NienorNiniel
... konkrete Frage ist: wenn jemand größere Mengen mit (viel) Chili versetzten Rum ins Erdreich gießt, lässt sich das ca. anderthalb bis zwei Jahre später noch feststellen? In den tieferen Erdschichten? Ich ahne, die Chance ist gering, aber ich dachte mir, das Zeug ätzt dermaßen, vielleicht kann man das doch noch irgendworan sehen... wäre nämlich für mich plottechnisch sehr nützlich :) kann irgendjemand mich erleuchten? Wenn ja, wär ich sehr dankbar.
Nach zwei Jahren klingt das für mich unwahrscheinlich, da hat es schon so viel geregnet und weggespült, was soll da noch bitte übrig sein? Und vor allen Dingen wo? Da müssten doch schon mehrere Fässer weggekippt worden sein.
Ohne die Details zu kennen, frage ich mich, warum die Polizei einen Spezialisten bemühen sollte, Bodenuntersuchungen zu betreiben, wenn da keine Leiche erwartet wird. 😄
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
Die fragliche Fundstelle wäre direkt neben einer Leiche gewesen :)
Mein Gedanke war, dass man stark ätzende Substanzen ja häufig noch länger nachweisen kann - wenn man wo Salz eingräbt, hat das auch Langzeiteffekte - und das Zeug ätzt wirklich so stark, dass man da vorsichtig mit umgehen muss. Aber ich habe die Szene jetzt umgeschrieben :) danke dir für deine Antwort, Panthera :)
ich habe eine Frage dazu, wann die Militärpolizei einen Fall übernimmt.
In meiner Geschichte wurde eine Soldatin in ihrer Freizeit Opfer eines Mordes, und meine (magischen) Ermittler wollen den Fall nun in ihre Hände nehmen und sich dafür als Militärpolizisten ausgeben. Die normale Polizei weiß überhaupt nichts weiter zu dem Fall, außer dass er unerklärlich rätselhaft ist - soll heißen, sie haben keinen Hinweis darauf, dass es etwas mit ihrem Beruf zu tun hat, aber auch keinen dagegen. Wie ungewöhnlich ist es, dass die Militärpolizei da ermittelt? Sprich wie sehr muss ich die normalen Ermittler verwirren?
Es spielt in Großbritannien, genauer in Wales, falls das von Belang ist.
LG, Ginada
Konkret ist die Situation: Ein Lehrer hat durch ein Fenster im dritten Stock beobachtet, wie ein Lehrer in einem anderen Klassenraum eine Schülerin vergewaltigt. (Die Räume liegen gegenüber, in unterschiedlichen Gebäuden)
Er stand so unter Schock, dass er erst einem Kollegen davon erzählen konnte, als der Täter schon das Schulgelände verlassen hatte.
Sie gehen zum Direktor, der sofort Anzeige bei der Polizei erstattet.
Was macht die Polizei?
Umstellt sie sofort das Haus des mutmaßlichen Täters, oder wartet sie, bis er zur Arbeit erscheint und legt da die Handschellen an?
Wann befragt sie das Opfer?
Lest meine Lovecraftian-Horror-Story: https://www.book-ebooks.com/schatten-ueber-ruchensee-16163043.html
Sionon Klingensang
Ich hätte auch mal eine Frage.
Konkret ist die Situation: Ein Lehrer hat durch ein Fenster im dritten Stock beobachtet, wie ein Lehrer in einem anderen Klassenraum eine Schülerin vergewaltigt. (Die Räume liegen gegenüber, in unterschiedlichen Gebäuden)
Er stand so unter Schock, dass er erst einem Kollegen davon erzählen konnte, als der Täter schon das Schulgelände verlassen hatte.
Sie gehen zum Direktor, der sofort Anzeige bei der Polizei erstattet.
Was macht die Polizei?
Umstellt sie sofort das Haus des mutmaßlichen Täters, oder wartet sie, bis er zur Arbeit erscheint und legt da die Handschellen an?
Wann befragt sie das Opfer?
Weder noch.
Ein Haus wird nur umstellt, wenn eine Geiselnahme oder Ähnliches vorliegt, also Gefahr im Verzug ist.
Gegen den Vergewaltiger wird nach Anzeige Haftbefehl erlassen. D.h. zwei, drei Beamten klingeln da und fordern den Mann auf, sie aufs Revier zwecks Vernehmung zu begleiten. Der Mann hat natürlich das Recht, sich einen Anwalt zu nehmen.
Bisher hast du nur Zeugenaussagen. Die reichen nicht für mehr. Es muss erst ne Beweisführung her, also wird es kein Großaufgebot geben, dafür aber ruhiges/diskretes Handeln vonseiten der Polizei (Handschellen würden sie hier wahrscheinlich auch nur anlegen, wenn der Mann nicht freiwillig mitkommt, sondern sich wehrt/tätliche Gewalt gegen die Beamten anwendet). Bei einer Verleumdung wäre sonst eine massive Rufschädigung zu befürchten. Und man weiß ja: Im Zweifel zuerst mal für den Angeklagten.
Wäre es möglich, die Vernehmung woanders als auf dem Polizeirevier stattfinden zu lassen? (Ich will, dass mein Protagonist dem Täter kurz danach begegnet, in den Plot würde es also gut passen, wenn sie das einfach sehr diskret in einem Büro in der Schule erledigen würden. Ich habe mal einen britischen Krimi gelesen, in dem die Polizei bei den Ermittlungen zu einem Mordfall die Leute an der Schule, wo der Mord passiert ist, vernommen hat, aber da hatten sie es natürlich auch mit Zeugen zu tun, die nicht konkret verdächtig waren.)
Mein bisheriger Entwurf sieht vor, dass zwei Beamte in Zivil die Schule aufsuchen und sehr diskret ermitteln, damit die Schüler nichts mitbekommen.
Plottechnisch würde es mir auch passen, wenn die Ermittlungen erst am Morgen nach der Tat anfangen würden - ist das denkbar? Es wirkt zwar herzlos, aber prinzipiell besteht ja keine direkte Wiederholungsgefahr bevor er das Schulgelände betritt.
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Wenn die Polizei in der Schule aufschlägt, dann weil Schüler auf dem Klo beim Drogendealen beobachtet wurden oder eine Schlägerei mit Verletzten stattgefunden hat. Beides ist hässlich, beides weckt öffentliche Aufmerksamkeit. Polizeipräsenz schädigt immer den Ruf der Schule. Jeder gute Schulleiter (und der, der seinen Posten behalten will) wird zu vermeiden suchen, die Polizei ins Haus zu holen.
Und - nimm mir diese Aussage jetzt bitte nicht krumm: Der Vorwurf einer Vergewaltigung ist hier nicht mit einem Mord gleichzusetzen, der ohnehin an die Öffentlichkeit gerät und den Einsatz der Polizei direkt vor Ort / in einer Bildungseinrichtung rechtfertigt.
Wenn du unbedingt willst, dass die Festnahme des Beschuldigten von deinem Prota beobachtet wird, dann lass den Zugriff auf einem (öffentlichen) Parkplatz oder in der Lieblingsbar des Beschuldigten erfolgen, an der der Prota grade zufällig vorbeiläuft. Aber auf dem Schulgelände: nope. Es tut mir leid, auch wenn das schön dramatisch ist, aber genau das ist das Problem im RL. ^.^
Wenn deine Geschichte nicht in DE, sondern in GB oder den USA spielt, würde ich mich mal da schlau machen. Was die Angst vor der Rufschädigung der Schule anbelangt, besteht gerade bei höheren/angeseheneren Schulen jedoch kein großer Unterschied zu uns. Wenn's eine Schule in der New Yorker Bronx ist, joah.
Severin Sesachar
Wenn deine Geschichte nicht in DE, sondern in GB oder den USA spielt, würde ich mich mal da schlau machen. Was die Angst vor der Rufschädigung der Schule anbelangt, besteht gerade bei höheren/angeseheneren Schulen jedoch kein großer Unterschied zu uns. Wenn's eine Schule in der New Yorker Bronx ist, joah.
Da würde die Polizei wahrscheinlich auch in Uniform nicht auffallen ...
Verstehe ich das richtig, die Polizei würde es eigentlich nicht sonderlich jucken, wie sie das macht, sondern es wäre nur die Besorgnis um den Ruf der Schule der Grund dafür, dass sie nicht auf dem Schulgelände anwesend ist?
In dem Fall hätte ich etwas Flexibilität. Der Schulleiter muss ja kein guter Schulleiter sein. (Die Polizei kann auch Fehler machen, aber natürlich müssen die sich in einem gewissen Rahmen bewegen um glaubwürdig zu bleiben.)
Achja, noch eine Frage: Würde in so einem Fall der Computer des Verdächtigen nach Kinderpornographie durchsucht werden, oder müsste es dafür mehr Anhaltspunkte geben?
(Das Opfer ist unter 14 und hat auffällig viel Zeit mit dem Täter verbracht.)
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Sionon Klingensang
Achja, noch eine Frage: Würde in so einem Fall der Computer des Verdächtigen nach Kinderpornographie durchsucht werden, oder müsste es dafür mehr Anhaltspunkte geben?
(Das Opfer ist unter 14 und hat auffällig viel Zeit mit dem Täter verbracht.)
Das kann ich mit "ja" beantworten. :)
Es würde auch sein Handy konfisziert und geprüft werden, iPad, whatever.
Dasselbe würde auch mit den aussagenden Zeugen passieren, sofern sie die Tat gefilmt oder fotografiert haben.
Zum Schulleiter. Ich drücke es mal so aus ... Polizeipräsenz nach einer Schlägerei im Zuge des Abschlussscherzes hat einen ehemaligen Schulleiter an meiner Bildungseinrichtung den Job gekostet. Der musste weg, und zwar in einer Nacht-und-Nebel-Aktion. Der kam einfach nicht mehr und es wurde ein kommissarischer Schulleiter eingesetzt, bis Ersatz gefunden war. Stell's dir so vor wie bei einem renommierten Fußballclub. Wenn der FC Bayern München Spiele verliert und Unmut bei den Fans wächst, wird der Trainer gefeuert. Und es ist scheißegal, ob er an der Pleite Schuld ist oder nicht. Er hat den Kopf hinzuhalten. An einer Schule läuft es sehr, sehr ähnlich.
Edit: Uh, bevor ich es vergesse. Dein Vergewaltiger darf nicht vorbestraft sein, sonst hätte er niemals in den Schuldienst treten dürfen (die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses ist verpflichtend). Bevor du da was einbaust in der Richtung, von wegen "Ja, der ist schon früher mal aufgefallen" ... ^.^
Severin Sesachar
Edit: Uh, bevor ich es vergesse. Dein Vergewaltiger darf nicht vorbestraft sein, sonst hätte er niemals in den Schuldienst treten dürfen (die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses ist verpflichtend). Bevor du da was einbaust in der Richtung, von wegen "Ja, der ist schon früher mal aufgefallen" ... ^.^
Nö, der ist nur durch einen autoritären Stil aufgefallen. Und dadurch, dass das spätere Opfer häufiger in seiner Nähe gesehen wurde wenn er Pausenaufsicht hatte oder so.
Also genug für "Hab ich mir doch gedacht, dass der nicht koscher ist", aber nichts, was einen Eintritt in den Schuldienst verhindert hätte.
Die Story spielt in der Vor-Smartphone-Zeit, weil mir das zu kompliziert wird, aber Computer gibt es schon.
War die Polizeipräsenz an deiner Schule in Zivil oder in Uniform?
Mein Schulleiter ist relativ jung, ziemlich überfordert, und will den Ruf der Schule nicht über die Aufklärung der Tat stellen. Er hat vorher an einer Brennpunktschule unterrichtet, es ist also gut möglich, dass er nicht weiß, wie unbeliebt er sich macht indem er die Polizei auf das Schulgelände lässt.
Er wird um Diskretion bitten, weil er dem Opfer zuliebe nicht möchte, dass irgendjemand außerhalb des Kollegiums von der Sache erfährt, aber den Ruf der Schule ... wird er nicht so im Fokus haben.
Kurz: Wenn die Polizei auf das Schulgelände gehen will, dann wird er darum bitten, dass sie das in Zivil tun, aber das war es auch.
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Sionon Klingensang
War die Polizeipräsenz an deiner Schule in Zivil oder in Uniform?
Mein Schulleiter ist relativ jung, ziemlich überfordert, und will den Ruf der Schule nicht über die Aufklärung der Tat stellen. Er hat vorher an einer Brennpunktschule unterrichtet, es ist also gut möglich, dass er nicht weiß, wie unbeliebt er sich macht indem er die Polizei auf das Schulgelände lässt.
Er wird um Diskretion bitten, weil er dem Opfer zuliebe nicht möchte, dass irgendjemand außerhalb des Kollegiums von der Sache erfährt, aber den Ruf der Schule ... wird er nicht so im Fokus haben.
Kurz: Wenn die Polizei auf das Schulgelände gehen will, dann wird er darum bitten, dass sie das in Zivil tun, aber das war es auch.
Die waren in Uniform da. Wie gesagt, es war eine eskalierte Schlägerei, die für einige im Krankenhaus endete. Der Schule blieb hier nichts anderes übrig, als die Polizei zu bestellen. Dem Ruf der Schule hat der Vorfall nachhaltig und über Jahre geschadet, sodass viele Eltern nicht gewilltw aren, ihre Kinder dorthin zu schicken. Sie haben lieber Alternativen gesucht. Über ein Jahrzehnt hat's gebraucht, bis Gras über die Sache wuchs.
GERADE wer von einer Brennpunktschule kommt, weiß, wie der Hase läuft. Ein "naiver" Schulleiter wäre hier eher einer, der von einer Waldorfschule versetzt wurde und nicht von Tür bis Straße denken kann. Darüber hinaus ... jung ... bitte lass ihn nicht jünger als vierzig sein, denn das wäre ausgesprochen unglaubwürdig. Die meisten Lehrer sind nach erfolgreicher Absolvenz ihres Studiums bereits 27-28 Jahre alt. Um in die Schulleitung zu kommen, sind Weiterbildungen erforderlich, die wieder Jahre schlucken. Wir sprechen hier von Hierarchien. Vom 0815-Lehrer in die Schulleitung als Stufenleiter oder Stellvertreter und erst dann zum Amt des eigentlichen Schulleiters. Damit ist viel Verantwortung verbunden - und einiges an Erfahrung.
Und wenn du glaubst, dass Vorfälle im Kollegium unerkannt bleiben, täuschst du dich gewaltig. Ich kenne kaum einen Ort, an dem du so transparent bist wie in einem Lehrerzimmer. Zumal eine Schule eben ein Ort der Massen ist. Irgendwer hat was gesehen und gehört und trägt es weiter, und das geht wie ein Lauffeuer. Nur, weil gewisse Informationen den Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen (Verschwiegenheitserklärung!), heißt das nicht, das nicht JEDER im Kollegium genau Bescheid was, was mit wem warum läuft. ^.~ Bedenke allein die Kette an Mitwissern, wenn der Schulleiter "diskret" die Polizei in die Schule bittet. Jeder Erwachsene, der kein bekannter Lehrer ist, sich aber auf dem Schulgelände aufhält, wird per se beäugt. Auf dem Weg zum Schulleiterbüro müssen die Beamten durch den Haupteingang, die meist daran anschließende Pausenhalle und in den Verwaltungsbereich, wobei sie sich im Sekretariat anmelden müssen. Das bekommen alle Sekretärinnen mit und jeder, der sich gerade im Sekretariat/dem Flur aufhält. Und da ist immer jemand. ^^
Die Frage wäre zudem, ob der Schulleiter darauf bestehen könnte, dass die Beamten in Zivil anrücken. Das habe ich bei uns ehrlich gesagt in über zwanzig Jahren noch nie erlebt. Da wäre es interessant zu wissen, ab wann das Erscheinen in Zivil Usus wäre, aber das entzieht sich meiner Kenntnis (ich hab nur Vermutungen). Vielleicht weiß dazu jemand anderes hier etwas.
Ich wage ehrlich gesagt zu bezweifeln, dass ein Schulleiter darauf bestehen kann, dass die Polizei in zivil anrückt. Andererseits gehe ich davon aus, dass gerade bei so einem sensiblen Thema und v.a. beim Alter des Opfers von seiten der Polizei drauf geachtet wird, dass sie nicht allzu viel Aufmerksamkeit auf dem Schulgelände erregen. Deswegen auch der Vorschlag oben. Die Vergewaltigung einer minderjährigen Schülerin durch einen Lehrer ist eine ganz andere Hausnummer als eine Keilerei unter Schülern, eine Sachbeschädigung oder dass Schüler dealen.
Frya
Du könntest die Polizei ja nach Ende des allgemeinen Unterrichtsbetriebs am Tattag in der Schule aufkreuzen lassen. Ich würde dann allerdings die Tat an sich auch auf eine Zeit legen, in der kaum noch Schüler da sind, denn wenn der Notruf abgesetzt wurde, kommt die Polizei sowieso recht schnell und nicht erst fünf Stunden später.
Problem: Die meisten Lehrer - sofern nicht Teil der Schulleitung - gehen mit den Schülern nach Hause, teilweise sogar früher (je nach Stundenplan). ^.^
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die mit der Anzeige warten, bis der werte Herr Nachmittagsunterricht hat. Die Polizei koordiniert einen Zugriff nicht, wenn's kein Osama bin Laden ist (wie gesagt, es liegen nur Zeugenaussagen vor und kein Terroranschlag, bzw. Gefahr im Verzug, bei der perfektes Timing erwartet wird). Die kommen, sobald der Anruf gemacht ist ...
Und natürlich ist Vergewaltigung eine andere Hausnummer, allerdings sollte man den 'Wert' dieser (noch unbewiesenen) Tat nicht überschätzen. Ich will dieses Verbrechen nicht kleinreden, es ist abscheulich. Aber wir leben nun mal in einem Staat, in dem man für Steuerhinterziehung mehr Jahre im Knast aufgebrummt bekommt als für eine Vergewaltigung. Schaden am Staat oder einer Behörde wird höher eingestuft als Schaden an einer Person. Man denke an den Mann in Frankfurt, der Mutter samt Kind VOR ZEUGEN vor einen einfahrenden Zug geschubst hat. Dutzende von Menschen haben das aus nächster Nähe gesehen. Dennoch durfte keiner den Mann "Täter" nennen, bis die Sache vor Gericht durch und offiziell bewiesen war. Ich persönlich finde diese Handhabe krank, aber wie gesagt ... solange nichts bewiesen ist, hast du mehr oder weniger Narrenfreiheit. Und hier haben wir es bei den Täter mit einem Beamten zu tun, bei dem wegen Rufschädigung besonders sensibel vorgegangen werden muss.
Frya
Du könntest die Polizei ja nach Ende des allgemeinen Unterrichtsbetriebs am Tattag in der Schule aufkreuzen lassen. Ich würde dann allerdings die Tat an sich auch auf eine Zeit legen, in der kaum noch Schüler da sind, denn wenn der Notruf abgesetzt wurde, kommt die Polizei sowieso recht schnell und nicht erst fünf Stunden später.
Ich wage ehrlich gesagt zu bezweifeln, dass ein Schulleiter darauf bestehen kann, dass die Polizei in zivil anrückt. Andererseits gehe ich davon aus, dass gerade bei so einem sensiblen Thema und v.a. beim Alter des Opfers von seiten der Polizei drauf geachtet wird, dass sie nicht allzu viel Aufmerksamkeit auf dem Schulgelände erregen. Deswegen auch der Vorschlag oben. Die Vergewaltigung einer minderjährigen Schülerin durch einen Lehrer ist eine ganz andere Hausnummer als eine Keilerei unter Schülern, eine Sachbeschädigung oder dass Schüler dealen.
Nun ja. Meine Erfahrung - war allerdings nur ein Eigentumsdelikt - war, dass die Polizei seeehr gemütlich arbeitet.
Und mehr in Zivil rumläuft, als es einem als Opfer eines Verbrechens lieb wäre.
Ich meine, da ist man Opfer eines Verbrechens geworden und hofft, dass die Polizei, dein Freund und Helfer, sich jetzt drum kümmert, und dann kommt dann so jemand im T-Shirt seeeeehr gemütlich an ...
Uniform hätte mir persönlich da wenigstens das Gefühl vermittelt, dass die Sache ernst genommen wird.
In meiner Geschichte ist das allerdings keine Erwägung, das mutmaßliche Opfer ist ja gar nicht mehr an der Schule als sie gerufen werden, und der mutmaßliche Täter braucht auch nicht eingeschüchtert zu werden, damit er sich der Festnahme nicht widersetzt, wenn man ihn sowieso noch nicht festnehmen kann.
Verlangen kann man jetzt vielleicht nicht, dass sie in Zivil anrücken, aber ich gehe davon aus, dass sie bei einem minderjährigen Opfer (und allgemein einem Opfer, das an dieser Institution nachher bleiben muss) auch freiwillig zusehen, dass nicht alle fragen, was jetzt die Polizei hier macht. Bei einem so gut wie sicher schuldigen Täter (und das ist bei solchen Anschuldigungen ja eigentlich meist der Fall) wäre die Polizei vielleicht eher wenig geneigt, auf dessen Ruf mehr Rücksicht zu nehmen als irgendeine Regel vorschreibt, aber das Opfer ist eine andere Geschichte.
Ich gucke mal was der Plot zulässt ... entweder, es müssen eben leider alle inkompetent sein und die Dinge so machen wie Severin meint, dass sie kein vernünftiger Mensch tun würde, oder ich lasse die Polizei gar nicht auf's Schulgelände, bzw. sie gehen da spätabends hin, wenn keiner mehr da ist um sich den Tatort anzusehen.
Wenn natürlich alle inkompetent sind, und es Gerüchte gibt, und der Schulleiter um seine Position fürchten muss ... gäbe das noch mal tüchtig extra Drama, was ja auch nicht schlecht sein muss. (Der Schulleiter ist eigentlich eine sympathische Figur, und als LeserIn ist einem der Ruf der fiktiven Schule ja unter Umständen nicht sooo wichtig.)
Apropos Ruf der Schule: Also ich habe ja in meiner Schulzeit so gut wie nichts mitbekommen, aber mindestens ein Schüler ist wegen Drogendealens von der Schule geflogen (wo er gedealt hat, weiß ich nicht, kann woanders gewesen sein) und es wurde auch jemand auf dem Schulgelände so übel verprügelt, dass er ins Krankenhaus musste. (Kein Schüler, es war außerhalb der Schulzeit, aber trotzdem)
Das waren beides allgemein bekannte Sachen und die Schule hatte durchaus einen guten Ruf. Auch danach noch.
Polizeipräsenz hätte jetzt aus meiner Sicht dem Ruf keinen schlimmeren Schaden zugefügt als diese bekannten Vorfälle. Ich will ja schwer hoffen, dass unverzüglich die Polizei geholt wurde. (Einer der Vorfälle war nach meiner Zeit dort.)
Wie renommiert war denn genau die Schule an der du da warst, Severin? So richtig piekfeine Privatschule?
Ich war immer auf Schulen, von denen meine Eltern hofften, dass sie Heile-Welt-technisch nur einen Schritt von einer Waldorfschule entfernt sind. (Ich wäre auf einer Waldorfschule gewesen, wenn sie mir nicht zu esoterisch gewesen wäre)
Jetzt nicht das Feinste vom Feinen, aber ich hätte gedacht, ich habe einen ganz guten Eindruck davon, wie besorgt man üblicherweise um seinen Ruf ist.
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Sionon Klingensang
Wie renommiert war denn genau die Schule an der du da warst, Severin? So richtig piekfeine Privatschule?
Nein, eine IGS. Ganz öffentlich.
Privatschulen sind ein komplett anderes Pflaster, die können sich deutlich mehr erlauben.
Zum Rest sag ich nichts mehr. Ich habe das Gefühl, einem Plot zuliebe gegen Wände zu reden.
ich habe keine direkte Frage zur Polizeiarbeit, aber es hat mit der Polizei zu tun. 😄 Einige Sachen habe ich schon herausgefunden, doch vielleicht kann mir der ein oder andere von euch auf die Sprünge helfen.
Und zwar geht es um folgende Punkte:
1.) Karriereleiter im gehobenen Dienst
Meine Recherchen haben bereits ergeben, dass der Weg zur Kriminalpolizei von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Da meine Geschichte in Niedersachsen spielt, steht bereits fest, dass nach dem Abitur erst einmal ein dreijähriges duales Bachelorstudium abgelegt werden muss. So weit, so gut. Einige Dinge habe ich jedoch nicht so recht verstanden. 😅
- Kann man nach dem Bachelorstudium sofort den Masterstudiengang an der Deutschen Hochschule der Polizei absolvieren oder braucht man dafür Diensterfahrung als Streifenpolizist/in? Falls Letzteres zutrifft, wie lang sollte diese Diensterfahrung sein?
- Wie erfolgt die Ernennung zum/zur Ober- bzw. Hauptkommissar/in? Sind dafür die Dienstjahre entscheidend oder besondere Leistungen?
Besonders wichtig für mich ist die Frage, welches das jüngste mögliche Alter für eine/n Ober- bzw. Hauptkommissar/in ist. 😉
2.) Sonderkommission
In meiner Geschichte geht es um einen Serienmord. Da so etwas ja ein etwas außergewöhnlicheres Verbrechen ist, gehe ich davon aus, dass dafür eine Sonderkommission eingerichtet wird. Falls nicht, korrigiert mich gerne. 😊
- Wer setzt die Soko zusammen? Der mit dem Fall betraute Hauptkommissar oder ein ihm Vorgesetzter?
- Aus wie vielen Kräften besteht so eine Soko?
3.) Operative Fallanalyse
Zum Verständnis: Die Operative Fallanalyse (OFA) ist das Pendant zum US-amerikanischen Profiling, aber absolut nicht damit gleichzusetzen. Es geht weniger um das psychologische Täterprofil (à la Criminal Minds), sondern viel mehr darum, den Tathergang zu rekonstruieren und mithilfe einer speziellen Datenbank Verknüpfungen zu anderen Taten in Deutschland zu finden.
Soweit ich herausfinden konnte, gibt es in einem deutschen LKA immer ein Team der Operativen Fallanalyse. Aber weiß eventuell jemand, ob ein OPA-Teammitglied auch mal alleine mit "normalen" Kommissaren zusammenarbeitet?
Dreh- und Angelpunkt meiner Romantic-Suspense-Geschichte wäre nämlich die Liebesgeschichte der Hauptkommissarin und des Fallanalysten, die zusammen versuchen, den Serienmord aufzuklären.
So, das wäre es erstmal. Vielleicht weiß ja jemand über die Dinge bescheid, ihr würdet mir sehr weiterhelfen. 😊
LG, Pocahontas
P.S.: Natürlich würde ich mich noch mal konkret an ein paar Experten wenden, sollte dies nötig sein. Aber ich wollte zumindest einmal hier nachfragen, bevor ich die Polizei mit so etwas behellige. 😄
Hallo! Ich habe auch ein paar Fragen zu Disziplinarverfahren gegen Polizisten. Ich habe schon ein bisschen recherchiert, aber diese konkreten Situationen finde ich nicht in den Gesetzen...
1) Kommissar A wird wegen psychischer Belastung in den Urlaub geschickt. Er geht nicht weg, sondern bleibt zu Hause und geht ein paar Wochen in die Therapie. Währenddessen gibt er der Versuchung nach, im neuen Fall auf der Seite seines Ermittlungspartners zu ermitteln. Was passiert, wenn man ihn bei der Arbeit erwischt, obwohl er offiziell in Behandlung und im Urlaub ist? Gibt es ein Disziplinarverfahren für sowas? Wenn ja, welche welche Disziplinarmaßnahmen sind zu erwarten? Kann er nur mit einem blauen Auge davon kommen?
2) Kommissar B tötet einen Mann, der eine andere Person mit der Waffe bedroht hat. Dann sollte ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet werden. Welche Konsequenzen gibt es, wenn die gerettete Person weggeht und nicht mehr zu finden ist? (D. h. der Kommissar hat keinen Zeugen, der bestätigen kann, unter welchen Umständen er den Mann getötet hat).
Ich nehme an, dass es keine Disziplinarmaßnahmen gibt, wenn die gerettete Person den Tathergang bestätigt. Wie läuft in diesem Fall das Disziplinarverfahren? Wie lange kann alles dauern?
Danke!
Joseph Steglitz
Hallo! Ich habe auch ein paar Fragen zu Disziplinarverfahren gegen Polizisten. Ich habe schon ein bisschen recherchiert, aber diese konkreten Situationen finde ich nicht in den Gesetzen...
1) Kommissar A wird wegen psychischer Belastung in den Urlaub geschickt. Er geht nicht weg, sondern bleibt zu Hause und geht ein paar Wochen in die Therapie. Währenddessen gibt er der Versuchung nach, im neuen Fall auf der Seite seines Ermittlungspartners zu ermitteln. Was passiert, wenn man ihn bei der Arbeit erwischt, obwohl er offiziell in Behandlung und im Urlaub ist? Gibt es ein Disziplinarverfahren für sowas? Wenn ja, welche welche Disziplinarmaßnahmen sind zu erwarten? Kann er nur mit einem blauen Auge davon kommen?
2) Kommissar B tötet einen Mann, der eine andere Person mit der Waffe bedroht hat. Dann sollte ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet werden. Welche Konsequenzen gibt es, wenn die gerettete Person weggeht und nicht mehr zu finden ist? (D. h. der Kommissar hat keinen Zeugen, der bestätigen kann, unter welchen Umständen er den Mann getötet hat).Ich nehme an, dass es keine Disziplinarmaßnahmen gibt, wenn die gerettete Person den Tathergang bestätigt. Wie läuft in diesem Fall das Disziplinarverfahren? Wie lange kann alles dauern?
Danke!
Ich bin keine Expertin und kenne mich auch nicht mit den polizeiinternen Disziplinarverfahren aus. Aber weil so lange niemand sonst schreibt nur der Hinweis, dass bei sowas immer auch die Staatsanwaltschaft in einem strafrechtlichen Verfahren ermittelt, und dessen im Zweifel viel gravierenderen Konsequenzen solltest Du nicht vergessen!
„YES, WE’RE ALL DIFFERENT!“
„I’m not…“
–––
Monty Python’s Life of Brian
Sweta90
Ich bin keine Expertin und kenne mich auch nicht mit den polizeiinternen Disziplinarverfahren aus. Aber weil so lange niemand sonst schreibt nur der Hinweis, dass bei sowas immer auch die Staatsanwaltschaft in einem strafrechtlichen Verfahren ermittelt, und dessen im Zweifel viel gravierenderen Konsequenzen solltest Du nicht vergessen!
Danke für die Antwort! Ja, bei 2) muss die Staatsanwalt informiert werden... Aber ich finde keine Informationen über solche Fälle ohne Zeugen. Ich kenne auch keine Polizisten! :))
Bei 1) konnte ich nichts über ein Disziplinarverfahren im Falle von "zu viel Arbeit" finden. :)) Es gibt sowas wie "Arbeitsbetrug", aber das ist eher umgekehrt: Der Beamte nutzt die Arbeitszeit für sich selbst. Wenn er aber auf den eigenen Urlaub verzichtet, um zu arbeiten, sollte es nicht so schlimm sein. :) Er darf das eigentlich, habe ich irgendwo gelesen...
Käme darauf an. Bei einer Krankschreibung kann man durchaus früher zurück zur Arbeit.Joseph Steglitz
1) Was passiert, wenn man ihn bei der Arbeit erwischt, obwohl er offiziell in Behandlung und im Urlaub ist? Gibt es ein Disziplinarverfahren für sowas? Wenn ja, welche welche Disziplinarmaßnahmen sind zu erwarten? Kann er nur mit einem blauen Auge davon kommen?
Der gelbe Schein, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, entfaltet nicht die Wirkung eines Arbeitsverbots.
Wenn also kein Beschäftigungsverbot erteilt wurde, sollte nichts weiter passieren. Sie sollte bei der Ausübung der Tätigkeit ihre Gesundung aber nicht gefährden, dann könnte wohl ein Beschäftigungsverbot folgen.
Wohl nicht nur ein Disziplinarverfahren. In Deutschland darf die Dienstwaffe nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden und nicht mit Tötungsabsicht.Joseph Steglitz
2) Kommissar B tötet einen Mann, der eine andere Person mit der Waffe bedroht hat. Dann sollte ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet werden.
Polizisten dürfen „unmittelbaren Zwang“ durch körperliche Gewalt, Pfefferspray, Schlagstöcke oder Schusswaffen laut Polizeigesetz nur dann anwenden, wenn andere Maßnahmen keinen Erfolg versprechen.
Andernfalls machen sie sich unter Umständen der Körperverletzung im Amt schuldig. Nach Paragraf 340 des Strafgesetzbuches (StGB) steht darauf eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen droht eine Geldstrafe. Polizisten müssen darauf achten, angemessen vorzugehen und den gesetzlichen Rahmen nicht zu überschreiten.
In deinem Fall käme es wohl darauf an, ob der Täter bewaffnet war. Der Polizist müsste sich verhältnismäßig zur Wehr gesetzt haben. Die Dienstwaffe ist der letzte Ausweg und so einzusetzen, dass die Täter handlungsunfähig gemacht werden und nicht mit Tötungsabsicht.
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
Vielen Dank! Bei 2) geht es natürlich nicht um eine Tötungsabsicht. Der Täter war bewaffnet, hat eine Person mit der Waffe bedroht. Aber dass der Kommissar ihn tötet, klingt jetzt für mich doch extrem, vielleicht geht es auch anders... Ich muss es mir überlegen. Danke jedenfalls! :)
Joseph Steglitz
... Bei 2) geht es natürlich nicht um eine Tötungsabsicht. Der Täter war bewaffnet, hat eine Person mit der Waffe bedroht. Aber dass der Kommissar ihn tötet, klingt jetzt für mich doch extrem, vielleicht geht es auch anders... Ich muss es mir überlegen. Danke jedenfalls! :)
Der Einsatz der Waffe soll den Täter handlungsunfähig machen. Wenn der nach einem Schuss in (krasses Beispiel) in den Kopf sterben würde, würde ich als Ermittler schon nachfragen, warum nicht in den Torso geschossen wurde oder ins Bein.
Hat der Täter Schüsse abgegeben? Wenn nicht wäre der eigene Schuss eher nicht mehr verhältnismäßig. Ist ein Schuss erfolgt, kann die Spurensicherung ja Hülsen oder eben die Patrone finden.
In Deutschland wird eher kein Beamter auf jemanden schießen, der noch nicht das Feuer eröffnet hat. Der Einsatz der Dienstwaffe ist immer die letzte Möglichkeit und nicht die erste Reaktion. Zum Glück.
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
ich habe mal eine Frage zu einem Besuchsempfang in Gewahrsam. Charakter A wurde vorläufig Festgenommen (ist also nicht in der Untersuchungshaft). Charakter B besucht ihn ein paar Stunden später nach der Festnahme, d.h. bevor ein Richter über die U-Haft entschieden hat. Ich habe recherchiert, aber ich werde darüber nicht schlau.
Mir geht es darum, festzustellen, ob der Besuch in der Zelle stattfinden kann und nicht überwacht wird. Also nicht, wie es normalerweise oder in den meisten Fällen wäre, sondern, ob es unter Umständen diese Ausnahme möglich wäre.
Ich habe bei vorläugifer Festnahme folgendes gefunden:
"Insbesondere kann angeordnet werden, dass
1.der Empfang von Besuchen und die Telekommunikation der Erlaubnis bedürfen,2.Besuche, Telekommunikation sowie der Schrift- und Paketverkehr zu überwachen sind."
(https://dejure.org/gesetze/StPO/119.html )
"Kann angeordnet werden" heißt für mich, dass es unter Umständen möglich ist, dass der Besuch nicht überwacht wird und keiner Erlaubnis bedarf. Verstehe ich das richtig?
Muss aber ein Beamter unbedingt anwesend sein?
Kann der Besuch in der Zelle stattfinden?
Solche Informationen finde ich nicht. Die Handlung findet in DE in der Gegenwart statt.
Danke!