FanFiktion.de - Forum / Allgemeines - Nachhilfe / Nachhilfe: Jura/Rechtsfragen (Zivil-, Familien- und Strafrecht)
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Ich habe. Und auch mal eine Frage:
Ein Junge begeht im Alter von 17 Jahren aus Verzweiflung einen Amoklauf, bei dem mehrere Menschen sterben und schwer verletzt werden. Der Prozess findet statt wenn er 18 ist.
Was wäre die Strafe dafür und wann könnte diese Strafe Vorzeitig beendet werden? (Bewährung/offener Vollzug)
Ein Junge begeht im Alter von 17 Jahren aus Verzweiflung einen Amoklauf, bei dem mehrere Menschen sterben und schwer verletzt werden. Der Prozess findet statt wenn er 18 ist.
Was wäre die Strafe dafür und wann könnte diese Strafe Vorzeitig beendet werden? (Bewährung/offener Vollzug)
Ich will ein Engel
oder ein Teufel sein,
und bin doch nichts als
eine Kreatur,
die immer das will,
was sie nicht kriegt.
~ Tanz der Vampire: Unstillbare Gier
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Rang: Kolumnenschreiber
Schreibwerkstättler
Beitrag #27, verfasst am 07.04.2014 | 22:53 Uhr
JugolasVIII
§ 18, Abs. 1, Satz 2 JGG sagt, dass dich Höchststrafe bei Jugendstrafe 10 Jahre sind. Wenn er die Tat mit 17 Jahren begeht fällt das ins Jugendstrafrecht, auch wenn er mit 18 Jahren erst schuldig gesprochen wird.
Bei "guter Führung" (bei Jugendlichen bspw. wenn sie sich nicht nur gut benehmen sondern auch ne Lehrstelle/Ausbildung gefunden haben) ist soweit ich weiß, eine Vorzeitige Entlassung nach 2/3 des Ursprünglichen Strafmaßes drin.
Ich habe. Und auch mal eine Frage:
Ein Junge begeht im Alter von 17 Jahren aus Verzweiflung einen Amoklauf, bei dem mehrere Menschen sterben und schwer verletzt werden. Der Prozess findet statt wenn er 18 ist.
Was wäre die Strafe dafür und wann könnte diese Strafe Vorzeitig beendet werden? (Bewährung/offener Vollzug)
§ 18, Abs. 1, Satz 2 JGG sagt, dass dich Höchststrafe bei Jugendstrafe 10 Jahre sind. Wenn er die Tat mit 17 Jahren begeht fällt das ins Jugendstrafrecht, auch wenn er mit 18 Jahren erst schuldig gesprochen wird.
Bei "guter Führung" (bei Jugendlichen bspw. wenn sie sich nicht nur gut benehmen sondern auch ne Lehrstelle/Ausbildung gefunden haben) ist soweit ich weiß, eine Vorzeitige Entlassung nach 2/3 des Ursprünglichen Strafmaßes drin.
"Jeder Mensch hat das Recht ein Arschloch zu sein."
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Rang: Bilderbuchbetrachter
Beitrag #28, verfasst am 15.05.2014 | 23:58 Uhr
Mein Protagonist sucht nach einer verhängnisvollen Begegnung irgendeine Bar auf, in der er sich betrinken kann. Die Geschichte spielt in Japan, somit ist er mit 18 Jahren dort noch nicht volljährig. Auf jeden Fall findet er eine Bar, wo es mit den Ausweiskontrollen nicht so eng gesehen wird. Im Grunde genommen handelt es sich um einen heruntergekommenen Stripclub… Nun denn, nun denn…
Auf jeden Fall bekommt er dort ohne Probleme Alkohol und besäuft sich mit dem Barkeeper. Später am Abend kommt es zu einer Razzia und mein Protagonist wird in die Ausnüchterungszelle gesteckt…
Nun meine Fragen:
1.) Ist es möglich, das man als Verwandter, Bekannter usw. die Möglichkeit hat, jemanden aus der Ausnüchterungszelle vorzeitig rauszuholen
2.) Mit welchen Konsequenzen müsste man hierbei rechnen?
Ich wäre euch wirklich dankbar, für die Hilfe. Google hat leider nicht viel ausgespuckt und darauf möchte ich mich auch nicht wirklich verlassen ;)
Auf jeden Fall bekommt er dort ohne Probleme Alkohol und besäuft sich mit dem Barkeeper. Später am Abend kommt es zu einer Razzia und mein Protagonist wird in die Ausnüchterungszelle gesteckt…
Nun meine Fragen:
1.) Ist es möglich, das man als Verwandter, Bekannter usw. die Möglichkeit hat, jemanden aus der Ausnüchterungszelle vorzeitig rauszuholen
2.) Mit welchen Konsequenzen müsste man hierbei rechnen?
Ich wäre euch wirklich dankbar, für die Hilfe. Google hat leider nicht viel ausgespuckt und darauf möchte ich mich auch nicht wirklich verlassen ;)
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Rang: Graffitiwriter
Schreibwerkstättler
Schreibwerkstatt-Autor
Hallo,
ich hätte da auch mal drei Fragen, die sich im Großen und Ganzen um Begegnungen von Touristen im Urlaubsland mit der dortigen Justiz drehen.
Angenommen, ein US-amerikanischer Tourist führt in Großbritannien eine Waffe mit sich (wo er die herhat, spielt keine Rolle), und ich habe gelesen, dass man – nur für das Tragen einer Waffe – dort mit mindestens fünf Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Nun handelt es sich aber um einen Ausländer, der ja eigentlich nur eine begrenzte Zeit im UK verbringen will – wie wird dann vorgegangen? Das Einzige, was ich mir da vorstellen kann, ist, dass er zurück in die USA muss, um dort seine Strafe abzusitzen – allerdings ist es dort nicht illegal, eine Waffe zu tragen. Was wird also in diesem Fall unternommen?
Meine zweite Frage ist ähnlich: Ein US-amerikanischer Tourist geht in Großbritannien auf einen Einheimischen los, in der Absicht, ihn zu töten oder ihm zumindest eine schwerere Verletzung zuzufügen; allerdings kommt das Opfer mit einer kleinen Blessur davon. Was wird hier getan?
Die dritte Frage hängt mit der zweiten zusammen: Ein ebenfalls US-amerikanischer Tourist beobachtet die Attacke seines Landsmannes auf den Briten und ist somit Zeuge dieses Angriffs. Muss er dafür vor Gericht aussagen? (Immerhin hat er ja nur eine begrenzte Aufenthaltsdauer in diesem Land.) Oder gibt er seine Aussage vorher zu Protokoll und kann planmäßig abreisen? Oder spielt eine Zeugenaussage bei Delikten wie diesen keine Rolle?
Ich habe leider im Internet überhaupt nichts dazu gefunden, wie bei solchen Fällen vorgegangen wird, und ich würde mich sehr freuen, wenn mir hier jemand helfen könnte.
ich hätte da auch mal drei Fragen, die sich im Großen und Ganzen um Begegnungen von Touristen im Urlaubsland mit der dortigen Justiz drehen.
Angenommen, ein US-amerikanischer Tourist führt in Großbritannien eine Waffe mit sich (wo er die herhat, spielt keine Rolle), und ich habe gelesen, dass man – nur für das Tragen einer Waffe – dort mit mindestens fünf Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Nun handelt es sich aber um einen Ausländer, der ja eigentlich nur eine begrenzte Zeit im UK verbringen will – wie wird dann vorgegangen? Das Einzige, was ich mir da vorstellen kann, ist, dass er zurück in die USA muss, um dort seine Strafe abzusitzen – allerdings ist es dort nicht illegal, eine Waffe zu tragen. Was wird also in diesem Fall unternommen?
Meine zweite Frage ist ähnlich: Ein US-amerikanischer Tourist geht in Großbritannien auf einen Einheimischen los, in der Absicht, ihn zu töten oder ihm zumindest eine schwerere Verletzung zuzufügen; allerdings kommt das Opfer mit einer kleinen Blessur davon. Was wird hier getan?
Die dritte Frage hängt mit der zweiten zusammen: Ein ebenfalls US-amerikanischer Tourist beobachtet die Attacke seines Landsmannes auf den Briten und ist somit Zeuge dieses Angriffs. Muss er dafür vor Gericht aussagen? (Immerhin hat er ja nur eine begrenzte Aufenthaltsdauer in diesem Land.) Oder gibt er seine Aussage vorher zu Protokoll und kann planmäßig abreisen? Oder spielt eine Zeugenaussage bei Delikten wie diesen keine Rolle?
Ich habe leider im Internet überhaupt nichts dazu gefunden, wie bei solchen Fällen vorgegangen wird, und ich würde mich sehr freuen, wenn mir hier jemand helfen könnte.
what is law / baby don't sue me
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Rang: Kolumnenschreiber
Beitrag #30, verfasst am 18.05.2014 | 16:01 Uhr
Prinzipiell ist der Aufenthaltstatus eines Beteiligten ziemlich egal - sofern die Straftat nicht direkt an einen bestimmten Status verknüpft ist.
Mord bleibt Mord, Diebstahl bleibt Diebstahl usw. Aber illegal einwandern können nur Ausländer. Und illegaler Waffenbesitz bleibt auch illegal.
Ein Zeuge kann kaum an der Ausreise gehindert werden. Die Verhaftung eines Zeugen ist zumindest hierzulande nicht möglich, da es an einem zulässigen Haftgrund fehlt. Ob und wie allerdings die Zeugenaufnahme aufgenommen wird, weiß ich nicht.
Mord bleibt Mord, Diebstahl bleibt Diebstahl usw. Aber illegal einwandern können nur Ausländer. Und illegaler Waffenbesitz bleibt auch illegal.
Ein Zeuge kann kaum an der Ausreise gehindert werden. Die Verhaftung eines Zeugen ist zumindest hierzulande nicht möglich, da es an einem zulässigen Haftgrund fehlt. Ob und wie allerdings die Zeugenaufnahme aufgenommen wird, weiß ich nicht.
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Rang: Graffitiwriter
Schreibwerkstättler
Schreibwerkstatt-Autor
Beitrag #31, verfasst am 18.05.2014 | 16:07 Uhr
Saakje
Es ist mir schon klar, dass ein Verbrechen geahndet werden muss. Meine Frage war ja, wie genau das gemacht wird. Immerhin kann man jemanden ja schlecht in einem Land einsperren, für das er nur ein begrenzt gültiges Visum besitzt.
Trotzdem danke für deine Antwort.
Saakje
Gut zu wissen, viele Dank :)
Prinzipiell ist der Aufenthaltstatus eines Beteiligten ziemlich egal - sofern die Straftat nicht direkt an einen bestimmten Status verknüpft ist.
Mord bleibt Mord, Diebstahl bleibt Diebstahl usw. Aber illegal einwandern können nur Ausländer. Und illegaler Waffenbesitz bleibt auch illegal.
Es ist mir schon klar, dass ein Verbrechen geahndet werden muss. Meine Frage war ja, wie genau das gemacht wird. Immerhin kann man jemanden ja schlecht in einem Land einsperren, für das er nur ein begrenzt gültiges Visum besitzt.
Trotzdem danke für deine Antwort.
Saakje
Ein Zeuge kann kaum an der Ausreise gehindert werden.
Gut zu wissen, viele Dank :)
what is law / baby don't sue me
Bernd25
Nehmen wir an, Person A will Person B etwas schlechtes, und schmuggelt Drogen, im speziellen eine größere Menge an Ecstasy-Tabletten, in ihr Haus, wovon B natürlich nichts weiß.
Dann erstattet A eine anonyme Anzeige.
Wird es eine Hausdurchsuchung oder soetwas geben, oder nicht?
Wenn nein, muss ich mir etwas anderes überlegen, oder die Geschichte umschreiben. :X
Kenne mich leider nicht im deutschen Strafrecht aus.
Dann erstattet A eine anonyme Anzeige.
Wird es eine Hausdurchsuchung oder soetwas geben, oder nicht?
Wenn nein, muss ich mir etwas anderes überlegen, oder die Geschichte umschreiben. :X
Kenne mich leider nicht im deutschen Strafrecht aus.
Beiträge: 315
Rang: Kreuzworträtsler
Beitrag #33, verfasst am 18.06.2014 | 13:00 Uhr
Spam
Hier heißt es, dass gar nichts passieren würde. Klingt auch logisch.
Nehmen wir an, Person A will Person B etwas schlechtes, und schmuggelt Drogen, im speziellen eine größere Menge an Ecstasy-Tabletten, in ihr Haus, wovon B natürlich nichts weiß.
Dann erstattet A eine anonyme Anzeige.
Wird es eine Hausdurchsuchung oder soetwas geben, oder nicht?
Wenn nein, muss ich mir etwas anderes überlegen, oder die Geschichte umschreiben. :X
Kenne mich leider nicht im deutschen Strafrecht aus.
Hier heißt es, dass gar nichts passieren würde. Klingt auch logisch.
„Your’re all different!“
„YES, WE’RE ALL DIFFERENT!“
„I’m not…“
–––
Monty Python’s Life of Brian
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Rang: ABC-Schütze
Beitrag #34, verfasst am 28.07.2014 | 19:18 Uhr
Ich habe eine Frage zur Schulpflicht in Deutschland/Bayern. Wie ist die Schulpflicht im Gesetz verankert? Welche Gremien müssten zustimmen, damit die Schulpflicht abgeschafft werden kann?
Und eine ähnliche Frage habe ich zur Kinderarbeit: Wo steht im Gesetz, dass Kinderarbeit verboten ist? Wer müsste zustimmen, damit Kinderarbeit wieder erlaubt wäre?
Danke schon mal für die Hilfe :)
Und eine ähnliche Frage habe ich zur Kinderarbeit: Wo steht im Gesetz, dass Kinderarbeit verboten ist? Wer müsste zustimmen, damit Kinderarbeit wieder erlaubt wäre?
Danke schon mal für die Hilfe :)
Beiträge: 1565
Rang: Blogger
Beitrag #35, verfasst am 28.07.2014 | 19:56 Uhr
Gartenzaun
Die Schulpflicht in Bayern wird durch Art. 35 BayEUG geregelt. Den kann der bayrische Landtag ändern.
Arbeit von Menschen unter 18 Jahren wird durch das Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt, das vom Bundestag geändert werden kann.
Ich habe eine Frage zur Schulpflicht in Deutschland/Bayern. Wie ist die Schulpflicht im Gesetz verankert? Welche Gremien müssten zustimmen, damit die Schulpflicht abgeschafft werden kann?
Und eine ähnliche Frage habe ich zur Kinderarbeit: Wo steht im Gesetz, dass Kinderarbeit verboten ist? Wer müsste zustimmen, damit Kinderarbeit wieder erlaubt wäre?
Danke schon mal für die Hilfe :)
Die Schulpflicht in Bayern wird durch Art. 35 BayEUG geregelt. Den kann der bayrische Landtag ändern.
Arbeit von Menschen unter 18 Jahren wird durch das Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt, das vom Bundestag geändert werden kann.
Kategorischer Imperativ nach Kant, leicht modernisierte Fassung: „Sei kein Arschloch.“
Ich habe versucht, in meinem Beitrag den Begriff "heteronormative Kackscheiße" unterzubringen, aber es hat mir nicht gelingen wollen...
Ich habe versucht, in meinem Beitrag den Begriff "heteronormative Kackscheiße" unterzubringen, aber es hat mir nicht gelingen wollen...
Beiträge: 90
Rang: Bravoleser
Beitrag #36, verfasst am 28.07.2014 | 20:16 Uhr
Falls du vorhast die Schulpflicht in Bayern abzuschaffen und Kinderarbeit einzuführen stünden auch noch verfassungsrechtliche Probleme im Raum. So einfach wäre das sicherlich nicht umsetzbar.
'Kinderarbeit' bezieht sich übrigens auf die Arbeit von Kindern unter 13 Jahren. Für ab 13-jährige gibt es - gestaffelt nach Alter - schon eingeschränkte Möglichkeiten um zu arbeiten.
'Kinderarbeit' bezieht sich übrigens auf die Arbeit von Kindern unter 13 Jahren. Für ab 13-jährige gibt es - gestaffelt nach Alter - schon eingeschränkte Möglichkeiten um zu arbeiten.
Beiträge: 27
Rang: ABC-Schütze
Beitrag #37, verfasst am 28.07.2014 | 23:22 Uhr
Ja, das wäre auch Teil meiner Frage gewesen: Wo treten da verfassungsrechtliche Probleme auf?
Und wenn die Schulpflicht in allen Bundesländer abgeschafft werden sollte, müssten alle Landtage darüber abstimmen? Da gäbe es keine länderübergreifende Lösung?
Das mit der Kinderarbwit war schon so gemeint. Die Regelungen für ältere Jugendliche müssten demnach separat abgeschafft werden?
Und wenn die Schulpflicht in allen Bundesländer abgeschafft werden sollte, müssten alle Landtage darüber abstimmen? Da gäbe es keine länderübergreifende Lösung?
Das mit der Kinderarbwit war schon so gemeint. Die Regelungen für ältere Jugendliche müssten demnach separat abgeschafft werden?
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Rang: Bravoleser
Beitrag #38, verfasst am 03.08.2014 | 15:26 Uhr
Hallo Gartenzaun,
sorry, ich jetzt erst antworte. Ich musste das passende Wissen und die passenden Unterlagen erst hervorkramen.
Das Schulrecht ist Ländersache. Das ist soweit auch richtig. Das Recht der Länder zur Gestaltung des Schulrechts wird den Ländern durch das Grundgesetz gegeben. Im Grundgesetz steht auch etwas zum allgemeinen Schulwesen und zwar im Artikel 7. Hier heißt es im Absatz 1: 'Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.' (Es gibt da noch mehr im Art 7 GG, aber das ist für deine Frage nicht von Bedeutung.)
Außerdem teilt das Grundgesetz - wie oben schon erwähnt - den Ländern das Recht zu das Schulwesen selbst zu organisieren. Allerdings betrifft das die inhaltliche Ausgestaltung. Deshalb gibt es auch in jedem Bundesland teilweise so stark voneinander abweichende Schulformen.
Erst hier kommen die Länder ins Spiel.
Der bayerische Landtag könnte natürlich (versuchen) die Schulpflicht im BayEUG abzuschaffen bzw. das Gesetz selbst außer Kraft zu setzen. Doch das würde mit den Bestimmungen im Grundgesetz kollidieren.
Der Art. 7 GG kann nicht einfach gestrichen werden. Dem steht ein grundgesetzeigener Schutz (Art. 20 Abs. 3 GG) entgegen.
Grundsätzlich ist eine Grundgesetzänderung aber mit einer 2/3 Mehrheit im Bundestag und einer 2/3 Mehrheit im Bundesrat möglich.
Eine grundsätzliche Abschaffung der Schulpflicht in Bayern wäre also gar nicht möglich. Am G8-Beispiel kannst du aber sehen, dass eine Änderung im Schulsystem aber relativ einfach möglich wäre. (Nur auf den Gesetzgebungsprozess bezogen!)
Mal anders gefragt: Welches Grund-Setting hast du denn? Wo möchtest du mit deiner Geschichte hin?
So wie ich das lese möchtest du, dass die Kinder in deiner Geschichte nicht zur Schule müssen, sondern arbeiten gehen müssen/dürfen? Das wirst du nicht logisch begründet hinkriegen. Die Gesetzgebungsproblematik ist ja nur 1 Faktor von vielen problematischen Faktoren.
sorry, ich jetzt erst antworte. Ich musste das passende Wissen und die passenden Unterlagen erst hervorkramen.
Das Schulrecht ist Ländersache. Das ist soweit auch richtig. Das Recht der Länder zur Gestaltung des Schulrechts wird den Ländern durch das Grundgesetz gegeben. Im Grundgesetz steht auch etwas zum allgemeinen Schulwesen und zwar im Artikel 7. Hier heißt es im Absatz 1: 'Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.' (Es gibt da noch mehr im Art 7 GG, aber das ist für deine Frage nicht von Bedeutung.)
Außerdem teilt das Grundgesetz - wie oben schon erwähnt - den Ländern das Recht zu das Schulwesen selbst zu organisieren. Allerdings betrifft das die inhaltliche Ausgestaltung. Deshalb gibt es auch in jedem Bundesland teilweise so stark voneinander abweichende Schulformen.
Erst hier kommen die Länder ins Spiel.
Der bayerische Landtag könnte natürlich (versuchen) die Schulpflicht im BayEUG abzuschaffen bzw. das Gesetz selbst außer Kraft zu setzen. Doch das würde mit den Bestimmungen im Grundgesetz kollidieren.
Der Art. 7 GG kann nicht einfach gestrichen werden. Dem steht ein grundgesetzeigener Schutz (Art. 20 Abs. 3 GG) entgegen.
Grundsätzlich ist eine Grundgesetzänderung aber mit einer 2/3 Mehrheit im Bundestag und einer 2/3 Mehrheit im Bundesrat möglich.
Eine grundsätzliche Abschaffung der Schulpflicht in Bayern wäre also gar nicht möglich. Am G8-Beispiel kannst du aber sehen, dass eine Änderung im Schulsystem aber relativ einfach möglich wäre. (Nur auf den Gesetzgebungsprozess bezogen!)
Mal anders gefragt: Welches Grund-Setting hast du denn? Wo möchtest du mit deiner Geschichte hin?
So wie ich das lese möchtest du, dass die Kinder in deiner Geschichte nicht zur Schule müssen, sondern arbeiten gehen müssen/dürfen? Das wirst du nicht logisch begründet hinkriegen. Die Gesetzgebungsproblematik ist ja nur 1 Faktor von vielen problematischen Faktoren.
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Beitrag #39, verfasst am 04.08.2014 | 20:07 Uhr
@ Kleeblættchen: Der von dir zitierte Teil des Art 7 GG bedeutet lediglich, dass der Staat in Bezug auf das Schulwesen das sagen hat. Wenn jetzt ein Landtag beschließt, dass staatliche Schulen abgeschafft werden und der Unterricht nur noch zu Hause oder in Privatschulen stattfindet, dann wäre das rechtens, so lange der Staat diese Ausbildung weiterhin beaufsichtigt (beispielsweise durch das Aufstellen eines Rahmenlehrplans und regelmäßige standardisierte Tests). Nach deiner Auslegung wäre selbst Ausbildung in (staatlich geprüften) Privatschulen nicht möglich.
Kategorischer Imperativ nach Kant, leicht modernisierte Fassung: „Sei kein Arschloch.“
Ich habe versucht, in meinem Beitrag den Begriff "heteronormative Kackscheiße" unterzubringen, aber es hat mir nicht gelingen wollen...
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Beitrag #40, verfasst am 05.08.2014 | 17:04 Uhr
Danke für deine Korrektur. Mein Wissen diesbezüglich scheint tatsächlich schon sehr eingerostet zu sein.
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Hallo,
ich habe eine Frage, die hoffentlich hier in diesen Thread gehört und nicht woanders hin. Ich versuch's einfach mal ;)
In meinem Plotbunny ist meine Prota in folgender Situation:
Als Baby von Elfen entführt, gelangt meine Prota mit sechzehn Jahren zurück in die Menschenwelt (Deutschland, Jetztzeit). Sie kennt nur den Namen, den die Elfen ihr gegeben haben (der sehr fantasymäßig klingt) und weiß an sich kaum etwas von der Welt, in der sie nun lebt. Sie erzählt auch, dass sie bei Elfen gelebt hat & dass es Magie gibt - sie klingt also sehr verrückt. Sie will nach ihren leiblichen Eltern suchen.
Meine Fragen sind jetzt:
- Wie gelangt meine Prota ins Pflegesystem des Staats? Nachdem die Sozialarbeiter von einem Jugendtreff oder die Polizei spitz gekriegt haben, dass sie a) obdachlos und b) das Opfer einer Entführung ist, was passiert dann mit ihr?
- werden von offizieller Seite irgendwelche Schritte unternommen, weil sie verrückt erscheint? (Von Elfen redet ja nun nicht jeder ...)
- wenn die Polizei die leiblichen Eltern meiner Protagonistin gefunden hat, 'muss' sie dann dort einziehen? Oder könnte sie auch erst weiterhin in einem betreuten Wohnen für Jugendliche leben und sich langsam an ihre Familie gewöhnen?
- hat wer irgendwelche Tipps zu Internetseiten, wo ich mehr über das Pflegesystem lesen kann?
Wenn das hier der falsche Thread für meine Fragen ist, sagt bitte Bescheid.
Danke im Voraus :)
ich habe eine Frage, die hoffentlich hier in diesen Thread gehört und nicht woanders hin. Ich versuch's einfach mal ;)
In meinem Plotbunny ist meine Prota in folgender Situation:
Als Baby von Elfen entführt, gelangt meine Prota mit sechzehn Jahren zurück in die Menschenwelt (Deutschland, Jetztzeit). Sie kennt nur den Namen, den die Elfen ihr gegeben haben (der sehr fantasymäßig klingt) und weiß an sich kaum etwas von der Welt, in der sie nun lebt. Sie erzählt auch, dass sie bei Elfen gelebt hat & dass es Magie gibt - sie klingt also sehr verrückt. Sie will nach ihren leiblichen Eltern suchen.
Meine Fragen sind jetzt:
- Wie gelangt meine Prota ins Pflegesystem des Staats? Nachdem die Sozialarbeiter von einem Jugendtreff oder die Polizei spitz gekriegt haben, dass sie a) obdachlos und b) das Opfer einer Entführung ist, was passiert dann mit ihr?
- werden von offizieller Seite irgendwelche Schritte unternommen, weil sie verrückt erscheint? (Von Elfen redet ja nun nicht jeder ...)
- wenn die Polizei die leiblichen Eltern meiner Protagonistin gefunden hat, 'muss' sie dann dort einziehen? Oder könnte sie auch erst weiterhin in einem betreuten Wohnen für Jugendliche leben und sich langsam an ihre Familie gewöhnen?
- hat wer irgendwelche Tipps zu Internetseiten, wo ich mehr über das Pflegesystem lesen kann?
Wenn das hier der falsche Thread für meine Fragen ist, sagt bitte Bescheid.
Danke im Voraus :)
how to catch a plot bunny: hide in the grass and make carrot noises
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Rang: Bravoleser
Hallo,
das wird schwierig das realitätsnah zu schreiben.
(Ich habe eine ähnliche Idee in meinem Ideenordner, allerdings in einem anderen Fandom und - genau aus diesem Grund - aufgegeben.)
Ich möchte dich aber nicht entmutigen.
Also stellen wir uns mal vor die Jugendliche taucht plötzlich - verwirrt, orientierungslos und ahnungslos - irgendwo auf. Sie spricht vermutlich nicht einmal unsere Sprache, oder? Sie kann sich also nicht verständigen, nichts lesen ... Okay ...
Zuerst würde sie wohl in die Obhut der Polizei gelangen. Wenn eine 16jährige wie oben beschrieben irgendwo auftaucht dann wird wohl davon ausgegangen, dass sie einem Verbrechen zum Opfer gefallen sein könnte. Eine Klärung ihrer Identität wäre erstmal nicht möglich, da sie nicht einmal ihren menschlichen Namen kennt.
-> Die genaue Vorgehensweise der Polizei kannst du bei den entsprechenden Fachleuten hier im Forum erfragen.
Sicherlich kommt sie in die Obhut des Jugendamtes. Hier wäre dann die Unterbringung in einem Heim denkbar. Allerdings schließe ich das hier aus. Ich denke eher das Mädchen kommt in eine psychatrische Einrichtung. Dies wäre spätestens dann der Fall wenn sie von Elfen und Magie und solchen Dingen spräche.
Ich denke hier würde angenommen, dass sie zwar wirklich im Kindesalter entführt wurde, allerdings nicht von Elfen, sondern von einem Verbrecher in unserer Welt. (Liest/Hört man ja immer wieder, dass Kinder entführt werden und erst Jahre oder gar Jahrzehnte später wieder auftauchen.) An so einen Fall denke ich.
Sicherlich haben die Eltern damals eine Vermisstenanzeige aufgegeben und es wurde nach dem Mädchen gesucht. Hierüber könnten ihre leiblichen Eltern gefunden werden.
Wie es dann weiterginge hängt von einigen Faktoren ab, z. B. wie sich das Mädchen verhält, wie sich die Eltern verhalten ... Die zeitliche Abfolge spielt auch eine Rolle. Sollte aber alles innerhalb von einigen Tagen bis Wochen geschehen wird das Mädchen sicherlich nicht gleich zu ihren Eltern können. Hier bleibt dir aber ein recht weiter Interpretationsrahmen.
Außerdem gibt es wohl keine vergleichbaren, realen Fälle. Wichtig wäre einfach, dass du so einigermaßen im real möglichen Rahmen bleibst. Dann dürfte alles okay sein.
Edit: Ich sehe gerade, dass ich alles wohl etwas zu positiv sehe. Das Mädchen könnte auch für den Rest seines Lebens in einer forensischen Psychatrie verschwinden. Ich würde - wenn ich länger darüber nachdenke und meine eigenen Notizen durchsehe - eher diesen Fall annehmen. Das hängt aber auch von der Entwicklung des Mädchens ab.
das wird schwierig das realitätsnah zu schreiben.
(Ich habe eine ähnliche Idee in meinem Ideenordner, allerdings in einem anderen Fandom und - genau aus diesem Grund - aufgegeben.)
Ich möchte dich aber nicht entmutigen.
Also stellen wir uns mal vor die Jugendliche taucht plötzlich - verwirrt, orientierungslos und ahnungslos - irgendwo auf. Sie spricht vermutlich nicht einmal unsere Sprache, oder? Sie kann sich also nicht verständigen, nichts lesen ... Okay ...
Zuerst würde sie wohl in die Obhut der Polizei gelangen. Wenn eine 16jährige wie oben beschrieben irgendwo auftaucht dann wird wohl davon ausgegangen, dass sie einem Verbrechen zum Opfer gefallen sein könnte. Eine Klärung ihrer Identität wäre erstmal nicht möglich, da sie nicht einmal ihren menschlichen Namen kennt.
-> Die genaue Vorgehensweise der Polizei kannst du bei den entsprechenden Fachleuten hier im Forum erfragen.
Sicherlich kommt sie in die Obhut des Jugendamtes. Hier wäre dann die Unterbringung in einem Heim denkbar. Allerdings schließe ich das hier aus. Ich denke eher das Mädchen kommt in eine psychatrische Einrichtung. Dies wäre spätestens dann der Fall wenn sie von Elfen und Magie und solchen Dingen spräche.
Ich denke hier würde angenommen, dass sie zwar wirklich im Kindesalter entführt wurde, allerdings nicht von Elfen, sondern von einem Verbrecher in unserer Welt. (Liest/Hört man ja immer wieder, dass Kinder entführt werden und erst Jahre oder gar Jahrzehnte später wieder auftauchen.) An so einen Fall denke ich.
Sicherlich haben die Eltern damals eine Vermisstenanzeige aufgegeben und es wurde nach dem Mädchen gesucht. Hierüber könnten ihre leiblichen Eltern gefunden werden.
Wie es dann weiterginge hängt von einigen Faktoren ab, z. B. wie sich das Mädchen verhält, wie sich die Eltern verhalten ... Die zeitliche Abfolge spielt auch eine Rolle. Sollte aber alles innerhalb von einigen Tagen bis Wochen geschehen wird das Mädchen sicherlich nicht gleich zu ihren Eltern können. Hier bleibt dir aber ein recht weiter Interpretationsrahmen.
Außerdem gibt es wohl keine vergleichbaren, realen Fälle. Wichtig wäre einfach, dass du so einigermaßen im real möglichen Rahmen bleibst. Dann dürfte alles okay sein.
Edit: Ich sehe gerade, dass ich alles wohl etwas zu positiv sehe. Das Mädchen könnte auch für den Rest seines Lebens in einer forensischen Psychatrie verschwinden. Ich würde - wenn ich länger darüber nachdenke und meine eigenen Notizen durchsehe - eher diesen Fall annehmen. Das hängt aber auch von der Entwicklung des Mädchens ab.
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Rang: Kolumnenschreiber
Beitrag #43, verfasst am 11.08.2014 | 23:02 Uhr
Hi Kleeblaettchen,
danke für deine Ideen und Anregungen :)
Ja, das ganze ist etwas komplizierter, aber die Idee spukt mir beharrlich im Kopf herum, deshalb betreibe ich ein bisschen Recherche, bevor ich das erste Wort aufschreibe. Du entmutigst mich also nicht ;)
Doch, Deutsch kann sie - es ist zwar ein bisschen antiquiert, aber verständlich.
Ja, an ein Heim hatte ich auch gedacht. Das mit der Psychatrie könnte natürlich auch passieren - je nachdem, ob sie schnell lernt, die Klappe zu halten. Das wäre eher doof für meine Story ... aber ich werde da wohl wirklich etwas künstlerische Freiheit walten lassen.
Und es erleichtert mich, dass du das alles mit so einem großen Interpretationsrahmen siehst - dann werde ich mir wohl wirklich einige Freiheiten rausnehmen und es so schreiben, dass es zum Plot passt. Danke :)
danke für deine Ideen und Anregungen :)
Ja, das ganze ist etwas komplizierter, aber die Idee spukt mir beharrlich im Kopf herum, deshalb betreibe ich ein bisschen Recherche, bevor ich das erste Wort aufschreibe. Du entmutigst mich also nicht ;)
Doch, Deutsch kann sie - es ist zwar ein bisschen antiquiert, aber verständlich.
Ja, an ein Heim hatte ich auch gedacht. Das mit der Psychatrie könnte natürlich auch passieren - je nachdem, ob sie schnell lernt, die Klappe zu halten. Das wäre eher doof für meine Story ... aber ich werde da wohl wirklich etwas künstlerische Freiheit walten lassen.
Und es erleichtert mich, dass du das alles mit so einem großen Interpretationsrahmen siehst - dann werde ich mir wohl wirklich einige Freiheiten rausnehmen und es so schreiben, dass es zum Plot passt. Danke :)
how to catch a plot bunny: hide in the grass and make carrot noises
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Rang: Bravoleser
Beitrag #44, verfasst am 12.08.2014 | 15:03 Uhr
Gern geschehen ^^
Ich denke bei deiner Idee kann es keinen einzig richtigen Handlungsverlauf geben. Insgesamt sollte die Geschichte schlüssig und realistisch möglich sein. Richtig - der Handlungsverlauf hängt auch davon ab was deine Prota sagt und ob sie von ihrer Geschichte abweicht.
In einem Heim - in welchem Kinder/Jugendliche untergebracht werden die notfallmäßig aus ihren Familien geholt werden - werden die Betreuer mit einer Jugendlichen mit der Vorgeschichte deiner Prota wohl überfordert sein. Allerdings könnte so ein Heim - je nach dem wo/von wem deine Prota entdeckt wird - ihre 1. Anlaufstelle sein. Ob sie dort verbleiben würde oder nicht käme dann eben auf den Verlauf der Geschichte an.
Deine Prota wird sicherlich nicht so schnell merken, dass sie ihre Geschichte lieber nicht erzählen sollte. Wenn sie unsere Welt als Kind verlassen hat kann sie die Gefahren nicht einschätzen die das Erzählen ihrer Geschichte mit sich bringt. Also kannst du sie ruhig erzählen lassen ... (Wenn dir das entgegen kommt) Das fände ich schon realistisch.
Die Idee an sich ist sowieso gut. :)
Ich denke bei deiner Idee kann es keinen einzig richtigen Handlungsverlauf geben. Insgesamt sollte die Geschichte schlüssig und realistisch möglich sein. Richtig - der Handlungsverlauf hängt auch davon ab was deine Prota sagt und ob sie von ihrer Geschichte abweicht.
In einem Heim - in welchem Kinder/Jugendliche untergebracht werden die notfallmäßig aus ihren Familien geholt werden - werden die Betreuer mit einer Jugendlichen mit der Vorgeschichte deiner Prota wohl überfordert sein. Allerdings könnte so ein Heim - je nach dem wo/von wem deine Prota entdeckt wird - ihre 1. Anlaufstelle sein. Ob sie dort verbleiben würde oder nicht käme dann eben auf den Verlauf der Geschichte an.
Deine Prota wird sicherlich nicht so schnell merken, dass sie ihre Geschichte lieber nicht erzählen sollte. Wenn sie unsere Welt als Kind verlassen hat kann sie die Gefahren nicht einschätzen die das Erzählen ihrer Geschichte mit sich bringt. Also kannst du sie ruhig erzählen lassen ... (Wenn dir das entgegen kommt) Das fände ich schon realistisch.
Die Idee an sich ist sowieso gut. :)
Beiträge: 61
Rang: Bildzeitungsleser
Beitrag #45, verfasst am 02.09.2014 | 19:43 Uhr
Witness
Es ist so, dass wenn du im Ausland eine Straftat begehst, du im schlimmsten falls auch dort vor Gericht kommst und/oder zumindest nach dem dortigen Rechtswesen gerichtet wirst. Es spielt dabei keine Rolle woher du kommst. Sobald du auf Amerikanischem Boden bist (oder umgekehrt) gelten für dich die dortigen Gesetze.
Zum zweiten Teil, ein Zeuge kann gehindert werden, auszureisen, muss er aber nicht. Es ist genau so gut möglich, dass ihm die Ausreise genehmigt wird und er danach, wenn der Gerichtstag ist, wieder einreisen muss/soll.
SaakjePrinzipiell ist der Aufenthaltstatus eines Beteiligten ziemlich egal - sofern die Straftat nicht direkt an einen bestimmten Status verknüpft ist.
Mord bleibt Mord, Diebstahl bleibt Diebstahl usw. Aber illegal einwandern können nur Ausländer. Und illegaler Waffenbesitz bleibt auch illegal.
Es ist mir schon klar, dass ein Verbrechen geahndet werden muss. Meine Frage war ja, wie genau das gemacht wird. Immerhin kann man jemanden ja schlecht in einem Land einsperren, für das er nur ein begrenzt gültiges Visum besitzt.
Trotzdem danke für deine Antwort.
SaakjeEin Zeuge kann kaum an der Ausreise gehindert werden.
Gut zu wissen, viele Dank :)
Es ist so, dass wenn du im Ausland eine Straftat begehst, du im schlimmsten falls auch dort vor Gericht kommst und/oder zumindest nach dem dortigen Rechtswesen gerichtet wirst. Es spielt dabei keine Rolle woher du kommst. Sobald du auf Amerikanischem Boden bist (oder umgekehrt) gelten für dich die dortigen Gesetze.
Zum zweiten Teil, ein Zeuge kann gehindert werden, auszureisen, muss er aber nicht. Es ist genau so gut möglich, dass ihm die Ausreise genehmigt wird und er danach, wenn der Gerichtstag ist, wieder einreisen muss/soll.
"You just spend so much time tryin' to stay alive that... you don't get a chance to enjoy livin'."
~ The Walking Dead, Season 2, Episode 5 - No Going Back (Telltale Games)
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Rang: Kreuzworträtsler
Beitrag #46, verfasst am 20.09.2014 | 13:29 Uhr
Kann mir hier jemand sagen, wie es in Amerika mit dem Gesetz aussieht, wenn man einen Raub begangen hat? Sagen wir, man hat mit Komplizen richtig viel Geld erbeutet und einer von denen wurde gefasst (der natürlich nichtden Mund aufmacht und seine Mittäter verpetzt). Ein Komplize (dem ja nichts nachgewiesen werden kann) hinterlegt eine Kaution auf die der Freund erst mal aus dem Gefängnis kommt.
1) Ist das ein Grund für die Polizei anzunehmen, dass er mit in der Sache drinsteckt bzw. dürfen die ihn festnehmen oder befragen?
2) könnte der Ladenbesitzer seine Anzeige zurückziehen, auch wenn es um sehr schwere Geldbeträge geht? (Durch Erpressung, Drohungen etc. denn noch kennen die ja nur einen, der am Überfall beteiligt war)
1) Ist das ein Grund für die Polizei anzunehmen, dass er mit in der Sache drinsteckt bzw. dürfen die ihn festnehmen oder befragen?
2) könnte der Ladenbesitzer seine Anzeige zurückziehen, auch wenn es um sehr schwere Geldbeträge geht? (Durch Erpressung, Drohungen etc. denn noch kennen die ja nur einen, der am Überfall beteiligt war)
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Geissbock
Ein bewaffneter Raubüberfall wäre in Deutschland ein sogenanntes Offizialdelikt: Eine Straftat, die die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss. Das heißt, die Polizei würde auch ohne Anzeige verpflichtet sein, Ermittlungen zu betreiben.
Das mit den USA müsstest du spezifizieren, weil die Bundesstaaten unterschiedlich harte Gesetze besitzen.
Eine Armed Robbery (bewaffneter Raubüberfall) ist jedem Fall eine Felony (schweres Verbrechen, Straftat), die in jedem Fall untersucht werden würde. Sollte die Anzeige vom Ladenbesitzer zurückgezogen werden, wäre es wahrscheinlich, dass die Versicherung, die für den Schaden aufkommen muss, eine Anzeige erstattet. Unter den Teppich kehren wird also schwer möglich sein, wenn die Polizei Wind von dem Verbrechen bekommen hat.
1) Da die Polizei nicht blöd ist, wird sie sich die Person genau ansehen, die eine Kaution zu stellen versucht.
Zudem es unwahrscheinlich ist, dass jemand einfach auf Kaution entlassen wird, dem Fluchtrisiko unterstellt wird, wenn es um eine felony geht. Ist die Person vorbestraft? Dann würde man noch weniger Kaution erlauben, die müsste auch zuerst von einem Richter genehmigt und festgesetzt werden.
Eventuell könnte die Polizei beschließen, den Verbrecher freizulassen, um ihn danach zu verfolgen, damit er die Polizei zu den Komplizen führt.
Auf einfache Kaution kommt man nur heraus, wenn es sich um ein minderes Delikt (misdemeanor) handelt.
The sentence for Robbery is a Class 2 felony. A Class 2 felony Robbery is punishable by 3 to 7 years in prison. Under certain circumstances, the sentence for a Class 2 felony can be extended to 7 to 14 years in prison.
Unter besonderen Umständen wird ein Raubüberfall sogar mit der Schwere von Mord gleichgesetzt:
However, if the victim is 60 years of age or over or is physically handicapped, or if the Robbery is committed in a school or place of worship, Robbery is a Class 1 felony. A Class 1 felony Robbery is punishable by 4 to 15 years in prison. Under certain circumstances, the sentence for a Class 1 felony Robbery can be extended to 30 to 60 years in prison.
Das betrifft aber zum Beispiel erst einmal spezifisch die Gesetzeslage in Illinois, wobei es in anderen Staaten ähnliche Gesetze gibt, die aber auch stark variieren können.
In Californien gibt es zum Beispiel das Three Strikes Sentencing Law, wenn ein Straftäter wiederholt (ein oder zwei Mal) eines Verbrechens überführt wird, verdoppelt sich die Haftstrafe beim zweiten Urteil oder verlängert sich bei der dritten Verurteilung auf 25 Jahre bis lebenslänglich. Wenn dein Räuber also in Californien bereits vorbestraft ist, wäre es noch unwahrscheinlicher, dass er auf Kaution freigelassen wird.
Kann mir hier jemand sagen, wie es in Amerika mit dem Gesetz aussieht, wenn man einen Raub begangen hat? Sagen wir, man hat mit Komplizen richtig viel Geld erbeutet und einer von denen wurde gefasst (der natürlich nichtden Mund aufmacht und seine Mittäter verpetzt). Ein Komplize (dem ja nichts nachgewiesen werden kann) hinterlegt eine Kaution auf die der Freund erst mal aus dem Gefängnis kommt.
1) Ist das ein Grund für die Polizei anzunehmen, dass er mit in der Sache drinsteckt bzw. dürfen die ihn festnehmen oder befragen?
2) könnte der Ladenbesitzer seine Anzeige zurückziehen, auch wenn es um sehr schwere Geldbeträge geht? (Durch Erpressung, Drohungen etc. denn noch kennen die ja nur einen, der am Überfall beteiligt war)
Ein bewaffneter Raubüberfall wäre in Deutschland ein sogenanntes Offizialdelikt: Eine Straftat, die die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss. Das heißt, die Polizei würde auch ohne Anzeige verpflichtet sein, Ermittlungen zu betreiben.
Das mit den USA müsstest du spezifizieren, weil die Bundesstaaten unterschiedlich harte Gesetze besitzen.
Eine Armed Robbery (bewaffneter Raubüberfall) ist jedem Fall eine Felony (schweres Verbrechen, Straftat), die in jedem Fall untersucht werden würde. Sollte die Anzeige vom Ladenbesitzer zurückgezogen werden, wäre es wahrscheinlich, dass die Versicherung, die für den Schaden aufkommen muss, eine Anzeige erstattet. Unter den Teppich kehren wird also schwer möglich sein, wenn die Polizei Wind von dem Verbrechen bekommen hat.
1) Da die Polizei nicht blöd ist, wird sie sich die Person genau ansehen, die eine Kaution zu stellen versucht.
Zudem es unwahrscheinlich ist, dass jemand einfach auf Kaution entlassen wird, dem Fluchtrisiko unterstellt wird, wenn es um eine felony geht. Ist die Person vorbestraft? Dann würde man noch weniger Kaution erlauben, die müsste auch zuerst von einem Richter genehmigt und festgesetzt werden.
Eventuell könnte die Polizei beschließen, den Verbrecher freizulassen, um ihn danach zu verfolgen, damit er die Polizei zu den Komplizen führt.
Auf einfache Kaution kommt man nur heraus, wenn es sich um ein minderes Delikt (misdemeanor) handelt.
The sentence for Robbery is a Class 2 felony. A Class 2 felony Robbery is punishable by 3 to 7 years in prison. Under certain circumstances, the sentence for a Class 2 felony can be extended to 7 to 14 years in prison.
Unter besonderen Umständen wird ein Raubüberfall sogar mit der Schwere von Mord gleichgesetzt:
However, if the victim is 60 years of age or over or is physically handicapped, or if the Robbery is committed in a school or place of worship, Robbery is a Class 1 felony. A Class 1 felony Robbery is punishable by 4 to 15 years in prison. Under certain circumstances, the sentence for a Class 1 felony Robbery can be extended to 30 to 60 years in prison.
Das betrifft aber zum Beispiel erst einmal spezifisch die Gesetzeslage in Illinois, wobei es in anderen Staaten ähnliche Gesetze gibt, die aber auch stark variieren können.
In Californien gibt es zum Beispiel das Three Strikes Sentencing Law, wenn ein Straftäter wiederholt (ein oder zwei Mal) eines Verbrechens überführt wird, verdoppelt sich die Haftstrafe beim zweiten Urteil oder verlängert sich bei der dritten Verurteilung auf 25 Jahre bis lebenslänglich. Wenn dein Räuber also in Californien bereits vorbestraft ist, wäre es noch unwahrscheinlicher, dass er auf Kaution freigelassen wird.
"Heilige Scheiße!", murmelte das Mädchen dumpf und starrte mit großen Augen in Richtung Bühne, auf der eine Band
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
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Rang: Kreuzworträtsler
Beitrag #48, verfasst am 20.09.2014 | 17:05 Uhr
Kalifornien trifft es ganz gut. Keiner von denen ist aber Vorbestraft bzw. nur wenige wegen kleineren Delikten.
Das heißt also, dass es keine Option ist, ihn schnappen zu lassen, weil er kaum noch aus der Situation heraus kommt?
Was wäre denn, wenn der Ladenbesitzer die Beute zurückbekäme, gleichzeitig aber immer noch erpresst wird, dass er die Anzeige zurückzieht? Da dadurch ja kein Schaden mehr existiert dürfte es doch auch keine Angelegenheit der Versicherung sein oder?
Ist es in Amerika Pflicht eine Versicherung abzuschließen, wenn man einen Laden besitzt? (Für was auch immer). Angenommen der hätte keine, dann würde die Anzeige aufgehoben werden müssen, sollte er sie zurückziehen?
Das heißt also, dass es keine Option ist, ihn schnappen zu lassen, weil er kaum noch aus der Situation heraus kommt?
Was wäre denn, wenn der Ladenbesitzer die Beute zurückbekäme, gleichzeitig aber immer noch erpresst wird, dass er die Anzeige zurückzieht? Da dadurch ja kein Schaden mehr existiert dürfte es doch auch keine Angelegenheit der Versicherung sein oder?
Ist es in Amerika Pflicht eine Versicherung abzuschließen, wenn man einen Laden besitzt? (Für was auch immer). Angenommen der hätte keine, dann würde die Anzeige aufgehoben werden müssen, sollte er sie zurückziehen?
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Beitrag #49, verfasst am 20.09.2014 | 17:51 Uhr
Geissbock
Tja, du hast mit der Vorstrafe das Problem der "Three Strikes", da zählen auch geringere Vergehen, weswegen Leute schon nur wegen einfachen Diebstahls lebenslänglich in Haft gekommen sind. Das war dann persönliches Pech. ^^
Wie gesagt, nicht der Ladenbesitzer entscheidet, ob der Fall weiterverfogt wird sondern der Staatsanwalt. Und der wird aufgrund der Schwere des Verbrechens urteilen. Steht zu befürchten, dass die "Bande" oder der Einzeltäter erneut zuschlägt und die Situation dann eskaliert? In solchen Fällen würde kein DA (District Attorney) den Fall einfach zu den Akten legen, wenn der fürchten muss, dass ihm das später um die Ohren fliegen könnte.
Die Versicherung wäre keine Pflicht, aber welche gescheite Ladenbesitzer, der viel Geld oder Waren umsetzt, würde darauf verzichten?
Sprechen wir zum Beispiel von einem Juwelier oder Goldschmied?
Es ist schwierig den Fall zu beurteilen, ohne die Details zu kennen. Gibt es Kameras, die den Einbruch dokumentiert
haben? Wurde der Ladenbesitzer mit vorgehaltener Waffe bedroht oder seine Kunden?
Aber bei schwerem Einbruch würde man kaum einen dringend der Tatverdächtigen laufen lassen. Das wäre ziemlich nachlässig von der Polizei.
Kalifornien trifft es ganz gut. Keiner von denen ist aber Vorbestraft bzw. nur wenige wegen kleineren Delikten.
Das heißt also, dass es keine Option ist, ihn schnappen zu lassen, weil er kaum noch aus der Situation heraus kommt?
Was wäre denn, wenn der Ladenbesitzer die Beute zurückbekäme, gleichzeitig aber immer noch erpresst wird, dass er die Anzeige zurückzieht? Da dadurch ja kein Schaden mehr existiert dürfte es doch auch keine Angelegenheit der Versicherung sein oder?
Ist es in Amerika Pflicht eine Versicherung abzuschließen, wenn man einen Laden besitzt? (Für was auch immer). Angenommen der hätte keine, dann würde die Anzeige aufgehoben werden müssen, sollte er sie zurückziehen?
Tja, du hast mit der Vorstrafe das Problem der "Three Strikes", da zählen auch geringere Vergehen, weswegen Leute schon nur wegen einfachen Diebstahls lebenslänglich in Haft gekommen sind. Das war dann persönliches Pech. ^^
Wie gesagt, nicht der Ladenbesitzer entscheidet, ob der Fall weiterverfogt wird sondern der Staatsanwalt. Und der wird aufgrund der Schwere des Verbrechens urteilen. Steht zu befürchten, dass die "Bande" oder der Einzeltäter erneut zuschlägt und die Situation dann eskaliert? In solchen Fällen würde kein DA (District Attorney) den Fall einfach zu den Akten legen, wenn der fürchten muss, dass ihm das später um die Ohren fliegen könnte.
Die Versicherung wäre keine Pflicht, aber welche gescheite Ladenbesitzer, der viel Geld oder Waren umsetzt, würde darauf verzichten?
Sprechen wir zum Beispiel von einem Juwelier oder Goldschmied?
Es ist schwierig den Fall zu beurteilen, ohne die Details zu kennen. Gibt es Kameras, die den Einbruch dokumentiert
haben? Wurde der Ladenbesitzer mit vorgehaltener Waffe bedroht oder seine Kunden?
Aber bei schwerem Einbruch würde man kaum einen dringend der Tatverdächtigen laufen lassen. Das wäre ziemlich nachlässig von der Polizei.
"Heilige Scheiße!", murmelte das Mädchen dumpf und starrte mit großen Augen in Richtung Bühne, auf der eine Band
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
Beiträge: 315
Rang: Kreuzworträtsler
Beitrag #50, verfasst am 20.09.2014 | 22:08 Uhr
Panthera
Wir reden immerhin über Amerika. Da gibt es einen nicht unbeträchtlichen Anteil an Ladenbesitzern, die eine geladene Waffe in Handreichweite von der Kasse für die beste (und billigste Versicherung halten, und das ist nicht nur ein Klischee.
Die Versicherung wäre keine Pflicht, aber welche gescheite Ladenbesitzer, der viel Geld oder Waren umsetzt, würde darauf verzichten?
Sprechen wir zum Beispiel von einem Juwelier oder Goldschmied?
Es ist schwierig den Fall zu beurteilen, ohne die Details zu kennen. Gibt es Kameras, die den Einbruch dokumentiert
haben? Wurde der Ladenbesitzer mit vorgehaltener Waffe bedroht oder seine Kunden?
Wir reden immerhin über Amerika. Da gibt es einen nicht unbeträchtlichen Anteil an Ladenbesitzern, die eine geladene Waffe in Handreichweite von der Kasse für die beste (und billigste Versicherung halten, und das ist nicht nur ein Klischee.
„Your’re all different!“
„YES, WE’RE ALL DIFFERENT!“
„I’m not…“
–––
Monty Python’s Life of Brian
„YES, WE’RE ALL DIFFERENT!“
„I’m not…“
–––
Monty Python’s Life of Brian