerichtshof in den Haag.
Kriegsrecht unterscheidet sich in der Regel von normalem Recht. Man kann keinen Soldaten dafür verknacken, dass er auf Befehl gegnerische Soldaten tötet.
Damit man deinen Diktator also tatsächlich für irgendwas verknacken kann, müsste er ein Verbrechen begangen haben, das in dem Land (oder dem Bündnisgebiet), in dem es begangen wurde, zum Tatzeitpunkt laut Gesetz ein Verbrechen war.
Edit: Wenn du dich mit den Problematiken, die damit einhergehen, und dem Thema generell weitergehend beschäftigen möchtest, dann wäre der Wikipedia-Artikel zu den Nürnberger Prozessen vielleicht ein guter Startpunkt.
Kategorischer Imperativ nach Kant, leicht modernisierte Fassung: „Sei kein Arschloch.“
Ich habe versucht, in meinem Beitrag den Begriff "heteronormative Kackscheiße" unterzubringen, aber es hat mir nicht gelingen wollen...
Ich habe versucht, in meinem Beitrag den Begriff "heteronormative Kackscheiße" unterzubringen, aber es hat mir nicht gelingen wollen...
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Rang: Literaturgott
Beitrag #4, verfasst am 18.08.2013 | 22:11 Uhr
Ich habe da mal eine Frage bezüglich des Reiserechts:
Wenn man nach einem Tag urlaub das Hotel wechseln will, weil das Zimmer nicht gut ist (unbequeme durchgelegene Matratzen, keine Isolierung in Dachzimmer...), wie viel muss man dann vom ursprünglichen Reisepreis zahlen?
Wenn man nach einem Tag urlaub das Hotel wechseln will, weil das Zimmer nicht gut ist (unbequeme durchgelegene Matratzen, keine Isolierung in Dachzimmer...), wie viel muss man dann vom ursprünglichen Reisepreis zahlen?
Keine Lust mehr auf ff.de? https://ifthekidsareunited.dreamwidth.org/435.html
Affe zu, Klappe tot
"Ich glaub, wenn man lange kein Pech hatte, dann hat man echt Glück gehabt"
"Die ganze Welt ist ja erforscht und wenn es dann mal ein Wunder gibt, dann forschen sie so lange nach, bis sich keiner mehr wundert."
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Beitrag #5, verfasst am 20.08.2013 | 20:47 Uhr
Ich hätte da auch eine kleine Frage: Wie ist das wenn ein Rentner mit leichter Demenz noch Auto fährt? Bzw. wenn Familie und Freunde davon wissen, ihn aber nicht davon abhalten.
Wenn es dann zu einem Unfall kommen würde, würden sie sich dann mitschuldig machen?
Wenn es dann zu einem Unfall kommen würde, würden sie sich dann mitschuldig machen?
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Beitrag #6, verfasst am 21.08.2013 | 14:29 Uhr
Kiralein
Ich habe vor einiger Zeit eine Dokumentation über so einen Fall gesehen (da waren aber sehr schlimme Mängel im Zimmer, starker Schimmel an den Wänden). Es war zwar RTL, deshalb würde ich meine Hand nicht für juristische Richtigkeit ins Feuer legen, aber da wurde gesagt, dass das Hotel entweder ein gleichwertiges Zimmer im eigenen Haus oder ein gleich- bzw. wenn es das nicht gibt höherwertiges Zimmer in einem anderen Hotel als Ersatzleistung anbieten muss (also ohne weitere Zuzahlung).
In ebendieser Doku ging es aber darum, dass viele Hoteliers sich nicht darauf einlassen und sich rausreden, weil der Gast am Ende nicht viel machen kann.
Aber wie gesagt, da ging es um verschimmelte Zimmer, ich glaube eher, dass die durchgelegenen Matratzen in dem Fall ausgetauscht werden.
Dann gab es noch die Möglichkeit der Reisepreiminderung, aber das war nur bei dem speziellen Fall einer Lärmbelästigung, weil sich zur Reisezeit zufällig eine Baustelle direkt unter dem Fenster der Reisenden befand. Ich weiß leider nicht mehr, wie hoch die ausgefallen ist.
Ich habe da mal eine Frage bezüglich des Reiserechts:
Wenn man nach einem Tag urlaub das Hotel wechseln will, weil das Zimmer nicht gut ist (unbequeme durchgelegene Matratzen, keine Isolierung in Dachzimmer...), wie viel muss man dann vom ursprünglichen Reisepreis zahlen?
Ich habe vor einiger Zeit eine Dokumentation über so einen Fall gesehen (da waren aber sehr schlimme Mängel im Zimmer, starker Schimmel an den Wänden). Es war zwar RTL, deshalb würde ich meine Hand nicht für juristische Richtigkeit ins Feuer legen, aber da wurde gesagt, dass das Hotel entweder ein gleichwertiges Zimmer im eigenen Haus oder ein gleich- bzw. wenn es das nicht gibt höherwertiges Zimmer in einem anderen Hotel als Ersatzleistung anbieten muss (also ohne weitere Zuzahlung).
In ebendieser Doku ging es aber darum, dass viele Hoteliers sich nicht darauf einlassen und sich rausreden, weil der Gast am Ende nicht viel machen kann.
Aber wie gesagt, da ging es um verschimmelte Zimmer, ich glaube eher, dass die durchgelegenen Matratzen in dem Fall ausgetauscht werden.
Dann gab es noch die Möglichkeit der Reisepreiminderung, aber das war nur bei dem speziellen Fall einer Lärmbelästigung, weil sich zur Reisezeit zufällig eine Baustelle direkt unter dem Fenster der Reisenden befand. Ich weiß leider nicht mehr, wie hoch die ausgefallen ist.
what is law / baby don't sue me
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Beitrag #7, verfasst am 30.08.2013 | 01:56 Uhr
Jeylee
Dazu müssten Familie und Freunde schon eine Sonderstellung oder Sonderaufgabe haben, die ihnen die Verantwortung überträgt, auf den Rentner aufzupassen, vielleicht Betreuuer oder Pfleger; dann käme eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Gefährdung des Straßenverkehrs durch Unterlassen in Frage, aber da müsste dann der Rentner schon mehr als leicht dement sein.
Rechtlich mitschuldig machen sie sich durch bloße Untätigkeit also eher nicht. Moralisch sollten sie natürlich unbedingt so gut sie können verhindern, dass ein nicht verkehrstüchtiger Verwandter oder Freund sich ans Steuer setzt, aber nicht alles unmoralisches Verhalten ist auch gleich strafbar.
Ich hätte da auch eine kleine Frage: Wie ist das wenn ein Rentner mit leichter Demenz noch Auto fährt? Bzw. wenn Familie und Freunde davon wissen, ihn aber nicht davon abhalten.
Wenn es dann zu einem Unfall kommen würde, würden sie sich dann mitschuldig machen?
Dazu müssten Familie und Freunde schon eine Sonderstellung oder Sonderaufgabe haben, die ihnen die Verantwortung überträgt, auf den Rentner aufzupassen, vielleicht Betreuuer oder Pfleger; dann käme eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Gefährdung des Straßenverkehrs durch Unterlassen in Frage, aber da müsste dann der Rentner schon mehr als leicht dement sein.
Rechtlich mitschuldig machen sie sich durch bloße Untätigkeit also eher nicht. Moralisch sollten sie natürlich unbedingt so gut sie können verhindern, dass ein nicht verkehrstüchtiger Verwandter oder Freund sich ans Steuer setzt, aber nicht alles unmoralisches Verhalten ist auch gleich strafbar.
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Beitrag #8, verfasst am 06.09.2013 | 14:48 Uhr
Hallo,
ich habe mal eine Frage. Man nehme mal an, dass ein Gewaltverbrecher, bzw ein Mann, der seine Freundin wiederholt geschlagen hatte und dies nicht die erste Person war, bei der er dies gemacht hatte. Er ist also bereits ein Wiederholungstäter und der Polizei ist es bekannt. Also er wurde zweimal verurteilt.
Nehmen wir einmal an, dass er es, nachdem er jetzt zwei mal wegen dieser Delikte an zwei unterschiedlichen Personen verurteilt wurde und jetzt wieder auf freien Fuß ist. Jetzt macht er es aber wieder, doch diesmal ist es schwere Körperverletzung mit Todesfolge und es kommt erneut zur Verurteilung. Wie sieht es dann mit dem ehemaligen Opfern aus? Können oder müssen die als Zeugen auftreten, damit der Täter eine längere Strafe erhält? Oder fallen diese Verurteilungen nicht mehr ins Gewicht? Man kann ja davon ausgehen, dass diese Person krank ist und sich womöglich nicht besseren würde.
Ich habe in diesen Rechtsdingen gar keine Ahnung und wäre froh, wenn mir jemand helfen könnte.
Lg
ich habe mal eine Frage. Man nehme mal an, dass ein Gewaltverbrecher, bzw ein Mann, der seine Freundin wiederholt geschlagen hatte und dies nicht die erste Person war, bei der er dies gemacht hatte. Er ist also bereits ein Wiederholungstäter und der Polizei ist es bekannt. Also er wurde zweimal verurteilt.
Nehmen wir einmal an, dass er es, nachdem er jetzt zwei mal wegen dieser Delikte an zwei unterschiedlichen Personen verurteilt wurde und jetzt wieder auf freien Fuß ist. Jetzt macht er es aber wieder, doch diesmal ist es schwere Körperverletzung mit Todesfolge und es kommt erneut zur Verurteilung. Wie sieht es dann mit dem ehemaligen Opfern aus? Können oder müssen die als Zeugen auftreten, damit der Täter eine längere Strafe erhält? Oder fallen diese Verurteilungen nicht mehr ins Gewicht? Man kann ja davon ausgehen, dass diese Person krank ist und sich womöglich nicht besseren würde.
Ich habe in diesen Rechtsdingen gar keine Ahnung und wäre froh, wenn mir jemand helfen könnte.
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Operator
Template-Designer
Beitrag #9, verfasst am 06.09.2013 | 18:25 Uhr
Jazznation
Also bei der letzten Tat kann man den § 227 StGB zugrunde legen:
§ 227 Körperverletzung mit Todesfolge.
(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Unter Punkt zwei kannst Du sehen, dass der Richter bei der Verhängung eines Strafmaßes einen großen Spielraum hat.
Wenn nun jemand bereits mehrfach verurteilt wurde, dann wird der Richter bei Nachweis der Tat dazu tendieren, das höchste Strafmaß festzusetzen, da der Täter wiederholt straffällig geworden ist.
Dazu genügt es, einen Blick in die entsprechenden Akten zu werfen, es ist nicht nötig, die vorgehenden Opfer zu befragen, das ist ja alles während der anderen Prozesse festgehalten worden. Für den neuen Richter wäre mehr die Urteilssprechung seiner anderen Kollegen relevant.
Nehmen wir einmal an, dass er es, nachdem er jetzt zwei mal wegen dieser Delikte an zwei unterschiedlichen Personen verurteilt wurde und jetzt wieder auf freien Fuß ist. Jetzt macht er es aber wieder, doch diesmal ist es schwere Körperverletzung mit Todesfolge und es kommt erneut zur Verurteilung. Wie sieht es dann mit dem ehemaligen Opfern aus? Können oder müssen die als Zeugen auftreten, damit der Täter eine längere Strafe erhält? Oder fallen diese Verurteilungen nicht mehr ins Gewicht? Man kann ja davon ausgehen, dass diese Person krank ist und sich womöglich nicht besseren würde.
Also bei der letzten Tat kann man den § 227 StGB zugrunde legen:
§ 227 Körperverletzung mit Todesfolge.
(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Unter Punkt zwei kannst Du sehen, dass der Richter bei der Verhängung eines Strafmaßes einen großen Spielraum hat.
Wenn nun jemand bereits mehrfach verurteilt wurde, dann wird der Richter bei Nachweis der Tat dazu tendieren, das höchste Strafmaß festzusetzen, da der Täter wiederholt straffällig geworden ist.
Dazu genügt es, einen Blick in die entsprechenden Akten zu werfen, es ist nicht nötig, die vorgehenden Opfer zu befragen, das ist ja alles während der anderen Prozesse festgehalten worden. Für den neuen Richter wäre mehr die Urteilssprechung seiner anderen Kollegen relevant.
"Heilige Scheiße!", murmelte das Mädchen dumpf und starrte mit großen Augen in Richtung Bühne, auf der eine Band
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
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Rang: Spiegelleser
Beitrag #10, verfasst am 06.09.2013 | 18:45 Uhr
Ok, danke.
Da es nach oben offen ist und ich ja nicht von einem minder schweren Fall ausgehe, kann die Strafe wohl auch relativ hoch sein. Weil es gibt ja anscheinend keine Begrenzung. In Amerika gibt es teilweise Staaten, in der Tötungsdelikt, welches aus einem Kriminalverbrechen (in diesem Fall das Verprügeln Assault) hervorgeht, sogar schon als Mord gewertet wird, auch wenn der Täter keinen Mord geplant hat.
Zusätzlich frage ich mich, ob die ehemaligen Opfer verständigt werden, oder ob sie es nur aus den Medien erfahren?
Lg
Da es nach oben offen ist und ich ja nicht von einem minder schweren Fall ausgehe, kann die Strafe wohl auch relativ hoch sein. Weil es gibt ja anscheinend keine Begrenzung. In Amerika gibt es teilweise Staaten, in der Tötungsdelikt, welches aus einem Kriminalverbrechen (in diesem Fall das Verprügeln Assault) hervorgeht, sogar schon als Mord gewertet wird, auch wenn der Täter keinen Mord geplant hat.
Zusätzlich frage ich mich, ob die ehemaligen Opfer verständigt werden, oder ob sie es nur aus den Medien erfahren?
Lg
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Beitrag #11, verfasst am 06.09.2013 | 20:19 Uhr
Jazznation
Wo wird das Verbrechen begangen? In Amerika gelten natürlich ganz andere Gesetze. Und das ist von Staat zu Staat verschieden, wie mit Wiederholungstätern umgegangen wird.
Vgl. Three-strikes-law, die zum Beispiel in Californien gilt. Wenn ein Täter drei Mal wegen schwerer Vergehen (Mord, Vergewaltigung, Totschlag und so weiter) verurteilt wird, dann bedeutet das dritte Vergehen, dass der Täter auf jeden Fall lebenslang in Haft kommt und keine mildernden Umstände mehr gelten.
Ich bin jetzt nicht sicher, aber in manchen Staaten könnte Three-strikes auch für minderschwere Verbrechen gelten. Das heißt, dass ein Wiederholungstäter dann auch lebenslänglich für ein minderschweres Delikt bekommt, wenn er zuvor schon zwei Mal wegen größerer Sachen verurteilt worden ist. Aber da müsste ich länger nachforschen, welche Staaten das so handhaben.
Da es nach oben offen ist und ich ja nicht von einem minder schweren Fall ausgehe, kann die Strafe wohl auch relativ hoch sein. Weil es gibt ja anscheinend keine Begrenzung. In Amerika gibt es teilweise Staaten, in der Tötungsdelikt, welches aus einem Kriminalverbrechen (in diesem Fall das Verprügeln Assault) hervorgeht, sogar schon als Mord gewertet wird, auch wenn der Täter keinen Mord geplant hat.
Wo wird das Verbrechen begangen? In Amerika gelten natürlich ganz andere Gesetze. Und das ist von Staat zu Staat verschieden, wie mit Wiederholungstätern umgegangen wird.
Vgl. Three-strikes-law, die zum Beispiel in Californien gilt. Wenn ein Täter drei Mal wegen schwerer Vergehen (Mord, Vergewaltigung, Totschlag und so weiter) verurteilt wird, dann bedeutet das dritte Vergehen, dass der Täter auf jeden Fall lebenslang in Haft kommt und keine mildernden Umstände mehr gelten.
Ich bin jetzt nicht sicher, aber in manchen Staaten könnte Three-strikes auch für minderschwere Verbrechen gelten. Das heißt, dass ein Wiederholungstäter dann auch lebenslänglich für ein minderschweres Delikt bekommt, wenn er zuvor schon zwei Mal wegen größerer Sachen verurteilt worden ist. Aber da müsste ich länger nachforschen, welche Staaten das so handhaben.
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Rang: Spiegelleser
Beitrag #12, verfasst am 06.09.2013 | 20:30 Uhr
Die Geschichte spielt in den Staaten, aber da habe ich jetzt einige Sachen gefunden. Passieren würde es in Washington. So wie ich es verstanden habe, wäre Todschlag aufgrund einer Straftat, als hier häusliche Gewalt in Extremen, als Mord angesehen, egal ob jetzt der Mord geplant war oder nicht.
So wie ich es verstanden habe, wird Totschlag eben als unbeabsichtigt deklariert. Da die Todesfolge aber durch das Verprügeln und somit aus "in the heat of passion" folgt, wird es als Mord zweiten Grades bezeichnet.
A second-degree murder conviction warrants a penalty of a mandatory life sentence in prison without the possibility for parole for 11-25 years. The eligibility of parole is chosen by the judge presiding over the case at the time of sentencing.
So wie ich verstehe also lebenslänglich. Und Einspruch geht erst nach 11-25 Jahren.
So wie ich es verstanden habe, wird Totschlag eben als unbeabsichtigt deklariert. Da die Todesfolge aber durch das Verprügeln und somit aus "in the heat of passion" folgt, wird es als Mord zweiten Grades bezeichnet.
A second-degree murder conviction warrants a penalty of a mandatory life sentence in prison without the possibility for parole for 11-25 years. The eligibility of parole is chosen by the judge presiding over the case at the time of sentencing.
So wie ich verstehe also lebenslänglich. Und Einspruch geht erst nach 11-25 Jahren.
SweetCupcakeGirl
Beitrag #13, verfasst am 13.10.2013 | 10:45 Uhr
Ich bin zwar kein Jurist aber ich würde ihn in folgenden Punkten anklagen:
-Diktatur (Ich weiss nicht ob das in deinem Land strafbar ist, aber in ein paaren schon)
-Vaterlandsverrat
-Beihilfe zum Massenmord (Was den Krieg angeht jedenfalls)
Ich hoffe ich konnte dir helfen und es ist nicht alles falsch XD
-Diktatur (Ich weiss nicht ob das in deinem Land strafbar ist, aber in ein paaren schon)
-Vaterlandsverrat
-Beihilfe zum Massenmord (Was den Krieg angeht jedenfalls)
Ich hoffe ich konnte dir helfen und es ist nicht alles falsch XD
Beiträge: 3
Rang: Unbeschriebenes Blatt
Beitrag #14, verfasst am 07.11.2013 | 11:30 Uhr
Hi,
schau Dich doch mal auf den Seiten des ICTY um oder den anderen Tribunalen, die Diktatoren verurteilt haben. Es gibt sehr viel Literatur diesbezüglich. Völkerrecht ist ein sehr schönes und interessantes Thema und, um diese Fachliteratur zu verstehen braucht man nicht unbedingt einen Doktor :0) ...Stichwort: Gesunder Menschenverstand und so.
Liebe Grüße
Niks
schau Dich doch mal auf den Seiten des ICTY um oder den anderen Tribunalen, die Diktatoren verurteilt haben. Es gibt sehr viel Literatur diesbezüglich. Völkerrecht ist ein sehr schönes und interessantes Thema und, um diese Fachliteratur zu verstehen braucht man nicht unbedingt einen Doktor :0) ...Stichwort: Gesunder Menschenverstand und so.
Liebe Grüße
Niks
Beiträge: 22
Rang: ABC-Schütze
Beitrag #15, verfasst am 19.11.2013 | 12:33 Uhr
Weiß jemand wie der Strafrahmen für Brandstiftung ohne Personenschaden in Österreich aussieht? Deutschland geht auch, da die Gesetze ja recht ähnlich sind. Sollte nur eine ungefähre Angabe sein. Also ca. wie lange bedingt und unbedingt im Mindestmaß.
Danke!!
Danke!!
Talent will benutzt werden.
Beiträge: 500
Rang: Graffitiwriter
Beitrag #16, verfasst am 19.11.2013 | 14:35 Uhr
ris.gv sagt dazu:
§ 169 StGB Brandstiftung
(1) Wer an einer fremden Sache ohne Einwilligung des Eigentümers eine Feuersbrunst verursacht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer an einer eigenen Sache oder an der Sache eines anderen mit dessen Einwilligung eine Feuersbrunst verursacht und dadurch eine Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) des anderen oder eines Dritten oder für das Eigentum eines Dritten in großem Ausmaß herbeiführt.
(3) Hat die Tat den Tod eines Menschen oder schwere Körperverletzungen (§ 84 Abs. 1) einer größeren Zahl von Menschen zur Folge oder sind durch die Tat viele Menschen in Not versetzt worden, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, hat sie aber den Tod einer größeren Zahl von Menschen nach sich gezogen, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
§ 169 StGB Brandstiftung
(1) Wer an einer fremden Sache ohne Einwilligung des Eigentümers eine Feuersbrunst verursacht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer an einer eigenen Sache oder an der Sache eines anderen mit dessen Einwilligung eine Feuersbrunst verursacht und dadurch eine Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) des anderen oder eines Dritten oder für das Eigentum eines Dritten in großem Ausmaß herbeiführt.
(3) Hat die Tat den Tod eines Menschen oder schwere Körperverletzungen (§ 84 Abs. 1) einer größeren Zahl von Menschen zur Folge oder sind durch die Tat viele Menschen in Not versetzt worden, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, hat sie aber den Tod einer größeren Zahl von Menschen nach sich gezogen, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
The future is the past, the past is the future, it all gives me a headache. - said no Whovian ever.
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Rang: ABC-Schütze
Beitrag #17, verfasst am 19.11.2013 | 16:48 Uhr
Perfekt danke!
1 Jahr passt hervorragend für meine Geschichte. Danke!
1 Jahr passt hervorragend für meine Geschichte. Danke!
Talent will benutzt werden.
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Rang: Bilderbuchbetrachter
Beitrag #18, verfasst am 24.11.2013 | 12:55 Uhr
Ich hätte auch eine Frage. In meinen geplanten Krimi, erschießt die Protagonistin einen Mann. Es spielt in Harrisburg, Pennsylvania.
Er wurde vorher vom FBI gesucht, da er drei Menschen geköpft hat. Früher gab es auch solche Fälle, er steckte als Anführer einer Gang dahinter. Hat zwar nicht selbst Menschen umgebracht, aber andere dafür bezahlt das zu tun.
Sie erschießt ihn, als er einer Geisel den Kopf abtrennen wollte.
Jetzt wollte ich fragen, ob meine Protagonisten dafür verurteilt wird, da sie ihn ja erschossen hat. Und wie das Strafmaß aussieht.
Er wurde vorher vom FBI gesucht, da er drei Menschen geköpft hat. Früher gab es auch solche Fälle, er steckte als Anführer einer Gang dahinter. Hat zwar nicht selbst Menschen umgebracht, aber andere dafür bezahlt das zu tun.
Sie erschießt ihn, als er einer Geisel den Kopf abtrennen wollte.
Jetzt wollte ich fragen, ob meine Protagonisten dafür verurteilt wird, da sie ihn ja erschossen hat. Und wie das Strafmaß aussieht.
Beiträge: 558
Rang: Graffitiwriter
Beitrag #19, verfasst am 05.01.2014 | 20:22 Uhr
@Sherstar: ich glaube sowas fällt nicht unter Notwehr...aber keine Ahnung was für eine Strafe sie bekommt...
Ich habe auch mal eine Rechtsfrage: Ein Mann war bei einem Raubüberfall dabei, er hat nicht direkt mit geholfen sondern hat wache gestanden. Als die Polizei gekommen ist wurde ein Polizist angeschossen von dem Kameraden des prota. Seine zwei Begleiter sind abgehauen, aber der Prota ist stehen geblieben und hat geschaut, ob der Polizist noch lebt. Dabei hat er seine Maske abgenommen und hat erst dann gemerkt, dass er genau in einer Überwachungskamera geschaut hat.
Dann ist er abgehauen und ist sozusagen auf der Flucht.
Nun meine Frage: er hat ja den Polizisten nicht getötet und hat bei dem überfall auch nicht direkt mit gemacht, welche Strafe bekommt er, wenn er doch gefasst wird bzw. Wenn er sich stellt?
Ich hoffe der Text war verständlich und mir kann jemand helfen ^^
Ich habe auch mal eine Rechtsfrage: Ein Mann war bei einem Raubüberfall dabei, er hat nicht direkt mit geholfen sondern hat wache gestanden. Als die Polizei gekommen ist wurde ein Polizist angeschossen von dem Kameraden des prota. Seine zwei Begleiter sind abgehauen, aber der Prota ist stehen geblieben und hat geschaut, ob der Polizist noch lebt. Dabei hat er seine Maske abgenommen und hat erst dann gemerkt, dass er genau in einer Überwachungskamera geschaut hat.
Dann ist er abgehauen und ist sozusagen auf der Flucht.
Nun meine Frage: er hat ja den Polizisten nicht getötet und hat bei dem überfall auch nicht direkt mit gemacht, welche Strafe bekommt er, wenn er doch gefasst wird bzw. Wenn er sich stellt?
Ich hoffe der Text war verständlich und mir kann jemand helfen ^^
"Wir haben ein Problem, und wenn ich Problem sage, dann meine ich eine globale Kriese!"
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Beitrag #20, verfasst am 13.01.2014 | 20:33 Uhr
Edvard Elch
Wenn das wirklich so wäre, könntest du keinen Nazi anklagen, der während des Dritten Reichs Verbrechen beging, die zu der Zeit nach Nazi-Gesetzlage keine waren.
Wenn das Gesetz selbst rechtswidrig ist / den Menschenrechten widerspricht, dann kann auch ein Diktator angeklagt werden, obwohl er nach seinem Gesetz keine Straftat begangen hat. So habe ich das mal gelesen.
Wenn das Tragen gelber Socken an Dienstagen von 10--12 Uhr verboten ist und Verstöße mit der Todesstrafe geahndet werden, kann man ihn locker dafür verknacken. Ohne zu wissen, wie die Rechtssituation in dem Land aussieht, kann man dazu so pauschal nicht viel sagen.
Ein paar grundsätzlich Sachen:
Die meisten Staaten, die sich selbst als Rechtsstaat verstehen, folgen dem Grundsatz "nulla poena sine lege" -- keine Strafe ohne Gesetz. Das heißt, dass nur Taten bestraft werden können, die zum Zeitpunkt der Tat durch ein entsprechendes Gesetz verboten waren. Erschieße ich Montags meinen Nachbarn und Dienstags entscheidet die Regierung, dass das ab sofort verboten ist, kann sie mir nix.
Gesetze gelten nur innerhalb der Grenzen eines Staates. Ich kann niemanden nach deutschem Recht anklagen, weil er in Frankreich etwas geklaut hat.
Es gibt juristische Institutionen und Gesetze, die international gelten. Allerdings gelten diese Gesetze nur für Staaten und deren Bewohner, die entsprechende Verträge unterschrieben haben, dass sie Mitglied dieser Institutionen werden. Ein Beispiel wäre der Internationale Gerichtshof in den Haag.
Kriegsrecht unterscheidet sich in der Regel von normalem Recht. Man kann keinen Soldaten dafür verknacken, dass er auf Befehl gegnerische Soldaten tötet.
Damit man deinen Diktator also tatsächlich für irgendwas verknacken kann, müsste er ein Verbrechen begangen haben, das in dem Land (oder dem Bündnisgebiet), in dem es begangen wurde, zum Tatzeitpunkt laut Gesetz ein Verbrechen war.
Edit: Wenn du dich mit den Problematiken, die damit einhergehen, und dem Thema generell weitergehend beschäftigen möchtest, dann wäre der Wikipedia-Artikel zu den Nürnberger Prozessen vielleicht ein guter Startpunkt.
Wenn das wirklich so wäre, könntest du keinen Nazi anklagen, der während des Dritten Reichs Verbrechen beging, die zu der Zeit nach Nazi-Gesetzlage keine waren.
Wenn das Gesetz selbst rechtswidrig ist / den Menschenrechten widerspricht, dann kann auch ein Diktator angeklagt werden, obwohl er nach seinem Gesetz keine Straftat begangen hat. So habe ich das mal gelesen.
Was FSK Aussagen bedeuten:
FSK 12 bedeutet: Der Gute bekommt das Mädchen.
FSK 16 bedeutet: Der Böse bekommt das Mädchen.
FSK 18 bedeutet: Jeder bekommt das Mädchen.
FSK 12 bedeutet: Der Gute bekommt das Mädchen.
FSK 16 bedeutet: Der Böse bekommt das Mädchen.
FSK 18 bedeutet: Jeder bekommt das Mädchen.
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Beitrag #21, verfasst am 13.01.2014 | 21:45 Uhr
Andauril
Wenn ich das richtig im Kopf habe, wurden die meisten Nazis wegen Mordes (war auch während des dritten Reichs verboten) oder Verstößen gegen internationale, vom deutschen Reich unterzeichnete Abkommen (u.a. die Haager Landkriegsordnung und der Briand-Kellog-Pakt) verurteilt.
Wenn das wirklich so wäre, könntest du keinen Nazi anklagen, der während des Dritten Reichs Verbrechen beging, die zu der Zeit nach Nazi-Gesetzlage keine waren.
Wenn das Gesetz selbst rechtswidrig ist / den Menschenrechten widerspricht, dann kann auch ein Diktator angeklagt werden, obwohl er nach seinem Gesetz keine Straftat begangen hat. So habe ich das mal gelesen.
Wenn ich das richtig im Kopf habe, wurden die meisten Nazis wegen Mordes (war auch während des dritten Reichs verboten) oder Verstößen gegen internationale, vom deutschen Reich unterzeichnete Abkommen (u.a. die Haager Landkriegsordnung und der Briand-Kellog-Pakt) verurteilt.
Kategorischer Imperativ nach Kant, leicht modernisierte Fassung: „Sei kein Arschloch.“
Ich habe versucht, in meinem Beitrag den Begriff "heteronormative Kackscheiße" unterzubringen, aber es hat mir nicht gelingen wollen...
Ich habe versucht, in meinem Beitrag den Begriff "heteronormative Kackscheiße" unterzubringen, aber es hat mir nicht gelingen wollen...
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Schreibwerkstättler
Beitrag #22, verfasst am 13.01.2014 | 21:59 Uhr
Ja, aber während des Dritten Reichs war es vermutlich legal, sogenannte "Untermenschen" zu töten und zu misshandeln. Legitim ist es deswegen noch lange nicht.
Ein Gesetz, das Mord verbietet, außer wenn es sich um "lebensunwertes Leben" handelt, ist ja menschenrechtswidrig und würde daher sowieso keine Gültigkeit haben ...
Ein Gesetz, das Mord verbietet, außer wenn es sich um "lebensunwertes Leben" handelt, ist ja menschenrechtswidrig und würde daher sowieso keine Gültigkeit haben ...
Was FSK Aussagen bedeuten:
FSK 12 bedeutet: Der Gute bekommt das Mädchen.
FSK 16 bedeutet: Der Böse bekommt das Mädchen.
FSK 18 bedeutet: Jeder bekommt das Mädchen.
FSK 12 bedeutet: Der Gute bekommt das Mädchen.
FSK 16 bedeutet: Der Böse bekommt das Mädchen.
FSK 18 bedeutet: Jeder bekommt das Mädchen.
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Beitrag #23, verfasst am 13.01.2014 | 22:36 Uhr
Edvard Elch
Ganz so einfach ist es nicht. Zum Beispiel gab es Haager Landkriegsordnung und Briand-Kellog-Pakt zwar schon vorher, aber dort waren keine Strafen festgelegt, sodass manche Juristen sagen, dass das unrechtmäßig ist. Zum anderen wurden einige der Anklagepunkte tatsächlich erstmals für den Prozess definiert, zum Beispiel "Verbrechen gegen die Menschlichkeit", was erstmals am 8. August 1945 definiert und ins Völkerrecht aufgenommen wurde. Aber das ist Völkerrecht, und da gelten sowieso vollkommen andere Regeln als im nationalen Strafrecht!
AndaurilWenn das wirklich so wäre, könntest du keinen Nazi anklagen, der während des Dritten Reichs Verbrechen beging, die zu der Zeit nach Nazi-Gesetzlage keine waren.
Wenn das Gesetz selbst rechtswidrig ist / den Menschenrechten widerspricht, dann kann auch ein Diktator angeklagt werden, obwohl er nach seinem Gesetz keine Straftat begangen hat. So habe ich das mal gelesen.
Wenn ich das richtig im Kopf habe, wurden die meisten Nazis wegen Mordes (war auch während des dritten Reichs verboten) oder Verstößen gegen internationale, vom deutschen Reich unterzeichnete Abkommen (u.a. die Haager Landkriegsordnung und der Briand-Kellog-Pakt) verurteilt.
Ganz so einfach ist es nicht. Zum Beispiel gab es Haager Landkriegsordnung und Briand-Kellog-Pakt zwar schon vorher, aber dort waren keine Strafen festgelegt, sodass manche Juristen sagen, dass das unrechtmäßig ist. Zum anderen wurden einige der Anklagepunkte tatsächlich erstmals für den Prozess definiert, zum Beispiel "Verbrechen gegen die Menschlichkeit", was erstmals am 8. August 1945 definiert und ins Völkerrecht aufgenommen wurde. Aber das ist Völkerrecht, und da gelten sowieso vollkommen andere Regeln als im nationalen Strafrecht!
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Beitrag #24, verfasst am 07.02.2014 | 09:30 Uhr
BissN
Das kommt drauf an.
Er war ja bei dem Raub dabei. Auch wenn er nur Schmiere gestanden ist, kann er grundsätzlich trotzdem ein Mittäter sein. Es kommt drauf an, was die vereinbart hatten. War er, ohne dass er konkret wusste, wie der Überfall ablaufen sollte und so, nur zum Schmiere stehen angeheuert worden? Oder wusste er schon von dem konkreten Plan, hat sich schon an dem ganzen beteiligt, mit geplant usw?
Ich würde grundsätzlich mal davon ausgehen, dass er auch ein Mittäter war. Mittäter kann man übrigens sogar sein, wenn man gar nicht vor Ort ist, aber zum Beispiel in der Planung ein große Rolle eingenommen hat.
Mittätern werden ihre gegenseitigen Tatbeiträge grundsätzlich auch zugerechnet. Das heißt, wenn es zB drei Täter sind. Einer droht mit der Waffe, einer steht Wache und einer räumt das Geld aus dem Safe in seine Tasche oä, dann haben alle den kompletten Raub verwirklicht.
Bei den Schüssen auf den Polizisten kommt es jetzt wieder drauf an. War sowas abgemacht? Haben die vielleicht vorher mal drüber gesprochen, ob sie ihre Waffen auch einsetzen würden? Dass sie den Tod von jemand in Kauf nehmen würden? Oder war vielleicht abgemacht, dass sie auf gar keinen Fall auf jemand schießen wollten?
War gar nichts abgemacht und das entstand aus einer konkreten Situation? Von all dem hängt es ab, ob man dem Prota diesen Schuss noch zurechnen kann.
Wenn das Erschießen überhaupt gar nicht vom gemeinsamen Plan erfasst war, war es ein Mittäterexzess, das heißt es kann dem Prota nicht mehr zugerechnet werden.
Der Prota ist auf jeden Fall wegen schwerem Raub strafbar gem. §250 II Nr. 1, 25 II (Mittäterschaft)
(§250
(2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet)
Bzgl. dem Polizisten müsste man mehr über die genauen Umstände wissen, weil es da wirklich auf Feinheiten ankommt.
Falls der Prota jedoch weder in Kauf genommen hat, dass auch jemand erschossen werden kann, noch damit gerechnet hat, noch das irgendwie vom gemeinsamen Plan erfasst war, ist er deswegen wohl straffrei.
Wenn der Polizist schon tot war, kann er auch keinen Totschlag/Mord durch Unterlassen mehr begangen haben.
Genauer kann ich da leider ohne mehr zu wissen nicht sagen ;-)
Achja, selbst wenn dein Prota kein Mittäter gewesen sein sollte, etwa weil er nur für ein kleines Taschengeld als Wache angeheuert wurde oä, ist er doch auf jeden Fall wegen Beihilfe zum schweren Raub strafbar.
Die Strafbarkeit von Beihilfe richtet sich nach der der Haupttat und wird vom Strafmaß dann gemildert.
Straflos davon kommt dein Prota aber jedenfalls nicht.
@Sherstar: ich glaube sowas fällt nicht unter Notwehr...aber keine Ahnung was für eine Strafe sie bekommt...
Ich habe auch mal eine Rechtsfrage: Ein Mann war bei einem Raubüberfall dabei, er hat nicht direkt mit geholfen sondern hat wache gestanden. Als die Polizei gekommen ist wurde ein Polizist angeschossen von dem Kameraden des prota. Seine zwei Begleiter sind abgehauen, aber der Prota ist stehen geblieben und hat geschaut, ob der Polizist noch lebt. Dabei hat er seine Maske abgenommen und hat erst dann gemerkt, dass er genau in einer Überwachungskamera geschaut hat.
Dann ist er abgehauen und ist sozusagen auf der Flucht.
Nun meine Frage: er hat ja den Polizisten nicht getötet und hat bei dem überfall auch nicht direkt mit gemacht, welche Strafe bekommt er, wenn er doch gefasst wird bzw. Wenn er sich stellt?
Ich hoffe der Text war verständlich und mir kann jemand helfen ^^
Das kommt drauf an.
Er war ja bei dem Raub dabei. Auch wenn er nur Schmiere gestanden ist, kann er grundsätzlich trotzdem ein Mittäter sein. Es kommt drauf an, was die vereinbart hatten. War er, ohne dass er konkret wusste, wie der Überfall ablaufen sollte und so, nur zum Schmiere stehen angeheuert worden? Oder wusste er schon von dem konkreten Plan, hat sich schon an dem ganzen beteiligt, mit geplant usw?
Ich würde grundsätzlich mal davon ausgehen, dass er auch ein Mittäter war. Mittäter kann man übrigens sogar sein, wenn man gar nicht vor Ort ist, aber zum Beispiel in der Planung ein große Rolle eingenommen hat.
Mittätern werden ihre gegenseitigen Tatbeiträge grundsätzlich auch zugerechnet. Das heißt, wenn es zB drei Täter sind. Einer droht mit der Waffe, einer steht Wache und einer räumt das Geld aus dem Safe in seine Tasche oä, dann haben alle den kompletten Raub verwirklicht.
Bei den Schüssen auf den Polizisten kommt es jetzt wieder drauf an. War sowas abgemacht? Haben die vielleicht vorher mal drüber gesprochen, ob sie ihre Waffen auch einsetzen würden? Dass sie den Tod von jemand in Kauf nehmen würden? Oder war vielleicht abgemacht, dass sie auf gar keinen Fall auf jemand schießen wollten?
War gar nichts abgemacht und das entstand aus einer konkreten Situation? Von all dem hängt es ab, ob man dem Prota diesen Schuss noch zurechnen kann.
Wenn das Erschießen überhaupt gar nicht vom gemeinsamen Plan erfasst war, war es ein Mittäterexzess, das heißt es kann dem Prota nicht mehr zugerechnet werden.
Der Prota ist auf jeden Fall wegen schwerem Raub strafbar gem. §250 II Nr. 1, 25 II (Mittäterschaft)
(§250
(2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet)
Bzgl. dem Polizisten müsste man mehr über die genauen Umstände wissen, weil es da wirklich auf Feinheiten ankommt.
Falls der Prota jedoch weder in Kauf genommen hat, dass auch jemand erschossen werden kann, noch damit gerechnet hat, noch das irgendwie vom gemeinsamen Plan erfasst war, ist er deswegen wohl straffrei.
Wenn der Polizist schon tot war, kann er auch keinen Totschlag/Mord durch Unterlassen mehr begangen haben.
Genauer kann ich da leider ohne mehr zu wissen nicht sagen ;-)
Achja, selbst wenn dein Prota kein Mittäter gewesen sein sollte, etwa weil er nur für ein kleines Taschengeld als Wache angeheuert wurde oä, ist er doch auf jeden Fall wegen Beihilfe zum schweren Raub strafbar.
Die Strafbarkeit von Beihilfe richtet sich nach der der Haupttat und wird vom Strafmaß dann gemildert.
Straflos davon kommt dein Prota aber jedenfalls nicht.
Just go for it
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Rang: Kolumnenschreiber
Beitrag #25, verfasst am 07.02.2014 | 15:25 Uhr
BissN
Die erste Frage dazu ist, wo das passiert ist. Deutschland gelten andere Gesetze als in USA (oder sonstwo).
Ich habe auch mal eine Rechtsfrage: Ein Mann war bei einem Raubüberfall dabei, er hat nicht direkt mit geholfen sondern hat wache gestanden. Als die Polizei gekommen ist wurde ein Polizist angeschossen von dem Kameraden des prota. Seine zwei Begleiter sind abgehauen, aber der Prota ist stehen geblieben und hat geschaut, ob der Polizist noch lebt. Dabei hat er seine Maske abgenommen und hat erst dann gemerkt, dass er genau in einer Überwachungskamera geschaut hat.
Dann ist er abgehauen und ist sozusagen auf der Flucht.
Die erste Frage dazu ist, wo das passiert ist. Deutschland gelten andere Gesetze als in USA (oder sonstwo).