Nordseekind
Hey, danke für deine schnelle Antwort.
Mir ist allerdings aufgefallen, dass ich die USA als Handlungsort vielleicht noch hätte erwähnen sollen...
Da mit dem Zeugenschutzprogramm klingt zwar gut, war aber nicht ganz das, was ich mir vorgestellt hatte.
Ach so, USA ... absolut keine Ahnung welche Behörde da tätig wird, FBI wohl denk ich mal ...
Mit dem Schutz an sich ists dort aber einfacher, will ich jetzt mal sagen, als hier, weil "drüben" Zeugenaussagen stärkeres Gewicht haben.
Dann könntest du das schon so schreiben, mit extra abgestellten Beamten - nur wie gesagt besser nicht nach Hause.
Evtl. kennt sich hier aber noch wer besser aus.
(Loriot)
Nordseekind
Meine Hauptperson hat einen Mord beobachtet, läuft weg und bricht im nächsten Laden zusammen. ...
Jemand soll sie nach Hause begleiten und bis zum Prozess dieser Unterweltgröße bei ihr bleiben.
Nun die Frage: Welche (Polizei-)Behörde ist für sowas zuständig?
Das wären die U.S.-Marshalls, die sind auf Zeugenschutz spezialisiert und leiten auch das WITSEC-Programm.
Je nachdem, wer die Ermittlungen in diesem Fall führt, würde man die Zeugin in einem sicheren Haus unterbringen und nicht an ihrer Adresse, die für die Gegenseite ja leicht feststellbar wäre. Dann darf man nicht vergessen, dass der Staatsanwalt, der die Anklage führt, auch ein Wörtchen mitzureden hat. Wenn dieser meint, die Zeugin ist gefährdet, würde dieser wohl die Marshalls einschalten.
Bei organisiertem Verbrechen ist die Wahrscheinlich hoch, dass das FBI zuständig ist (geht ja meist über Bundesstaatsgrenzen hinweg). Diese Behörde verfügt in der Regel über Immobilien (Wohnungen oder Häuser), in denen Zeugen zu ihrem Schutz untergebracht werden können (manchmal auch Hotelzimmer). Aber meist ist es mit der Aussage ja nicht getan. Wenn es sich um eine kriminelle Organisation handelt, könnte die sogar aus dem Gefängnis heraus für eine Zeugenbeseitigung sorgen wollen, um den Prozess neu aufrollen zu können.
Kompletter Zeugenschutz über die Marshalls wäre also sehr wahrscheinlich. Das würde bedeuten, den Zeugen sozusagen auszuradieren, damit er nie wieder auffindbar ist. Er müsste alles zurücklassen (außer Kinder, Eheleute oder Verlobte, aber die müssten mit dem Prozedere einverstanden sein) und dürfte am Zielort auch nicht seinen ehemaligen Beruf ausüben, weil der ja Rückschlüsse auf die Person möglich macht.
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens funfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
Nordseekind
Die Geschichte wäre die Fortsetzung zu der Geschichte, die ich aktuell schreibe. Bis das also spruch- bzw. schreibreif wird, fällt mir was Anderes ein...
Ist es eine Fanfiction? Da kann man eventuell mit den vorhandenen Dingen arbeiten. So ganz ohne konkreten Hintergrund kann man ja nur ins Blaue raten. Aber eine Belastungszeugin, mit der man ein Verbrechersyndikat dicht machen kann, würde man kaum unbeschützt nach Hause schicken, wenn es schon vorgekommen ist, dass Zeugen beseitigt wurden. Da müsste man die ermittelnden Beamten als nachlässig und blöd hinstellen. Und bei FBI und Staatsanwaltschaft arbeiten in der Regel keine Idioten. :D
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Ich muss noch mal auf das Problem mit der nicht festgestellten Identität kommen.
Wenn es potentiell Zeugen zu einem Verbrechen gibt, sagen wir mal Obdachlose, die keine Ausweispapiere (dabei) haben, und die noch nie polizeilich auffällig geworden sind, und die geben ihre Identität nur mündlich an (aber eventuell gelogen), reicht das der Polizei und sie lässt den betroffenen laufen, wenn er seine Aussagen gemacht hat?
Was ist, wenn die Polizei nachprüft, ob es einen, sagen wir mal John Smith tatäschlich gibt, und sie finden einen (keine Ahnung anhand was? Geburtsdaten?) sonst aber nichts. Es gibt doch sicher gerade unter Obdachlosen Menschen, die aus dem System fallen, da sie weder einen Wohnsitz, eine Arbeitsstelle, keine Krankenkasse noch sonst etwas haben, wenn sie sich nie an irgendwelche staatlichen Stellen gewandt haben und darum quasi unter dem Radar fliegen.
Alles was wir werden, alles was wir sind wird von unserer Vergangenheit bestimmt. Und egal wie sehr wir versuchen ihr zu entkommen und sie zu vergessen, sie wird immer ein Teil von uns bleiben!
Roy
Sie dürfen nirmalerweise schon gehen, sollen sich aber für weitere Fragen bereithalten, sprich einen Ort angeben an dem sie zu finden sind
Wie würde das dann bei Obdachlosen glaubwürdig aussehen? Reicht das, wenn sie sagen: "Ich hänge meist am Bahnhof herum?" 😳 Die würden ja kaum ihre Schlafstelle verraten, wenn die nicht ganz legal ist, weil sie dafür z.B. ein leerstehendes Haus gefunden und sich dazu Zutritt verschafft haben.
das wichtigste ist, wi sich die Person aufhält. Klar ,du hast recht, keoner würde seinen Schlafplatz verraten. Der Aufenthaltsort über den Tag hinweg ist der springende Punkt
Alles was wir werden, alles was wir sind wird von unserer Vergangenheit bestimmt. Und egal wie sehr wir versuchen ihr zu entkommen und sie zu vergessen, sie wird immer ein Teil von uns bleiben!
Rune
Wenn es potentiell Zeugen zu einem Verbrechen gibt, sagen wir mal Obdachlose, die keine Ausweispapiere (dabei) haben, und die noch nie polizeilich auffällig geworden sind, und die geben ihre Identität nur mündlich an (aber eventuell gelogen), reicht das der Polizei und sie lässt den betroffenen laufen, wenn er seine Aussagen gemacht hat?
Was ist, wenn die Polizei nachprüft, ob es einen, sagen wir mal John Smith tatäschlich gibt, und sie finden einen (keine Ahnung anhand was? Geburtsdaten?) sonst aber nichts. Es gibt doch sicher gerade unter Obdachlosen Menschen, die aus dem System fallen, da sie weder einen Wohnsitz, eine Arbeitsstelle, keine Krankenkasse noch sonst etwas haben, wenn sie sich nie an irgendwelche staatlichen Stellen gewandt haben und darum quasi unter dem Radar fliegen.
In Deutschland eher unwahrscheinlich, dass jemand noch nie im System war. Es wird Geburtsurkunden geben und auch Schulakten, da hier Schulpflicht herrscht. Wenn die Polizei einen Obdachlosen ohne Papiere aufgreift, würde diese wohl Nachforschungen anstellen (Geburtsort und Familie, falls vorhanden). In Deutschland können Obdachlose über Einrichtungen wie die Caritas Ausweise beantragen, die dann deren Adresse tragen. Man darf hier ja nicht einfach ohne Ausweis rumlaufen und Obdachlose werden öfter mal kontrolliert.
Einen John Smith wird die Polizei tausendfach finden. Der Zeuge könnte alles behaupten, ob die Polizei das ohne Beweise glaubt, wage ich zu bezweifeln. Es kommt sicher auf die Wichtigkeit des Zeugen an. Soll der Obdachlose den Polizisten einfach ein paar Hinweise geben und wird danach nicht mehr gebraucht? Oder wäre der Obdachlose ein material witness? In solchen Fällen wurden obadachlose Zeugen schon in Gewahrsam genommen, dann weiß man wenigstens, wo sie sich aufhalten. Das Leben auf den Straßen ist schließlich gefährlich und der könnte sich sehr leicht in Luft auflösen. Wobei die Frage ist, wie glaubwürdig ein Obdachloser als Zeuge wäre.
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens funfhundert Mal angehört hatte.
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das spielt wie gesagt in Schottland.
Würde die Polizei aus Prinzip verlangen, dass derjenige Ausweispapiere beantragt, also um der Ausweispflicht willen? (Für den Fall, in dem der ein potentieller Zeuge ist, wäre das ja nicht weiter relevant.)
Der könnte also sagen: "Ich bin John Smith, er hätte kein Ausweis (verlohren) zur Forderung der Beantragung des selben sagen "Ja, mache ich!" und "Ich bin am Bahnhof zu finden." und sich dann aus dem Staub machen?
Hmpf. Ich probiere gerade einen Fall zu konstruieren, bei dem er eine falsche Identität angeben könnte (z.B. den Namen eines verstorbenen Schulkameraden nennen, aber da würde die Polizei im Systhem ja "verstorben" vermerkt haben.) Ihm bleibt also nichts anderes übrig, als seinen wahren Namen zu nennen, oder sich verdächtig zu machen und mitgenommen zu werden, wenn er sich z.B als
illegal in GB seiender Ausländer ausgibt... Doof!
Was den Zeugenstatus betrifft, wird er einfach sagen, dass er nichts gesehen hat. Was die Polizei ihm glauben muss (es gibt keine Hinweise dagegeb) aber es nicht tut, da sie ziemlich genau wissen, dass alle Obdachlosen da, das sagen werden, weil sie nicht weiter in die Angelegenheit involviert werden wollen.
Rune
das spielt wie gesagt in Schottland.
Würde die Polizei aus Prinzip verlangen, dass derjenige Ausweispapiere beantragt, also um der Ausweispflicht willen? (Für den Fall, in dem der ein potentieller Zeuge ist, wäre das ja nicht weiter relevant.)
Der könnte also sagen: "Ich bin John Smith, er hätte kein Ausweis (verlohren) zur Forderung der Beantragung des selben sagen "Ja, mache ich!" und "Ich bin am Bahnhof zu finden." und sich dann aus dem Staub machen?
Ich denke schon, dass auf Aufweispapieren bestanden werden würde. Das wird in Schottland bei der Polizei kaum anders sein als hier. Die paar Mal, die ich als Zeuge bei der Polizei geladen wurde, hatten die Beamten zuvor meine Personalien aufgenommen und dann gleich geprüft, ob die Angaben stimmen, die können das heutzutage schon im Wagen erledigen. Die schauen sich die Ausweispapiere genau an und ob da irgendwelche Einträge vorliegen.
Rune
Der könnte also sagen: "Ich bin John Smith, er hätte kein Ausweis (verlohren) zur Forderung der Beantragung des selben sagen "Ja, mache ich!" und "Ich bin am Bahnhof zu finden." und sich dann aus dem Staub machen?
Ich glaub nicht, dass die Polizei das so hinnehmen würde. Wobei es sicher auf das Verbrechen ankommt und ob derjenige ein brauchbarer Zeuge ist.
Rune
Was den Zeugenstatus betrifft, wird er einfach sagen, dass er nichts gesehen hat. Was die Polizei ihm glauben muss (es gibt keine Hinweise dagegeb) aber es nicht tut, da sie ziemlich genau wissen, dass alle Obdachlosen da, das sagen werden, weil sie nicht weiter in die Angelegenheit involviert werden wollen.
Dann würden sie ihn vermutlich zur Befragung mit aufs Revier nehmen, wenn sie meinen, er hat Informationen, die er ihnen vorenthält. Wenn sie einen Grund brauchen, dann wären das fehlende Papiere oder die Überprüfung von Angaben oder ähnlich Triviales. Für ein paar Stunden dürften sie ihn mitnehmen können. Wobei wenn er die Aussage verweigert, was ja sein gutes Recht ist, ja nichts dabei rumkommen muss.
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens funfhundert Mal angehört hatte.
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danke noch mal! 😃
nun habe ich auch ein paar Fragen:
Vorest: Die Geschichte soll so real wie möglich sein und spielt heutzutage. Als Orte sind Europa und USA angedacht.
1. Was passiert, wenn momentan eine Person mit Waffen (halbautomatische Schusswaffen) in einen der neuen Waffenverbotszonen angetroffen wird?
2. Was passiert generell, wenn eine Person bei einer Kontrolle zwei Pistolen und ein Messer (Dolch ähnlich) bei sich führt? Sie hat für beides Waffenbesitzkarten. Passiert da überhaupt etwas?
3. Was passiert, wenn ein elfjähriges Mädchen aus Notwehr mehrere Personen erschießt? Kann sie überhaupt eine Waffenbesitzkarte haben, weil sie Minderährig ist? (in Deutschland)
4. Ist es für Polizisten, die sich ausweisen können möglich, Pistolen mit ins Flugzeug zu nehmen? Oder nur, wenn sie einen speiellen Auftrag oder Rang haben? (Europa ud international)
5. Was passiert, wenn jemand mit einer in Deutschland verbotenen Schusswaffe (z.B. FiveSeven, falls das jemadem was sagt) erwischt wird, trotz Waffenbesitzkarte?
Ok, das sind viele Fragen geworden, aber ich hoffe ihr könnt sie mir beantworten.
Vielen Dank im Vorraus,
Yuri
2. Kommt drauf an, eine Waffenbesitzkarte erlaubt dir ja nicht das führen einer Waffe, sondern lediglich den Besitz. Da wird sich schon die Frage stellen, warum damit durch die Gegend gefahren wird. Transportieren ist natürlich unter Einhaltung der Bestimmungen erlaubt, hier hilft ein Blick ins Waffengesetz. Beim Dolch musst du nachschauen ob es sich um einen verbotenen Gegenstand handelt, falls ja ist der dann weg.
3. Nein kann sie nicht. Strafrechtlich ermittelt wird nicht, da noch nicht strafmündig. Jugendamt, KIT und Co werden sicher ins Boot geholt, und man wird sicherlich nachschauen wie zum Henker eine elfjährige in den Besitz von Scheißwaffen gekommen ist und warum sie damit so vertraut ist dass sie mehrere Menschen erschießen kann.
4. Nein und Nein und das kommt dann auf die Sachlage an.
5. Entweder ist das Ding verboten oder man kann es legal erwerben. Beides zusammen wird schwierig.
5. Es ist und bleibt illegaler Waffenbesitz, wenn man eine nicht legale Waffe besitzt. Das kann auch zum Verlust der Waffenbesitzkarte führen.
Mein Charakter war 10 Jahre bei dei den Navy Seals. Jetzt hat er allerdings Familie und Kind und möchte deswegen nicht mehr das Risiko eingehen, dass seine Familie irgendwann ohne Mann und Vater dasteht. Wie sieht es in Amerika da aber aus? Kann ein ehemaliger Seal als Quereinsteiger bei der Polizei anfangen, ohne zur Police Academy zu gehen? Nach wievielen Jahren wäre es in diesem Fall realistisch, dann zum Lieutenant befördert zu werden?
Candy La Pop
Kann ein ehemaliger Seal als Quereinsteiger bei der Polizei anfangen, ohne zur Police Academy zu gehen? Nach wievielen Jahren wäre es in diesem Fall realistisch, dann zum Lieutenant befördert zu werden?
Ich würde sagen Nein. Die körperliche Fitness wird ihm helfen, durch die Academy und den Aussiebprozess zu kommen, aber ohne entsprechende Ausbildung wird er kaum im Polizeidienst eingestellt werden. Dafür muss man ja auch den theoretischen Teil bestehen.
Eine Ausnahme dürften Mitglider der MP (Military Police) sein, die spezielles Training erfahren haben und die fortschrittlichste Ausbildung an der Military Police School erhalten.
Was den Lieutenant betrifft, muss sich der Kerl normal durch die Hierarchie arbeiten. Wenn er einen College-Abschluss hat, könnten dafür Erfahrungsjahre gestrichen werden, aber nicht überall.
Becoming a police officer requires about six months of training, and officers must typically gain four or five years of experience before they can take a promotional exam to become a detective. Some police departments allow officers to substitute a college degree for a year of experience.
Des Weiteren:
Although many entry-level police officer jobs require only a high school diploma, aspiring police lieutenants should obtain an associate or bachelor's degree in criminal justice, police science or law enforcement administration.
Also abkürzen kann auch ein Navy Seal das nicht. Der braucht spezifische "on the job" Erfahrung, die nichts mit dem Militär zu tun hat.
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‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
Dann werde ich meine Geschichte dementsprechend anpassen.
Ein deutscher Urlauber soll aus einem Hotel im europäischen Ausland (Mittelmeerraum) verschwinden. Das Hotel wurde bereits per Vorkasse bezahlt. Er macht dort alleine Urlaub.
Wann wird sein Verschwinden bemerkt? Erst wenn er nicht auscheckt?
Was macht das Hotel in diesem Fall, die möchten ja ihre Schlüssel(karte) zurück. Was passiert mit dem im Hotel verbliebenen Gepäck?
Die Angehörigen zu Hause erstatten dann Vermisstenanzeige. Wie laufen die Ermittlungen ab? Wer ermittelt wo?
LadyKatsa1
Ein deutscher Urlauber soll aus einem Hotel im europäischen Ausland (Mittelmeerraum) verschwinden. Das Hotel wurde bereits per Vorkasse bezahlt. Er macht dort alleine Urlaub.
Wann wird sein Verschwinden bemerkt? Erst wenn er nicht auscheckt?
Was macht das Hotel in diesem Fall, die möchten ja ihre Schlüssel(karte) zurück. Was passiert mit dem im Hotel verbliebenen Gepäck?
Die Angehörigen zu Hause erstatten dann Vermisstenanzeige. Wie laufen die Ermittlungen ab? Wer ermittelt wo?
Das Verschwinden würde wohl beim Auschecken bemerkt werden, selbst wenn alles bezahlt ist, zeichnet man am Empfang gegen und gibt den Schlüssel ab oder begleicht ausstehende Rechnungen von der Bar. Dann entdeckt ja auch irgendwann das Housekeeping, dass das Gepäck noch im Zimmer steht.
Wie das Hotel reagiert, kann ich nicht sagen. Eventuell würden die Behörden eingeschaltet, wenn man vermutet, der hätte einen Unfall gehabt oder ist im Meer ertrunken. Das Gepäck wird vermutlich gelagert.
Auf der Seite des BKA kann man nachlesen, wie im Fall von im Ausland vermissten Deutschen vorgegangen wird.
Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben oder sich dort als Touristen aufhalten oder Ausländer mit erstem Wohnsitz in Deutschland können im Ausland als vermisst gemeldet werden. In diesen Fällen wird das Bundeskriminalamt über die jeweilige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) oder die Interpol-Dienststelle des Landes informiert. Die Vermisstenstelle des Bundeskriminalamtes setzt die für den Wohnsitz zuständige deutsche Polizeidienststelle von diesem Vermisstenfall in Kenntnis und bittet um entsprechende Überprüfungen.
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