Kael
Severin Sesachar
Deine FF schreibst du für dich. Ob du sie auch veröffentlichen willst, unterliegt deiner persönlichen Entscheidung.
Fragst du jemand anderen, ob er dir ein Bild von Thor und Loki beim Kuscheln (=Fanart) malt, ist das eine Dienstleistung. Du beauftragst jemanden, für dich das gewünschte Sujet zu malen. Dafür Geld zu verlangen, ist vollkommen richtig.Ja, aber das selbe wäre es ja, wenn jemand eine FF lesen will, die Thor und Loki beim Kuscheln zeigt und einen Autoren dessen Schreibe er mag dafür bezahlen will. Fällt ins selbe Raster. Und da sind wir dann tatsächlich in der Gefahrenzone.
Wenn dich jemand ausdrücklich beauftragt, eine FF nach seinen Wünschen zu schreiben, ist das ebenfalls eine Dienstleistung, die vergütet werden kann.*
Es geht hier aber um das generelle Veröffentlichen eigener Geschichten nach Vorliebe des Autors ohne expliziten Auftraggeber.
(*In einem solchen Fall kann der Auftraggeber dem Autor untersagen, die "georderte" FF unter dem eigenen Namen zu veröffentlichen, er hat sie ja bestellt und bezahlt und ist somit Eigentümer. So verhält es sich auch bein Fanarts, die als Commission entstehen. Gewiss werden einigig öffentlich gepostet, da der Auftraggeber damit einverstanden ist. Aber untersagt er dies, muss der Künstler das Werk "totschweigen", d.h. er erhält dafür keine Aufmerksamkeit, die neue Kunden anlocken könnte.)
~ Altaïr ibn-La’Ahad
Severin Sesachar
Wenn dich jemand ausdrücklich beauftragt, eine FF nach seinen Wünschen zu schreiben, ist das ebenfalls eine Dienstleistung, die vergütet werden kann.*
Es geht hier aber um das generelle Veröffentlichen eigener Geschichten nach Vorliebe des Autors ohne expliziten Auftraggeber.
(*In einem solchen Fall kann der Auftraggeber dem Autor untersagen, die "georderte" FF unter dem eigenen Namen zu veröffentlichen, er hat sie ja bestellt und bezahlt und ist somit Eigentümer. So verhält es sich auch bein Fanarts, die als Commission entstehen. Gewiss werden einigig öffentlich gepostet, da der Auftraggeber damit einverstanden ist. Aber untersagt er dies, muss der Künstler das Werk "totschweigen", d.h. er erhält dafür keine Aufmerksamkeit, die neue Kunden anlocken könnte.)
Aber letztlich verdienst du als Autor an der IP anderer, ohne, dass der IP Inhaber daran beteiligt ist und da werden wir rechtlich in Zukunft Probleme bekommen, denn das ist genau das, was IP Inhaber logischerweise nicht wollen. Ob wir das gut finden oder nicht.
Aber letztlich verdienst du als Autor an der IP anderer, ohne, dass der IP Inhaber daran beteiligt ist und da werden wir rechtlich in Zukunft Probleme bekommen, denn das ist genau das, was IP Inhaber logischerweise nicht wollen. Ob wir das gut finden oder nicht.
Es kommt darauf an, wie detailliert der fremde Input ist. Wenn es nur "Schreib eine Geschichte über X und Y als Paar" ist, ist der fremde Input sehr gering. Wenn es allerdings heißt "X und Y lernen sich am Ort Z kennen, indem X mit seinem roten Auto Y am Zebrastreifen überfährt und sich in die blutüberströmte Person verliebt, was diese direkt erwidert etc.", dann kommt eine Miturheberschaft in Frage. In diesem Fall müssen beide als Autor benannt werden, sonst kann sich der Ideenbringer gerichtlich helfen - sofern er seine Miturheberschaft beweisen kann.
Und wie Severin bereits sagt, als ursprünglicher Ideeninhaber kann man der ausführenden Person Vorschriften machen. Wenn sie dagegen verstößt, kommt der Anwalt ins Spiel.
"Any three-year-old child knows that."
"Any three-year-old child may know it, but even a 100-year-old person finds it difficult to practice it."
Kael
Aber letztlich verdienst du als Autor an der IP anderer, ohne, dass der IP Inhaber daran beteiligt ist und da werden wir rechtlich in Zukunft Probleme bekommen, denn das ist genau das, was IP Inhaber logischerweise nicht wollen. Ob wir das gut finden oder nicht.
Aber ist es nicht etwas anderes, wenn ich jemanden für FanArt oder FanFiction einmal X Euro zahle und niemand anderer sieht diese Werke jemals, als wenn dieser Autor eine FanFiction schreibt und als vermutlich Selfpublisher regelmäßig Geld damit verdient? Wenn ich jemanden beauftrage, zahle ich ja für die Arbeitsleistung, nicht an sich für die FanFiction (oder FanArt). Das ist doch ähnlich wie ein Ghostwriter, der auch nicht für die Geschichte an sich bezahlt wird (die liefert der Auftraggeber), sondern im Vorfeld sein Geld für seine Schreibleistung bekommt, ob er nun den totalen Verkaufshit geliefert hat oder einen Superflop.
Außerdem, wie jemand anderer schon schrieb: In dem Moment, wo du mit der IP eines anderen verdienst, macht das schlicht keinen Unterschied mehr. Klar, wenn das Werk nur zwischen den beiden Leuten hin und her geht, dann interessiert das keinen. Aber solche Werke landen nun mal auch auf öffentlichen Plattformen. Und derjenige, der es geschrieben hat, hat daran verdient. Solange das im Geheimen geschieht, ist das kein Problem. Problematisch wird, wenn's rauskommt, sprich, in der Geschichte drinsteht/damit geworben wird. Das tut es auch IMO irgendwann spätestens, falls man mehr damit verdient und nicht an der Steuer vorbei arbeitet.
Severin Sesachar
Es geht hier aber um das generelle Veröffentlichen eigener Geschichten nach Vorliebe des Autors ohne expliziten Auftraggeber.
--> Shiny
-AngelOfMusic-
KaelAber letztlich verdienst du als Autor an der IP anderer, ohne, dass der IP Inhaber daran beteiligt ist und da werden wir rechtlich in Zukunft Probleme bekommen, denn das ist genau das, was IP Inhaber logischerweise nicht wollen. Ob wir das gut finden oder nicht.
Es kommt darauf an, wie detailliert der fremde Input ist. Wenn es nur "Schreib eine Geschichte über X und Y als Paar" ist, ist der fremde Input sehr gering. Wenn es allerdings heißt "X und Y lernen sich am Ort Z kennen, indem X mit seinem roten Auto Y am Zebrastreifen überfährt und sich in die blutüberströmte Person verliebt, was diese direkt erwidert etc.", dann kommt eine Miturheberschaft in Frage. In diesem Fall müssen beide als Autor benannt werden, sonst kann sich der Ideenbringer gerichtlich helfen - sofern er seine Miturheberschaft beweisen kann.
Und wie Severin bereits sagt, als ursprünglicher Ideeninhaber kann man der ausführenden Person Vorschriften machen. Wenn sie dagegen verstößt, kommt der Anwalt ins Spiel.
--> Shiny
Kael
Severin Sesachar
Deine FF schreibst du für dich. Ob du sie auch veröffentlichen willst, unterliegt deiner persönlichen Entscheidung.
Fragst du jemand anderen, ob er dir ein Bild von Thor und Loki beim Kuscheln (=Fanart) malt, ist das eine Dienstleistung. Du beauftragst jemanden, für dich das gewünschte Sujet zu malen. Dafür Geld zu verlangen, ist vollkommen richtig.Ja, aber das selbe wäre es ja, wenn jemand eine FF lesen will, die Thor und Loki beim Kuscheln zeigt und einen Autoren dessen Schreibe er mag dafür bezahlen will. Fällt ins selbe Raster. Und da sind wir dann tatsächlich in der Gefahrenzone.
--> Shiny
Das find ich gerade ein gefährliches Rechtsverständnis. Als Käufer ist man hier schadlos zu halten, das ist schon klar, trotzdem hat der Autor einen Rechtsbruch begangen. Und in dem Moment, wo der Kunde die Fanfic dann überall hochlädt und es auch kein Geheimnis ist, dass dafür bezahlt wurde, hat der Linzenzgeber jeden Grund, zu investigieren, und die Fanfiction-Szene bekommt Probleme. Weil noch mal, ich begreife nicht, was so schwer an "Das ist etwas, wofür kein Geld fließen darf, weil nur die Lizenzgeber damit Geld verdienen dürfen", so schwer zu verstehen ist. Genau diese Schlupflochsuche ist es, die gerade solche Probleme bereitet und die Anwälte auf den Plan ruft. Im Privaten kann jeder Künstler machen, was er will. Aber jedes Mal, wenn auf großen Fanfiction-Plattformen Leute damit werben, dass in irgendeiner Weise für Fanfiction Geld geflossen ist, ist die ganze Szene gefährdet. Das ist ganz ehrlich gesagt extrem egoistisch.
--> Shiny
Das klingt doch gut.
Diaboliade
Ich grätsche kurz dazwischen, um diesen Tweet zu teilen: https://twitter.com/Senficon/status/1394935975927853057
Das klingt doch gut.
--> Shiny
Doppelt hält besser. Mir fällt ein Stein vom Herzen!
StormXPadme
Hatten wir auf der letzten Seite heute Morgen schon geteilt, aber kann man nicht oft genug sagen :D.Diaboliade
Ich grätsche kurz dazwischen, um diesen Tweet zu teilen: https://twitter.com/Senficon/status/1394935975927853057
Das klingt doch gut.
-AngelOfMusic-
Bloody-Guten Morgen
Jede FF basiert auf einer Vorlage und auf dieser Vorlage
liegt ein Copytight und dieses Copyright besitzt nicht
der Fan der die Vorlage umgestaltet oder neu erzählt sondern
derjenige der die Vorlage geschrieben hat.
Das Urheberrechtsgesetz ist somit im Recht FFs als illegal
einzustufen. Auch wenn uns das nicht passt müssen wir alle dem Urheberrechtsgesetz folge leisten und unsere FFs von
FF.de runternehmen. Tun wir es nicht könnte es später zur rechtlichen Folgen kommen.
Wenn der Wiedererkennungswert zur Vorlage in einer FF nicht gegeben ist darf die FF bleiben und ist legal. Doch der Wiedererkennungswert zur Vorlage macht
eine FF ja aus. Also können wir nur eins tun.Uns die Mühe sparen und gleich
eine FA schreiben. Und damit FF.de und jedes andere vorige FF Portal unterstützen damit es nicht unnutzbar gemacht wird. :/
Mehr können wir im Moment nicht tun.Copyright ist nur das Verbot, das Werk ohne Erlaubnis des Urhebers zu vervielfältigen.
Das, was du meinst, ist das generelle Urheberrecht.
FFs sind NICHT verboten/illegal, sondern geduldet und damit in einer rechtlichen Grauzone, das ist ein großer, wichtiger Unterschied. Denn das Urheberrecht möchte den Urheber in finanziellen Angelegenheiten unterstützen, mit FFs wird jedoch kein Geld verdient. Deshalb hat der Urheber dort nichts zu verlieren, weshalb sie geduldet sind, solange der Urheber kein explizites Verbot für FFs seiner Werke ausspricht.Bitte verwechselt Copyright nicht mit Urheberrecht, denn Copyright es etwas Anglo-amerikanisches. Im Deutschen heißt das "Vervielfältigungsrecht" und ist nur eines der vielen Verwertungsrechte, über die der Urheber entscheiden darf.
Der Vorschlag, direkt eine FA zu schreiben, ist wie ein Vergleich mit Birnen und Äpfeln. Manche Leute wollen FFs schreiben, eben weil ihnen im Originalwerk gewisse Entwicklungen nicht gefallen haben. Oder sie möchten ihrem Lieblingscharakter eine andere Geschichte geben. Oder sie wollen einfach ihre Fantasie in Bezug auf zukünftige Entwicklungen spielen lassen. Das alles lässt sich mit einer FA überhaupt nicht ersetzen.
Dir ist bewusst, dass man als Miturheber IMMER einen Anspruch auf Vergütung hat, sofern irgendwo Geld verdient wird? Deshalb heißt es ja Miturheber.
Inwiefern unerlaubte Verkäufe in Russland geregelt sind, hängt von den dortigen Gesetzen ab. Aber eigentlich gibt es auch dort Möglichkeiten, gegen die Verkäufe vorgehen. Das Problem sind weniger die rechtlichen Mittel als die fehlende Zeit bzw. die geringen Erträge, die man aus einem Gerichtsverfahren holt. Falls es in Russland eine Unterlassenserklärung gibt, schickt man einfach diese, das ist einfacher und kostengünstiger.
Im genannten Beispiel ging es auch nicht explizit um FFs, das kann jede beliebige Geschichte sein. Auch FAs.
StormXPadme
Würde ich so nicht unterschreiben. In dem Moment, wo mit der IP geworben und damit Geld verdient wird, hat man Probleme. Nicht umsonst sind Rechteinhaber sehr unglücklich damit, haben aber meines Wissens aus diversen Gründen keine Handhabe damit, dass etwa in Russland Silmarillion- und Harry Potter-Fanfics als Bücher unerlaubt verkauft werden. Wenn so was hierzulande versucht werden würde, wären wir ganz schnell wieder bei den Problemen mit dem geistigen Eigentum, und dann kommt wieder der Ruf nach dem Verbot.-AngelOfMusic-
KaelAber letztlich verdienst du als Autor an der IP anderer, ohne, dass der IP Inhaber daran beteiligt ist und da werden wir rechtlich in Zukunft Probleme bekommen, denn das ist genau das, was IP Inhaber logischerweise nicht wollen. Ob wir das gut finden oder nicht.
Es kommt darauf an, wie detailliert der fremde Input ist. Wenn es nur "Schreib eine Geschichte über X und Y als Paar" ist, ist der fremde Input sehr gering. Wenn es allerdings heißt "X und Y lernen sich am Ort Z kennen, indem X mit seinem roten Auto Y am Zebrastreifen überfährt und sich in die blutüberströmte Person verliebt, was diese direkt erwidert etc.", dann kommt eine Miturheberschaft in Frage. In diesem Fall müssen beide als Autor benannt werden, sonst kann sich der Ideenbringer gerichtlich helfen - sofern er seine Miturheberschaft beweisen kann.
Und wie Severin bereits sagt, als ursprünglicher Ideeninhaber kann man der ausführenden Person Vorschriften machen. Wenn sie dagegen verstößt, kommt der Anwalt ins Spiel.
"Any three-year-old child knows that."
"Any three-year-old child may know it, but even a 100-year-old person finds it difficult to practice it."
StormXPadme
... ich begreife nicht, was so schwer an "Das ist etwas, wofür kein Geld fließen darf, weil nur die Lizenzgeber damit Geld verdienen dürfen", so schwer zu verstehen ist. Genau diese Schlupflochsuche ist es, die gerade solche Probleme bereitet und die Anwälte auf den Plan ruft. Im Privaten kann jeder Künstler machen, was er will. Aber jedes Mal, wenn auf großen Fanfiction-Plattformen Leute damit werben, dass in irgendeiner Weise für Fanfiction Geld geflossen ist, ist die ganze Szene gefährdet. Das ist ganz ehrlich gesagt extrem egoistisch.
Auf den Punkt gebracht! Ebenso wie:
Warum das bei Fanart erlaubt ist, wo ebenfalls fremdes geistiges Eigentum dafür verwendet wird, Geld zu machen und die Werke werden dann aber schamlos überall als Werbung für den Künstler angepriesen, sei dahingestellt. Wie gesagt, fair finden das genug Fanfiction-Autoren ebenfalls nicht.
Die Form des Ausdrucks macht anscheinend den Unterschied, bzw. die höher gewichtete Eigenleistung. Genau diese steckt ab einem gewissen Punkt in vielen Fanfictions. Wie du sagtest, fair ist anders, was für den ersten zitierten Sachverhalt - nur der Lizenzgeber darf kommerziell veröffentlichen - jedoch erstmal irrelevant ist.
Außer bei Fanfiction. Da hast du als Autor noch nie Anspruch auf irgendwelche Vergütung gehabt, weil sich Fanfiction in einer rechtlichen Grauzone befunden hat, wo der einheitliche Konsens IMMER war "solange kein Geld fließt und die IP-Inhaber Fanfiction nicht ausdrücklich verboten haben, ist die Veröffentlichung erlaubt". Ausnahmen gab es wie gesagt über Kindle World eine Zeitlang von Lizenzgebern, die dies eigens erlaubt haben. Dass sich dein Beispiel auf FA bezog, habe ich falsch gelesen, sorry dafür.-AngelOfMusic-
Dir ist bewusst, dass man als Miturheber IMMER einen Anspruch auf Vergütung hat, sofern irgendwo Geld verdient wird? Deshalb heißt es ja Miturheber.
--> Shiny
Außer bei Fanfiction. Da hast du als Autor noch nie Anspruch auf irgendwelche Vergütung gehabt, weil sich Fanfiction in einer rechtlichen Grauzone befunden hat, wo der einheitliche Konsens IMMER war "solange kein Geld fließt und die IP-Inhaber Fanfiction nicht ausdrücklich verboten haben, ist die Veröffentlichung erlaubt". Ausnahmen gab es wie gesagt über Kindle World eine Zeitlang von Lizenzgebern, die dies eigens erlaubt haben. Dass sich dein Beispiel auf FA bezog, habe ich falsch gelesen, sorry dafür.-AngelOfMusic-
Dir ist bewusst, dass man als Miturheber IMMER einen Anspruch auf Vergütung hat, sofern irgendwo Geld verdient wird? Deshalb heißt es ja Miturheber.
Das habe ich in meinen letzten Beiträgen auch immer geschrieben. Sowohl das mit der rechtlichen Grauzone, der Duldung durch die Urheber der Originalwerke sowie die nicht-kommerzielle Eigenart von Fanfictions, weshalb diese Duldung überhaupt existiert.
"Any three-year-old child knows that."
"Any three-year-old child may know it, but even a 100-year-old person finds it difficult to practice it."
~ Altaïr ibn-La’Ahad
~ Altaïr ibn-La’Ahad
"Any three-year-old child knows that."
"Any three-year-old child may know it, but even a 100-year-old person finds it difficult to practice it."