Liebe Grüße pinki
Durch Leidenschaft erlange ich Stärke.
Durch Stärke erlange ich Macht.
Durch Macht erlange ich den Sieg.
Durch den Sieg zerbersten meine Ketten.
Die Macht wird mich befreien.
Ich schreibe momentan an einer Fantasy-Geschichte, die ich aufgrund von gelegentlichem Blutfließen bereits auf P18 einstufe. Unsicher bin ich mir aber deshalb, weil ich eine Folter Szene habe, in der eine Minderjährige (ca. 14) leiden muss, was auch relativ graphisch beschrieben wird. Es beinhaltet aber keinerlei sexuelle Gewalt.
Ich weiß, dass sinnfreie Gewalt und Folter hier verboten ist. In der Handlung dient das Ganze der Informationsbeschaffung und bringt auch dem Folterer keinerlei Vergnügen.
Die Frage ist jetzt, kann ich das alles unter P18 veröffentlichen, gilt das als P18 AVL oder sollte ich diese Szene lieber ganz weglassen?
Ich selbst bin kein Freund expliziter Darstellung, darum stell ich dir die Frage:
Ist die Schilderung der Szene wichtig für die Geschichte?
Wenn nicht, dann dann reicht eine Erwähnung, dass es passiert ist.
Leider hat nicht jeder Geschenkpapier.
Müssen Geschenke denn eingewickelt sein?
***
Wenn sich jeder so gesittet benähme, wie er es von anderen verlangt, wär es schon viel angenehmer auf dieser Welt.
***
Stellt euch vor, da wär ein provozierender Post und keiner läse ihn ...
RivischesEtwas
Ich selbst bin kein Freund expliziter Darstellung, darum stell ich dir die Frage:
Ist die Schilderung der Szene wichtig für die Geschichte?
Wenn nicht, dann dann reicht eine Erwähnung, dass es passiert ist.
Sie ist schon relativ wichtig, da die verschiedenen Reaktionen der Charaktere über ihre Gewaltbereitschaft aussagen und die Folgen der Betroffenen später eine Rolle spielen. Wenn dann müsste ich die ganze Szene weglassen, nicht nur die explizite Schilderung, da gerade auch die Gedanken des Protagonisten wichtig sind, der das Ganze mitbekommt.
Daher würde ich erstmal wissen wollen, wie das überhaupt mit dem Auslegen der Regeln wäre.
JinTonix
Die Frage ist jetzt, kann ich das alles unter P18 veröffentlichen, gilt das als P18 AVL oder sollte ich diese Szene lieber ganz weglassen?
Die Gewalt darf kein bisschen sexuell gefärbt sein, das wäre sexueller Missbrauch eines Kindes und somit eine Beschreibung absolut verboten.
Folter kann beschrieben werden. Hier kommt es darauf an, wie sehr hier jemand ins Detail geht. Da es sich um ein Kind handelt, tendiere ich zu einem AVL-Rating. Aber ohne die Szene genau zu kennen, ist die Einschätzung schwierig. Du könntest den Abschnitt auch einem Operator zur Durchsicht und Einschätzung schicken.
Wie RivischesEtwas bereits erwähnt hat, würde ich überlegen, ob eine genaue Beschreibung nötig ist. Die bloße Erwähnung kann genügen, wenn es dir darum geht, die Gedankengänge der anderen Charaktere darzustellen. Dafür müsste man die Tat an sich nicht bis ins Detail beschreiben. Man kann zum Beispiel die Schreie und das Wimmern eines Opfers erwähnen, ohne genau zu beschreiben, was diesem angetan wird. Hier stellt sich die Frage, ob die Beschreibung wirklich nötig ist oder eine Andeutung genügen würde.
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
Panthera
JinTonix
Die Frage ist jetzt, kann ich das alles unter P18 veröffentlichen, gilt das als P18 AVL oder sollte ich diese Szene lieber ganz weglassen?
Die Gewalt darf kein bisschen sexuell gefärbt sein, das wäre sexueller Missbrauch eines Kindes und somit eine Beschreibung absolut verboten.
Folter kann beschrieben werden. Hier kommt es darauf an, wie sehr hier jemand ins Detail geht. Da es sich um ein Kind handelt, tendiere ich zu einem AVL-Rating. Aber ohne die Szene genau zu kennen, ist die Einschätzung schwierig. Du könntest den Abschnitt auch einem Operator zur Durchsicht und Einschätzung schicken.
Wie RivischesEtwas bereits erwähnt hat, würde ich überlegen, ob eine genaue Beschreibung nötig ist. Die bloße Erwähnung kann genügen, wenn es dir darum geht, die Gedankengänge der anderen Charaktere darzustellen. Dafür müsste man die Tat an sich nicht bis ins Detail beschreiben. Man kann zum Beispiel die Schreie und das Wimmern eines Opfers erwähnen, ohne genau zu beschreiben, was diesem angetan wird. Hier stellt sich die Frage, ob die Beschreibung wirklich nötig ist oder eine Andeutung genügen würde.
Danke für die Antwort. Habe jetzt irgendwie das Gefühl, ich sehe wie ein ziemlicher Sadist aus xD Hoffe das ist nicht allzu sehr der Fall.
Ich denke, ich werde die Szene dann ein wenig harmloser machen, weil ich dann doch nicht ins AVL abrutschen möchte.
JinTonix
Danke für die Antwort. Habe jetzt irgendwie das Gefühl, ich sehe wie ein ziemlicher Sadist aus xD Hoffe das ist nicht allzu sehr der Fall.
Ich denke, ich werde die Szene dann ein wenig harmloser machen, weil ich dann doch nicht ins AVL abrutschen möchte.
Wie gesagt, du kannst den Abschnitt gern auch an eine Operator deiner Wahl schicken. Eine Einschätzung ins Blaue ist immer schwer. Gibt genügend Geschichten, in denen Folter eine Rolle spielt. In HP gibt es ja zum Beispiel The Cruciatus Curse. Das wäre auch Folter. Das kann man aber auch schon so schreiben, dass der Text P12 bliebe. Steht da nur, den Charakter XYZ traf der Cruciatos und er lag sich windend auf dem Boden, ist das Folter, aber es macht kein höheres Rating erforderlich. Das ist dann natürlich steigerungsfähig, wenn man die Beschreibungen detaillierter gestaltet.
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒