liebe Grüße pinki der Beta Leser/Schreiber
Durch Leidenschaft erlange ich Stärke.
Durch Stärke erlange ich Macht.
Durch Macht erlange ich den Sieg.
Durch den Sieg zerbersten meine Ketten.
Die Macht wird mich befreien.
pinkischiliumpf
... Das heißt im Klartext das kleiner klatscher auf den Po ginge ( ich gehe jetzt von einem bekleideten Hinterteil aus.) Alles darüber hinaus was sich wie eine Szene aus einem Bdsm Roman lesen würde (ohne die sexuelle Handlung) ist zu viel und verstößt hier gegen die Forenregeln und gegen das Gesetz. Wenn die Autorin doch darauf bestehen würde, kann man es dann so abschwächen, das es entweder schemenhafte Erinnerungen sind oder das jemand aus einer Beobachtung heraus ihr erzählt. Sprich alles subtil angedeutet.
Sexuell gefärbte Misshandlungen dürfen gar nicht beschrieben werden, wenn es um Kinder oder Jugendliche geht. Das ist auf dieser Seite gänzlich verboten, bis auf eine simple Erwähnung.
Körperliche Misshandlungen können durchaus beschrieben werden, dann müsste das Rating angepasst werden, je nachdem, wie detailliert diese beschrieben werden (ab 16, 18 oder AVL). Verboten wäre hier Gewalt ohne Plot, also beispielsweise sinnlose Folter, um der Beschreibung der Gewaltakte willens.
Im Forum gilt ein Rating von P12, hier kann man zwar Themen diskutieren, aber nicht detaillierter ausführen, wenn sie diesen Rahmen sprengen. Bei Texten sieht das anders aus, dort sind ja noch höhere Ratings möglich.
Beschreibungen von Gewalt sind nicht verboten, sie sollten aber auch wie bei sexuellen Szenen nicht dem Selbstzweck dienen und dem Rating angepasst sein.
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
Durch Leidenschaft erlange ich Stärke.
Durch Stärke erlange ich Macht.
Durch Macht erlange ich den Sieg.
Durch den Sieg zerbersten meine Ketten.
Die Macht wird mich befreien.
Die Eltern meines Protagonisten gehört ein Haus (in dem sie auch gelebt haben). Die Mutter wird vom Vater erschlagen. Sie wurde für Hirntod erklärt, wird aber noch von Maschinen am Leben gehalten. (Alternativ, wenn es bei einem klaren Fall keine Chance gibt, dass die hirntote Patientin am Leben gehalten wird, könnte es auch ein Wachkoma sein, bei dem es keine Chancen auf eine Genesung gibt - wenn sich der Arzt/die Ärzte in diesem Fall schwer tun, gegen den Willen der Angehörigen zu agieren, die die Person am Leben erhalten wollen).
Der Vater sitzt in U-Haft.
Wie wäre in so einem Fall das Erbe geregelt? Und wer kümmert sich um das Haus, wenn der Vater verurteilt wird und ins Gefängnis muss?
Er ist das einzige Kind von ihm (bzw. offiziell das einzige; er hat noch ein Kind, aber da gilt der Vater als unbekannt.
Für die Story macht es mehr Sinn, wenn es sein Haus ist oder maximal beiden zum gleichen Anteil, aber definitiv nicht das Haus der Mutter.
Geissbock
Hallo zusammen, kennt sich vielleicht jemand mit Erbrecht aus?
Die Eltern meines Protagonisten gehört ein Haus (in dem sie auch gelebt haben). Die Mutter wird vom Vater erschlagen. Sie wurde für Hirntod erklärt, wird aber noch von Maschinen am Leben gehalten. (Alternativ, wenn es bei einem klaren Fall keine Chance gibt, dass die hirntote Patientin am Leben gehalten wird, könnte es auch ein Wachkoma sein, bei dem es keine Chancen auf eine Genesung gibt - wenn sich der Arzt/die Ärzte in diesem Fall schwer tun, gegen den Willen der Angehörigen zu agieren, die die Person am Leben erhalten wollen).
Der Vater sitzt in U-Haft.
Wie wäre in so einem Fall das Erbe geregelt? Und wer kümmert sich um das Haus, wenn der Vater verurteilt wird und ins Gefängnis muss?
Er ist das einzige Kind von ihm (bzw. offiziell das einzige; er hat noch ein Kind, aber da gilt der Vater als unbekannt.
Für die Story macht es mehr Sinn, wenn es sein Haus ist oder maximal beiden zum gleichen Anteil, aber definitiv nicht das Haus der Mutter.
Gibt es ein Testament oder soll das nach den normalen Regeln des Erbrechts passieren? Denn wenn ein Testament vorhanden ist, kannst du dort alles regeln, unabhängig von der Rechtslage. Nur der Pflichtteil ist unangreifbar, soweit ich weiß.
"Any three-year-old child knows that."
"Any three-year-old child may know it, but even a 100-year-old person finds it difficult to practice it."
-AngelOfMusic-
Geissbock
Hallo zusammen, kennt sich vielleicht jemand mit Erbrecht aus?
Die Eltern meines Protagonisten gehört ein Haus (in dem sie auch gelebt haben). Die Mutter wird vom Vater erschlagen. Sie wurde für Hirntod erklärt, wird aber noch von Maschinen am Leben gehalten. (Alternativ, wenn es bei einem klaren Fall keine Chance gibt, dass die hirntote Patientin am Leben gehalten wird, könnte es auch ein Wachkoma sein, bei dem es keine Chancen auf eine Genesung gibt - wenn sich der Arzt/die Ärzte in diesem Fall schwer tun, gegen den Willen der Angehörigen zu agieren, die die Person am Leben erhalten wollen).
Der Vater sitzt in U-Haft.
Wie wäre in so einem Fall das Erbe geregelt? Und wer kümmert sich um das Haus, wenn der Vater verurteilt wird und ins Gefängnis muss?
Er ist das einzige Kind von ihm (bzw. offiziell das einzige; er hat noch ein Kind, aber da gilt der Vater als unbekannt.
Für die Story macht es mehr Sinn, wenn es sein Haus ist oder maximal beiden zum gleichen Anteil, aber definitiv nicht das Haus der Mutter.Gibt es ein Testament oder soll das nach den normalen Regeln des Erbrechts passieren? Denn wenn ein Testament vorhanden ist, kannst du dort alles regeln, unabhängig von der Rechtslage. Nur der Pflichtteil ist unangreifbar, soweit ich weiß.
Die Frage fängt ja schon damit an, ab wann es zum Nachlass kommt? Der Vater im Gefängnis ist und sich nicht kümmern kann und die Mutter aussichtslos im Wachkoma liegt? (Oder eben hirntot ist, aber aus Gründen auch immer die Lebenserhaltenen Maßnahmen weitergeführt werden; ich hatte mir mal sagen lassen bzw. auch gelesen, dass sie in manchen Fällen auf Willen der Angehörigen weitergeführt werden, aber alles was ich aktuell finde sagt, dass die Maßnahmen eingestellt werden, sobald eine Verbesserung des Zustandes nicht mehr wahrscheinlich sei).
Und wenn er jetzt den Pflichtteil des Erbes kriegt (ein Testament ist nicht vorhanden), wie sieht das dann aus? Der Vater kann ihn ja nicht auszahlen und das halbe Haus kann der Sohn nicht verkaufen?
Schlag nach bei Google.
Deutsches Erbrecht, gesetzliche Erbfolge: https://www.erbrecht-heute.de/ratgeber/gesetzliche-erbfolge/
Ich gehe mal davon aus, dass die beiden keinen speziellen Erbvertrag hatten.
Es gibt mindestens ein Präzedenzurteil, das zu deinem Fall passt. Vorausgesetzt, die Mutter stirbt dann irgendwann.
Vorher gibt es ohnehin nichts zu erben.
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbunwuerdigkeit.html
Wenn dein Protagonist erwachsen ist, wird er ja wohl selbst regeln können, wer sich um das Haus kümmert.
Leider hat nicht jeder Geschenkpapier.
Müssen Geschenke denn eingewickelt sein?
***
Wenn sich jeder so gesittet benähme, wie er es von anderen verlangt, wär es schon viel angenehmer auf dieser Welt.
***
Stellt euch vor, da wär ein provozierender Post und keiner läse ihn ...
Geissbock
Die Frage fängt ja schon damit an, ab wann es zum Nachlass kommt? Der Vater im Gefängnis ist und sich nicht kümmern kann und die Mutter aussichtslos im Wachkoma liegt? (Oder eben hirntot ist, aber aus Gründen auch immer die Lebenserhaltenen Maßnahmen weitergeführt werden; ich hatte mir mal sagen lassen bzw. auch gelesen, dass sie in manchen Fällen auf Willen der Angehörigen weitergeführt werden, aber alles was ich aktuell finde sagt, dass die Maßnahmen eingestellt werden, sobald eine Verbesserung des Zustandes nicht mehr wahrscheinlich sei).
Und wenn er jetzt den Pflichtteil des Erbes kriegt (ein Testament ist nicht vorhanden), wie sieht das dann aus? Der Vater kann ihn ja nicht auszahlen und das halbe Haus kann der Sohn nicht verkaufen? einm
Solange die Mutter noch lebt, tritt kein Erbfall ein. Dafür braucht es eine Sterbeurkunde und einen Erbschein.
Im Falle eines Komas (für die Pflege fallen sicher noch Kosten an) würde vermutlich ein Pfleger/Vormund bestimmt werden, der das Finanzielle regelt.
Der Vater wäre außen vor, da er durch den Mord an seiner Frau erbunwürdig geworden ist.
Das heißt, im Falle des Todes würde alles an den noch lebenden Sohn übergehen. Dafür braucht es dann auch kein Testament.
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
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