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Beitrag #26, verfasst am 10.09.2015 | 21:23 Uhr
Ich hoffe, ich bin hier richtig.
Meine Frage wäre: ist ein Entführer automatisch ein 'Großkrimineller', bzw. ergäbe es Sinn, wenn man ihn als einen solchen bezeichnen würde?
Falls mir da jemand helfen könnte, wäre ich ihm/ihr echt dankbar :)
LG, Reeba
Meine Frage wäre: ist ein Entführer automatisch ein 'Großkrimineller', bzw. ergäbe es Sinn, wenn man ihn als einen solchen bezeichnen würde?
Falls mir da jemand helfen könnte, wäre ich ihm/ihr echt dankbar :)
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Komm mir bloß nicht eines Abend tot nach Hause, sagte sie. Das mache ich nicht mit. - Dann lass ich es wohl besser. ('Kein Land für alte Männer', Cormac McCarthy)
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Beitrag #27, verfasst am 10.09.2015 | 23:08 Uhr
Reeba
Bin nicht ganz sicher, was du meinst. Vielleicht "Kapitalverbrechen"?
In § 74 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) werden Straftaten benannt, die auch als sogenannte Kapitaldelikte oder Kapitalverbrechen bezeichnet werden. Zu den Kapitaldelikten werden unter anderem Mord, (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) und Raub mit Todesfolge (251 StGB) gerechnet.
Schau dir mal den § 239 StGB an, darin geht es um "Freiheitsberaubung, erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme".
Das Strafmaß variiert von einem bis zu zehn Jahren. Käme auf den Fall an.
Meine Frage wäre: ist ein Entführer automatisch ein 'Großkrimineller', bzw. ergäbe es Sinn, wenn man ihn als einen solchen bezeichnen würde?
Bin nicht ganz sicher, was du meinst. Vielleicht "Kapitalverbrechen"?
In § 74 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) werden Straftaten benannt, die auch als sogenannte Kapitaldelikte oder Kapitalverbrechen bezeichnet werden. Zu den Kapitaldelikten werden unter anderem Mord, (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) und Raub mit Todesfolge (251 StGB) gerechnet.
Schau dir mal den § 239 StGB an, darin geht es um "Freiheitsberaubung, erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme".
Das Strafmaß variiert von einem bis zu zehn Jahren. Käme auf den Fall an.
"Heilige Scheiße!", murmelte das Mädchen dumpf und starrte mit großen Augen in Richtung Bühne, auf der eine Band
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
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Ich meinte nur, ob die Tatsache, dass man jemanden entführt hat, einen gleich zu einem sogenannten Großkriminellen macht.
Aber Du hast mir enorm geholfen.
'Kapitelverbrecher' ist für meine Zwecke sogar noch besser. Vielen Dank! :)
Aber Du hast mir enorm geholfen.
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Beitrag #29, verfasst am 23.01.2016 | 18:00 Uhr
Hey,
ich hätte eine Frage und hoffe, dass ich hier im richtigen Thread gelandet bin:
gibt es Welt- oder Europaweit eine Spezialeinheit, die sich auf Kunstdiebstahl spezialisiert hat, oder gibts da nur das Raubdezernat in den jeweiligen Städten? Interpol macht doch auch sowas auf die Art, oder? Wenn ja, gibt es dann nicht quasi trotzdem noch eine Art "mittelmäßige" Einheit? Ich schätze mal, das Pariser Raubdezernat wäre überfordert, wenn einfach mal wieder jemand die Mona Lisa aus dem Louvre stiehlt, Interpol würde aber wohl kaum einschreiten, wenn jemand eine archäologisch zwar wertvolle, finanziell aber völlig unbedeutende Büste stehlen würde?
Danke schon mal für die Hilfe! 😄
ich hätte eine Frage und hoffe, dass ich hier im richtigen Thread gelandet bin:
gibt es Welt- oder Europaweit eine Spezialeinheit, die sich auf Kunstdiebstahl spezialisiert hat, oder gibts da nur das Raubdezernat in den jeweiligen Städten? Interpol macht doch auch sowas auf die Art, oder? Wenn ja, gibt es dann nicht quasi trotzdem noch eine Art "mittelmäßige" Einheit? Ich schätze mal, das Pariser Raubdezernat wäre überfordert, wenn einfach mal wieder jemand die Mona Lisa aus dem Louvre stiehlt, Interpol würde aber wohl kaum einschreiten, wenn jemand eine archäologisch zwar wertvolle, finanziell aber völlig unbedeutende Büste stehlen würde?
Danke schon mal für die Hilfe! 😄
Dovahkiin, Dovahkiin
Naal ok zin los vahriin
Wah dein vokul mahfaeraak ahst vaal
Ahrk fin norok paal graan
Fod nust hon zindro zaan
Dovahkiin, fah hin kogaan mu draal
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Beitrag #30, verfasst am 10.02.2016 | 16:04 Uhr
Hey,
ich hätte eine Frage, die nicht direkt die Polizeiarbeit an sich betrifft, sondern eher die Einstellungskriterien für einen Polizisten.
Folgendes Problem:
Mein Protagonist hatte im Kindes- und Jugendalter mit einer posttraumatischen Belastungsstörung zu kämpfen, denn er musste mit ansehen, wie ein Mann vor seinen Augen ermordet wurde. Nach intensiver psychologischer Betreuung und mehreren Jahren Therapie steht er jedoch wieder mit beiden Füßen voll im Leben und hat dieses auch im Griff.
Nun meine Frage:
Könnte er den Beruf eines Polizisten ausführen? Ich habe zwar Nachforschungen angestellt, doch zu einem eindeutigen Ja oder Nein bin ich nicht gekommen, doch gehen die Tendenzen eher gegen Nein. Bei der Polizei kann es schließlich vorkommen, dass man einem immensen psychischen Druck ausgesetzt wird - wäre es für ihn schon bei der Bewerbung ein Ausschlusskriterium, dass er mit einer PTBS zu kämpfen hatte (dementsprechend dem psychischen Druck, der dieser Beruf mit sich bringt, nicht gewachsen sein könnte und möglicherweise rückfällig werden könnte) ? Oder könnte er den Beruf ausüben, weil seine Psyche jetzt mehr als stabil ist?
Vielleicht kann mir jemand bei diesem expliziten Fall weiter helfen,
Liebe Grüße,
Etaany
ich hätte eine Frage, die nicht direkt die Polizeiarbeit an sich betrifft, sondern eher die Einstellungskriterien für einen Polizisten.
Folgendes Problem:
Mein Protagonist hatte im Kindes- und Jugendalter mit einer posttraumatischen Belastungsstörung zu kämpfen, denn er musste mit ansehen, wie ein Mann vor seinen Augen ermordet wurde. Nach intensiver psychologischer Betreuung und mehreren Jahren Therapie steht er jedoch wieder mit beiden Füßen voll im Leben und hat dieses auch im Griff.
Nun meine Frage:
Könnte er den Beruf eines Polizisten ausführen? Ich habe zwar Nachforschungen angestellt, doch zu einem eindeutigen Ja oder Nein bin ich nicht gekommen, doch gehen die Tendenzen eher gegen Nein. Bei der Polizei kann es schließlich vorkommen, dass man einem immensen psychischen Druck ausgesetzt wird - wäre es für ihn schon bei der Bewerbung ein Ausschlusskriterium, dass er mit einer PTBS zu kämpfen hatte (dementsprechend dem psychischen Druck, der dieser Beruf mit sich bringt, nicht gewachsen sein könnte und möglicherweise rückfällig werden könnte) ? Oder könnte er den Beruf ausüben, weil seine Psyche jetzt mehr als stabil ist?
Vielleicht kann mir jemand bei diesem expliziten Fall weiter helfen,
Liebe Grüße,
Etaany
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Beitrag #31, verfasst am 10.02.2016 | 19:00 Uhr
Etaany
Er müsste den psychologischen Eignungstest bestehen.
Aber ich bezweifle, dass man jemanden anstellen würde, der diese Schwäche mitbringt. Er würde sich mit Stressoren auseinandersetzen müssen, die seine Episoden triggern könnten. Bei dir klingt das nach einer chronischen PTSD und nicht nach einer kurzfristigen Belastung.
Explizit habe ich nichts gefunden, allerdings muss man ein Gesundheitszeugnis vorlegen und den Psycho-Test bestehen.
ich hätte eine Frage, die nicht direkt die Polizeiarbeit an sich betrifft, sondern eher die Einstellungskriterien für einen Polizisten.
Folgendes Problem:
Mein Protagonist hatte im Kindes- und Jugendalter mit einer posttraumatischen Belastungsstörung zu kämpfen, denn er musste mit ansehen, wie ein Mann vor seinen Augen ermordet wurde. Nach intensiver psychologischer Betreuung und mehreren Jahren Therapie steht er jedoch wieder mit beiden Füßen voll im Leben und hat dieses auch im Griff.
Nun meine Frage:
Könnte er den Beruf eines Polizisten ausführen? Ich habe zwar Nachforschungen angestellt, doch zu einem eindeutigen Ja oder Nein bin ich nicht gekommen, doch gehen die Tendenzen eher gegen Nein.
Er müsste den psychologischen Eignungstest bestehen.
Aber ich bezweifle, dass man jemanden anstellen würde, der diese Schwäche mitbringt. Er würde sich mit Stressoren auseinandersetzen müssen, die seine Episoden triggern könnten. Bei dir klingt das nach einer chronischen PTSD und nicht nach einer kurzfristigen Belastung.
Explizit habe ich nichts gefunden, allerdings muss man ein Gesundheitszeugnis vorlegen und den Psycho-Test bestehen.
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Beitrag #32, verfasst am 11.02.2016 | 13:33 Uhr
Panthera
Danke, deine Antwort hat mir wirklich geholfen :)
Mehr oder weniger war mir schon klar, dass mein Protagonist wohl doch eher einen anderen Beruf ergreifen sollte.
Na dann, ich werde meinen Plot wohl oder übel über den Haufen werfen oder zumindest abändern müssen.
Er müsste den psychologischen Eignungstest bestehen.
Aber ich bezweifle, dass man jemanden anstellen würde, der diese Schwäche mitbringt. Er würde sich mit Stressoren auseinandersetzen müssen, die seine Episoden triggern könnten. Bei dir klingt das nach einer chronischen PTSD und nicht nach einer kurzfristigen Belastung.
Explizit habe ich nichts gefunden, allerdings muss man ein Gesundheitszeugnis vorlegen und den Psycho-Test bestehen.
Danke, deine Antwort hat mir wirklich geholfen :)
Mehr oder weniger war mir schon klar, dass mein Protagonist wohl doch eher einen anderen Beruf ergreifen sollte.
Na dann, ich werde meinen Plot wohl oder übel über den Haufen werfen oder zumindest abändern müssen.
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Hi!
Kann mir jemand sagen, ob es eine Straftat ist, wenn ein Polizeibeamter als Beifahrer nichts unternimmt, wenn der Fahrer wiederholt die Verkehrsregeln grob missachtet und damit andere Verkehrsteilnehmer gefährdet? (Oder ob er nur Polizeiintern gemaßregelt wird?)
Falls ja, wie würde man das Delikt nennen? (In beiden Fällen.)
Kann mir jemand sagen, ob es eine Straftat ist, wenn ein Polizeibeamter als Beifahrer nichts unternimmt, wenn der Fahrer wiederholt die Verkehrsregeln grob missachtet und damit andere Verkehrsteilnehmer gefährdet? (Oder ob er nur Polizeiintern gemaßregelt wird?)
Falls ja, wie würde man das Delikt nennen? (In beiden Fällen.)
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Hallo Rune,
ich meine mal gelesen zu haben, dass ein Polizeibeamter 'nie außer Dienst' ist; das würde dann bedeuten, dass er wahrscheinlich auch außerdienstlich dazu verpflichtet ist, Straftaten abzuwenden/bei drohenden Straftaten einzuschreiten. Da gibt's doch auch diesen Begriff 'Gefahr im Verzug' - vielleicht darunter noch mal nachgucken?
Falls ich zu Deiner Frage noch etwas finde, melde ich mich wieder.
Noch einen Link gefunden (aber noch nicht durchgelesen):
http://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2010/dezember/detailansicht-dezember/artikel/verfolgungspflicht-bei-ausser-dienstlicher-kenntniserlangungvon-straftaten.html
Und noch einen:
http://www.pagenstecher.de/Auto-Tuning-Technik-Talk/Recht-und-Ordnung/t127035p1/Einschreiten-von-POLIZEI-Be.html
ich meine mal gelesen zu haben, dass ein Polizeibeamter 'nie außer Dienst' ist; das würde dann bedeuten, dass er wahrscheinlich auch außerdienstlich dazu verpflichtet ist, Straftaten abzuwenden/bei drohenden Straftaten einzuschreiten. Da gibt's doch auch diesen Begriff 'Gefahr im Verzug' - vielleicht darunter noch mal nachgucken?
Falls ich zu Deiner Frage noch etwas finde, melde ich mich wieder.
Noch einen Link gefunden (aber noch nicht durchgelesen):
http://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2010/dezember/detailansicht-dezember/artikel/verfolgungspflicht-bei-ausser-dienstlicher-kenntniserlangungvon-straftaten.html
Und noch einen:
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Beitrag #35, verfasst am 02.03.2016 | 19:07 Uhr
Ah, vielen Dank, Reeba.
Es ist dann also wohl eine "Verletzung der Verpflichtung zum Einschreiten".
Wäre noch interessant wie da die Strafe für den Polizisten aussähe.
Es ist dann also wohl eine "Verletzung der Verpflichtung zum Einschreiten".
Wäre noch interessant wie da die Strafe für den Polizisten aussähe.
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Beitrag #36, verfasst am 02.03.2016 | 19:20 Uhr
Es scheint da keine allzu eindeutige Rechtslage zu geben (Betonung auf 'scheint'! - ich so als Laie, nech...).
Guck mal unter BGHSt 38, 388-393. Da gibt es offenbar den Begriff 'Garantenstellung'... musst Dich evtl. etwas durchwühlen.
Und noch ein Link: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=202298 (dort dann die fünfte Antwort oder so).
Guck mal unter BGHSt 38, 388-393. Da gibt es offenbar den Begriff 'Garantenstellung'... musst Dich evtl. etwas durchwühlen.
Und noch ein Link: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=202298 (dort dann die fünfte Antwort oder so).
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Beitrag #37, verfasst am 02.03.2016 | 20:30 Uhr
Danke noch mal! :)
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Ich schon wieder.
In dem Café, in dem ich manchmal sitze, um zu schreiben, gehen die Kiezpolizisten ein und aus. Ich hab mal heute einen von denen angequatscht und ihm 'Deinen Fall unterbreitet'. Seiner Ansicht und Erfahrung nach verhält es sich folgendermaßen:
- ein Polizeibeamter ist tatsächlich dazu verpflichtet, sich 'in Dienst' zu versetzen, wenn er einer drohenden Straftat gewahr wird und muss vor allem die nächste Polizeidienststelle informieren
- ob er einschreiten MUSS, ist von der vermutlichen Schwere dieser drohenden Straftat abhängig (er wird z.B. in der Regel unbedingt einschreiten, wenn es um Körperverletzung, Gefährdung Unbeteiligter (Straßenverkehr z.B.), unerlaubten Waffenbesitz, Raub usw. geht)
- greift er nicht ein und wird sein Nichteingreifen bekannt, hat er ziemlich sicher mit disziplinarischen Maßnahmen seitens seiner Behörde zu rechnen
Nix weltbewegend Neues jetzt, aber wenn die da schon rumspringen...^^
LG, Reeba
In dem Café, in dem ich manchmal sitze, um zu schreiben, gehen die Kiezpolizisten ein und aus. Ich hab mal heute einen von denen angequatscht und ihm 'Deinen Fall unterbreitet'. Seiner Ansicht und Erfahrung nach verhält es sich folgendermaßen:
- ein Polizeibeamter ist tatsächlich dazu verpflichtet, sich 'in Dienst' zu versetzen, wenn er einer drohenden Straftat gewahr wird und muss vor allem die nächste Polizeidienststelle informieren
- ob er einschreiten MUSS, ist von der vermutlichen Schwere dieser drohenden Straftat abhängig (er wird z.B. in der Regel unbedingt einschreiten, wenn es um Körperverletzung, Gefährdung Unbeteiligter (Straßenverkehr z.B.), unerlaubten Waffenbesitz, Raub usw. geht)
- greift er nicht ein und wird sein Nichteingreifen bekannt, hat er ziemlich sicher mit disziplinarischen Maßnahmen seitens seiner Behörde zu rechnen
Nix weltbewegend Neues jetzt, aber wenn die da schon rumspringen...^^
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Beitrag #39, verfasst am 03.03.2016 | 15:49 Uhr
Ui, dass du dir mit der Beantwortung meiner Frage so viel Mühe gemacht hast! 😳 Danke!
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Beitrag #40, verfasst am 03.03.2016 | 17:02 Uhr
Da nich' für :>
Außerdem sind solche Sachen auch für mich interessant.
Außerdem sind solche Sachen auch für mich interessant.
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Beitrag #41, verfasst am 06.03.2016 | 19:28 Uhr
Hey!
Ich stehe gerade bei der Überarbeitung meiner Geschichte vor einem Problem, das die Story irgendwie unglaubhaft macht.
Es spielt in den USA. Am Anfang der Geschichte wird der Onkel der Protagonistin (July) umgebracht, die Tatwaffe ist ein Messer aus Julys Küche, daher auch mit ihren Fingerabdrücken drauf. Nun bekommt die Polizei einen anonymen Hinweis, dass July die Täterin sei und kurz darauf wird sie vor ihrer Wohnung abgefangen und aufs Revier vorgeladen. Weitere Polizisten sind in ihrer Wohnung, um zu überprüfen, ob es sich bei der Tatwaffe wirklich um ihr Messer handelt.
Nun habe ich zwei Fragen:
a) Woher weiß die Polizei, dass es auch Julys Fingerabdruck auf dem Messer ist? Reicht es, wenn die auf dem Revier ihre Abdrücke aufnehmen und sie es dadurch sofort wissen oder dauert es länger, weil man die Abdrücke erst ins Labor etc. schicken muss?
und
b) Ich habe zwar einige Internetseiten mit amerikanischem Recht und Gesetz durchforstet, bin aber nicht wirklich schlau daraus geworden.
Wenn es sich um einen anonymen Hinweis handelt, kann die Polizei dann ohne Durchsuchungsbeschluss in Julys Wohnung eindringen? Sie ist ja immerhin Tatverdächtige Nummer 1. Und wenn nicht: Gibt es einen Durchsuchungsbeschluss, wenn sich (möglicherweise) eine Tatverdächtige in der Wohnung befindet?
Beim Schreiben bin ich gerade auf eine dritte Frage gestoßen:
Wenn die Polizei weiß, dass auf dem Messer nur Julys Fingerabdrücke sind, ist dann ein Durchsuchungsbeschluss überhaupt noch notwendig?
Dann ist ja eigentlich klar, dass es ihr Messer ist....
Ich wäre sehr sehr dankbar über Hilfe!
Liebe Grüße :)
Ich stehe gerade bei der Überarbeitung meiner Geschichte vor einem Problem, das die Story irgendwie unglaubhaft macht.
Es spielt in den USA. Am Anfang der Geschichte wird der Onkel der Protagonistin (July) umgebracht, die Tatwaffe ist ein Messer aus Julys Küche, daher auch mit ihren Fingerabdrücken drauf. Nun bekommt die Polizei einen anonymen Hinweis, dass July die Täterin sei und kurz darauf wird sie vor ihrer Wohnung abgefangen und aufs Revier vorgeladen. Weitere Polizisten sind in ihrer Wohnung, um zu überprüfen, ob es sich bei der Tatwaffe wirklich um ihr Messer handelt.
Nun habe ich zwei Fragen:
a) Woher weiß die Polizei, dass es auch Julys Fingerabdruck auf dem Messer ist? Reicht es, wenn die auf dem Revier ihre Abdrücke aufnehmen und sie es dadurch sofort wissen oder dauert es länger, weil man die Abdrücke erst ins Labor etc. schicken muss?
und
b) Ich habe zwar einige Internetseiten mit amerikanischem Recht und Gesetz durchforstet, bin aber nicht wirklich schlau daraus geworden.
Wenn es sich um einen anonymen Hinweis handelt, kann die Polizei dann ohne Durchsuchungsbeschluss in Julys Wohnung eindringen? Sie ist ja immerhin Tatverdächtige Nummer 1. Und wenn nicht: Gibt es einen Durchsuchungsbeschluss, wenn sich (möglicherweise) eine Tatverdächtige in der Wohnung befindet?
Beim Schreiben bin ich gerade auf eine dritte Frage gestoßen:
Wenn die Polizei weiß, dass auf dem Messer nur Julys Fingerabdrücke sind, ist dann ein Durchsuchungsbeschluss überhaupt noch notwendig?
Dann ist ja eigentlich klar, dass es ihr Messer ist....
Ich wäre sehr sehr dankbar über Hilfe!
Liebe Grüße :)
Und dann sagten alle vier wie aus einem Mund: "Wer bist denn du, der du das Zeichen der Kindlichen Kaiserin trägst, und nicht weißt, dass Phantásien grenzenlos ist?"
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MirandaCherry
Fingerdruckableich wird vermutlich mittels eines entsprechenden Programms stattfinden, aber dafür müssen die Abdrücke sich erst mal im System befinden.
MirandaCherry
Nein, man kann nicht einfach in die Wohnung eines Verdächtigen eindringen. Wenn die Polizei das ohne gerichtlichen Beschluss tut, wären die Ergebnisse "not admissible in court", also nicht zu einer Gerichtsverhandlung zugelassen. Die Polizei würde mit dem Hinweis zu einem Richter gehen und versuchen, einen Beschluss für eine Hausdurchsuchung zu erwirken.
MirandaCherry
Wie soll das klar sein? Steht ihr Name drauf? Wenn es sich um ein 08/15-Küchenmesser handelt, kann es jedem gehören.
Um nachzuweisen, dass es die Tatwaffe ist, bedarf es nicht nur Fingerabrücken, die würden nur beweisen, dass dein Charakter das Teil in der Hand hatte, aber wenn es ihr Messer ist, macht sie das nicht zur Täterin.
Dafür müsste man es gerichtsmedizinisch untersuchen. Stimmt die Klinge mit der Einstichstelle überein? Befindet sich Blut des Opfers auf dem Messer? Und so weiter.
Ein gewiefter Anwalt dürfte diese "circumstantial evidence" (Indizienbeweis) gleich nutzlos machen.
Zudem man auch nachweisen kann, wie fest jemand zugestochen hat, von daher könnte man Rückschlüsse auf den Täter ziehen (Körpergröße, Kraft und Händigkeit zum Beispiel).
a) Woher weiß die Polizei, dass es auch Julys Fingerabdruck auf dem Messer ist? Reicht es, wenn die auf dem Revier ihre Abdrücke aufnehmen und sie es dadurch sofort wissen oder dauert es länger, weil man die Abdrücke erst ins Labor etc. schicken muss?
und
Fingerdruckableich wird vermutlich mittels eines entsprechenden Programms stattfinden, aber dafür müssen die Abdrücke sich erst mal im System befinden.
MirandaCherry
b) Ich habe zwar einige Internetseiten mit amerikanischem Recht und Gesetz durchforstet, bin aber nicht wirklich schlau daraus geworden.
Wenn es sich um einen anonymen Hinweis handelt, kann die Polizei dann ohne Durchsuchungsbeschluss in Julys Wohnung eindringen? Sie ist ja immerhin Tatverdächtige Nummer 1. Und wenn nicht: Gibt es einen Durchsuchungsbeschluss, wenn sich (möglicherweise) eine Tatverdächtige in der Wohnung befindet?
Nein, man kann nicht einfach in die Wohnung eines Verdächtigen eindringen. Wenn die Polizei das ohne gerichtlichen Beschluss tut, wären die Ergebnisse "not admissible in court", also nicht zu einer Gerichtsverhandlung zugelassen. Die Polizei würde mit dem Hinweis zu einem Richter gehen und versuchen, einen Beschluss für eine Hausdurchsuchung zu erwirken.
MirandaCherry
Beim Schreiben bin ich gerade auf eine dritte Frage gestoßen:
Wenn die Polizei weiß, dass auf dem Messer nur Julys Fingerabdrücke sind, ist dann ein Durchsuchungsbeschluss überhaupt noch notwendig?
Dann ist ja eigentlich klar, dass es ihr Messer ist....
Wie soll das klar sein? Steht ihr Name drauf? Wenn es sich um ein 08/15-Küchenmesser handelt, kann es jedem gehören.
Um nachzuweisen, dass es die Tatwaffe ist, bedarf es nicht nur Fingerabrücken, die würden nur beweisen, dass dein Charakter das Teil in der Hand hatte, aber wenn es ihr Messer ist, macht sie das nicht zur Täterin.
Dafür müsste man es gerichtsmedizinisch untersuchen. Stimmt die Klinge mit der Einstichstelle überein? Befindet sich Blut des Opfers auf dem Messer? Und so weiter.
Ein gewiefter Anwalt dürfte diese "circumstantial evidence" (Indizienbeweis) gleich nutzlos machen.
Zudem man auch nachweisen kann, wie fest jemand zugestochen hat, von daher könnte man Rückschlüsse auf den Täter ziehen (Körpergröße, Kraft und Händigkeit zum Beispiel).
"Heilige Scheiße!", murmelte das Mädchen dumpf und starrte mit großen Augen in Richtung Bühne, auf der eine Band
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
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uuuuuu
Beitrag #43, verfasst am 06.03.2016 | 19:51 Uhr
Mal eine Frage: wie schlimm müsste die Lage ihn einer Stadt (USA) werden was Gewalt Feuer Ausfall der Versorgung und so an geht werden damit die Polizei die Stadt aufgegeben Kann ohne das ihn daraus jemand rechtlich einen Strick drehen darf/Kann ?
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Panthera
Wäre es denn möglich, mit einem anonymen Hinweis und mit dem Aspekt, dass ja nur ihre Fingerabdrücke auf der Tatwaffe sind (Es ist die Tatwaffe, Blutspuren des Opfers sind vorhanden und die Klinge stimmt auch mit der Einstichstelle überein) zeitnah einen Beschluss zu erwirken?
Panthera
Sie stellt auf dem Präsidium selbst fest, dass es ihr Messer ist, als ihr es gezeigt wird. Ihr fehlt seit ein paar Tagen eines in ihrem Messerblock - und so schlussfolgert sie, dass es ihr gehören muss. (ist natürlich schlau, sowas zu sagen, aber in ihrer Situation würde ich wahrscheinlich auch nicht über jedes Wort nachdenken, was ich sage, weil ich zu aufgewühlt bin). Dass es die Tatwaffe ist, wurde schon bewiesen.
Aber der wirkliche Täter kann doch auch absichtlich "sanfter" und tiefer zugestochen haben, um die Polizei auf eine falsche Fährte zu locken, oder?
Wenn wir davon ausgehen, dass sich das Opfer nicht oder nur wenig gewehrt hat.
(Je mehr ich darüber nachdenke, desto auswegloser erscheint mir die Situation...und einige darauffolgende ebenfalls...)
Nein, man kann nicht einfach in die Wohnung eines Verdächtigen eindringen. Wenn die Polizei das ohne gerichtlichen Beschluss tut, wären die Ergebnisse "not admissible in court", also nicht zu einer Gerichtsverhandlung zugelassen. Die Polizei würde mit dem Hinweis zu einem Richter gehen und versuchen, einen Beschluss für eine Hausdurchsuchung zu erwirken.
Wäre es denn möglich, mit einem anonymen Hinweis und mit dem Aspekt, dass ja nur ihre Fingerabdrücke auf der Tatwaffe sind (Es ist die Tatwaffe, Blutspuren des Opfers sind vorhanden und die Klinge stimmt auch mit der Einstichstelle überein) zeitnah einen Beschluss zu erwirken?
Panthera
Wie soll das klar sein? Steht ihr Name drauf? Wenn es sich um ein 08/15-Küchenmesser handelt, kann es jedem gehören.
Um nachzuweisen, dass es die Tatwaffe ist, bedarf es nicht nur Fingerabrücken, die würden nur beweisen, dass dein Charakter das Teil in der Hand hatte, aber wenn es ihr Messer ist, macht sie das nicht zur Täterin.
Dafür müsste man es gerichtsmedizinisch untersuchen. Stimmt die Klinge mit der Einstichstelle überein? Befindet sich Blut des Opfers auf dem Messer? Und so weiter.
Ein gewiefter Anwalt dürfte diese "circumstantial evidence" (Indizienbeweis) gleich nutzlos machen.
Zudem man auch nachweisen kann, wie fest jemand zugestochen hat, von daher könnte man Rückschlüsse auf den Täter ziehen (Körpergröße, Kraft und Händigkeit zum Beispiel).
Sie stellt auf dem Präsidium selbst fest, dass es ihr Messer ist, als ihr es gezeigt wird. Ihr fehlt seit ein paar Tagen eines in ihrem Messerblock - und so schlussfolgert sie, dass es ihr gehören muss. (ist natürlich schlau, sowas zu sagen, aber in ihrer Situation würde ich wahrscheinlich auch nicht über jedes Wort nachdenken, was ich sage, weil ich zu aufgewühlt bin). Dass es die Tatwaffe ist, wurde schon bewiesen.
Aber der wirkliche Täter kann doch auch absichtlich "sanfter" und tiefer zugestochen haben, um die Polizei auf eine falsche Fährte zu locken, oder?
Wenn wir davon ausgehen, dass sich das Opfer nicht oder nur wenig gewehrt hat.
(Je mehr ich darüber nachdenke, desto auswegloser erscheint mir die Situation...und einige darauffolgende ebenfalls...)
Und dann sagten alle vier wie aus einem Mund: "Wer bist denn du, der du das Zeichen der Kindlichen Kaiserin trägst, und nicht weißt, dass Phantásien grenzenlos ist?"
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Beitrag #45, verfasst am 06.03.2016 | 21:59 Uhr
MirandaCherry
Also, wenn sie nicht grad auf dem Mond groß geworden ist und Fernsehen schaut, sollte sie wissen, dass man der Polizei gar nichts sagt, bis der eigene Anwalt zugegen ist. 😁
MirandaCherry
Halte ich für unwahrscheinlich. Jemand, dem man ein Messer drohend vorhält, wird kaum stillhalten und sich abstechen lassen. ^^
Ich weiß ja nicht, warum du deinen Charakter unbedingt des Mordes bezichtigen möchtest, aber mir würde das zu konstruiert klingen.
Der Täter müsste dann auch dafür gesorgt haben, dass dein Chara kein Alibi zur Tatzeit hat und so weiter.
Sie als Verdächtige zu vernehmen, dürfte doch traumatisch genug sein, sollte sie das Opfer kennen.
Sie stellt auf dem Präsidium selbst fest, dass es ihr Messer ist, als ihr es gezeigt wird. Ihr fehlt seit ein paar Tagen eines in ihrem Messerblock - und so schlussfolgert sie, dass es ihr gehören muss. (ist natürlich schlau, sowas zu sagen, aber in ihrer Situation würde ich wahrscheinlich auch nicht über jedes Wort nachdenken, was ich sage, weil ich zu aufgewühlt bin). Dass es die Tatwaffe ist, wurde schon bewiesen.
Also, wenn sie nicht grad auf dem Mond groß geworden ist und Fernsehen schaut, sollte sie wissen, dass man der Polizei gar nichts sagt, bis der eigene Anwalt zugegen ist. 😁
MirandaCherry
Aber der wirkliche Täter kann doch auch absichtlich "sanfter" und tiefer zugestochen haben, um die Polizei auf eine falsche Fährte zu locken, oder?
Wenn wir davon ausgehen, dass sich das Opfer nicht oder nur wenig gewehrt hat.
Halte ich für unwahrscheinlich. Jemand, dem man ein Messer drohend vorhält, wird kaum stillhalten und sich abstechen lassen. ^^
Ich weiß ja nicht, warum du deinen Charakter unbedingt des Mordes bezichtigen möchtest, aber mir würde das zu konstruiert klingen.
Der Täter müsste dann auch dafür gesorgt haben, dass dein Chara kein Alibi zur Tatzeit hat und so weiter.
Sie als Verdächtige zu vernehmen, dürfte doch traumatisch genug sein, sollte sie das Opfer kennen.
"Heilige Scheiße!", murmelte das Mädchen dumpf und starrte mit großen Augen in Richtung Bühne, auf der eine Band
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
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Beiträge: 48
Rang: Bildzeitungsleser
Beitrag #46, verfasst am 06.03.2016 | 22:07 Uhr
Danke für deine Hilfe :)
Ich glaube, ich lasse sie einfach verdächtig sein und punkt. Mache es mir irgendwie zu schwer...😣
Ich glaube, ich lasse sie einfach verdächtig sein und punkt. Mache es mir irgendwie zu schwer...😣
Und dann sagten alle vier wie aus einem Mund: "Wer bist denn du, der du das Zeichen der Kindlichen Kaiserin trägst, und nicht weißt, dass Phantásien grenzenlos ist?"
Slyfer
Beitrag #47, verfasst am 28.03.2016 | 18:35 Uhr
Ich kenne mich mit Polizeiarbeit absolut nicht aus, will aber für meine Story folgendes wissen, um den Ablauf logischer ausarbeiten zu können.
Die Tat: Alle sind in einem Theater, warten auf den Auftritt, applaudieren bereits gespannt, aber als der Vorhang sich öffnet, sehen die Zuschauer statt den Schauspielern einen Leiche, die an einem langen Seil von der Decke hängt.
Meine Charaktere würde ich gerne so vorstellen als würden sie gerade bei einer Zeugenbefragung 'verhört' werden. (Die Story spielt in den USA, allerdings in einer von mir erfundenem Bundesstaat, Stadt).
1.Frage: Wie läuft so eine Zeugenbefragung ab? Direkt nach der Tat? Oder später?
2. Frage: Wer genau führt diese Befragung durch?
D.h., wie heißen diese Leute? Sind das Komissare? Agents? Detectives?
3. Frage: Was für Fragen werden gestellt? Reichen diese Fragen aus, um meine Charas vorzustellen? (Namen, Herkunft, Alter, Familie)
4. Frage: Wer alles wird befragt? Es handelt sich hierbei immerhin um einen vollen Theatersaal.
5. Frage: Was passiert, wenn während der Befragung eine verdächtige Person als Täter vermutet wird?
6. Frage: Im Theatersaal ist auch eine Schulklasse anwesend. Ist es realistisch, dass bei der Befragung der Lehrer/Vertrauenslehrer mit dabei ist, der den Komissaren/Agents/Sheriffs/Detectives (s. Frage 2) dabei behilflich ist, die angegebenen Personalien des Schülers zu bestätigen? Der Schüler kann allerdings sagen, dass er den Lehrer/Vertrauenslehrer nicht dabei haben will. Immerhin besteht für alle Bereiche Schweigepflicht und die eine Partei würde sich in die Arbeit der anderen nicht einmischen.
7. Wie lange dauern die Ermittlungen? Wer führt diese durch?
8. Wann wird der Fall sozusagen "aufgegeben / abgeschlossen".
Vielen vielen Dank im Vorraus.
Die Tat: Alle sind in einem Theater, warten auf den Auftritt, applaudieren bereits gespannt, aber als der Vorhang sich öffnet, sehen die Zuschauer statt den Schauspielern einen Leiche, die an einem langen Seil von der Decke hängt.
Meine Charaktere würde ich gerne so vorstellen als würden sie gerade bei einer Zeugenbefragung 'verhört' werden. (Die Story spielt in den USA, allerdings in einer von mir erfundenem Bundesstaat, Stadt).
1.Frage: Wie läuft so eine Zeugenbefragung ab? Direkt nach der Tat? Oder später?
2. Frage: Wer genau führt diese Befragung durch?
D.h., wie heißen diese Leute? Sind das Komissare? Agents? Detectives?
3. Frage: Was für Fragen werden gestellt? Reichen diese Fragen aus, um meine Charas vorzustellen? (Namen, Herkunft, Alter, Familie)
4. Frage: Wer alles wird befragt? Es handelt sich hierbei immerhin um einen vollen Theatersaal.
5. Frage: Was passiert, wenn während der Befragung eine verdächtige Person als Täter vermutet wird?
6. Frage: Im Theatersaal ist auch eine Schulklasse anwesend. Ist es realistisch, dass bei der Befragung der Lehrer/Vertrauenslehrer mit dabei ist, der den Komissaren/Agents/Sheriffs/Detectives (s. Frage 2) dabei behilflich ist, die angegebenen Personalien des Schülers zu bestätigen? Der Schüler kann allerdings sagen, dass er den Lehrer/Vertrauenslehrer nicht dabei haben will. Immerhin besteht für alle Bereiche Schweigepflicht und die eine Partei würde sich in die Arbeit der anderen nicht einmischen.
7. Wie lange dauern die Ermittlungen? Wer führt diese durch?
8. Wann wird der Fall sozusagen "aufgegeben / abgeschlossen".
Vielen vielen Dank im Vorraus.
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Slyfer
Möglichst sofort, damit die Leute keine Chance haben, sich eine Geschichte auszudenken oder in ihrer Erinnerung durcheinander zu kommen, weil sie sich mit anderen ausgetauscht haben. (Was aber nicht heißt, dass sie später nicht NOCH mal befragt werden.)
Slyfer
Agents so weit ich weiß sind eben nur Agenten von FBI, CIA und so weiter.
Hier erfährst du genaues über die Polizei in der USA: https://de.wikipedia.org/wiki/Polizei_%28Vereinigte_Staaten%29
Das sollte deine Fragen beantworten können, welcher Rang in Frage kommt.
Slyfer
Es wird während des Verhörs bestimmt nicht direkt gefragt: "Wie alt sind Sie, haben Sie Geschwister, ect."
Das sind Sache, die die Polizei später recherchiert. Was gefragt wird, sind Sachen, die direkt mit dem Mord zu tun haben wie: "Wo waren Sie zu der Zeit, in welchem Verhältnis standen Sie zu dem Opfer? Wer könnte dem böses gewollt haben? Wie kann es sein, dass der erhängt wurde? Ist da bei dem "Theatergalgen" etwas schief gegangen, wo der Schauspieler nur so tut, das er erhängt wird, aber die Schlinge ihm nichts antut? Wer hatte alles die Möglichkeit, die Schlinge zu manipulieren? Kann das ein Unfall gewesen sein? Wer ist für die Requistite zuständig? ect."
Guck doch mal, ob es auf You Tube noch das Hörbuch von Donna Leon "Venezianisches Finale" gibt, und höre dir da die erste halbe Stunde oder so an. Da geht es nämlich genau über so einen Mord im Theater. (Wenn auch mit Vergiften statt erhängen.)
Das spielt zwar in Venedig, aber da hast du ein Beispiel, wie so eine Befragung abläuft, was gefragt wird, und vor allem, wie die Personen vorgestellt werden. (Der Leser soll ja nicht nackte Fakten wie Alter und Herkunft der Verdächtigen erfahren - dass kann er sich zu Anfang ja gar nicht alles merken und es interessiert ihn auch kaum, da er da ja noch keine Personen mit verbindet - sondern er soll wissen, was das für Persönlichkeiten sind, die Protagonisten. Sind die charmant, arrogant, verlogen, ect. Haben die Angst, weil die vermutlich etwas wissen, oder weil sie involviert sind, und so weiter.)
Slyfer
Die Zuschauer können es ja nicht gewesen sein, wenn sie alle zusammen im Saal gesessen haben und gegenseitig dafür Zeugen sind.
Wer alles befragt wird? Alle hinter der Bühne von der Putzfrau bis zum Direktor. Von den anderen, die für den Mord nicht in Frage kommen, werden sicher nur die Personalien aufgenommen.
Slyfer
Die Polizisten werden ihr möglichstes tun, sich nicht anmerken zu lassen, dass sie den verdächtigen, sondern werden möglichst ohne dessen Wissen nach Beweisen für die Tat suchen.
Slyfer
Wie gesagt: Warum sollten die Zuschauer befragt werden, wenn es von denen keiner gewesen sein kann? Da musst du dir schon einen guten Grund ausdenken, wenn du die befragt haben willst. (Von was z.B. könnten die Zeuge geworden sein, was für den Fall von Bedeutung ist?)
Ich denke in dem Fall werden irgendwelche Polizisten der unteren Ränge nur die Personalien aufnehmen und die Leute gehen lassen. Nur wenn später sich etwas ergibt (Die Putzfrau z.B. ausgesagt hat, dass sie einen Schüler hinten gesehen hat, wo er nichts zu suchen hat, dann werden die noch mal später genauer befragt, denke ich.)
Slyfer
Das bestimmst du als Autor. Von: Sofort, da der Täter bei der Befragung zusammenbricht und alles gesteht bis hin zu: der Mord wird nie geklärt ist alles drin.
Wer die durchführt: Siehe Link zur USA-Polizei. Personalien aufnehmen werden Leute der unteren Ränge, Hauptverdächtige befragen der Leiter des Falls.
Slyfer
Abgeschlossen: Wenn der Mörder gerichtlich verurteilt worden ist, würde ich sagen. Am besten, weil er gestanden hat, und nicht nur aufgrund von Indizien.
Aufgegeben: Wenn nicht genügend Indizien/Beweise zusammenkommen, um jemanden anzuklagen.
1.Frage: Wie läuft so eine Zeugenbefragung ab? Direkt nach der Tat? Oder später?
Möglichst sofort, damit die Leute keine Chance haben, sich eine Geschichte auszudenken oder in ihrer Erinnerung durcheinander zu kommen, weil sie sich mit anderen ausgetauscht haben. (Was aber nicht heißt, dass sie später nicht NOCH mal befragt werden.)
Slyfer
2. Frage: Wer genau führt diese Befragung durch?
D.h., wie heißen diese Leute? Sind das Komissare? Agents? Detectives?
Agents so weit ich weiß sind eben nur Agenten von FBI, CIA und so weiter.
Hier erfährst du genaues über die Polizei in der USA: https://de.wikipedia.org/wiki/Polizei_%28Vereinigte_Staaten%29
Das sollte deine Fragen beantworten können, welcher Rang in Frage kommt.
Slyfer
3. Frage: Was für Fragen werden gestellt? Reichen diese Fragen aus, um meine Charas vorzustellen? (Namen, Herkunft, Alter, Familie)
Es wird während des Verhörs bestimmt nicht direkt gefragt: "Wie alt sind Sie, haben Sie Geschwister, ect."
Das sind Sache, die die Polizei später recherchiert. Was gefragt wird, sind Sachen, die direkt mit dem Mord zu tun haben wie: "Wo waren Sie zu der Zeit, in welchem Verhältnis standen Sie zu dem Opfer? Wer könnte dem böses gewollt haben? Wie kann es sein, dass der erhängt wurde? Ist da bei dem "Theatergalgen" etwas schief gegangen, wo der Schauspieler nur so tut, das er erhängt wird, aber die Schlinge ihm nichts antut? Wer hatte alles die Möglichkeit, die Schlinge zu manipulieren? Kann das ein Unfall gewesen sein? Wer ist für die Requistite zuständig? ect."
Guck doch mal, ob es auf You Tube noch das Hörbuch von Donna Leon "Venezianisches Finale" gibt, und höre dir da die erste halbe Stunde oder so an. Da geht es nämlich genau über so einen Mord im Theater. (Wenn auch mit Vergiften statt erhängen.)
Das spielt zwar in Venedig, aber da hast du ein Beispiel, wie so eine Befragung abläuft, was gefragt wird, und vor allem, wie die Personen vorgestellt werden. (Der Leser soll ja nicht nackte Fakten wie Alter und Herkunft der Verdächtigen erfahren - dass kann er sich zu Anfang ja gar nicht alles merken und es interessiert ihn auch kaum, da er da ja noch keine Personen mit verbindet - sondern er soll wissen, was das für Persönlichkeiten sind, die Protagonisten. Sind die charmant, arrogant, verlogen, ect. Haben die Angst, weil die vermutlich etwas wissen, oder weil sie involviert sind, und so weiter.)
Slyfer
4. Frage: Wer alles wird befragt? Es handelt sich hierbei immerhin um einen vollen Theatersaal.
Die Zuschauer können es ja nicht gewesen sein, wenn sie alle zusammen im Saal gesessen haben und gegenseitig dafür Zeugen sind.
Wer alles befragt wird? Alle hinter der Bühne von der Putzfrau bis zum Direktor. Von den anderen, die für den Mord nicht in Frage kommen, werden sicher nur die Personalien aufgenommen.
Slyfer
5. Frage: Was passiert, wenn während der Befragung eine verdächtige Person als Täter vermutet wird?
Die Polizisten werden ihr möglichstes tun, sich nicht anmerken zu lassen, dass sie den verdächtigen, sondern werden möglichst ohne dessen Wissen nach Beweisen für die Tat suchen.
Slyfer
6. Frage: Im Theatersaal ist auch eine Schulklasse anwesend. Ist es realistisch, dass bei der Befragung der Lehrer/Vertrauenslehrer mit dabei ist, der den Komissaren/Agents/Sheriffs/Detectives (s. Frage 2) dabei behilflich ist, die angegebenen Personalien des Schülers zu bestätigen? Der Schüler kann allerdings sagen, dass er den Lehrer/Vertrauenslehrer nicht dabei haben will. Immerhin besteht für alle Bereiche Schweigepflicht und die eine Partei würde sich in die Arbeit der anderen nicht einmischen.
Wie gesagt: Warum sollten die Zuschauer befragt werden, wenn es von denen keiner gewesen sein kann? Da musst du dir schon einen guten Grund ausdenken, wenn du die befragt haben willst. (Von was z.B. könnten die Zeuge geworden sein, was für den Fall von Bedeutung ist?)
Ich denke in dem Fall werden irgendwelche Polizisten der unteren Ränge nur die Personalien aufnehmen und die Leute gehen lassen. Nur wenn später sich etwas ergibt (Die Putzfrau z.B. ausgesagt hat, dass sie einen Schüler hinten gesehen hat, wo er nichts zu suchen hat, dann werden die noch mal später genauer befragt, denke ich.)
Slyfer
7. Wie lange dauern die Ermittlungen? Wer führt diese durch?
Das bestimmst du als Autor. Von: Sofort, da der Täter bei der Befragung zusammenbricht und alles gesteht bis hin zu: der Mord wird nie geklärt ist alles drin.
Wer die durchführt: Siehe Link zur USA-Polizei. Personalien aufnehmen werden Leute der unteren Ränge, Hauptverdächtige befragen der Leiter des Falls.
Slyfer
8. Wann wird der Fall sozusagen "aufgegeben / abgeschlossen".
Abgeschlossen: Wenn der Mörder gerichtlich verurteilt worden ist, würde ich sagen. Am besten, weil er gestanden hat, und nicht nur aufgrund von Indizien.
Aufgegeben: Wenn nicht genügend Indizien/Beweise zusammenkommen, um jemanden anzuklagen.
Bücher sind auch nur tätowierte Bäume.
Slyfer
Beitrag #49, verfasst am 29.03.2016 | 20:25 Uhr
Hallo Rune, vielen Dank. Das mit Donna Leon werde ich mir mal anschauen bzw. anhören. Danke für den Tipp :)
Operator
Template-Designer
Beitrag #50, verfasst am 29.03.2016 | 23:57 Uhr
Slyfer
Falls du die amerikanische Serie "Castle" kennst, dort kommt in einer Folge ebenfalls Mord im Theater vor.
Allerdings vor der Vorstellung, so dass nur Leute auf und hinter der Bühne befragt werden.
(Season 8, Episode 9, Tone Death)
Hallo Rune, vielen Dank. Das mit Donna Leon werde ich mir mal anschauen bzw. anhören. Danke für den Tipp :)
Falls du die amerikanische Serie "Castle" kennst, dort kommt in einer Folge ebenfalls Mord im Theater vor.
Allerdings vor der Vorstellung, so dass nur Leute auf und hinter der Bühne befragt werden.
(Season 8, Episode 9, Tone Death)
"Heilige Scheiße!", murmelte das Mädchen dumpf und starrte mit großen Augen in Richtung Bühne, auf der eine Band
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
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