FanFiktion.de - Forum / Freie Arbeiten – Prosa - Prosa allgemein / Darf man eine Fanfiktion die ein anderer Autor geschrieben hat, fortführen?
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Beitrag #1, verfasst am 18.12.2016 | 17:39 Uhr
Hallo ich habe eine Frage,
Und zwar habe ich vor Ca. 1 Monat eine Fanfiktion im Prosa Teil gefunden und fand sie echt toll. Auf jedenfall hatte ich die Idee, genau diese Geschichte weiterzuschreiben nur mit einer anderen Besitzerin und einer anderen Handlung. Ich hatte zwar der Autorin um eine Erlaubnis angeschrieben, doch diese hat leider abgesagt und es schon einer einzigen Person dies erlaubt.
Wie ist das muss man einen Autor, fragen ob man die Geschichte benutzen darf bzw seine eigene Geschichte darin integrieren darf?
Lg Zoey
Und zwar habe ich vor Ca. 1 Monat eine Fanfiktion im Prosa Teil gefunden und fand sie echt toll. Auf jedenfall hatte ich die Idee, genau diese Geschichte weiterzuschreiben nur mit einer anderen Besitzerin und einer anderen Handlung. Ich hatte zwar der Autorin um eine Erlaubnis angeschrieben, doch diese hat leider abgesagt und es schon einer einzigen Person dies erlaubt.
Wie ist das muss man einen Autor, fragen ob man die Geschichte benutzen darf bzw seine eigene Geschichte darin integrieren darf?
Lg Zoey
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Beitrag #2, verfasst am 18.12.2016 | 20:46 Uhr
Wenn sie es dir nicht erlaubt hat, darfst du sie auch nicht weiterschreiben. Die Geschichte ist ihr gestiges Eigentum. Hätte sie gewollt, dass du sie weiterschreiben darfst, hätte sie dir das gesagt.
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Beitrag #3, verfasst am 18.12.2016 | 21:31 Uhr
Okay ich wollte nur mal sichergehen um mich zu vergewissern. Aber in jeglicher Hinsicht dürfte ich dir Geschichte nicht auf meine Art fortsetzen, wenn ich z.b alle Namen, Charaktere und Handlungen anderen würde und meine eigene Handlung einfügen würde
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Beitrag #4, verfasst am 18.12.2016 | 22:34 Uhr
Wenn du alle Charaktere, deren Namen und die Handlung ändern würdest, wäre es nicht mehr diese Geschichte ...
Silence will fall.
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Beitrag #5, verfasst am 18.12.2016 | 22:53 Uhr
Von der Handlung her wäre es zb immer noch dieselbe Sache z.b über ein Militär nur würde alles anders heissen und es wurde nicht über mehrere Personen gehen sondern nur um eine.?
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Was wiederum erlaubt wäre. Aber dann ergibt der Thread wenig Sinn. ^^' Es wäre ein bisschen ein Ideenklau und die Autorin könnte sich darüber aufregen, aber das Thema wäre zu allgemein, als dass man es dir verbieten könnte.
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Rang: Buchstabierer
Beitrag #7, verfasst am 18.12.2016 | 23:28 Uhr
Ich will ihr ja die Geschichte nicht klauen, ich habe so viele Ideen im Kopf, dass durch ihre Geschichte nun dad letzte puzzle zusammengesetzt wurde. Ich habe viele Geschichten im Kopf und habe ab und zu schon die eine oder andere Geschichte vergessen, deswegen will ich sie aufschreiben und Posten.
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Beitrag #8, verfasst am 19.12.2016 | 00:05 Uhr
Na wenn du so viele Ideen hast, dann schreib doch einfach eine eigene Geschichte. Inspiriert von der anderen kann sie ja ruhig sein.
"I'd like a Happy Meal with extra happy." (Animorphs)
~ Wer sich vor dem Wolf fürchtet, der soll nicht in den Wald gehen. ~ (estnisches Sprichwort)
* Nothing is forgotten, nothing is ever forgotten. * (Robin of Sherwood)
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Beitrag #9, verfasst am 21.12.2016 | 21:47 Uhr
Ich stimme dem zu - wenn du nur die Namen und die Orte anders nennst - dann ist das keine eigene Geschichte.
Wenn du jetzt allerdings eine andere Geschichte schreiben möchtest, inspiriert durch diese, dann ist das sicherlich in Ordnung.
Fortsetzen darfst du die vorhandene Geschichte allerdings nicht, wenn der Autor dir dies untersagt hat.
Wenn du jetzt allerdings eine andere Geschichte schreiben möchtest, inspiriert durch diese, dann ist das sicherlich in Ordnung.
Fortsetzen darfst du die vorhandene Geschichte allerdings nicht, wenn der Autor dir dies untersagt hat.
~Lerne aus der Vergangenheit, träume von der Zukunft, aber lebe hier und jetzt.~
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Rang: Broschürenschreiber
Ich bin ja kein Anwalt aber welches Gesetz verbietet es Fortsetzungsgeschichten zu schreiben?
Man darf klarerweise die bereits veröffentlichte Geschichte nicht abschreiben, kopieren etc. aber diese mit eigenen Ideen und Handlungen fortzusetzen kann meiner Meinung nach kein Urheberrechtsverstoß sein weil es diese Fortsetzung ja noch gar nicht gibt und ich somit selbst etwas Neues schaffe.
Wenn ich die Figuren eines anderen Autors (ohne jetzt seinen Text zu benutzen versteht sich) nicht in einer eigenen Fortsetzungsgeschichte verwenden dürfte dann wäre ja grundsätzlich jede Art von Fanfiktion und damit der Großteil von dem was hier auf fanfiktion.de gemacht wird verboten.
Man darf klarerweise die bereits veröffentlichte Geschichte nicht abschreiben, kopieren etc. aber diese mit eigenen Ideen und Handlungen fortzusetzen kann meiner Meinung nach kein Urheberrechtsverstoß sein weil es diese Fortsetzung ja noch gar nicht gibt und ich somit selbst etwas Neues schaffe.
Wenn ich die Figuren eines anderen Autors (ohne jetzt seinen Text zu benutzen versteht sich) nicht in einer eigenen Fortsetzungsgeschichte verwenden dürfte dann wäre ja grundsätzlich jede Art von Fanfiktion und damit der Großteil von dem was hier auf fanfiktion.de gemacht wird verboten.
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Beitrag #11, verfasst am 24.01.2017 | 23:48 Uhr
Unnini
Na ja, wirklich "legal" sind Fanfictions auch nicht, so lange die Rechteinhaber nicht ihr Einverständnis gegeben haben. Es wird aber halt von vielen geduldet. FFs sind einfach eine "Grauzone".
Wenn ich die Figuren eines anderen Autors (ohne jetzt seinen Text zu benutzen versteht sich) nicht in einer eigenen Fortsetzungsgeschichte verwenden dürfte dann wäre ja grundsätzlich jede Art von Fanfiktion und damit der Großteil von dem was hier auf fanfiktion.de gemacht wird verboten.
Na ja, wirklich "legal" sind Fanfictions auch nicht, so lange die Rechteinhaber nicht ihr Einverständnis gegeben haben. Es wird aber halt von vielen geduldet. FFs sind einfach eine "Grauzone".
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Rang: ABC-Schütze
Beitrag #12, verfasst am 23.11.2018 | 21:42 Uhr
Nach dem deutschen Urheberrecht ist es kein Problem, Fanfictions zu Werken zu schreiben – von wem die stammen ist auch egal. Das steht so auch ziemlich genau in § 24 UrhG. Allerdings können Urheber Werke verbieten, die ihrem Interesse entgegenstehen, das muss aber auch begründet werden.
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