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Beitrag #1, verfasst am 23.10.2014 | 19:44 Uhr
Ich habe in meiner Geschichte gerade eine Situation in der Person A von Person B auf der Straße verprügelt wird. Person C kommt hinzu, ruft die Polizei, und stürzt sich dann ins Getümmel um A zu helfen.
Als die Polizei eintrifft, liegt A ohnmächtig am Boden, und B ist C eindeutig überlegen.
Was tut die Polizei?
Und: Wird Anzeige wegen Körperverletzung erstattet, selbst wenn A jetzt erst einmal nicht in der Lage ist, eine Aussage zu machen?
(B hat keine nennenswerten Verletzungen)
Als die Polizei eintrifft, liegt A ohnmächtig am Boden, und B ist C eindeutig überlegen.
Was tut die Polizei?
Und: Wird Anzeige wegen Körperverletzung erstattet, selbst wenn A jetzt erst einmal nicht in der Lage ist, eine Aussage zu machen?
(B hat keine nennenswerten Verletzungen)
Seepferdchen sind Pferdchen!
Lest meine Lovecraftian-Horror-Story: https://www.book-ebooks.com/schatten-ueber-ruchensee-16163043.html
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Äh. Bin leicht verwirrt durch die Buchstaben. ^^
Die Polizei wird ähnlich wie in einer Kneipenschlägerei die Personalien festhalten und sich den Tathergang von A, B und C schildern lassen und Zeugen befragen, falls welche vorhanden sind. (Eventuell den Notarzt rufen, wenn A verletzt ist.)
Ich versuch mich gerade an den letzten Vorfall zu erinnern, bei dem ich Zeuge war. Mein Kumpel hat in einer Disco versucht, zwei Kampfhähne auseinander zu ziehen und wurde dann auch angegriffen. Dann kam die Security, die hat die Polizei alarmiert.
Mein Freund wurde beinahe wie ein Verdächtiger behandelt, bis ich dazu kam und den Vorfall geschildert habe (man muss dazu sagen, dass er dunkelhäutig ist). Die Polizisten nahmen dann auch meine Personalien auf und zogen ohne die Beteiligten ab.
Ich wurde dann ein paar Tage später ins Revier bestellt, um meine Aussage zu unterschreiben. Eine Anzeige wurde meines Wissens nicht erstattet. Das müsste in deinem Fall A tun.
Je nach Schwere der Verletzungen kann auch die Staatsanwaltschaft den Fall zur Anzeige bringen, allerdings müsste es sich dann schon um einen schweren Fall von Körperverletzung handeln (öffentliches Interesse).
Öffentliches Interesse an der Strafverfolgung einer Körperverletzung liegt beispielsweise vor, wenn die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört wird oder dem Verletzten wegen persönlicher Beziehungen zum Täter eine Privatklage nicht zugemutet werden kann. Die Wirkung einer Straftat muss also über den unmittelbaren Lebenskreis des Geschädigten hinausgehen, damit öffentliches Interesse angenommen werden kann.
Ich lese auch gerade, dass Körperverletzung ein Antragsdelikt ist. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich nur verfolgt wird, wenn der Verletzte einen Strafantrag (und nicht nur eine Anzeige) stellt.
Die Polizei wird ähnlich wie in einer Kneipenschlägerei die Personalien festhalten und sich den Tathergang von A, B und C schildern lassen und Zeugen befragen, falls welche vorhanden sind. (Eventuell den Notarzt rufen, wenn A verletzt ist.)
Ich versuch mich gerade an den letzten Vorfall zu erinnern, bei dem ich Zeuge war. Mein Kumpel hat in einer Disco versucht, zwei Kampfhähne auseinander zu ziehen und wurde dann auch angegriffen. Dann kam die Security, die hat die Polizei alarmiert.
Mein Freund wurde beinahe wie ein Verdächtiger behandelt, bis ich dazu kam und den Vorfall geschildert habe (man muss dazu sagen, dass er dunkelhäutig ist). Die Polizisten nahmen dann auch meine Personalien auf und zogen ohne die Beteiligten ab.
Ich wurde dann ein paar Tage später ins Revier bestellt, um meine Aussage zu unterschreiben. Eine Anzeige wurde meines Wissens nicht erstattet. Das müsste in deinem Fall A tun.
Je nach Schwere der Verletzungen kann auch die Staatsanwaltschaft den Fall zur Anzeige bringen, allerdings müsste es sich dann schon um einen schweren Fall von Körperverletzung handeln (öffentliches Interesse).
Öffentliches Interesse an der Strafverfolgung einer Körperverletzung liegt beispielsweise vor, wenn die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört wird oder dem Verletzten wegen persönlicher Beziehungen zum Täter eine Privatklage nicht zugemutet werden kann. Die Wirkung einer Straftat muss also über den unmittelbaren Lebenskreis des Geschädigten hinausgehen, damit öffentliches Interesse angenommen werden kann.
Ich lese auch gerade, dass Körperverletzung ein Antragsdelikt ist. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich nur verfolgt wird, wenn der Verletzte einen Strafantrag (und nicht nur eine Anzeige) stellt.
"Heilige Scheiße!", murmelte das Mädchen dumpf und starrte mit großen Augen in Richtung Bühne, auf der eine Band
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
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Beitrag #3, verfasst am 05.03.2015 | 19:21 Uhr
Hallöchen zusammen!
Ich habe eine verbale Auseinandersetzung in meiner Story, da ich aber will, dass mein Prota festgenommen wird, weiss ich nicht, ob eine Faust in der Luft, die bereit ist zum Zuschlagen, dafür ausreicht. Also der andere will ihm eine reinhauen und eine Polizistin sieht das.
Vielleicht sollte ich wirklich eine Schlägerei anzetteln, aber ich will das ungern. Ausserdem wäre es gut, falls jemand wüsste, wie das so abläuft. Kann man da jemanden anrufen? So wie in Ami-Filmen? :D
Merciii
Ich habe eine verbale Auseinandersetzung in meiner Story, da ich aber will, dass mein Prota festgenommen wird, weiss ich nicht, ob eine Faust in der Luft, die bereit ist zum Zuschlagen, dafür ausreicht. Also der andere will ihm eine reinhauen und eine Polizistin sieht das.
Vielleicht sollte ich wirklich eine Schlägerei anzetteln, aber ich will das ungern. Ausserdem wäre es gut, falls jemand wüsste, wie das so abläuft. Kann man da jemanden anrufen? So wie in Ami-Filmen? :D
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Beitrag #4, verfasst am 05.03.2015 | 19:57 Uhr
Unit 01
Ich hab schon öfter Schlägereien in Diskotheken erlebt, da wurde heftig geschubst und es flogen Fäuste.
In diesem Fall greift die Security ein und ruft die Polizei, die nimmt in der Regel aber niemanden fest, sie nimmt die Personalien der betreffenden Personen und der Zeugen auf.
Eine Festnahme dürfte eher bei schwerwiegenden Verletzungen vorgenommen werden.
Ich habe eine verbale Auseinandersetzung in meiner Story, da ich aber will, dass mein Prota festgenommen wird, weiss ich nicht, ob eine Faust in der Luft, die bereit ist zum Zuschlagen, dafür ausreicht. Also der andere will ihm eine reinhauen und eine Polizistin sieht das.
Vielleicht sollte ich wirklich eine Schlägerei anzetteln, aber ich will das ungern. Ausserdem wäre es gut, falls jemand wüsste, wie das so abläuft. Kann man da jemanden anrufen? So wie in Ami-Filmen? :D
Ich hab schon öfter Schlägereien in Diskotheken erlebt, da wurde heftig geschubst und es flogen Fäuste.
In diesem Fall greift die Security ein und ruft die Polizei, die nimmt in der Regel aber niemanden fest, sie nimmt die Personalien der betreffenden Personen und der Zeugen auf.
Eine Festnahme dürfte eher bei schwerwiegenden Verletzungen vorgenommen werden.
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BlueScullyZ
Panthera
Einzige Ergänzung die ich hätte: Mitgenommen wird auch gerne, wer sich standhaft weigert, seine Personalien rauszurücken und/oder Polizisten aggressiv angeht/angreift. Wobei es einen Unterschied zwischen "MItnehmen" und "Festnehmen" gibt.
Eine Festnahme dürfte eher bei schwerwiegenden Verletzungen vorgenommen werden.
Einzige Ergänzung die ich hätte: Mitgenommen wird auch gerne, wer sich standhaft weigert, seine Personalien rauszurücken und/oder Polizisten aggressiv angeht/angreift. Wobei es einen Unterschied zwischen "MItnehmen" und "Festnehmen" gibt.
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Vielen Dank für eure Antworten!
Habe auch gelesen, dass zwischen Festnahme und Verhaftung noch einmal ein Unterschied besteht. Gnaah, meine Google Recherche hat mir auch nicht so viel eingebracht, also muss es wirklich eine Schlägerei werden. 😕
Polizist angereifen wäre eher unerwünscht, so ist er dann auch wieder nicht...
Wer kommt eigentlich in U-Haft? Wenn er abhauen könnte?
Ich möchte, dass seine Eltern davon erfahren und dann sauer sind auf ihn, aber er ist 21 Jahre alt, also können sie ihm theoretisch nichts, dennoch ist er als Student finanziell abhängig von ihnen.
Nachtrag:
Also, bei einer Festnahme, Anhaltung kann man jemanden anrufen, das wäre geklärt.
Es ist so, der Prota war vor einigen Jahren schon mal verzeigt worden und ist also kein unbeschriebenes Blatt. Er hat sich jedoch gebessert und kommt eigentlich unverschuldet in diese Situation. Das wissen seine Eltern zuerst nicht und sind enttäuscht. Darum die Frage, wie kann ich das am besten machen?
Habe auch gelesen, dass zwischen Festnahme und Verhaftung noch einmal ein Unterschied besteht. Gnaah, meine Google Recherche hat mir auch nicht so viel eingebracht, also muss es wirklich eine Schlägerei werden. 😕
Polizist angereifen wäre eher unerwünscht, so ist er dann auch wieder nicht...
Wer kommt eigentlich in U-Haft? Wenn er abhauen könnte?
Ich möchte, dass seine Eltern davon erfahren und dann sauer sind auf ihn, aber er ist 21 Jahre alt, also können sie ihm theoretisch nichts, dennoch ist er als Student finanziell abhängig von ihnen.
Nachtrag:
Also, bei einer Festnahme, Anhaltung kann man jemanden anrufen, das wäre geklärt.
Es ist so, der Prota war vor einigen Jahren schon mal verzeigt worden und ist also kein unbeschriebenes Blatt. Er hat sich jedoch gebessert und kommt eigentlich unverschuldet in diese Situation. Das wissen seine Eltern zuerst nicht und sind enttäuscht. Darum die Frage, wie kann ich das am besten machen?
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Beitrag #7, verfasst am 05.03.2015 | 22:29 Uhr
Unit 01
Wiki hilft.
Die Untersuchungshaft – häufig kurz U-Haft genannt – ist eine verfahrenssichernde Ermittlungsmaßnahme im Rahmen der Ermittlung einer Straftat. Die Untersuchungshaft darf nur durch den Richter durch Haftbefehl und ein Ersuchen um Aufnahme zum Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet werden. Ihr geht in aller Regel eine Festnahme durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft voraus. Der Beschuldigte muss einem Haftrichter vorgeführt werden.
§ 112 Abs. 2 StPO in Form von drei Haftgründen: Flucht oder Verborgenhalten (Nr. 1), Fluchtgefahr (Nr. 2) und Verdunkelungsgefahr (Nr. 3). Darüber hinaus bestimmt § 112a StPO die Wiederholungsgefahr als vierten Haftgrund.
Für eine U-Haft müsste er schon ordentlichen Schaden verursachen.
Mein Schwager geriet vor ein paar Jahren unverschuldet in eine Kneipenschlägerei und nicht mal diese Herren wanderten ins Gefängnis, obwohl er ein Schädeltrauma und einen zertrümmerten Kiefer hatte.
Wer kommt eigentlich in U-Haft? Wenn er abhauen könnte?
Wiki hilft.
Die Untersuchungshaft – häufig kurz U-Haft genannt – ist eine verfahrenssichernde Ermittlungsmaßnahme im Rahmen der Ermittlung einer Straftat. Die Untersuchungshaft darf nur durch den Richter durch Haftbefehl und ein Ersuchen um Aufnahme zum Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet werden. Ihr geht in aller Regel eine Festnahme durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft voraus. Der Beschuldigte muss einem Haftrichter vorgeführt werden.
§ 112 Abs. 2 StPO in Form von drei Haftgründen: Flucht oder Verborgenhalten (Nr. 1), Fluchtgefahr (Nr. 2) und Verdunkelungsgefahr (Nr. 3). Darüber hinaus bestimmt § 112a StPO die Wiederholungsgefahr als vierten Haftgrund.
Für eine U-Haft müsste er schon ordentlichen Schaden verursachen.
Mein Schwager geriet vor ein paar Jahren unverschuldet in eine Kneipenschlägerei und nicht mal diese Herren wanderten ins Gefängnis, obwohl er ein Schädeltrauma und einen zertrümmerten Kiefer hatte.
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Beiträge: 278
Rang: Kreuzworträtsler
Beitrag #8, verfasst am 06.03.2015 | 12:43 Uhr
So viele Fragen *sfz*
Wer ist bei einer Verhaftung nach Haftbefehl eigentlich alles dabei? Zwei Kripobeamte sowie Streifenpolizisten?
Ich erinnere mich, dass mein Vater mal erzählt hatte, die Postbotin hätte seinen Arbeitskollegin angezeigt - war ne lustigte Geschichte im Übrigen. Jedenfalls kamen die mit einem Streifenwagen, zwei Streifenpolizisten und zwei Kripobeamten. Die Kripobeamten hatten dem Arbeitskollegen sogar Handschellen angezogen, wobei ich nicht weiß, in wie weit das nur Spaß war.
Dürfen die überhaupt Witze wie diese bringen, wenn sie WISSEN, dass jemand "unschuldig" ist, aber der Anzeige nachgehen müssen?
Ich weiß allerdings auch nicht, ob es sich dabei dann um eine Festnahme oder doch eine Verhaftung gehandelt hätte - oder spielt das keine Rolle?
Wer ist bei einer Verhaftung nach Haftbefehl eigentlich alles dabei? Zwei Kripobeamte sowie Streifenpolizisten?
Ich erinnere mich, dass mein Vater mal erzählt hatte, die Postbotin hätte seinen Arbeitskollegin angezeigt - war ne lustigte Geschichte im Übrigen. Jedenfalls kamen die mit einem Streifenwagen, zwei Streifenpolizisten und zwei Kripobeamten. Die Kripobeamten hatten dem Arbeitskollegen sogar Handschellen angezogen, wobei ich nicht weiß, in wie weit das nur Spaß war.
Dürfen die überhaupt Witze wie diese bringen, wenn sie WISSEN, dass jemand "unschuldig" ist, aber der Anzeige nachgehen müssen?
Ich weiß allerdings auch nicht, ob es sich dabei dann um eine Festnahme oder doch eine Verhaftung gehandelt hätte - oder spielt das keine Rolle?
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Beitrag #9, verfasst am 06.03.2015 | 17:09 Uhr
Geissbock
Polizisten dürfen sich keine solchen Scherze erlauben. Wenn jemandem Handschellen angelegt werden, müssen dafür handfeste Gründe vorliegen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand allein aufgrund einer Anzeige auf diese Weise festgenommen wurde. Es sei denn, es wäre Gefahr im Verzug oder dergleichen.
Festnahmen können durch die Kripo aber auch Uniformierte geschehen (auch Bereitschaftspolizei), sogar Zivilisten dürfen Täter festnehmen, wenn sie auf frischer Tat ertappt werden (Jedermann-Festnahme, § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung ).
In der Regel folgen der Strafanzeige Befragungen von Opfer, Täter und eventuellen Zeugen, diese werden ins Präsidium vorgeladen.
Wer ist bei einer Verhaftung nach Haftbefehl eigentlich alles dabei? Zwei Kripobeamte sowie Streifenpolizisten?
Ich erinnere mich, dass mein Vater mal erzählt hatte, die Postbotin hätte seinen Arbeitskollegin angezeigt - war ne lustigte Geschichte im Übrigen. Jedenfalls kamen die mit einem Streifenwagen, zwei Streifenpolizisten und zwei Kripobeamten. Die Kripobeamten hatten dem Arbeitskollegen sogar Handschellen angezogen, wobei ich nicht weiß, in wie weit das nur Spaß war.
Dürfen die überhaupt Witze wie diese bringen, wenn sie WISSEN, dass jemand "unschuldig" ist, aber der Anzeige nachgehen müssen?
Ich weiß allerdings auch nicht, ob es sich dabei dann um eine Festnahme oder doch eine Verhaftung gehandelt hätte - oder spielt das keine Rolle?
Polizisten dürfen sich keine solchen Scherze erlauben. Wenn jemandem Handschellen angelegt werden, müssen dafür handfeste Gründe vorliegen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand allein aufgrund einer Anzeige auf diese Weise festgenommen wurde. Es sei denn, es wäre Gefahr im Verzug oder dergleichen.
Festnahmen können durch die Kripo aber auch Uniformierte geschehen (auch Bereitschaftspolizei), sogar Zivilisten dürfen Täter festnehmen, wenn sie auf frischer Tat ertappt werden (Jedermann-Festnahme, § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung ).
In der Regel folgen der Strafanzeige Befragungen von Opfer, Täter und eventuellen Zeugen, diese werden ins Präsidium vorgeladen.
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Beiträge: 278
Rang: Kreuzworträtsler
Beitrag #10, verfasst am 06.03.2015 | 18:42 Uhr
Nun, dass es sich bei dem Grund der Anzeige offensichtlich um einen Scherz handelte, war allen klar, selbst der Polizei. Nur eben der Postbotin nicht. Und abgesehen davon, dass der Kollege wohl kreidebleich geworden war, als sie ihn festnehmen wollten (sprich, als sie ihm die Handschellen angezogen hatten), waren alle darüber am lachen, weil die Herren dann meinten, dass er wegen eines Schildes vor der Bürotür angezeigt worden war. Täte ihnen leid, dass sie kommen mussten, aber sie würden jeder Anzeige nachgehen müssen.
Zugegeben, alle drei "Involvierten" (Sprich mein Vater, der Arbeitskollege der dieses Schild gemacht hatte und der Kollege der kurz die Handschellen anbekommen hatte) sind andere laufend nur liebevoll am verarschen und die Polizei ist praktisch direkt auf der anderen Straßenseite. Dennoch kamen die halt nur für diese Sache zu viert. Ich kann halt schlecht abschätzen ob das ein Scherz war oder ob das immer so gehandhabt wird.
Ich meine, für die Zeugin stand da wohl akute Gefahr, weil auf dem Schild beim Name des Kollegen (der Italiener ist) sowas wie "Mafia, Drogenhandel, Waffenhandel) gestanden hatte - was da wohl auch fünf Jahre lang gehangen hat, bis es zur Anzeige kam, lol.
Also ist es nicht alltäglich, dass ein solches Aufgebot vor der Haustür steht wenn sie einen Verdächtigen verhaften?
Zugegeben, alle drei "Involvierten" (Sprich mein Vater, der Arbeitskollege der dieses Schild gemacht hatte und der Kollege der kurz die Handschellen anbekommen hatte) sind andere laufend nur liebevoll am verarschen und die Polizei ist praktisch direkt auf der anderen Straßenseite. Dennoch kamen die halt nur für diese Sache zu viert. Ich kann halt schlecht abschätzen ob das ein Scherz war oder ob das immer so gehandhabt wird.
Ich meine, für die Zeugin stand da wohl akute Gefahr, weil auf dem Schild beim Name des Kollegen (der Italiener ist) sowas wie "Mafia, Drogenhandel, Waffenhandel) gestanden hatte - was da wohl auch fünf Jahre lang gehangen hat, bis es zur Anzeige kam, lol.
Also ist es nicht alltäglich, dass ein solches Aufgebot vor der Haustür steht wenn sie einen Verdächtigen verhaften?
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Beitrag #11, verfasst am 06.03.2015 | 22:22 Uhr
Geissbock
Nein, nicht bei einer solchen Bagatelle.
Ich habe auch schon die Polizei gerufen, weil ich auf dem Kleinkind-Spielpatz unserem Haus gegenüber ein paar schräge Vögel entdeckt habe, die aussahen, als würden sie Drogen konsumieren, da kamen auch nur zwei Beamte.
Also ist es nicht alltäglich, dass ein solches Aufgebot vor der Haustür steht wenn sie einen Verdächtigen verhaften?
Nein, nicht bei einer solchen Bagatelle.
Ich habe auch schon die Polizei gerufen, weil ich auf dem Kleinkind-Spielpatz unserem Haus gegenüber ein paar schräge Vögel entdeckt habe, die aussahen, als würden sie Drogen konsumieren, da kamen auch nur zwei Beamte.
"Heilige Scheiße!", murmelte das Mädchen dumpf und starrte mit großen Augen in Richtung Bühne, auf der eine Band
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Beiträge: 27
Rang: ABC-Schütze
Beitrag #12, verfasst am 13.06.2015 | 14:42 Uhr
Hey ^^
Ich hätte ein paar Fragen, bei denen ich mir nicht sicher bin.
In meiner Story beschreibe ich eine Situation, in der ein reicher Geschäftsmann in New York City mit seinem hoch teuren, 700 PS starken Supersportwagen, auf dem Weg zum Highway durch die Innenstadt rast.
Die Polizisten stellen ihn und nehmen ihn mit auf die Wache, dort stecken sie ihn eine Zelle.
Dürfen die Polizisten ihn wegen raserei überhaupt mitnehmen?
Wenn ja, welche Geschwindigkeit müsste der Geschäftsmann dann überschreiten?
Dürften sie ihm sein Handy weg nehmen? (Diese Frage habe ich, da ich dieses 'das Recht auf EINEN Anruf' mit einem staubalten Wandtelefon im Kopf habe!)
Oder hat sich das heut zu tage geändert - 'modernisiert' (Um es mal so zu benennen) - und er darf es behalten?
Sind die Amerikaner auch in ihren Ausnüchterungszellen so Konserativ, das sie Männer und Frauen strickt von einander trennen in den Zellen?
Ich hätte ein paar Fragen, bei denen ich mir nicht sicher bin.
In meiner Story beschreibe ich eine Situation, in der ein reicher Geschäftsmann in New York City mit seinem hoch teuren, 700 PS starken Supersportwagen, auf dem Weg zum Highway durch die Innenstadt rast.
Die Polizisten stellen ihn und nehmen ihn mit auf die Wache, dort stecken sie ihn eine Zelle.
Dürfen die Polizisten ihn wegen raserei überhaupt mitnehmen?
Wenn ja, welche Geschwindigkeit müsste der Geschäftsmann dann überschreiten?
Dürften sie ihm sein Handy weg nehmen? (Diese Frage habe ich, da ich dieses 'das Recht auf EINEN Anruf' mit einem staubalten Wandtelefon im Kopf habe!)
Oder hat sich das heut zu tage geändert - 'modernisiert' (Um es mal so zu benennen) - und er darf es behalten?
Sind die Amerikaner auch in ihren Ausnüchterungszellen so Konserativ, das sie Männer und Frauen strickt von einander trennen in den Zellen?
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Beitrag #13, verfasst am 13.06.2015 | 17:02 Uhr
Tijana
Das hört sich bei dir nach einem "minderen Strafdelikt" an. Ich New York gilt das als ernster Verstoß:
Serious offenses include:
Reckless driving.
Changing lanes improperly or erratically.
Following another vehicle too closely.
Sollte auch noch Alkohol im Spiel sein, wird das unangenehm für den Fahrer.
This means that if you are convicted of reckless driving you will have a criminal record. It also means you could spend up to 30 days in jail for a first offense.
Making matters worse, New York does NOT allow for expungements. Your criminal record is permanent.
As if this weren’t enough, pursuant to NY VTL § 510-2(iv), your license may be revoked.
The financial consequences are harsh and far-reaching. A first offense reckless driving conviction carries a maximum $300 fine plus a $93 surcharge fee and will result in 5 points on your driving record.
Selbst bei einer Ersttat kann das zu einer Gefängnisstrafe von bis zu 30 Tagen führen. Es gibt einen Eintrag in das Vorstrafenregister und dieser wird in NY nicht gelöscht.
Moreover, if you are arrested for Reckless Driving, police have the authority to conduct what is called a “search incident to arrest,” meaning a general search of your body/clothes and anything that may be in your reach that you may use as a weapon or which may be evidence.
Was die Zelle betrifft, käme es auf das Revier an. Manchen haben "offene Käfige", die in Einzelabschnitte aufgeteilt sind, andere verfügen über Einzelzellen.
Den Insassen werden zuvor alle persönlichen Dinge abgenommen (auch Telefone, Gürtel, Schnürsenkel, Uhren, Schmuck und so weiter).
Dürfen die Polizisten ihn wegen raserei überhaupt mitnehmen?
Wenn ja, welche Geschwindigkeit müsste der Geschäftsmann dann überschreiten?
Dürften sie ihm sein Handy weg nehmen? (Diese Frage habe ich, da ich dieses 'das Recht auf EINEN Anruf' mit einem staubalten Wandtelefon im Kopf habe!)
Oder hat sich das heut zu tage geändert - 'modernisiert' (Um es mal so zu benennen) - und er darf es behalten?
Sind die Amerikaner auch in ihren Ausnüchterungszellen so Konserativ, das sie Männer und Frauen strickt von einander trennen in den Zellen?
Das hört sich bei dir nach einem "minderen Strafdelikt" an. Ich New York gilt das als ernster Verstoß:
Serious offenses include:
Reckless driving.
Changing lanes improperly or erratically.
Following another vehicle too closely.
Sollte auch noch Alkohol im Spiel sein, wird das unangenehm für den Fahrer.
This means that if you are convicted of reckless driving you will have a criminal record. It also means you could spend up to 30 days in jail for a first offense.
Making matters worse, New York does NOT allow for expungements. Your criminal record is permanent.
As if this weren’t enough, pursuant to NY VTL § 510-2(iv), your license may be revoked.
The financial consequences are harsh and far-reaching. A first offense reckless driving conviction carries a maximum $300 fine plus a $93 surcharge fee and will result in 5 points on your driving record.
Selbst bei einer Ersttat kann das zu einer Gefängnisstrafe von bis zu 30 Tagen führen. Es gibt einen Eintrag in das Vorstrafenregister und dieser wird in NY nicht gelöscht.
Moreover, if you are arrested for Reckless Driving, police have the authority to conduct what is called a “search incident to arrest,” meaning a general search of your body/clothes and anything that may be in your reach that you may use as a weapon or which may be evidence.
Was die Zelle betrifft, käme es auf das Revier an. Manchen haben "offene Käfige", die in Einzelabschnitte aufgeteilt sind, andere verfügen über Einzelzellen.
Den Insassen werden zuvor alle persönlichen Dinge abgenommen (auch Telefone, Gürtel, Schnürsenkel, Uhren, Schmuck und so weiter).
"Heilige Scheiße!", murmelte das Mädchen dumpf und starrte mit großen Augen in Richtung Bühne, auf der eine Band
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Beiträge: 27
Rang: ABC-Schütze
Beitrag #14, verfasst am 13.06.2015 | 19:12 Uhr
Hey Panthera!
Vielen dank für deine Antwort! Sie hat mir sehr weitergeholfen! :)
Vielen dank für deine Antwort! Sie hat mir sehr weitergeholfen! :)
Beiträge: 278
Rang: Kreuzworträtsler
Ich hab dann auch mal wieder eine Frage... hach Herr je.
Ich hab zwar im Netz gelesen, dass es sinnvoll ist mind. einen Bachelor in Criminal Justice zu haben, wenn man Detective werden will. Es reicht wohl auch ein High School Abschluss oder ein GED aber mit dem Bachelor sind die Chancen größer. Noch besser, sollte man einen Master in Criminal Justice haben.
Da ich nur Informationen über den den Studiengang selbst und die Notwendigkeit für den Beruf finde, hab ich keine Ahnung, ob man den Master dann machen muss, bevor man sich als Polizist bewirbt oder ob man seinen Master auch machen kann, während man als Polizist arbeitet? Ich meine, man wird ja ohnehin - weder in den USA noch hier - so einfach zum Kripobeamten/Detective. Sowohl hier als auch dort wird ja als Streifenpolizist angefangen. Und da man ja ohnehin neben dem Beruf studieren kann (zumindest hier?) dachte ich, dass es ggf. möglich ist den Master dann auch während seiner Laufbahn bei der Polizei zu machen? Würde ja auch Zeit sparen, wenn auch nicht unbedingt Nerven.
Ich hab zwar im Netz gelesen, dass es sinnvoll ist mind. einen Bachelor in Criminal Justice zu haben, wenn man Detective werden will. Es reicht wohl auch ein High School Abschluss oder ein GED aber mit dem Bachelor sind die Chancen größer. Noch besser, sollte man einen Master in Criminal Justice haben.
Da ich nur Informationen über den den Studiengang selbst und die Notwendigkeit für den Beruf finde, hab ich keine Ahnung, ob man den Master dann machen muss, bevor man sich als Polizist bewirbt oder ob man seinen Master auch machen kann, während man als Polizist arbeitet? Ich meine, man wird ja ohnehin - weder in den USA noch hier - so einfach zum Kripobeamten/Detective. Sowohl hier als auch dort wird ja als Streifenpolizist angefangen. Und da man ja ohnehin neben dem Beruf studieren kann (zumindest hier?) dachte ich, dass es ggf. möglich ist den Master dann auch während seiner Laufbahn bei der Polizei zu machen? Würde ja auch Zeit sparen, wenn auch nicht unbedingt Nerven.
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Beitrag #16, verfasst am 06.08.2015 | 20:19 Uhr
Geissbock
In welchem Bundesstaat soll das sein? Da gibt es unterschiedliche Anforderungen.
In der Regel wird ein College-Abschluss erwartet (Bachelor sollte genügen) und danach eine bestimmte Zeit als Police Officer.
Je nach Einsatz-Bereich dürfte es auch spezifische "Training Academies" geben, in denen die Anwärter besonders geschult werden.
Ich habe auch gelesen, dass man den nötigen "degree" online erwerben kann, während man schon arbeitet.
Ich hab dann auch mal wieder eine Frage... hach Herr je.
Ich hab zwar im Netz gelesen, dass es sinnvoll ist mind. einen Bachelor in Criminal Justice zu haben, wenn man Detective werden will. Es reicht wohl auch ein High School Abschluss oder ein GED aber mit dem Bachelor sind die Chancen größer. Noch besser, sollte man einen Master in Criminal Justice haben.
In welchem Bundesstaat soll das sein? Da gibt es unterschiedliche Anforderungen.
In der Regel wird ein College-Abschluss erwartet (Bachelor sollte genügen) und danach eine bestimmte Zeit als Police Officer.
Je nach Einsatz-Bereich dürfte es auch spezifische "Training Academies" geben, in denen die Anwärter besonders geschult werden.
Ich habe auch gelesen, dass man den nötigen "degree" online erwerben kann, während man schon arbeitet.
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Beitrag #17, verfasst am 06.08.2015 | 23:59 Uhr
Okay, dazu kann ich jetzt ein bisschen mehr sagen, weil ein Freund von mir Criminal Justice studiert hat - allerdings um Staatsanwalt in den USA zu werden :) Daher wusste der viel über die Polizeiprozeduren in den USA und hat mich da auch mal aufgeklärt. Also es ist erst einmal so, dass es in den USA einen gewaltigen Unterschied zwischen den verschiedenen Polizeiabteilungen gibt. Streifenpolizisten haben oft überhaupt keinen akademischen Hintergrund. Deswegen sieht man bei der ganz normalen Straßenpolizei gerade in den Großstädten auch überproportional viele Afroamerikaner und Hispanics, weil Polizisten relativ gut bezahlt werden und wenn man sich kein College leisten kann, ist es immer noch eine der besten Chancen auf ein gutes Leben.
Das ganze dünnt sich aber schon mit spezielleren Polizeiabteilungen (z.B. Verkehrspolizei) ziemlich aus, wo meist dann auch jemand mit dem GED bevorzugt wird. Teilweise kommen da auch gar keine Leute aus der normalen Streife mehr rein. Es ist tatsächlich so, dass du mit dem GED dann auch meist schon in eine Spezielle Untersektion eingeteilt wirst und nicht als "normale Streife" anfängst. Das wird auch regelmäßig kritisiert, weil viele halten es doch für Essenziell mal das "Street Level" kennen gelernt zu haben. Entweder kommst du dann aus einem besseren Bildungshintergrund - in welchem Fall du ohnehin gute Chancen hast, relativ schnell eine höhere Position zu bekommen.
Gerade wenn du auf den Bereich der echten "Detektivarbeit" und der tatsächlichen Kriminalarbeit hinausmöchtest, wäre allerdings folgender Werdegang ideal: GED, Police Academy für ein, zwei Jahre (alternativ wäre auch eine entsprechende militärische Ausbildung genehm), dann zumindest einen entsprechenden Bachelor und dann bei der Polizei anfangen. Du kannst davon ausgehen, dass du in dem Zusammenhang dann direkt als der Kaffeejunge einer entsprechenden Abteilung anfängst, also zwar normaler "Polizist" bist, aber durchaus schon entsprechend im Umfeld bist.
Natürlich gibt es auch Leute, die sich halt vom Streifenpolizist hocharbeiten, aber das ist eher selten, von allem was ich weiß.
Das ganze dünnt sich aber schon mit spezielleren Polizeiabteilungen (z.B. Verkehrspolizei) ziemlich aus, wo meist dann auch jemand mit dem GED bevorzugt wird. Teilweise kommen da auch gar keine Leute aus der normalen Streife mehr rein. Es ist tatsächlich so, dass du mit dem GED dann auch meist schon in eine Spezielle Untersektion eingeteilt wirst und nicht als "normale Streife" anfängst. Das wird auch regelmäßig kritisiert, weil viele halten es doch für Essenziell mal das "Street Level" kennen gelernt zu haben. Entweder kommst du dann aus einem besseren Bildungshintergrund - in welchem Fall du ohnehin gute Chancen hast, relativ schnell eine höhere Position zu bekommen.
Gerade wenn du auf den Bereich der echten "Detektivarbeit" und der tatsächlichen Kriminalarbeit hinausmöchtest, wäre allerdings folgender Werdegang ideal: GED, Police Academy für ein, zwei Jahre (alternativ wäre auch eine entsprechende militärische Ausbildung genehm), dann zumindest einen entsprechenden Bachelor und dann bei der Polizei anfangen. Du kannst davon ausgehen, dass du in dem Zusammenhang dann direkt als der Kaffeejunge einer entsprechenden Abteilung anfängst, also zwar normaler "Polizist" bist, aber durchaus schon entsprechend im Umfeld bist.
Natürlich gibt es auch Leute, die sich halt vom Streifenpolizist hocharbeiten, aber das ist eher selten, von allem was ich weiß.
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Beitrag #18, verfasst am 07.08.2015 | 09:10 Uhr
Vorweg, danke euch zwei für eure Antworten! :)
Panthera
Mit "den nötigen degree" meinst du jetzt den Master oder eben das, was für die Stelle erwartet wird? Aber wenn man schon den Bachelor hat, dann wäre es ja auch gut den Master zu machen oder? Ich meine, schaden könnte es ja im Grunde sicherlich nicht, wenn man es nebenbei macht?
@Alaiya danke für deinen Beitrag. Ich denke, das wird mir auch noch ganz nützlich sein. :)
Panthera
chem Bundesstaat soll das sein? Da gibt es unterschiedliche Anforderungen.
In der Regel wird ein College-Abschluss erwartet (Bachelor sollte genügen) und danach eine bestimmte Zeit als Police Officer.
Je nach Einsatz-Bereich dürfte es auch spezifische "Training Academies" geben, in denen die Anwärter besonders geschult werden.
Ich habe auch gelesen, dass man den nötigen "degree" online erwerben kann, während man schon arbeitet.
Mit "den nötigen degree" meinst du jetzt den Master oder eben das, was für die Stelle erwartet wird? Aber wenn man schon den Bachelor hat, dann wäre es ja auch gut den Master zu machen oder? Ich meine, schaden könnte es ja im Grunde sicherlich nicht, wenn man es nebenbei macht?
@Alaiya danke für deinen Beitrag. Ich denke, das wird mir auch noch ganz nützlich sein. :)
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Geissbock
Bachelor scheint ausreichend zu sein, aber wenn die Person plant, später in den Rängen aufzusteigen, kann ein Master sicher nicht schaden.
In den USA ist es mehr als in Deutschland üblich, sich während der beruflichen Tätigkeit auf eigene Kosten weiterzubilden.
Viele besuchen die Abendschule oder machen Kurse am Wochenende. Oder auch Online-Kurse. College kann ziemlich teuer sein und deshalb erwerben manche die nötigen "degrees", während sie einer Arbeit nachgehen.
Mit "den nötigen degree" meinst du jetzt den Master oder eben das, was für die Stelle erwartet wird? Aber wenn man schon den Bachelor hat, dann wäre es ja auch gut den Master zu machen oder? Ich meine, schaden könnte es ja im Grunde sicherlich nicht, wenn man es nebenbei macht?
Bachelor scheint ausreichend zu sein, aber wenn die Person plant, später in den Rängen aufzusteigen, kann ein Master sicher nicht schaden.
In den USA ist es mehr als in Deutschland üblich, sich während der beruflichen Tätigkeit auf eigene Kosten weiterzubilden.
Viele besuchen die Abendschule oder machen Kurse am Wochenende. Oder auch Online-Kurse. College kann ziemlich teuer sein und deshalb erwerben manche die nötigen "degrees", während sie einer Arbeit nachgehen.
"Heilige Scheiße!", murmelte das Mädchen dumpf und starrte mit großen Augen in Richtung Bühne, auf der eine Band
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
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Okay... ich hoffe es kann mir jemand sagen, ob folgender Hergang einer polizeilichen Aktion, die ich mir ausgedacht habe so einigermaßen realistisch ist:
Wir befinden uns in einer deutschen Kleinstadt (40.000 Einwohner) wahlweise in Bayern oder Baden-Württemberg (ich hab den Ort vage gehalten, es ist nur von Alpennähe die Rede). Es ist später abends und die Polizei wurde wegen schweren Randalen von Anwohnern alarmiert. Es ist die Rede gewesen von einer größeren Gruppe von Motorradfahrern die einige Zerstörung verursacht haben. Aus diesem Grund kommen sie mit drei Einsatzfahrzeugen und vllt. sogar ein paar eigenen Motorradpolizisten. Bei ihrer Ankunft sind die Biker immer noch in einer lockeren Gruppe in der ganzen Straße verteilt, im Zentrum scheint es eine Art Schlägerei zu geben. Die Polizeiwagen nähern sich im dunkeln und ohne Blaulicht, doch als sie bemerkt werden und die Leute in Panik geraten, machen sie die Sirenen an und fordern über Megaphon dazu auf, Ruhe zu bewahren und sich zu ergeben. Vielen gelingt die Flucht im Chaos, einige werden überwältigt. Beim Aufnehmen der Personalien schauen sich die Polizisten auch die Straße an und sehen, dass sämtliche Laternen zerschmettert sind, eine Steinmauer von einem nahen Privatgrundstück niedergerissen wurde und der Asphalt aussieht, als wäre jemand mit einem Pflug durchgerauscht. Also massivste Sachschäden liegen auf der Hand.
Nun wollte ich eigentlich nur, dass sie die, derer sie habhaft werden erst einmal für Verhöre aufs Revier bringen. Inmitten der Biker ist auch ein 17-jähriger Junge der quasi keinerlei Verbindung zu der (bereits bekannten) Gang hat und dem man nur anbietet, mit aufs Revier zu kommen, nachdem dieser behauptet, nur zufällig in die Angelegenheit geraten zu sein, aber vor Ort keine Antwort parat hatte, wer für die Zerstörungen verantwortlich sei.
Falls es nicht ein zu großer Sprung sein könnte, dann würde man ihn auf dem Revier darauf ansprechen, dass man noch am selben Tag bereits seine Personalien aufgenommen hatte, als es einen ähnlichen Sachbeschädigungsfall auf seiner Schule gab, der keine Verbindung mit den Bikern hatte. Da er dort aber auch nur ein Zeuge war und man auch hier nichts genaueres weiß, was zur Hölle so etwas angerichtet haben kann, wollte ich eigentlich, dass man nur seine Eltern benachrichtigt und ihn an diese übergibt. Die weiteren Ermittlungen werden nachher von einer dritten Instanz (denkt euch Illuminati, heh XD) gestoppt, deswegen werde ich darauf nicht weiter eingehen müssen.
Ist das so weit relativ vernünftiges Vorgehen?
Wir befinden uns in einer deutschen Kleinstadt (40.000 Einwohner) wahlweise in Bayern oder Baden-Württemberg (ich hab den Ort vage gehalten, es ist nur von Alpennähe die Rede). Es ist später abends und die Polizei wurde wegen schweren Randalen von Anwohnern alarmiert. Es ist die Rede gewesen von einer größeren Gruppe von Motorradfahrern die einige Zerstörung verursacht haben. Aus diesem Grund kommen sie mit drei Einsatzfahrzeugen und vllt. sogar ein paar eigenen Motorradpolizisten. Bei ihrer Ankunft sind die Biker immer noch in einer lockeren Gruppe in der ganzen Straße verteilt, im Zentrum scheint es eine Art Schlägerei zu geben. Die Polizeiwagen nähern sich im dunkeln und ohne Blaulicht, doch als sie bemerkt werden und die Leute in Panik geraten, machen sie die Sirenen an und fordern über Megaphon dazu auf, Ruhe zu bewahren und sich zu ergeben. Vielen gelingt die Flucht im Chaos, einige werden überwältigt. Beim Aufnehmen der Personalien schauen sich die Polizisten auch die Straße an und sehen, dass sämtliche Laternen zerschmettert sind, eine Steinmauer von einem nahen Privatgrundstück niedergerissen wurde und der Asphalt aussieht, als wäre jemand mit einem Pflug durchgerauscht. Also massivste Sachschäden liegen auf der Hand.
Nun wollte ich eigentlich nur, dass sie die, derer sie habhaft werden erst einmal für Verhöre aufs Revier bringen. Inmitten der Biker ist auch ein 17-jähriger Junge der quasi keinerlei Verbindung zu der (bereits bekannten) Gang hat und dem man nur anbietet, mit aufs Revier zu kommen, nachdem dieser behauptet, nur zufällig in die Angelegenheit geraten zu sein, aber vor Ort keine Antwort parat hatte, wer für die Zerstörungen verantwortlich sei.
Falls es nicht ein zu großer Sprung sein könnte, dann würde man ihn auf dem Revier darauf ansprechen, dass man noch am selben Tag bereits seine Personalien aufgenommen hatte, als es einen ähnlichen Sachbeschädigungsfall auf seiner Schule gab, der keine Verbindung mit den Bikern hatte. Da er dort aber auch nur ein Zeuge war und man auch hier nichts genaueres weiß, was zur Hölle so etwas angerichtet haben kann, wollte ich eigentlich, dass man nur seine Eltern benachrichtigt und ihn an diese übergibt. Die weiteren Ermittlungen werden nachher von einer dritten Instanz (denkt euch Illuminati, heh XD) gestoppt, deswegen werde ich darauf nicht weiter eingehen müssen.
Ist das so weit relativ vernünftiges Vorgehen?
"In this world, there is no truth. The truth is made later on and overwrites what comes before it. Real truth doesn't exist anywhere." - Beatrice, the Golden Witch
"So if everyone accepts a lie, will that lie become the truth?" - Ushiromiya Battler
Umineko no Naku Koro ni
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Beitrag #21, verfasst am 22.08.2015 | 17:33 Uhr
Toth
Wenn solche Dinge in der Geschichte vorkommen, dann rechne ich eigentlich nicht unbedingt mit einer "realistischen" Darstellung von Polizeiarbeit. 😁
Man wird sicher seine Personalien aufnehmen und in dem Trubel vielleicht sogar den anderen Vorfall übersehen, wenn es so viele Vandalen zu verhören gibt. Ich würde mich beim Lesen nicht wundern, wenn die Polizei das erst am nächsten Tag mit dem anderen Vorfall in Verbindung bringen würde.
Das mit den Eltern ist durchaus nachvollziehbar. Über Nacht behalten sie ihn sicher nicht.
Die weiteren Ermittlungen werden nachher von einer dritten Instanz (denkt euch Illuminati, heh XD) gestoppt, deswegen werde ich darauf nicht weiter eingehen müssen.
Wenn solche Dinge in der Geschichte vorkommen, dann rechne ich eigentlich nicht unbedingt mit einer "realistischen" Darstellung von Polizeiarbeit. 😁
Man wird sicher seine Personalien aufnehmen und in dem Trubel vielleicht sogar den anderen Vorfall übersehen, wenn es so viele Vandalen zu verhören gibt. Ich würde mich beim Lesen nicht wundern, wenn die Polizei das erst am nächsten Tag mit dem anderen Vorfall in Verbindung bringen würde.
Das mit den Eltern ist durchaus nachvollziehbar. Über Nacht behalten sie ihn sicher nicht.
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Beitrag #22, verfasst am 22.08.2015 | 17:45 Uhr
Sionon Klingensang
Ich denke nicht, dass die Polizei schnell genug kommt, um die Kämpfenden noch in Aktion anzutreffen.
Ich habe in meiner Geschichte gerade eine Situation in der Person A von Person B auf der Straße verprügelt wird. Person C kommt hinzu, ruft die Polizei, und stürzt sich dann ins Getümmel um A zu helfen.
Als die Polizei eintrifft, liegt A ohnmächtig am Boden, und B ist C eindeutig überlegen.
Was tut die Polizei?
Und: Wird Anzeige wegen Körperverletzung erstattet, selbst wenn A jetzt erst einmal nicht in der Lage ist, eine Aussage zu machen?
(B hat keine nennenswerten Verletzungen)
Ich denke nicht, dass die Polizei schnell genug kommt, um die Kämpfenden noch in Aktion anzutreffen.
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Beitrag #23, verfasst am 22.08.2015 | 17:49 Uhr
Chromedust
Mal abgesehen davon, dass die Frage schon im letzten Jahr gestellt und vermutlich schon beantwortet wurde... 😁
Klar, kann die Polizei gleich da sein. In meinem Stamm-Club war das zum Beispiel so, weil die Polizei-Wache keine 200 Meter weiter ihren Standort hatte. ^^ Also nicht unmöglich.
Ich denke nicht, dass die Polizei schnell genug kommt, um die Kämpfenden noch in Aktion anzutreffen.
Mal abgesehen davon, dass die Frage schon im letzten Jahr gestellt und vermutlich schon beantwortet wurde... 😁
Klar, kann die Polizei gleich da sein. In meinem Stamm-Club war das zum Beispiel so, weil die Polizei-Wache keine 200 Meter weiter ihren Standort hatte. ^^ Also nicht unmöglich.
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Panthera
Man wird sicher seine Personalien aufnehmen und in dem Trubel vielleicht sogar den anderen Vorfall übersehen, wenn es so viele Vandalen zu verhören gibt. Ich würde mich beim Lesen nicht wundern, wenn die Polizei das erst am nächsten Tag mit dem anderen Vorfall in Verbindung bringen würde.
Das mit den Eltern ist durchaus nachvollziehbar. Über Nacht behalten sie ihn sicher nicht.
Was soll ich sagen, auch mysteriöse Geheimorganisationen brauchen halt ein bissl Zeit, um in die Hufe zu kommen. 😄
Bis dahin soll sich die Polizei einigermaßen realistisch verhalten.
Wenn solche Dinge in der Geschichte vorkommen, dann rechne ich eigentlich nicht unbedingt mit einer "realistischen" Darstellung von Polizeiarbeit. 😁
Man wird sicher seine Personalien aufnehmen und in dem Trubel vielleicht sogar den anderen Vorfall übersehen, wenn es so viele Vandalen zu verhören gibt. Ich würde mich beim Lesen nicht wundern, wenn die Polizei das erst am nächsten Tag mit dem anderen Vorfall in Verbindung bringen würde.
Das mit den Eltern ist durchaus nachvollziehbar. Über Nacht behalten sie ihn sicher nicht.
Was soll ich sagen, auch mysteriöse Geheimorganisationen brauchen halt ein bissl Zeit, um in die Hufe zu kommen. 😄
Bis dahin soll sich die Polizei einigermaßen realistisch verhalten.
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"So if everyone accepts a lie, will that lie become the truth?" - Ushiromiya Battler
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Beitrag #25, verfasst am 22.08.2015 | 18:00 Uhr
Panthera
Klar, kann die Polizei gleich da sein. In meinem Stamm-Club war das zum Beispiel so, weil die Polizei-Wache keine 200 Meter weiter ihren Standort hatte. ^^ Also nicht unmöglich.
Zu mir bräuchten sie ca 5 Minuten vom nächsten Revier, und dann wäre die Schlägerei schon gelaufen
ChromedustIch denke nicht, dass die Polizei schnell genug kommt, um die Kämpfenden noch in Aktion anzutreffen.
Mal abgesehen davon, dass die Frage schon im letzten Jahr gestellt und vermutlich schon beantwortet wurde... 😁
Klar, kann die Polizei gleich da sein. In meinem Stamm-Club war das zum Beispiel so, weil die Polizei-Wache keine 200 Meter weiter ihren Standort hatte. ^^ Also nicht unmöglich.
Zu mir bräuchten sie ca 5 Minuten vom nächsten Revier, und dann wäre die Schlägerei schon gelaufen