FanFiktion.de - Forum / Allgemeines - Nachhilfe / Nachhilfe: Jura/Rechtsfragen (Zivil-, Familien- und Strafrecht)
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Rang: Bilderbuchbetrachter
Beitrag #51, verfasst am 26.09.2014 | 03:30 Uhr
Ich habe mal eine Frage zum amerikanischen Heiratsrecht:
Die Situation:
deutsche Touristin heiratet in Las Vegas US Amerikaner aus einer Bierlaune heraus. Am nächsten Morgen wollen beide schnell wieder getrennte Wege gehen.
Annullierung?
Scheidung?
oder reicht es die Ehe einfach nicht eintragen zu lassen?
Wie werden die beiden einander am schnellsten wieder los?
Die Situation:
deutsche Touristin heiratet in Las Vegas US Amerikaner aus einer Bierlaune heraus. Am nächsten Morgen wollen beide schnell wieder getrennte Wege gehen.
Annullierung?
Scheidung?
oder reicht es die Ehe einfach nicht eintragen zu lassen?
Wie werden die beiden einander am schnellsten wieder los?
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Selina M
Annullierung ginge nur, wenn die Ehe nicht vollzogen wurde und eine der beiden Parteien nachweislich nicht zurechnungsfähig gewesen ist (nein, Alkohol reicht nicht aus).
Die Ehe wäre rechtsgültig (in den USA gibt es sogar Hochzeit in Stellvertretung (marriage by proxy), wenn der eine Partner zum Beispiel in Übersee stationiert ist und in absehbarer Zeit nicht zurückkehren kann, dann ist die Ehe rechtsgültig, selbst wenn sie nicht vollzogen wurde).
Die beiden müssten sich um eine Scheidung bemühen, der Antrag müsste bei einem Gericht erfolgen und vier Wochen lang "ruhen", danach werden beiden Parteien Scheidungspapiere zur Unterschrift vorgelegt. Scheidung klappt also nur, wenn beide zustimmen. Und ein Richter muss die Ehe dann auflösen.
Ich habe mal eine Frage zum amerikanischen Heiratsrecht:
Die Situation:
deutsche Touristin heiratet in Las Vegas US Amerikaner aus einer Bierlaune heraus. Am nächsten Morgen wollen beide schnell wieder getrennte Wege gehen.
Annullierung?
Scheidung?
oder reicht es die Ehe einfach nicht eintragen zu lassen?
Annullierung ginge nur, wenn die Ehe nicht vollzogen wurde und eine der beiden Parteien nachweislich nicht zurechnungsfähig gewesen ist (nein, Alkohol reicht nicht aus).
Die Ehe wäre rechtsgültig (in den USA gibt es sogar Hochzeit in Stellvertretung (marriage by proxy), wenn der eine Partner zum Beispiel in Übersee stationiert ist und in absehbarer Zeit nicht zurückkehren kann, dann ist die Ehe rechtsgültig, selbst wenn sie nicht vollzogen wurde).
Die beiden müssten sich um eine Scheidung bemühen, der Antrag müsste bei einem Gericht erfolgen und vier Wochen lang "ruhen", danach werden beiden Parteien Scheidungspapiere zur Unterschrift vorgelegt. Scheidung klappt also nur, wenn beide zustimmen. Und ein Richter muss die Ehe dann auflösen.
"Heilige Scheiße!", murmelte das Mädchen dumpf und starrte mit großen Augen in Richtung Bühne, auf der eine Band
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
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Beiträge: 7
Rang: Bilderbuchbetrachter
Beitrag #53, verfasst am 26.09.2014 | 15:01 Uhr
Panthera
Vielen lieben Dank für deine Auskunft!
Selina MIch habe mal eine Frage zum amerikanischen Heiratsrecht:
Die Situation:
deutsche Touristin heiratet in Las Vegas US Amerikaner aus einer Bierlaune heraus. Am nächsten Morgen wollen beide schnell wieder getrennte Wege gehen.
Annullierung?
Scheidung?
oder reicht es die Ehe einfach nicht eintragen zu lassen?
Annullierung ginge nur, wenn die Ehe nicht vollzogen wurde und eine der beiden Parteien nachweislich nicht zurechnungsfähig gewesen ist (nein, Alkohol reicht nicht aus).
Die Ehe wäre rechtsgültig (in den USA gibt es sogar Hochzeit in Stellvertretung (marriage by proxy), wenn der eine Partner zum Beispiel in Übersee stationiert ist und in absehbarer Zeit nicht zurückkehren kann, dann ist die Ehe rechtsgültig, selbst wenn sie nicht vollzogen wurde).
Die beiden müssten sich um eine Scheidung bemühen, der Antrag müsste bei einem Gericht erfolgen und vier Wochen lang "ruhen", danach werden beiden Parteien Scheidungspapiere zur Unterschrift vorgelegt. Scheidung klappt also nur, wenn beide zustimmen. Und ein Richter muss die Ehe dann auflösen.
Vielen lieben Dank für deine Auskunft!
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Rang: Literaturgott
Beitrag #54, verfasst am 30.09.2014 | 19:36 Uhr
Ähm *schüchtern umgugg*
Ich hab mal eine Frage zum Amerikanischen Jugendschutz zwecks sex. Missbrauch:
17-Jähriger hat Sex mit einer 13-Jährigen. Wenn die 13-Jährige ihn nun anzeigt, bzw. ihre Eltern, bekommt der 17-Jährige eine Verurteilung? Wenn ja, was genau würde ihn erwarten?
Meine Figuren sind im Nordwesten von Amerika angesiedelt.
Vielen Dank für eure Hilfe im Vorraus ♥
Ich hab mal eine Frage zum Amerikanischen Jugendschutz zwecks sex. Missbrauch:
17-Jähriger hat Sex mit einer 13-Jährigen. Wenn die 13-Jährige ihn nun anzeigt, bzw. ihre Eltern, bekommt der 17-Jährige eine Verurteilung? Wenn ja, was genau würde ihn erwarten?
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Rang: Literaturgott
Schreibwerkstättler
Schreibwerkstatt-Autor
Beitrag #55, verfasst am 30.09.2014 | 22:24 Uhr
Kari
Welcher Bundesstaat? Ist er weiß oder schwarz? Spielt er in einem Sportteam mit? War das Mädchen zum Tatzeitpunkt betrunken?
Nachdem beide nicht volljährig sind, nehme ich mal an, dass das nicht als Missbrauch bestraft wird. Und ob es als Vergewaltigung bestraft wird, hängt von diversen Faktoren ab.
Wahrscheinlich kommt er straffrei davon. (Das ist jetzt meine pessimistische Ansicht. Je nach Gesetzeslage wäre es aber natürlich glaubwürdig, wenn er verurteilt würde.)
Ähm *schüchtern umgugg*
Ich hab mal eine Frage zum Amerikanischen Jugendschutz zwecks sex. Missbrauch:
17-Jähriger hat Sex mit einer 13-Jährigen. Wenn die 13-Jährige ihn nun anzeigt, bzw. ihre Eltern, bekommt der 17-Jährige eine Verurteilung? Wenn ja, was genau würde ihn erwarten?
Meine Figuren sind im Nordwesten von Amerika angesiedelt.
Vielen Dank für eure Hilfe im Vorraus ♥
Welcher Bundesstaat? Ist er weiß oder schwarz? Spielt er in einem Sportteam mit? War das Mädchen zum Tatzeitpunkt betrunken?
Nachdem beide nicht volljährig sind, nehme ich mal an, dass das nicht als Missbrauch bestraft wird. Und ob es als Vergewaltigung bestraft wird, hängt von diversen Faktoren ab.
Wahrscheinlich kommt er straffrei davon. (Das ist jetzt meine pessimistische Ansicht. Je nach Gesetzeslage wäre es aber natürlich glaubwürdig, wenn er verurteilt würde.)
Seepferdchen sind Pferdchen!
Lest meine Lovecraftian-Horror-Story: https://www.book-ebooks.com/schatten-ueber-ruchensee-16163043.html
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Beiträge: 5159
Rang: Literaturgott
Sionon Klingensang
Bundesstaat: Washington
Hautfarbe: Weiß, beide.
Sportteam: Schulsport, aber kein nennenswertes Team
Betrunken: Nein (kann ich aber noch ändern)
Ich weiß nicht, ob's halt realistisch ist, aber: Der Junge war mit dem Mädchen eigentlich liiert und er brach ihr das Herz und 'nötigte' sie zum Sex ("Wenn du mich liebst, dann..."). Also wollte sie ihm mit Hilfe ihres berühmten Namens und dem Geld ihrer Eltern eine reinwürgen. Da sich aber mein "Sei realistisch!"-Gewissen laut schreiend meldet, wollte ich lieber nachfragen, was ich tun kann, damit ihm das Mädchen realistisch eine rein würgen kann :-)
Wenn es aber rechtlich nichts gibt, gibts halt nichts, hab ich Pech gehabt :-)
Welcher Bundesstaat? Ist er weiß oder schwarz? Spielt er in einem Sportteam mit? War das Mädchen zum Tatzeitpunkt betrunken?
Nachdem beide nicht volljährig sind, nehme ich mal an, dass das nicht als Missbrauch bestraft wird. Und ob es als Vergewaltigung bestraft wird, hängt von diversen Faktoren ab.
Wahrscheinlich kommt er straffrei davon. (Das ist jetzt meine pessimistische Ansicht. Je nach Gesetzeslage wäre es aber natürlich glaubwürdig, wenn er verurteilt würde.)
Bundesstaat: Washington
Hautfarbe: Weiß, beide.
Sportteam: Schulsport, aber kein nennenswertes Team
Betrunken: Nein (kann ich aber noch ändern)
Ich weiß nicht, ob's halt realistisch ist, aber: Der Junge war mit dem Mädchen eigentlich liiert und er brach ihr das Herz und 'nötigte' sie zum Sex ("Wenn du mich liebst, dann..."). Also wollte sie ihm mit Hilfe ihres berühmten Namens und dem Geld ihrer Eltern eine reinwürgen. Da sich aber mein "Sei realistisch!"-Gewissen laut schreiend meldet, wollte ich lieber nachfragen, was ich tun kann, damit ihm das Mädchen realistisch eine rein würgen kann :-)
Wenn es aber rechtlich nichts gibt, gibts halt nichts, hab ich Pech gehabt :-)
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Kari
Ich denke, da greift das Gesetz von statutory rape, das eigentlich für Fälle gilt, in denen ein Erwachsener mit einem Minderjährigen schläft. In manchen Staaten werden aber beide Minderjährigen als schuldig betrachtet und entsprechend bestraft.
Wobei es Romeo und Juliet Laws gibt, die die Strafe abmildern und aus einer Straftat ein minderes Delikt machen, das kann sich aber auch schon schädigend auf den Ruf auswirken.
In Texas fiele die Strafe milder aus, wenn der "Täter" nicht mehr als drei Jahre älter ist und das "Opfer" die 14 schon erreicht hat.
Age of Consent variiert von 14 bis 18, deine Protagonistin würde also für diese "Unzucht mit Minderjährigen" in Frage kommen.
In Washington müsste das Mädchen 16 (Age of consent) sein, um als mündig genug für Sex zu gelten.
Bei einem 13-jährigen Mädchen dürfte ein Sexualpartner nicht älter als 16 sein, damit das nicht als Strafsache verfolgt wird.
Das entsprechende Gesetz lautet:
(Statutory Rape & Child Molestation)
•9A.44.079
Rape of Child in Third Degree Any person who engages in sexual intercourse with any person at least 12 but less than 14 years old and where defendant is at least 36 months older than victim. (Class A Felony).
Das Strafmaß kann bei einer Verurteilung bis zu 5 Jahre betragen (Höchststrafe).
Ähm *schüchtern umgugg*
Ich hab mal eine Frage zum Amerikanischen Jugendschutz zwecks sex. Missbrauch:
17-Jähriger hat Sex mit einer 13-Jährigen. Wenn die 13-Jährige ihn nun anzeigt, bzw. ihre Eltern, bekommt der 17-Jährige eine Verurteilung? Wenn ja, was genau würde ihn erwarten?
Meine Figuren sind im Nordwesten von Amerika angesiedelt.
Ich denke, da greift das Gesetz von statutory rape, das eigentlich für Fälle gilt, in denen ein Erwachsener mit einem Minderjährigen schläft. In manchen Staaten werden aber beide Minderjährigen als schuldig betrachtet und entsprechend bestraft.
Wobei es Romeo und Juliet Laws gibt, die die Strafe abmildern und aus einer Straftat ein minderes Delikt machen, das kann sich aber auch schon schädigend auf den Ruf auswirken.
In Texas fiele die Strafe milder aus, wenn der "Täter" nicht mehr als drei Jahre älter ist und das "Opfer" die 14 schon erreicht hat.
Age of Consent variiert von 14 bis 18, deine Protagonistin würde also für diese "Unzucht mit Minderjährigen" in Frage kommen.
In Washington müsste das Mädchen 16 (Age of consent) sein, um als mündig genug für Sex zu gelten.
Bei einem 13-jährigen Mädchen dürfte ein Sexualpartner nicht älter als 16 sein, damit das nicht als Strafsache verfolgt wird.
Das entsprechende Gesetz lautet:
(Statutory Rape & Child Molestation)
•9A.44.079
Rape of Child in Third Degree Any person who engages in sexual intercourse with any person at least 12 but less than 14 years old and where defendant is at least 36 months older than victim. (Class A Felony).
Das Strafmaß kann bei einer Verurteilung bis zu 5 Jahre betragen (Höchststrafe).
"Heilige Scheiße!", murmelte das Mädchen dumpf und starrte mit großen Augen in Richtung Bühne, auf der eine Band
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
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‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
Beiträge: 23
Rang: ABC-Schütze
Beitrag #58, verfasst am 28.10.2014 | 17:59 Uhr
Ich hab da auch ne Frage und zwar bezüglich Jugendamt in Deutschland bzw. in Spanien, aber die Sache ist kompliziert.
Wir haben ein 6-jähriges Mädchen, das zusammen mit ihrer leiblichen Mutter (Deutsche) und deren neuem Lebenspartner (Deutscher) in Spanien lebt. Das spanische Jugendamt findet heraus, dass der neue Lebenspartner der Mutter das Mädchen schlägt und misshandelt. Kann das spanische Jugendamt das Mädchen, obwohl beide Eltern deutsche Staatsbürgerschaft haben, der Familie wegnehmen und es in ein Heim stecken oder so?
Ich hab nämlich keine Ahnung, ob das geht. Ich weiß nur von einer in Ungarn lebender Familie mit rumänischer Staatsbürgerschaft, denen das ungarischen Jugendamt die Kinder weggenommen hat wegen angeblicher Kindesmisshandlung. Die Eltern konnten klagen und haben ihre Kinder zurückbekommen, weil sie rumänische Staatsbürgerschaft hatten und sich die Anklage (Kindesmisshandlung) als falsch erwiesen hat. Ich weiß jetzt aber nicht, wie das gewesen wäre, wenn sich die Anklage als korrekt erwiesen hätte. bzw. wie die Situation in Spanien aussieht.
Der leibliche Vater des Mädchens in meiner Story lebt in Deutschland und weiß noch nichts davon, dass er Vater ist. Die Mutter will sich nicht von ihrem Lebenspartner trennen und weiter mit ihm zusammen in Spanien leben. Das Mädchen soll zu ihrem Vater nach Deutschland ziehen. Wie könnte das alles juristisch korrekt ablaufen?
Der Vater soll einen Vaterschaftstest machen (ist fest in die Story eingeplant) der positiv ausfällt. Außerdem soll ihm das alleinige Sorgerecht übertragen werden, die leibliche Mutter soll Besuchsrecht (keine Ahnung ob das so heißt) haben. Nun stellt sich aber ein weiteres Problem: Der leibliche Vater ist Profisportler, d.h. er reist viel und kann sich nicht immer um die Tochter kümmern. Ist das in diesem Falle erlaubt, wenn sich eine Nanny um das Mädchen kümmert (wenn der Vater trainiert oder unterwegs ist)?
Ich entschuldige mich hierbei noch einmal bei allen, dass ich absolut keine Ahnung von Jura bzw. der Gesetzen habe (Ich schäme mich auch total dafür ) und wäre euch sehr dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Wir haben ein 6-jähriges Mädchen, das zusammen mit ihrer leiblichen Mutter (Deutsche) und deren neuem Lebenspartner (Deutscher) in Spanien lebt. Das spanische Jugendamt findet heraus, dass der neue Lebenspartner der Mutter das Mädchen schlägt und misshandelt. Kann das spanische Jugendamt das Mädchen, obwohl beide Eltern deutsche Staatsbürgerschaft haben, der Familie wegnehmen und es in ein Heim stecken oder so?
Ich hab nämlich keine Ahnung, ob das geht. Ich weiß nur von einer in Ungarn lebender Familie mit rumänischer Staatsbürgerschaft, denen das ungarischen Jugendamt die Kinder weggenommen hat wegen angeblicher Kindesmisshandlung. Die Eltern konnten klagen und haben ihre Kinder zurückbekommen, weil sie rumänische Staatsbürgerschaft hatten und sich die Anklage (Kindesmisshandlung) als falsch erwiesen hat. Ich weiß jetzt aber nicht, wie das gewesen wäre, wenn sich die Anklage als korrekt erwiesen hätte. bzw. wie die Situation in Spanien aussieht.
Der leibliche Vater des Mädchens in meiner Story lebt in Deutschland und weiß noch nichts davon, dass er Vater ist. Die Mutter will sich nicht von ihrem Lebenspartner trennen und weiter mit ihm zusammen in Spanien leben. Das Mädchen soll zu ihrem Vater nach Deutschland ziehen. Wie könnte das alles juristisch korrekt ablaufen?
Der Vater soll einen Vaterschaftstest machen (ist fest in die Story eingeplant) der positiv ausfällt. Außerdem soll ihm das alleinige Sorgerecht übertragen werden, die leibliche Mutter soll Besuchsrecht (keine Ahnung ob das so heißt) haben. Nun stellt sich aber ein weiteres Problem: Der leibliche Vater ist Profisportler, d.h. er reist viel und kann sich nicht immer um die Tochter kümmern. Ist das in diesem Falle erlaubt, wenn sich eine Nanny um das Mädchen kümmert (wenn der Vater trainiert oder unterwegs ist)?
Ich entschuldige mich hierbei noch einmal bei allen, dass ich absolut keine Ahnung von Jura bzw. der Gesetzen habe (Ich schäme mich auch total dafür ) und wäre euch sehr dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Beiträge: 431
Rang: Paragraphenreiter
Beitrag #59, verfasst am 16.11.2014 | 15:38 Uhr
Empress Sissi
Das deutsche Jugendamt dürfte Kindern spanischer Eltern in Deutschland in Obhut nehmen, sofern eine Kindeswohlgefährdung besteht. Ob es in Spanien auch so ist, kann ich dir aber nicht sagen.
Empress Sissi
Wer sorgeberechtigt ist, kann bestimmen wo das Kind lebt. Also wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, kann sie unabhängig von der Vaterschaftsanerkennung den Wohnort bestimmen. Der rechtliche Vater kann dagegen jedoch (zumindest in Deutschl.) klagen, weil z.B. sein Besuchsrecht unverhältnismäßig eingeschränkt wird.
Sollte Einigkeit darüber bestehen, dass das Kind zum Vater soll, wäre ein langsamer Beziehungsaufbau mit regelmäßigen Kontakten (Telefonate, Besuche etc.), die sich immer weiter ausweiten empfehlenswert.
Empress Sissi
Ist nicht klar, dass er der Vater ist. Wer strengte die Vaterschaftsfeststellungsklage (so heißt das Ding) an? Wenn sich beide Elternteile einig sind, dann können sie auch einfach eine Vaterschaftserklärung abgeben ohne Vaterschaftstest.
Empress Sissi
Der Kindesvater kann die alleinige Sorge nur erhalten, wenn die Kindesmutter nicht fähig ist ihr Sorgerecht auszuüben. Soll heißen, wenn sie selbst eine Gefahr für das Kind darstellt oder Gefahren nicht angemessen für das Kind abwendet. Und auch nur dann, wenn andere Möglichkeiten nicht greifen. Der Kindesvater muss dann einen Antrag bei örtlich zuständigen Familiengericht (in Deutschland zählt der tatsächliche Aufenthalt des Kindes) stellen und die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge begehren. Dabei muss er dann nachweisen, warum eine gemeinsame Sorge mit der Mutter nicht möglich ist.
Jedes Elternteil hat unabhängig vom Sorgerecht immer ein Umgangsrecht und auch eine Umgangspflicht. Unter Umständen kann dieses Umgangsrecht eingeschränkt werden, dann dürfen Umgänge nur begleitet stattfinden oder werden gar ganz ausgeschlossen. Dafür benötigt man wieder ein Gerichtsverfahren.
Empress Sissi
Wie schon oben gesagt, wer das Sorgerecht bestimmt, dieser Grundsatz darf erst eingeschränkt werden, wenn das Kindeswohl gefärdet ist. In diesem Fall (Kind mit Misshandlungserfahrung) sollte die Nanny wissen, dass das Kind speziell ist.
Nur mal so allgemein: Warum sollte das Kind nach 6 Jahren zu einem Mann, den sie nicht kennt? Wenn sich die Mutter eh trennt, dann kann das Kind doch auch bei ihr bleiben. Ich fände es äußerst unglücklich, wenn das Kind von der Hauptbezugsperson getrennt wird, um dann von einem fremden Mann, der plötzlich ihr Vater ist betreut zu werden. Zumal der ja offensichtlich keine Zeit für sie hat. Nach der Gewalterfahrung braucht es aber für das Kind eine konstante verlässliche Beziehung zu einem Erwachsenen...
Die rechtlichen Ausführungen beziehen sich alle samt auf Deutschland. Es ist keine verbindliche Rechtsberatung, sondern nur ein Hinweis. Ich hoffe ich konnte dir trotzdem weiterhelfen.
Ich hab da auch ne Frage und zwar bezüglich Jugendamt in Deutschland bzw. in Spanien, aber die Sache ist kompliziert.
Wir haben ein 6-jähriges Mädchen, das zusammen mit ihrer leiblichen Mutter (Deutsche) und deren neuem Lebenspartner (Deutscher) in Spanien lebt. Das spanische Jugendamt findet heraus, dass der neue Lebenspartner der Mutter das Mädchen schlägt und misshandelt. Kann das spanische Jugendamt das Mädchen, obwohl beide Eltern deutsche Staatsbürgerschaft haben, der Familie wegnehmen und es in ein Heim stecken oder so
Das deutsche Jugendamt dürfte Kindern spanischer Eltern in Deutschland in Obhut nehmen, sofern eine Kindeswohlgefährdung besteht. Ob es in Spanien auch so ist, kann ich dir aber nicht sagen.
Empress Sissi
Der leibliche Vater des Mädchens in meiner Story lebt in Deutschland und weiß noch nichts davon, dass er Vater ist. Die Mutter will sich nicht von ihrem Lebenspartner trennen und weiter mit ihm zusammen in Spanien leben. Das Mädchen soll zu ihrem Vater nach Deutschland ziehen. Wie könnte das alles juristisch korrekt ablaufen?
Wer sorgeberechtigt ist, kann bestimmen wo das Kind lebt. Also wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, kann sie unabhängig von der Vaterschaftsanerkennung den Wohnort bestimmen. Der rechtliche Vater kann dagegen jedoch (zumindest in Deutschl.) klagen, weil z.B. sein Besuchsrecht unverhältnismäßig eingeschränkt wird.
Sollte Einigkeit darüber bestehen, dass das Kind zum Vater soll, wäre ein langsamer Beziehungsaufbau mit regelmäßigen Kontakten (Telefonate, Besuche etc.), die sich immer weiter ausweiten empfehlenswert.
Empress Sissi
Der Vater soll einen Vaterschaftstest machen (ist fest in die Story eingeplant) der positiv ausfällt.
Ist nicht klar, dass er der Vater ist. Wer strengte die Vaterschaftsfeststellungsklage (so heißt das Ding) an? Wenn sich beide Elternteile einig sind, dann können sie auch einfach eine Vaterschaftserklärung abgeben ohne Vaterschaftstest.
Empress Sissi
Außerdem soll ihm das alleinige Sorgerecht übertragen werden, die leibliche Mutter soll Besuchsrecht (keine Ahnung ob das so heißt) haben.
Der Kindesvater kann die alleinige Sorge nur erhalten, wenn die Kindesmutter nicht fähig ist ihr Sorgerecht auszuüben. Soll heißen, wenn sie selbst eine Gefahr für das Kind darstellt oder Gefahren nicht angemessen für das Kind abwendet. Und auch nur dann, wenn andere Möglichkeiten nicht greifen. Der Kindesvater muss dann einen Antrag bei örtlich zuständigen Familiengericht (in Deutschland zählt der tatsächliche Aufenthalt des Kindes) stellen und die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge begehren. Dabei muss er dann nachweisen, warum eine gemeinsame Sorge mit der Mutter nicht möglich ist.
Jedes Elternteil hat unabhängig vom Sorgerecht immer ein Umgangsrecht und auch eine Umgangspflicht. Unter Umständen kann dieses Umgangsrecht eingeschränkt werden, dann dürfen Umgänge nur begleitet stattfinden oder werden gar ganz ausgeschlossen. Dafür benötigt man wieder ein Gerichtsverfahren.
Empress Sissi
Nun stellt sich aber ein weiteres Problem: Der leibliche Vater ist Profisportler, d.h. er reist viel und kann sich nicht immer um die Tochter kümmern. Ist das in diesem Falle erlaubt, wenn sich eine Nanny um das Mädchen kümmert (wenn der Vater trainiert oder unterwegs ist)?
Wie schon oben gesagt, wer das Sorgerecht bestimmt, dieser Grundsatz darf erst eingeschränkt werden, wenn das Kindeswohl gefärdet ist. In diesem Fall (Kind mit Misshandlungserfahrung) sollte die Nanny wissen, dass das Kind speziell ist.
Nur mal so allgemein: Warum sollte das Kind nach 6 Jahren zu einem Mann, den sie nicht kennt? Wenn sich die Mutter eh trennt, dann kann das Kind doch auch bei ihr bleiben. Ich fände es äußerst unglücklich, wenn das Kind von der Hauptbezugsperson getrennt wird, um dann von einem fremden Mann, der plötzlich ihr Vater ist betreut zu werden. Zumal der ja offensichtlich keine Zeit für sie hat. Nach der Gewalterfahrung braucht es aber für das Kind eine konstante verlässliche Beziehung zu einem Erwachsenen...
Die rechtlichen Ausführungen beziehen sich alle samt auf Deutschland. Es ist keine verbindliche Rechtsberatung, sondern nur ein Hinweis. Ich hoffe ich konnte dir trotzdem weiterhelfen.
Family don't end with blood. ~ Bobby Singer
Beiträge: 18
Rang: ABC-Schütze
Beitrag #60, verfasst am 20.11.2014 | 21:27 Uhr
huhu,
ich hab da mal eine Frage
Es gibt ja leichte und schwere Delikte/Verbrechen
was zählt zu was?
Zählt zum bespiel das unterschlagen von Geld als schweres oder leichtes Delikt?
Gibt es auch ein Mittelwert. Also Verbrechen die mittelschwer sind?
Was würde dazu gehören?
Lg Nanami
ich hab da mal eine Frage
Es gibt ja leichte und schwere Delikte/Verbrechen
was zählt zu was?
Zählt zum bespiel das unterschlagen von Geld als schweres oder leichtes Delikt?
Gibt es auch ein Mittelwert. Also Verbrechen die mittelschwer sind?
Was würde dazu gehören?
Lg Nanami
Habe keine Angst etwas neues Anzufangen!!
Denke immer daran :
Amateure haben die Arche gebaut
und Profis die Titanik
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Beiträge: 1565
Rang: Blogger
Beitrag #61, verfasst am 20.11.2014 | 23:53 Uhr
Nanami Mizuki
Das kommt drauf an. Pauschal lassen sich diese Fragen nicht beantworten (zumal da noch viel komliziertere Sachen wie die Trennung in Zivil- und Strafrecht und diverses anderes einfließen). Schreib doch einfach mal, wer in welchem Land unter welchen Umständen wie viel Geld auf welche Art und Weise unterschlägt, ob und von wem das bemerkt wird und ob und von wem das wie zur Anzeige gebracht wird. Außerdem wäre es wohl noch sinnvoll zu wissen, wofür du die Info brauchst. Vielleicht kann man dir dann helfen.
huhu,
ich hab da mal eine Frage
Es gibt ja leichte und schwere Delikte/Verbrechen
was zählt zu was?
Zählt zum bespiel das unterschlagen von Geld als schweres oder leichtes Delikt?
Gibt es auch ein Mittelwert. Also Verbrechen die mittelschwer sind?
Was würde dazu gehören?
Lg Nanami
Das kommt drauf an. Pauschal lassen sich diese Fragen nicht beantworten (zumal da noch viel komliziertere Sachen wie die Trennung in Zivil- und Strafrecht und diverses anderes einfließen). Schreib doch einfach mal, wer in welchem Land unter welchen Umständen wie viel Geld auf welche Art und Weise unterschlägt, ob und von wem das bemerkt wird und ob und von wem das wie zur Anzeige gebracht wird. Außerdem wäre es wohl noch sinnvoll zu wissen, wofür du die Info brauchst. Vielleicht kann man dir dann helfen.
Kategorischer Imperativ nach Kant, leicht modernisierte Fassung: „Sei kein Arschloch.“
Ich habe versucht, in meinem Beitrag den Begriff "heteronormative Kackscheiße" unterzubringen, aber es hat mir nicht gelingen wollen...
Ich habe versucht, in meinem Beitrag den Begriff "heteronormative Kackscheiße" unterzubringen, aber es hat mir nicht gelingen wollen...
Beiträge: 18
Rang: ABC-Schütze
Beitrag #62, verfasst am 21.11.2014 | 20:11 Uhr
Edvard Elch
Die Frage mit dem Land lässt sich nicht wirklich beantworten. Da in meiner Geschichte, der Schukdige schon tot ist und ein Todesengel die Gestorbenen auf ihre Fehler und verbrechen prüft um dann zu entscheiden ob der Tote in den Himel oder die Hölle kommt. Das Land in dem er das Verbrechen begonnen hatte war Deutschland. Er unterschlug Geld in dem er bei seinem Job (er war unternehmer einer großen Dachdeckerfirma) zu hohe Materialkosten angab, somit die Kunden zu vielnzahlen mussten. In den zehn jahren in denen er das gemacht hat , hat er ingesamt etwa 9.000 € unterschlagen.
Ich hoffe das man mit diesen Informationen etwas anfangen kann.
Nanami Mizukihuhu,
ich hab da mal eine Frage
Es gibt ja leichte und schwere Delikte/Verbrechen
was zählt zu was?
Zählt zum bespiel das unterschlagen von Geld als schweres oder leichtes Delikt?
Gibt es auch ein Mittelwert. Also Verbrechen die mittelschwer sind?
Was würde dazu gehören?
Lg Nanami
Das kommt drauf an. Pauschal lassen sich diese Fragen nicht beantworten (zumal da noch viel komliziertere Sachen wie die Trennung in Zivil- und Strafrecht und diverses anderes einfließen). Schreib doch einfach mal, wer in welchem Land unter welchen Umständen wie viel Geld auf welche Art und Weise unterschlägt, ob und von wem das bemerkt wird und ob und von wem das wie zur Anzeige gebracht wird. Außerdem wäre es wohl noch sinnvoll zu wissen, wofür du die Info brauchst. Vielleicht kann man dir dann helfen.
Die Frage mit dem Land lässt sich nicht wirklich beantworten. Da in meiner Geschichte, der Schukdige schon tot ist und ein Todesengel die Gestorbenen auf ihre Fehler und verbrechen prüft um dann zu entscheiden ob der Tote in den Himel oder die Hölle kommt. Das Land in dem er das Verbrechen begonnen hatte war Deutschland. Er unterschlug Geld in dem er bei seinem Job (er war unternehmer einer großen Dachdeckerfirma) zu hohe Materialkosten angab, somit die Kunden zu vielnzahlen mussten. In den zehn jahren in denen er das gemacht hat , hat er ingesamt etwa 9.000 € unterschlagen.
Ich hoffe das man mit diesen Informationen etwas anfangen kann.
Habe keine Angst etwas neues Anzufangen!!
Denke immer daran :
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Rang: Bilderbuchbetrachter
Also soweit ich mich an meine 2 Semester Jura erinnere, ist ein Vergehen (ein leichtes Delikt) alles, was mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 90 Tagessätze bestraft werden kann, und ein Verbrechen (also ein schweres Delikt, sozusagen) alles, was darüber liegt. :) Ist natürlich nur im deutschen Recht so.
Mine is the fucking fury, bitch.
Beiträge: 23
Rang: ABC-Schütze
Beitrag #64, verfasst am 30.12.2014 | 15:08 Uhr
@Aika86:
Vielen, vielen lieben Dank für deine kompetente und super-ausführliche Antwort! Es tut mir leid, dass ich mich erst so spät wieder melde, aber ich hatte es irgendwie total vergessen, dass ich um Hilfe gebeten hatte. Schande über mich!
Umso mehr habe ich mich natürlich über deine Hilfe gefreut und dass du dich so geduldig mit einer solch juristischen Vollkatastrophe wie mir auseinandergesetzt hast! Vielen Dank nochmal dafür, denn deine Antwort hat mir nämlich sehr geholfen! Ich hab dadurch gemerkt, wie wichtig es ist, sich mit jemandem über seinen Geschichtsideen zu unterhalten, denn wenn man selbst immer nur daran rumknobelt übersieht man oft das Wesentliche-so wie es mir damit ging: Ich dachte immer nur, dass Mädchen möchte so schnell wie möglich weg aus Madrid, weil ihr Stiefvater so schrecklich ist, hab aber komplett vergessen, dass es ja auch noch ihre Mutter gibt, die sich die ganze Zeit den Umständen entsprechend gut um sie gekümmert hat und zu der sie definitiv eine enge Beziehung hat. Danke, dass du mir die Augen geöffnet hast!
Ich bin dir total dankbar für deine Hilfe und deine großartigen Vorschläge, die ich dankbar übernehmen und in die Geschichte einarbeiten werde! Ich habe hier im Folgenden mal meine auf dein Antwort veranlassten Veränderungen/Überarbeitungen beschrieben in der Hoffnung, dass die ganze Sache nun etwas harmonischer und stimmiger, aber vor allem eins ist: nämlich näher an der Realität dran! (Erreicht habe ich damit die Realität zwar bestimmt noch nicht, aber vielleicht kann ich mich ihr einfach schrittweise annähern 😉)
Was vielleicht in meinem undeutlich formulierten Chaos nicht ganz deutlich geworden ist, war nämlich, dass die Mutter sich zumindest anfangs weigert, sich von ihrem Mann/Freund (dem "Schläger") zu trennen, da sie glaubt, dass sie die Beziehung noch retten könnte. Ich weiß, das ist mega-naiv, aber sie hat ihn eben wirklich sehr geliebt und man bekommt ja immer wieder mit, dass Opfer häuslicher Gewalt glauben, es sei ihre Schuld, die Schläge seien für ihr nicht-vorhandenes-schlechtes Verhalten gerechtfertigt und wenn sie sich ändern würden, würde alles wieder gut werden. Am Ende soll die Mutter in meiner Geschichte es auch einsehen, dass dieser Glaube naiv war und sich von ihrem Mann/Freund endgültig trennen, und zu ihrer Tochter nach Deutschland ziehen. (Nicht zusammen mit dem Vater der Tochter, aber in unmittelbarer Nähe davon (so ca. 5-20 Häuser entfernt oder 2 Straßen weiter), so dass -egal bei welchem Elternteil die Tochter schlussendlich leben sollte- sie den anderen immer besuchen/sehen kann.
Weiter überdacht habe ich auch das alleinige Sorgerecht und es getrost gestrichen, da es einfach sinnlos ist, wenn die Tochter am Ende- wie oben beschrieben-sozusagen bei beiden Elternteilen wohnt bzw. regelmäßigen Kontakt zu beiden hat, daher soll es ein Gemeinsames geben, da die Mutter alleine (ohne ihren Mann) keinerlei Gefahr für das Wohl des Kindes darstellt!
Für die Übergangszeit (während die Mutter noch in Madrid zusammen mit ihrem Mann/Freund lebt und vergeblich versucht, ihre Beziehung zu retten) soll das Mädchen, wie du vorgeschlagen hast, eine gut ausgebildete Nanny mit Erfahrung bezüglich Opfer häuslicher Gewalt bekommen, die sich um das Mädchen kümmert, wenn der leibliche Vater keine Zeit hat. Ich weiß nicht, wie lange diese Übergangszeit gehen soll, aber ich hätte sie mal so ca. 6/7 Monate lang gestaltet, je nachdem wie lange sich so ein gerichtliches Verfahren letztendlich zieht. Natürlich wäre das natürlich immer noch nicht optimal, aber es soll zumindest zu Beginn der Geschichte noch nicht alles rosarot und Friede, Freude, Eierkuchen sein, sondern es soll bewusst manchmal schwierig werden und die Protagonisten an ihre Grenzen stoßen, sonst wäre es ja auch irgendwie langweilig!
Die gesamte Story ist noch nicht komplett durchdacht, irgendwie schwammig und noch nicht sehr realistisch, aber sie ist eben auch noch lange nicht in einem Zustand in dem sie niedergeschrieben werden könnte, denn sie befindet sich eben noch in den Kinderschuhen! Aber ich danke jedem von ganzem Herzen, der mir auf irgendeine Art und Weise- so wie du es getan hast- weiterhilft, so dass sie eines Tages vielleicht einmal eine ganz passable Geschichte werden kann, ohne dass die Leser den Kopf über meine Unwissenheit schütteln werden!
Ich hätte noch zwei weitere Fragen an dich oder an die Allgemeinheit und würde mich super freuen, wenn sie irgendwer beantworten könnte! Vielen Dank schon im Voraus!
-Kann ein Mann mit deutscher Staatsbürgerschaft, der in Spanien lebt und seine Frau und seine Kinder (auch mit deutscher Staatsbürgerschaft) dort über Jahre (ca. 1.5 bis 2 Jahre) hinweg regelmäßig schlägt, dafür ins Gefängnis kommen? Wo spielt sich der Prozess ab? Wo käme er ins Gefängnis? In Spanien oder in Deutschland? Und wie lange käme er ca. ins Gefängnis? Es würde mir auch schon total weiterhelfen, wenn mir jemand sagen könnte, wie es wäre, wenn sich das ganze in Deutschland abspielen würde.
-Wie lange dauert so ein Strafverfahren (siehe 1. Frage) und die Übertragung des Sorgerechts (zuerst alleiniges Sorgerecht bei der Mutter, weil der Vater nichts von seiner Tochter weiß, dann Umänderung in gemeinsames Sorgerecht) jeweils ungefähr (in Deutschland)? -also nur so ganz grob(Ist das eine Frage von Wochen?, Monaten?, Jahren?) Mir ist schon klar, dass das im Einzelfall stark variieren kann, aber ich hab wirklich überhaupt keine Ahnung!
Ich würde mich total freuen, wenn mir wieder jemand weiterhelfen könnte und hoffe ich gehe euch mit meiner gravierenden Unwissenheit nicht komplett auf die Nerven!!!
Ganz, ganz liebe Grüße-besonders an Aika86!!!
Sissi🙂
Vielen, vielen lieben Dank für deine kompetente und super-ausführliche Antwort! Es tut mir leid, dass ich mich erst so spät wieder melde, aber ich hatte es irgendwie total vergessen, dass ich um Hilfe gebeten hatte. Schande über mich!
Umso mehr habe ich mich natürlich über deine Hilfe gefreut und dass du dich so geduldig mit einer solch juristischen Vollkatastrophe wie mir auseinandergesetzt hast! Vielen Dank nochmal dafür, denn deine Antwort hat mir nämlich sehr geholfen! Ich hab dadurch gemerkt, wie wichtig es ist, sich mit jemandem über seinen Geschichtsideen zu unterhalten, denn wenn man selbst immer nur daran rumknobelt übersieht man oft das Wesentliche-so wie es mir damit ging: Ich dachte immer nur, dass Mädchen möchte so schnell wie möglich weg aus Madrid, weil ihr Stiefvater so schrecklich ist, hab aber komplett vergessen, dass es ja auch noch ihre Mutter gibt, die sich die ganze Zeit den Umständen entsprechend gut um sie gekümmert hat und zu der sie definitiv eine enge Beziehung hat. Danke, dass du mir die Augen geöffnet hast!
Ich bin dir total dankbar für deine Hilfe und deine großartigen Vorschläge, die ich dankbar übernehmen und in die Geschichte einarbeiten werde! Ich habe hier im Folgenden mal meine auf dein Antwort veranlassten Veränderungen/Überarbeitungen beschrieben in der Hoffnung, dass die ganze Sache nun etwas harmonischer und stimmiger, aber vor allem eins ist: nämlich näher an der Realität dran! (Erreicht habe ich damit die Realität zwar bestimmt noch nicht, aber vielleicht kann ich mich ihr einfach schrittweise annähern 😉)
Was vielleicht in meinem undeutlich formulierten Chaos nicht ganz deutlich geworden ist, war nämlich, dass die Mutter sich zumindest anfangs weigert, sich von ihrem Mann/Freund (dem "Schläger") zu trennen, da sie glaubt, dass sie die Beziehung noch retten könnte. Ich weiß, das ist mega-naiv, aber sie hat ihn eben wirklich sehr geliebt und man bekommt ja immer wieder mit, dass Opfer häuslicher Gewalt glauben, es sei ihre Schuld, die Schläge seien für ihr nicht-vorhandenes-schlechtes Verhalten gerechtfertigt und wenn sie sich ändern würden, würde alles wieder gut werden. Am Ende soll die Mutter in meiner Geschichte es auch einsehen, dass dieser Glaube naiv war und sich von ihrem Mann/Freund endgültig trennen, und zu ihrer Tochter nach Deutschland ziehen. (Nicht zusammen mit dem Vater der Tochter, aber in unmittelbarer Nähe davon (so ca. 5-20 Häuser entfernt oder 2 Straßen weiter), so dass -egal bei welchem Elternteil die Tochter schlussendlich leben sollte- sie den anderen immer besuchen/sehen kann.
Weiter überdacht habe ich auch das alleinige Sorgerecht und es getrost gestrichen, da es einfach sinnlos ist, wenn die Tochter am Ende- wie oben beschrieben-sozusagen bei beiden Elternteilen wohnt bzw. regelmäßigen Kontakt zu beiden hat, daher soll es ein Gemeinsames geben, da die Mutter alleine (ohne ihren Mann) keinerlei Gefahr für das Wohl des Kindes darstellt!
Für die Übergangszeit (während die Mutter noch in Madrid zusammen mit ihrem Mann/Freund lebt und vergeblich versucht, ihre Beziehung zu retten) soll das Mädchen, wie du vorgeschlagen hast, eine gut ausgebildete Nanny mit Erfahrung bezüglich Opfer häuslicher Gewalt bekommen, die sich um das Mädchen kümmert, wenn der leibliche Vater keine Zeit hat. Ich weiß nicht, wie lange diese Übergangszeit gehen soll, aber ich hätte sie mal so ca. 6/7 Monate lang gestaltet, je nachdem wie lange sich so ein gerichtliches Verfahren letztendlich zieht. Natürlich wäre das natürlich immer noch nicht optimal, aber es soll zumindest zu Beginn der Geschichte noch nicht alles rosarot und Friede, Freude, Eierkuchen sein, sondern es soll bewusst manchmal schwierig werden und die Protagonisten an ihre Grenzen stoßen, sonst wäre es ja auch irgendwie langweilig!
Die gesamte Story ist noch nicht komplett durchdacht, irgendwie schwammig und noch nicht sehr realistisch, aber sie ist eben auch noch lange nicht in einem Zustand in dem sie niedergeschrieben werden könnte, denn sie befindet sich eben noch in den Kinderschuhen! Aber ich danke jedem von ganzem Herzen, der mir auf irgendeine Art und Weise- so wie du es getan hast- weiterhilft, so dass sie eines Tages vielleicht einmal eine ganz passable Geschichte werden kann, ohne dass die Leser den Kopf über meine Unwissenheit schütteln werden!
Ich hätte noch zwei weitere Fragen an dich oder an die Allgemeinheit und würde mich super freuen, wenn sie irgendwer beantworten könnte! Vielen Dank schon im Voraus!
-Kann ein Mann mit deutscher Staatsbürgerschaft, der in Spanien lebt und seine Frau und seine Kinder (auch mit deutscher Staatsbürgerschaft) dort über Jahre (ca. 1.5 bis 2 Jahre) hinweg regelmäßig schlägt, dafür ins Gefängnis kommen? Wo spielt sich der Prozess ab? Wo käme er ins Gefängnis? In Spanien oder in Deutschland? Und wie lange käme er ca. ins Gefängnis? Es würde mir auch schon total weiterhelfen, wenn mir jemand sagen könnte, wie es wäre, wenn sich das ganze in Deutschland abspielen würde.
-Wie lange dauert so ein Strafverfahren (siehe 1. Frage) und die Übertragung des Sorgerechts (zuerst alleiniges Sorgerecht bei der Mutter, weil der Vater nichts von seiner Tochter weiß, dann Umänderung in gemeinsames Sorgerecht) jeweils ungefähr (in Deutschland)? -also nur so ganz grob(Ist das eine Frage von Wochen?, Monaten?, Jahren?) Mir ist schon klar, dass das im Einzelfall stark variieren kann, aber ich hab wirklich überhaupt keine Ahnung!
Ich würde mich total freuen, wenn mir wieder jemand weiterhelfen könnte und hoffe ich gehe euch mit meiner gravierenden Unwissenheit nicht komplett auf die Nerven!!!
Ganz, ganz liebe Grüße-besonders an Aika86!!!
Sissi🙂
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Empress Sissi
Ich bin Spanierin und lebe in Deutschland, das bedeutet selbstverständlich, dass ich mich nach den deutschen Gesetzen zu richten habe und mich für Straftaten in Deutschland verantworten müsste. Dasselbe gilt für einen Deutschen, der in Spanien lebt, der wird vor dem Gesetz wie ein Spanier behandelt.
Damit der Mann allerdings belangt wird, müsste jemand Anzeige erstatten und Ermittlungen eingeleitet werden. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Die spanische Polizei ist für ihre Strenge gefürchtet (guardia civil), die können aber auch nicht einfach jemanden festnehmen, es sei denn, sie werden Zeuge einer Attacke.
Hier kannst du nachlesen, wie es einem Australier in Spanien ergangen ist, der dort nur zu Besuch war. Und hier ging es "nur" um eine gebrochene Nase.
http://www.zeit.de/news/2013-09/18/tennis-koerperverletzung-tomic-vater-legt-verbal-nach-18121804
Mit schwerer Körperverletzung befasst sich folgendes Gesetz: Ley Orgánica 10/1995, de 23 de noviembre, del Código Penal.
(Spanisches Strafgesetzbuch)
Nach Artikel 147 werden dafür 6 Monate bis 3 Jahre Haft verhängt.
Artikel 148: Die Haftstrafe erhöht sich auf von 2 bis 5 Jahre, wenn
-gefährliche Waffen eingesetzt werden (zb. Messer, Pistolen oder auch ein Backstein)
-Hinterlist vorliegt
-das Opfer unter 12 ist oder behindert
-das Opfer die Ehefrau (oder Lebensgefährtin) ist
-wenn das Opfer besonders verletzlich ist (Frau, Lebensgefährtin, Kind...), da eine gemeinsame Wohnsituation gegeben ist
In deinem Fall greift also Artikel 148, da es um eine Lebensgemeinschaft geht.
Empress Sissi
Das mit dem Sorgerecht ist kompliziert. In Deutschland kann sich das über Wochen hinziehen. In diesem Fall dauert es sicher länger, da die Vaterschaft festgestellt werden muss. Alle Papiere müssen amtlich beglaubigt und übersetzt werden. Kostet alles Zeit und Geld.
Der Tennisspieler wurde im Mai 2013 attackiert und im September 2013 verurteilt, da hättest du eine Grundlage, wie lange so etwas dauert.
-Kann ein Mann mit deutscher Staatsbürgerschaft, der in Spanien lebt und seine Frau und seine Kinder (auch mit deutscher Staatsbürgerschaft) dort über Jahre (ca. 1.5 bis 2 Jahre) hinweg regelmäßig schlägt, dafür ins Gefängnis kommen? Wo spielt sich der Prozess ab? Wo käme er ins Gefängnis? In Spanien oder in Deutschland? Und wie lange käme er ca. ins Gefängnis? Es würde mir auch schon total weiterhelfen, wenn mir jemand sagen könnte, wie es wäre, wenn sich das ganze in Deutschland abspielen würde.
Ich bin Spanierin und lebe in Deutschland, das bedeutet selbstverständlich, dass ich mich nach den deutschen Gesetzen zu richten habe und mich für Straftaten in Deutschland verantworten müsste. Dasselbe gilt für einen Deutschen, der in Spanien lebt, der wird vor dem Gesetz wie ein Spanier behandelt.
Damit der Mann allerdings belangt wird, müsste jemand Anzeige erstatten und Ermittlungen eingeleitet werden. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Die spanische Polizei ist für ihre Strenge gefürchtet (guardia civil), die können aber auch nicht einfach jemanden festnehmen, es sei denn, sie werden Zeuge einer Attacke.
Hier kannst du nachlesen, wie es einem Australier in Spanien ergangen ist, der dort nur zu Besuch war. Und hier ging es "nur" um eine gebrochene Nase.
http://www.zeit.de/news/2013-09/18/tennis-koerperverletzung-tomic-vater-legt-verbal-nach-18121804
Mit schwerer Körperverletzung befasst sich folgendes Gesetz: Ley Orgánica 10/1995, de 23 de noviembre, del Código Penal.
(Spanisches Strafgesetzbuch)
Nach Artikel 147 werden dafür 6 Monate bis 3 Jahre Haft verhängt.
Artikel 148: Die Haftstrafe erhöht sich auf von 2 bis 5 Jahre, wenn
-gefährliche Waffen eingesetzt werden (zb. Messer, Pistolen oder auch ein Backstein)
-Hinterlist vorliegt
-das Opfer unter 12 ist oder behindert
-das Opfer die Ehefrau (oder Lebensgefährtin) ist
-wenn das Opfer besonders verletzlich ist (Frau, Lebensgefährtin, Kind...), da eine gemeinsame Wohnsituation gegeben ist
In deinem Fall greift also Artikel 148, da es um eine Lebensgemeinschaft geht.
Empress Sissi
-Wie lange dauert so ein Strafverfahren (siehe 1. Frage) und die Übertragung des Sorgerechts (zuerst alleiniges Sorgerecht bei der Mutter, weil der Vater nichts von seiner Tochter weiß, dann Umänderung in gemeinsames Sorgerecht) jeweils ungefähr (in Deutschland)? -also nur so ganz grob(Ist das eine Frage von Wochen?, Monaten?, Jahren?) Mir ist schon klar, dass das im Einzelfall stark variieren kann, aber ich hab wirklich überhaupt keine Ahnung!
Ich würde mich total freuen, wenn mir wieder jemand weiterhelfen könnte und hoffe ich gehe euch mit meiner gravierenden Unwissenheit nicht komplett auf die Nerven!!
Das mit dem Sorgerecht ist kompliziert. In Deutschland kann sich das über Wochen hinziehen. In diesem Fall dauert es sicher länger, da die Vaterschaft festgestellt werden muss. Alle Papiere müssen amtlich beglaubigt und übersetzt werden. Kostet alles Zeit und Geld.
Der Tennisspieler wurde im Mai 2013 attackiert und im September 2013 verurteilt, da hättest du eine Grundlage, wie lange so etwas dauert.
"Heilige Scheiße!", murmelte das Mädchen dumpf und starrte mit großen Augen in Richtung Bühne, auf der eine Band
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
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Beiträge: 23
Rang: ABC-Schütze
Beitrag #66, verfasst am 30.12.2014 | 18:41 Uhr
@Panthera:
Wow, ich bin sprachlos!!!
Vielen, vielen Dank für deine mega-kompetente und schnelle Antwort! Du hast mir damit wahnsinnig weitergeholfen! Vielen, vielen Dank!
Ich hätte mir das so vorgestellt, dass der Kindergärtner/die Kindergärtnerin die übermäßigen und ungewöhnlichen Verletzungen/Hämatome des Mädchens bemerkt und den Verdacht auf häusliche Gewalt äußert, und so die ganze Sache bekannt wird bzw. das ganze Verfahren in die Wege geleitet wird.
Vielen, vielen Dank dir noch einmal für deine ausführliche Antwort! Ohne Menschen wie dich wäre ich hoffnungslos verloren!
Ganz, ganz lieber Gruß,
Sissi🙂
Wow, ich bin sprachlos!!!
Vielen, vielen Dank für deine mega-kompetente und schnelle Antwort! Du hast mir damit wahnsinnig weitergeholfen! Vielen, vielen Dank!
Ich hätte mir das so vorgestellt, dass der Kindergärtner/die Kindergärtnerin die übermäßigen und ungewöhnlichen Verletzungen/Hämatome des Mädchens bemerkt und den Verdacht auf häusliche Gewalt äußert, und so die ganze Sache bekannt wird bzw. das ganze Verfahren in die Wege geleitet wird.
Vielen, vielen Dank dir noch einmal für deine ausführliche Antwort! Ohne Menschen wie dich wäre ich hoffnungslos verloren!
Ganz, ganz lieber Gruß,
Sissi🙂
AuroraDragon
Beitrag #67, verfasst am 06.02.2015 | 22:56 Uhr
Ich habe ein großes Problem.
Ich brauche Fakten, wie in den USA bei Verbrechen wie Sachbeschädigung, Körperverletzung, Drogenbesitz und mit Alkohol intus am Steuer sitzen vom Gericht bestraft wird. Darüber lässt sich im Internet wenig finden. Dazu kommt noch, dass ich nicht weiß, bis zu welchem Alter in den USA das Jugendstrafgesetz herrscht und wie das dort verstanden wird. Und inwiefern kann eine Geldstrafe den Aufenthalt im Gefängnis ersetzen?
Wäre nett, wenn Jemand sein Wissen teilen könnte.
Gruß
Ich brauche Fakten, wie in den USA bei Verbrechen wie Sachbeschädigung, Körperverletzung, Drogenbesitz und mit Alkohol intus am Steuer sitzen vom Gericht bestraft wird. Darüber lässt sich im Internet wenig finden. Dazu kommt noch, dass ich nicht weiß, bis zu welchem Alter in den USA das Jugendstrafgesetz herrscht und wie das dort verstanden wird. Und inwiefern kann eine Geldstrafe den Aufenthalt im Gefängnis ersetzen?
Wäre nett, wenn Jemand sein Wissen teilen könnte.
Gruß
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Soleila
Kommt darauf an, welcher Bundesstaat betroffen ist. Kriminelle werden als Jugendliche behandelt, wenn sie unter 18 sind (in manchen Staaten gilt aber auch die Grenze 16). Je schwerer das Verbrechen, desto wahrscheinlicher wird ein Jugendlicher als Erwachsener behandelt.
Bei Sachbeschädigung kommt es zum Beispiel auf die Schadenshöhe an. Wäre also gut, wenn du deine Frage spezifizieren könntest.
Hier ein Beispiel für die Strafmaße in Kansas:
If the value is greater than $25,000, you face a severity level 7 nonperson felony punishable by 11 to 13 years in prison as long as you have no criminal record.
If the value is between $1,000 and $25,000 the charge is a severity level 9 nonperson felony which carries a potential penalty of 5 to 7 years in prison if this is your first criminal conviction.
If the value of the property damage is up to $1,000 it is charged as a Class B nonperson felony punishable by up to 6 months in jail.
Also je nach Wert der beschädigten Sache können bis zu 13 Jahre Gefängnis drohen, wenn der Angeklagte keine Vorstrafen besitzt.
Ich brauche Fakten, wie in den USA bei Verbrechen wie Sachbeschädigung, Körperverletzung, Drogenbesitz und mit Alkohol intus am Steuer sitzen vom Gericht bestraft wird. Darüber lässt sich im Internet wenig finden. Dazu kommt noch, dass ich nicht weiß, bis zu welchem Alter in den USA das Jugendstrafgesetz herrscht und wie das dort verstanden wird. Und inwiefern kann eine Geldstrafe den Aufenthalt im Gefängnis ersetzen?
Kommt darauf an, welcher Bundesstaat betroffen ist. Kriminelle werden als Jugendliche behandelt, wenn sie unter 18 sind (in manchen Staaten gilt aber auch die Grenze 16). Je schwerer das Verbrechen, desto wahrscheinlicher wird ein Jugendlicher als Erwachsener behandelt.
Bei Sachbeschädigung kommt es zum Beispiel auf die Schadenshöhe an. Wäre also gut, wenn du deine Frage spezifizieren könntest.
Hier ein Beispiel für die Strafmaße in Kansas:
If the value is greater than $25,000, you face a severity level 7 nonperson felony punishable by 11 to 13 years in prison as long as you have no criminal record.
If the value is between $1,000 and $25,000 the charge is a severity level 9 nonperson felony which carries a potential penalty of 5 to 7 years in prison if this is your first criminal conviction.
If the value of the property damage is up to $1,000 it is charged as a Class B nonperson felony punishable by up to 6 months in jail.
Also je nach Wert der beschädigten Sache können bis zu 13 Jahre Gefängnis drohen, wenn der Angeklagte keine Vorstrafen besitzt.
"Heilige Scheiße!", murmelte das Mädchen dumpf und starrte mit großen Augen in Richtung Bühne, auf der eine Band
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
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AuroraDragon
Beitrag #69, verfasst am 08.02.2015 | 21:40 Uhr
Danke für die Antwort.
Gut, dann liste ich das Ganze mal auf.
Auf jeden Fall hat/war/ist der Angeklagte:
-zwei Scheiben eingeschlagen
-drei bis vier Menschen leichte Verletzungen zugefügt, also Schrammen, blaue Flecken etc.
-betrunken Auto gefahren (0,8 Promille)
Ja, so gesehen, hat der Angeklagte nicht einmal etwas geklaut. Er hat es versucht.
Er ist 20 und wohnt im Bundesstatt Kalifornien. Kann er sich noch freikaufen oder seine Schuld durch Sozialstunden begleichen? Wenn er das könnte, wie viel müsste er ungefähr zahlen oder wieviel Sozialstunden müsste er ablegen?
Gut, dann liste ich das Ganze mal auf.
Auf jeden Fall hat/war/ist der Angeklagte:
-zwei Scheiben eingeschlagen
-drei bis vier Menschen leichte Verletzungen zugefügt, also Schrammen, blaue Flecken etc.
-betrunken Auto gefahren (0,8 Promille)
Ja, so gesehen, hat der Angeklagte nicht einmal etwas geklaut. Er hat es versucht.
Er ist 20 und wohnt im Bundesstatt Kalifornien. Kann er sich noch freikaufen oder seine Schuld durch Sozialstunden begleichen? Wenn er das könnte, wie viel müsste er ungefähr zahlen oder wieviel Sozialstunden müsste er ablegen?
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Schreibwerkstättler
Schreibwerkstatt-Autor
Beitrag #70, verfasst am 11.02.2015 | 19:37 Uhr
Ich habe eine Frage zu einer Geschichte.
Eltern sind bekifft, die Kinder von denen spielen bis in die Nacht hinein irgendwo auf der Straße.
Polizei bekommt das mit. Werden die Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht und Drogenbesitzes festgenommen?
(Soll in England spielen, toll wenn sich da jemand mit den Gesetzen auskennt, ich nehme aber auch gerne die deutsche Reglung)
Eltern sind bekifft, die Kinder von denen spielen bis in die Nacht hinein irgendwo auf der Straße.
Polizei bekommt das mit. Werden die Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht und Drogenbesitzes festgenommen?
(Soll in England spielen, toll wenn sich da jemand mit den Gesetzen auskennt, ich nehme aber auch gerne die deutsche Reglung)
Bücher sind auch nur tätowierte Bäume.
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Beitrag #71, verfasst am 11.02.2015 | 21:06 Uhr
Rune
Ich würde sagen, es kommt auf das Alter an. Ich hab zwar nur was über "Foster Care" gefunden, aber das dürfte auch auf andere Kinder zutreffen.
An adult must supervise children under the age of 8 years at all times. A child of this age should not be responsible for her own supervision or
care or the supervision or care of others.
Children aged 8 years to 12 years can take some agreed responsibility for themselves for time limited periods
set by foster carers in respect of outside play. It is desirable that arrangements are approved and will depend on the level of the child’s
maturity. They should not look after another child of any age
Der Besitz von Marihuana ist in UK strafbar.
Cannabis is illegal to possess, grow, distribute or sell in the UK without the appropriate licences. It is a Class B drug, with penalties for unlicensed dealing, unlicensed production and unlicensed trafficking of up to 14 years in prison, an unlimited fine, or both. The maximum penalty for unauthorised or sanctioned possession is five years in prison. It is, however, worth noting that a "Cannabis warning" can be issued for small amounts of cannabis (generally less than 1 ounce of herbal cannabis, or a slightly higher quantity of hashish) if it is found to be for personal use. This entails the police keeping a record...
Im Falle von "Eigengebrauch" kann die Polizei anscheinend eine Verwarnung aussprechen, aber wenn das öfter vorkommt, könnte es dennoch Ärger geben.
Ich habe eine Frage zu einer Geschichte.
Eltern sind bekifft, die Kinder von denen spielen bis in die Nacht hinein irgendwo auf der Straße.
Polizei bekommt das mit. Werden die Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht und Drogenbesitzes festgenommen?
(Soll in England spielen, toll wenn sich da jemand mit den Gesetzen auskennt, ich nehme aber auch gerne die deutsche Reglung)
Ich würde sagen, es kommt auf das Alter an. Ich hab zwar nur was über "Foster Care" gefunden, aber das dürfte auch auf andere Kinder zutreffen.
An adult must supervise children under the age of 8 years at all times. A child of this age should not be responsible for her own supervision or
care or the supervision or care of others.
Children aged 8 years to 12 years can take some agreed responsibility for themselves for time limited periods
set by foster carers in respect of outside play. It is desirable that arrangements are approved and will depend on the level of the child’s
maturity. They should not look after another child of any age
Der Besitz von Marihuana ist in UK strafbar.
Cannabis is illegal to possess, grow, distribute or sell in the UK without the appropriate licences. It is a Class B drug, with penalties for unlicensed dealing, unlicensed production and unlicensed trafficking of up to 14 years in prison, an unlimited fine, or both. The maximum penalty for unauthorised or sanctioned possession is five years in prison. It is, however, worth noting that a "Cannabis warning" can be issued for small amounts of cannabis (generally less than 1 ounce of herbal cannabis, or a slightly higher quantity of hashish) if it is found to be for personal use. This entails the police keeping a record...
Im Falle von "Eigengebrauch" kann die Polizei anscheinend eine Verwarnung aussprechen, aber wenn das öfter vorkommt, könnte es dennoch Ärger geben.
"Heilige Scheiße!", murmelte das Mädchen dumpf und starrte mit großen Augen in Richtung Bühne, auf der eine Band
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
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Rang: Literaturgott
Schreibwerkstättler
Schreibwerkstatt-Autor
Ah, danke für den Hinweis auf das Alter der Kinder!
Ich überlege dann nur noch, wie die Verwarnung bzw. Anklage lautet.
Drogenbesitz (possession) und ... Verletzung der Aufsichtspflicht ist doch richtig, oder ?
Hm... 1 ounce? Wieviel Joints das wohl wären...?
Ich überlege dann nur noch, wie die Verwarnung bzw. Anklage lautet.
Drogenbesitz (possession) und ... Verletzung der Aufsichtspflicht ist doch richtig, oder ?
Hm... 1 ounce? Wieviel Joints das wohl wären...?
Bücher sind auch nur tätowierte Bäume.
Operator
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Rune
Ja, genau. Verletzung der Aufsichtspflicht.
Gott, meine Search-History sieht immer lustiger aus. 😁
Jetzt weiß ich, wie viele Joints ich aus einer Unze Weed machen kann. ^^
An ounce (28.35 grams) typically makes about 60 marijuana cigarettes, or "joints." But this will, of course, vary depending on the potency of the joint: an ounce could produce as many as 100 joints or as few as 30.
Für ein blunt (mehr wie eine Zigarre) braucht man mehr, also wären das eher 30 bei einer Unze.
Der normale Joint würde dann ungefähr doppelt so viel sein. Aber die Leute haben da sicher ihre eigenen Vorlieben.
Das Zeug scheint ja echt nicht viel zu wiegen. :D
Eine Unze Marihuana
Ich überlege dann nur noch, wie die Verwarnung bzw. Anklage lautet.
Drogenbesitz (possession) und ... Verletzung der Aufsichtspflicht ist doch richtig, oder ?
Hm... 1 ounce? Wieviel Joints das wohl wären...?
Ja, genau. Verletzung der Aufsichtspflicht.
Gott, meine Search-History sieht immer lustiger aus. 😁
Jetzt weiß ich, wie viele Joints ich aus einer Unze Weed machen kann. ^^
An ounce (28.35 grams) typically makes about 60 marijuana cigarettes, or "joints." But this will, of course, vary depending on the potency of the joint: an ounce could produce as many as 100 joints or as few as 30.
Für ein blunt (mehr wie eine Zigarre) braucht man mehr, also wären das eher 30 bei einer Unze.
Der normale Joint würde dann ungefähr doppelt so viel sein. Aber die Leute haben da sicher ihre eigenen Vorlieben.
Das Zeug scheint ja echt nicht viel zu wiegen. :D
Eine Unze Marihuana
"Heilige Scheiße!", murmelte das Mädchen dumpf und starrte mit großen Augen in Richtung Bühne, auf der eine Band
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
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in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
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Schreibwerkstättler
Schreibwerkstatt-Autor
Beitrag #74, verfasst am 12.02.2015 | 16:42 Uhr
Panthera
Jetzt weiß ich, wie viele Joints ich aus einer Unze Weed machen kann. ^^
😁
Ich bin gar nicht auf die Idee gekommen, das zu googeln! Ich habe das Internet unterschätzt. 🤫
Danke für die Mühe, Panthera! 🙂
Gott, meine Search-History sieht immer lustiger aus. 😁
Jetzt weiß ich, wie viele Joints ich aus einer Unze Weed machen kann. ^^
😁
Ich bin gar nicht auf die Idee gekommen, das zu googeln! Ich habe das Internet unterschätzt. 🤫
Danke für die Mühe, Panthera! 🙂
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Rang: Datentypist
Beitrag #75, verfasst am 17.02.2015 | 23:49 Uhr
Hey,
ich hab ebenfalls ein paar Fragen, finde aber im Netz nichts oder suche nicht richtig.
Gut, meine Prota ist justizfachangestellte, wohnt aber jetzt dem Prozess als Zuschauer bei und ich möchte ihre Gedanken dabei darstellen. (USA, genauer Washington DC)
Der Angeklagte hat ihre Eltern totgefahren, hatte getrunken und illegale Substanzen zu sich genommen.
Wie würde der Prozess genau ablaufen, wenn der Angeklagte sich schuldig in allen angklagepunkten (fahrlässige Tötung, verstoß gegen BTMG und Trunkenheit am Steuer) schuldig bekennt, aber keinen Deal annehmen will?
Würde das ein Fall für die Grand Jury sein oder nur für den Richter? Wäre es straf- oder Zivilrecht? Da wird ja nochmal unterschieden.
Und: Inwiefern würde das Strafmaß aussehen? Werden die Strafen aneinander gehangen, gibt es eventuell Aussicht auf vorzeitige Entlassung?
(Der Angeklagte ist wirklich voller Reue, hat an dem besagten Tag sein Kind beerdigt und voller Verzweiflung zu Alkohol und (erstmalig) zu Drögen gegriffen, keine Vorstrafen)
Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte!
Lieben Gruß :)
ich hab ebenfalls ein paar Fragen, finde aber im Netz nichts oder suche nicht richtig.
Gut, meine Prota ist justizfachangestellte, wohnt aber jetzt dem Prozess als Zuschauer bei und ich möchte ihre Gedanken dabei darstellen. (USA, genauer Washington DC)
Der Angeklagte hat ihre Eltern totgefahren, hatte getrunken und illegale Substanzen zu sich genommen.
Wie würde der Prozess genau ablaufen, wenn der Angeklagte sich schuldig in allen angklagepunkten (fahrlässige Tötung, verstoß gegen BTMG und Trunkenheit am Steuer) schuldig bekennt, aber keinen Deal annehmen will?
Würde das ein Fall für die Grand Jury sein oder nur für den Richter? Wäre es straf- oder Zivilrecht? Da wird ja nochmal unterschieden.
Und: Inwiefern würde das Strafmaß aussehen? Werden die Strafen aneinander gehangen, gibt es eventuell Aussicht auf vorzeitige Entlassung?
(Der Angeklagte ist wirklich voller Reue, hat an dem besagten Tag sein Kind beerdigt und voller Verzweiflung zu Alkohol und (erstmalig) zu Drögen gegriffen, keine Vorstrafen)
Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte!
Lieben Gruß :)