Edward Snowden
Ich denke schon, dass es etwas bewegt, wenn sich mehrere zusammentun und für einen bestimmten Interessenbereich eintreten. So, wie ich das hier auf ff.de verfolgt habe, ist ja sehr höflich an die Angelegenheit herangegangen worden, und das war vielleicht auch eine der vielen Zutaten für den für uns positiven Ausgang des Ganzen. Mir hat es jedenfalls gezeigt, dass man Reaktionen erhält, wenn man sich an Politiker wendet. Schwarze Schafe mag es überall geben, aber so, wie es aussieht, haben tatsächlich viele auf die Kontakt- und Bittschreiben geantwortet. 😊
[Und ja, auf die Parteien, deren Vertreter sich geäußert haben, habe ich durchaus geachtet.]
~ Altaïr ibn-La’Ahad
~Friedrich Schiller~
Ich habe mir diesen Blogeintrag durchgelesen. Eine Stelle verwirrt mich. Ist es laut dem neuen deutschen Urheberrecht ab dem 1. August 2021 nicht mehr erlaubt, Bücher, Filme und Serien so aufzuschreiben, wie man sie sich beim Lesen bzw. Schauen in seiner Fantasie vorstellt, d. h. sich zwar an den eigentlichen Verlauf der Handlung hält, die Handlung aber trotzdem verändert, sodass es eine Fanfiction wird? Ich hoffe, dass ich mich so ausgedrückt habe, wie ich es meine, und mein Anliegen verständlich ist.
Doch, das ist erlaubt. Was Roman meinte ist das vollständige Kopieren ganzer Kapitel, weil dafür keine eigene Kreativität benötigt wird.
"Any three-year-old child knows that."
"Any three-year-old child may know it, but even a 100-year-old person finds it difficult to practice it."
Das heißt, wie jetzt in meinem speziellen Falle, ich kümmere mich nach wie vor um diverse OKs von Bands oder ein bis zwei DeviantArt-Künstlern, wenn ich da was verwenden möchte, und dann geht es in Ordnung, wenn ich was vorweisen kann? Und nenne weiterhin alles in meinem Abschnitten unten an den Kapiteln? Oder wenn ich zB vom Wortlaut der Dialoge her einen der Filme, aber von der Beschreibung der Szne den Roman nehme? Dass ich das jeweils unten alles aufzähle??
Beispiel:
In diesem Kapitel wurde verwendet/ zitiert:
Szene des Theaterstücks --> Roman *Notre Dame de Paris* / *Glöckner von Notre Dame* 1956 von Jean Delannoy mit Anthony Quinn und Gina Lollobrigida
Kinder im Geiste --> Methämmer 17.08.2018, FEUERSCHWANZ
Und ja, da kommt noch ein "Victor Hugo" und eine Jahreszahl daneben, ich stecke ja immer noch in der Überarbeitung
im Klang aller Glocken Notre-Dames:
Wer ist das Monstrum und wer ist der Mann?“
Clopin Trouillefou (C) Disney's Glöckner von Notre-Dame 21.06.1996
-AngelOfMusic-
EhrentraudIch habe mir diesen Blogeintrag durchgelesen. Eine Stelle verwirrt mich. Ist es laut dem neuen deutschen Urheberrecht ab dem 1. August 2021 nicht mehr erlaubt, Bücher, Filme und Serien so aufzuschreiben, wie man sie sich beim Lesen bzw. Schauen in seiner Fantasie vorstellt, d. h. sich zwar an den eigentlichen Verlauf der Handlung hält, die Handlung aber trotzdem verändert, sodass es eine Fanfiction wird? Ich hoffe, dass ich mich so ausgedrückt habe, wie ich es meine, und mein Anliegen verständlich ist.Doch, das ist erlaubt. Was Roman meinte ist das vollständige Kopieren ganzer Kapitel, weil dafür keine eigene Kreativität benötigt wird.
Genau, es geht um das wortwörtliche Kopieren von Texten. Das neue Urheberrecht sieht dafür folgende Limits vor:
Janina Zillekens, Urheberrechtsreform im Bundestag – die wichtigsten Änderungen im Überblick, 19.05.2021
"Es bleibt bei 15 Sekunden für Video- und Audioausschnitte, 125 Kilobyte für Bilder und 160 Zeichen Text."
Das zählt als "geringfügige Nutzung" und ist erlaubt.
Alternativ ist es natürlich ebenfalls erlaubt, Originale zu zitieren, wenn das entsprechend gekennzeichnet ist. (@violetdragon)
Kompletter Abschnitt dazu:
Janina Zillekens, Urheberrechtsreform im Bundestag – die wichtigsten Änderungen im Überblick, 19.05.2021
"In allen anderen Fällen dürfen sogenannte „mutmaßlich erlaubte Nutzungen“ nicht automatisch gesperrt werden und müssen bis zu einer menschlichen Überprüfung durch die Plattform online bleiben. Dabei handelt es sich um Uploads, die erstens weniger als die Hälfte eines fremden Werks enthalten, zweitens dieses Werk mit anderen Inhalten kombinieren und drittens entweder als legale Nutzung (Zitat, Parodie etc.) gekennzeichnet oder geringfügig sind. Die Grenzen für geringfügige Nutzungen hat der Bundestag trotz Protesten von Musikverbänden und Zivilgesellschaft weder nach unten noch nach oben korrigiert: Es bleibt bei 15 Sekunden für Video- und Audioausschnitte, 125 Kilobyte für Bilder und 160 Zeichen Text."
Ich habe das im Blogbeitrag nochmal so klargestellt (gekennzeichnet als UPDATE).
Edward Snowden
Erstmal herzlichen Dank, dass Ihr für uns am Ball geblieben seid und es uns wirklich einfach gemacht habt, unsere Stimme zu erheben!
Dann denke ich nicht, dass das Zitieren wörlicher Rede aus einem Film oder einer Serie in einem ff-Text damit gemeint ist. Ich habe das in zwei meiner Geschichtensammlungen immer wieder getan, und es ist tatsächlich mit erheblichem Aufwand meinerseits verbunden gewesen, mir die fraglichen Stellen auf DVD immer und immer wieder anzuschauen und die Reden mit Stift und Papier festzuhalten, um sie dann in den Text meiner Stories einzubauen. Dort haben sie dann nur einen kleinen Teil ausgemacht und mich nur zur Handlung drumherum angeregt oder zu meiner eigenen Interpretation, was der/die Sprecher dabei sozusagen zwischen den Zeilen gerade fühlen.
Ich habe den Text ja nicht per copy and paste irgendwo abgekupfert und eingefügt.
LG
Ann
"Kopf über Herz" - Athos/The Musketeers
"Einer für alle und alle für einen" - Die drei Musketiere
Ann Morgan
Hi!
Erstmal herzlichen Dank, dass Ihr für uns am Ball geblieben seid und es uns wirklich einfach gemacht habt, unsere Stimme zu erheben!
Dann denke ich nicht, dass das Zitieren wörlicher Rede aus einem Film oder einer Serie in einem ff-Text damit gemeint ist. Ich habe das in zwei meiner Geschichtensammlungen immer wieder getan, und es ist tatsächlich mit erheblichem Aufwand meinerseits verbunden gewesen, mir die fraglichen Stellen auf DVD immer und immer wieder anzuschauen und die Reden mit Stift und Papier festzuhalten, um sie dann in den Text meiner Stories einzubauen. Dort haben sie dann nur einen kleinen Teil ausgemacht und mich nur zur Handlung drumherum angeregt oder zu meiner eigenen Interpretation, was der/die Sprecher dabei sozusagen zwischen den Zeilen gerade fühlen.
Ich habe den Text ja nicht per copy and paste irgendwo abgekupfert und eingefügt.
LG
Ann
Da frage ich mich, wie man so was überprüft. Es ist sehr schwer, "Zitate" aus Filmen zu überprüfen. Bei mir geht es auch darum, dass ich eine bestimmte Sprechweise, bestimmte Ausdrücke vielleicht auch unbewusst übernommen habe, nachdem ich zig Folgen von der Serie gesehen habe. Außerdem sind manche Folgen älter als 20 Jahre und schwer zu finden. Wie prüft man das?
~Friedrich Schiller~
Sorry, aber das erschließt sich mir nicht...
Wenn ich jetzt natürlich hergehe und einen kompletten Absatz aus einer anderen FF kopiere, dann ist es was anderes, ist klar... ...
Vll bin ich aber auch grad noch von der Impfung her zu geschädigt, als dass ich es richtig verstehen würde....
im Klang aller Glocken Notre-Dames:
Wer ist das Monstrum und wer ist der Mann?“
Clopin Trouillefou (C) Disney's Glöckner von Notre-Dame 21.06.1996
~ Altaïr ibn-La’Ahad
Severin Sesachar
Es ist egal, ob du abschreibst oder Copy+Paste benutzt (ist unterm Strich dasselbe): Wenn die Wortwahl identisch ist, gilt die 160-Zeichen-Zitatregel. ^.^
Das heißt also, ich kann keine Fanfics mehr veröffentlichen, die Dialoge aus den Original-Filmen/Serien beinhalten, weil das eindeutig mehr als 160 Zeichen wären, egal, was ich sonst so drumherum schreibe. Ist das richtig?
(Maggie Stiefvater, "The Raven King")
im Klang aller Glocken Notre-Dames:
Wer ist das Monstrum und wer ist der Mann?“
Clopin Trouillefou (C) Disney's Glöckner von Notre-Dame 21.06.1996
Elvea24
Ich misch mich da auch mal kurz ein, weil ich das immer noch nicht verstanden habe.Severin Sesachar
Es ist egal, ob du abschreibst oder Copy+Paste benutzt (ist unterm Strich dasselbe): Wenn die Wortwahl identisch ist, gilt die 160-Zeichen-Zitatregel. ^.^Das heißt also, ich kann keine Fanfics mehr veröffentlichen, die Dialoge aus den Original-Filmen/Serien beinhalten, weil das eindeutig mehr als 160 Zeichen wären, egal, was ich sonst so drumherum schreibe. Ist das richtig?
Wenn du etwas kommerziell vertreiben möchtest, ja. Dann ist bei 160 Zeichen pro Zitat Schluss, wenn ich das richtig verstanden habe (ansonsten bitte korrigieren).
Bei FFs, die NICHT kommerziell sind, ist die Regel wohl kulanter, allerdings ist hier auch der Prozentsatz der Eigenleistung Voraussetzung. Einfach nur eine Vorlage - egal ob Film, Serie oder Buch - nachzuerzählen, mit den Original-Dialogen, ist keine FF, sondern einfach nur geklaut (und wird hier auf dieser Plattform schon immer gesperrt, soweit ich weiß).
~ Altaïr ibn-La’Ahad
Keiner von uns will Geld für das, was er hier hochlädt, oder es später wirklich als Buch veröffentlichen.... gut, den ein oder anderen gibt es, der diesen Weg inzwischen gewählt hat, ich gehöre nicht dazu.
im Klang aller Glocken Notre-Dames:
Wer ist das Monstrum und wer ist der Mann?“
Clopin Trouillefou (C) Disney's Glöckner von Notre-Dame 21.06.1996
~Friedrich Schiller~
Ehrentraud
Dann darf ich nur für mich Bücher, Filme und Serien so aufschreiben, wie ich sie mir beim Lesen bzw. Schauen in meiner Fantasie vorstelle, aber hier auf fanfiktion.de nicht hochladen, um anderen zu zeigen, wie ich mir Buch X/Film X/Serie X vorstelle, weil das laut dem neuen deutschen Urheberrecht ein Verstoß gegen das Original ist?
Wenn du dafür große Teile 1:1 übernimmst, wäre das etwas, was hier so oder so verboten war & ist.
Hab beim stöbern hier bei ff.de in all den Jahren jedenfalls schon die ein oder andere "FF" gesehen, wo User ganze Serienfolgen abgeschrieben und nur wenige Sätze abgeändert hatten - und das dann als "eigene Leistung" ausgaben.
~ Treguna mekoides trecorum satis dee ~
Wer sich vor dem Wolf fürchtet, der soll nicht in den Wald gehen. (estnisches Sprichwort)
* Nothing is forgotten, nothing is ever forgotten. * (Robin of Sherwood)
Ehrentraud
Dann darf ich nur für mich Bücher, Filme und Serien so aufschreiben, wie ich sie mir beim Lesen bzw. Schauen in meiner Fantasie vorstelle, aber hier auf fanfiktion.de nicht hochladen, um anderen zu zeigen, wie ich mir Buch X/Film X/Serie X vorstelle, weil das laut dem neuen deutschen Urheberrecht ein Verstoß gegen das Original ist?
Wenn du einfach nur niederschreibst, wie du dir das Original vorstellst, ohne großartig etwas abzuändern/Neues hinzuzufügen, ist es so, wie Gaya sagt: Das war schon vorher verboten und führt bei einer Überprüfung durch OPs zur Storysperrung.
Ein wesentlicher Teil muss schon wirklich von dir sein, Stichwort "Schöpfungshöhe". ^.^
~ Altaïr ibn-La’Ahad
Severin Sesachar
Bei FFs, die NICHT kommerziell sind, ist die Regel wohl kulanter, allerdings ist hier auch der Prozentsatz der Eigenleistung Voraussetzung. Einfach nur eine Vorlage - egal ob Film, Serie oder Buch - nachzuerzählen, mit den Original-Dialogen, ist keine FF, sondern einfach nur geklaut (und wird hier auf dieser Plattform schon immer gesperrt, soweit ich weiß).
Richtig. Auch bei einer Fanfiction muss Eigenleistung erkennbar sein. Die simple Übernahme der Vorlage oder direktes Zitieren, das einen bestimmten Umfang überschreitet, war schon immer ein Regelverstoß und führte zur Sperrung mit der Bitte der Überarbeitung:
FanFiktion.de ist eine Plattform für Autoren, die selbst kreativ tätig sein und die Ergebnisse ihrer Kreativität teilen wollen. Deshalb erwarten wir von bei uns archivierten Texten auch, dass eine gewisse Eigenleistung des Autors erkennbar ist. Daher ist das reine Wiedergeben von Fakten, Nacherzählungen, Zitatsammlungen [...] nicht gestattet. Wichtig ist, dass die Texte zu mindestens zwei Dritteln das geistige Produkt des Autors widerspiegeln ...
in lässiger Aufmachung einen Song spielte, den sie sich schon mindestens fünfhundert Mal angehört hatte.
Ripped of Emotions. ‒ Ihre Hymne. Ihr Credo. Ihr abendliches Gebet.
‒ JD Ellliott, Musik im Blut, Manhattan City Lights 8 ‒
Zum Thema der Reform. Ich kommentiere es nur, weil ich den Eindruck habe, dass -Roman- den Inhalt möglicherweise falsch interpretiert.
Das UrhDaG wird gegen bestimmte Diensteanbieter angewendet, die.
(a) große Mengen von urheberrechtlich geschützten Inhalten, die von Dritten hochgeladen wurden, speichern und öffentlich zugänglich machen
(b) diese Inhalte organisieren
(c) zum Zwecke der Gewinnerzielung werben
(d) mit Online-Inhaltsdiensten um die gleichen Zielgruppen konkurrieren.
Es steht wohl außer Frage, dass fanfiktion.de eine große Menge dieser Inhalte anbietet und organisiert. Darüber hinaus liegt eine umfangreiche Werbung und Datenverarbeitung vor. Die Seite wird zudem von einer GbR gehalten. Außerdem konkurrieren die Fanfics natürlich mit den Werken der Autoren (gleiche Zielgruppe).
M.a.W. man fällt unter das UrhDaG. Hieraus ergibt sich eine Konsequenz: Der Betreiber kann sich nicht mehr auf § 10 TMG berufen. Um aus einer Haftung herauszufallen, werden bestmögliche Anstrengungen erwartet, die klar definiert sind.
Darunter ausdrücklich die Verpflichtung, entsprechende Nutzungsrechte von Verwertungsgesellschaften zu erwerben. Zwar ist das Veröffentlichen von Fanfics nun erst einmal legal; der Vergütungsanspruch ist damit aber nicht erledigt. Eine freie Nutzung liegt per Gesetz nicht vor. Und in der Regel sind auch Zitate im Verwendungszweck begrenzt.
Nach dem neuen Text ist dieser Vergütungsanspruch für Autoren ausdrücklich "nicht verzichtbar" und kann nur im Voraus an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten werden.
Was bedeutet das nun? Man wird sich bei den Verwertungsgesellschaften die Fanfics der Nutzer oder die anderen geringfügigen Nutzungen anmelden müssen.
Außerdem; bei einer Menge von über 100.000 Fanfics (bei denen das Copyright nicht beim Autor liegt; siehe Startseite) -- ist es nicht ausgeschlossen, dass nicht alle diese Texte als Fanfics gelten. Folglich besteht auch dort ein sehr reales Haftungsrisiko.
Mein Rat ist: Man sollten die Inhalte nicht organisieren, keine Werbung anbieten / Daten verarbeiten und von keiner Unternehmung betrieben werden. Alternativ sollten die Inhalte nicht öffentlich veröffentlicht werden.
Rechtlicher Rat wäre denkbar allgemein ganz gut.
violetdragon
Dann ziehe ich meinen vorigen Post zurück, wir wollen ja kein Geld dafür - damit sind wir dann doch eigentlich von vornherein "aus dem Schneider"? Oder bin ich jetzt völlig falsch?
Keiner von uns will Geld für das, was er hier hochlädt, oder es später wirklich als Buch veröffentlichen.... gut, den ein oder anderen gibt es, der diesen Weg inzwischen gewählt hat, ich gehöre nicht dazu.
Darum geht es nicht; sondern um die Plattform. Als Beispiel: Wenn eine Platform solche Inhalte anbietet und mit Werbung verbindet. Wobei zum "Zwecke der Gewinnerzielung bewerben" eine sehr weitgehende Auslegung darstellt.
"Zum Zweck der Gewinnerzielung bewerben" bedarf keiner Auslegung, die Plattform möchte damit Geld verdienen. Damit sind die großen Giganten wie YouTube gemeint. Die Werbung auf ff.de wird aus einem Grund geschaltet: Um die Server zu finanzieren, entsprechend dient sie der Instanthaltung der Infrastruktur, das ist etwas ganz anderes als die Absicht, einen Gewinn einzufahren.
Außerdem steht in § 2 Abs. 2 ff. UrhDaGE die genaue Unterteilung der Diensteanbieter, die diese neuen Regelungen betreffen. Wenn man in Abs. 3 schaut, findet man Folgendes: "Kleine Diensteanbieter sind Diensteanbieter mit einem jährlichen Umsatz innerhalb der Europäischen Union von bis zu 1Million Euro."
Ich kann versichern, dass das kein geringer Betrag ist und FF.de diesen niemals erreichen wird. Entsprechend fällt diese Plattform von vornerein aus dem Anwendungsbereich heraus.
@AnotherUser: Diese Aufzählung bedeutet, dass alle Punkte erfüllt werden müssen (im Originaltext werden die vier Punkte mit 1. bis 4. bezeichnet, juristisch gesehen hat das eine andere Bedeutung als a) bis d)). Und spätestens beim dritten Punkt fliegt man während der Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen raus.
Fanfictions sind ausdrücklich erlaubt worden - das haben neben dem reinen Gesetzestext auch mehrere Abgeordnete auf Nachfrage hin bestätigt. Im Übrigen ist die freie Benutzung vom EuGH als europarechtswidrig eingestuft worden und darf daher nicht angewendet werden, Fanfictions unterliegen deshalb dem § 3 UrhG, der Bearbeitung.
Mit dem neuen § 51a UrhG als weiterer Ausführung des Zitatrechts aus § 51 UrhG wird die Pastiche, unter der Fanfictions fallen, explizit erlaubt. Ohne jegliches Einschalten von Verwertungsgesellschaften und ich denke, die VG Wort hat besseres zu tun, als sich um nicht kommerziell angebotene Werke von Hobbyautoren zu kümmern. Eine Verwertungsgesellschaft lohnt sich nur, wenn Geld im Spiel ist und das ist auf dieser Seite nicht der Fall, da die Werke frei zugänglich sind - FFs und FAs. Ganz abgesehen davon fällt man auch hier wieder aus der Bringschuld, da man nicht unter den Begriff "Diensteanbieter" im Sinne des Gesetzes fällt.
Ganz nebenbei erwähnen die Ausführungen des Entwurfs, die Ausnahme der Pastiche "ausdrücklich und damit anwenderfreundlich in das UrhG zu übernehmen." Eine offensichtlichere Erlaubnis kann es gar nicht geben. Es ist erlaubt, Punkt.
Kurz zur Zusammenfassung:
FF.de ist kein Diensteanbieter im Sinne dieses Gesetzes, da sie nicht den nötigen Umsatz innerhalb eines Jahres erwirtschaften.
Fanfictions sind nach dem neuen § 51a UrhG ausdrücklich erlaubt.
Das Gebot, eine Verwertungsgesellschaft in Anspruch zu nehmen, bezieht sich auf Diensteanbieter im Sinne dieses Gesetzes.
Und eine kleine Notiz von mir zum Schluss: Leute, geratet bitte nicht weiterhin in Panik. In den letzten Threads musste nur eine Person etwas anderes schreiben und sofort fing die Angst an. Bevor ihr euch von Emotionen überrennen lasst, schaut in die Ausführungen des Gesetzesentwurfs. Trotz des Beamtendeutschs ist dort alles sehr verständlich erklärt. Und bei Gesetzestexten zählt jedes einzelne Wort. Alle Worte stehen aus einem guten Grund dort, weshalb KEINES überlesen werden darf.
"Any three-year-old child knows that."
"Any three-year-old child may know it, but even a 100-year-old person finds it difficult to practice it."
Was zudem mein Empfinden ist, ich lasse mich gern belehren: Auch wenn die US- und die europäische Gesetzgebung eine andere ist, lohnt es sich auch immer, ein Auge auf das größte englische Archiv, Ao3 zu haben, gerade jetzt, wo im Grunde der englische "fair use" Grundsatz recht deutlich der nunmehrigen Regelung gleichkommt und sich auch bei der vorangehenden EU-Gesetzgebung bezüglich Fanfiction vor 2 Jahren gefühlt daran orientiert wurde. Auch wenn es unterschiedliche Länder sind, orientiert sich die Gesetzgebung von europäischen und anderen westlichen Ländern in Sachen Internet doch recht stark aneinander, weil man allein von der User-Anzahl nun mal auch in gewisser Weise voneinander abhängig ist. Da geht's ja auch im Werbeverkäufe, Stichwort Google etc., wie es im anderen Thread angesprochen wurde. AO3 finanziert seine Serverkosten mit Spenden, das ist von der Organisation soweit ich sehe, der einzige Unterschied zu dieser Plattform, und ansonsten hat das Legal Team des Archivs bisher noch immer jeden einzelnen Angriff in Sachen Urheberrecht erfolgreich abwehren können. Trotz aller Unkenrufe daher ... Nach der gestrigen Entscheidung, die einen Alleingang von Deutschland da erfolgreich verhindert hat, möchte ich daran glauben, dass solang sich überm großen Teich in Sachen Urheberrecht nicht plötzlich drastisch was ändert, da auch in Europa die Lage jetzt so bleiben wird, wie sie ist, und um diese Rechtssicherheit bin ich wirklich sehr froh.
--> Shiny
Zum Thema Zitate und neues Urheberrecht gab es auf Twitter nochmal eine Präzisierung von Julia Reda:
In Sachen Zitatrecht hat sich eigentlich grundsätzlich nichts geändert. Von Originalwerken übernommene Passagen müssen als solche gekennzeichnet werden. Damit sind also z.B. ganze Sätze oder mehr gemeint, nicht einzelne Charakternamen, Handlungsorte usw.; Zitate eben.
Die 160-Zeichen-Regel des neuen Urheberrechts besagt nur, dass eventuelle Rechteinhaber (z. B. Verwertungsgesellschaften oder der Original-Autor selbst) ab dieser Textmenge Inhalte automatisch sperren lassen dürfen. Vor allem, wenn diese Passagen nicht markiert und als eigene Leistung ausgegeben werden. Das hat aber nix mit der Legalität des Zitates zu tun. Dafür gilt nach wie vor das Zitatrecht, was je nach Anwendungsfall unterschiedlich angewendet werden kann.
Falls ihr solche direkt übernommenen Passagen in euren Werken habt, markiert diese am besten immer als Zitate mit Angabe der Quelle. Das könnte ihr auch mit Fußnoten innerhalb desselben Kapitels machen.
Ein Fanfiction-Werk ist grundsätzlich erstmal kein Zitat, sondern ein Pastiche, und ist nach dem neuen Urheberrecht erlaubt (siehe der sehr gute Beitrag von -AngelOfMusic- weiter oben). Hier ging es jetzt nur um wortwörtliche Zitate aus dem Originalwerk.
Edward Snowden
-AngelOfMusic-
"Zum Zweck der Gewinnerzielung bewerben" bedarf keiner Auslegung, die Plattform möchte damit Geld verdienen. Damit sind die großen Giganten wie YouTube gemeint. Die Werbung auf ff.de wird aus einem Grund geschaltet: Um die Server zu finanzieren, entsprechend dient sie der Instanthaltung der Infrastruktur, das ist etwas ganz anderes als die Absicht, einen Gewinn einzufahren.
Außerdem steht in § 2 Abs. 2 ff. UrhDaGE die genaue Unterteilung der Diensteanbieter, die diese neuen Regelungen betreffen. Wenn man in Abs. 3 schaut, findet man Folgendes: "Kleine Diensteanbieter sind Diensteanbieter mit einem jährlichen Umsatz innerhalb der Europäischen Union von bis zu 1Million Euro."
Ich kann versichern, dass das kein geringer Betrag ist und FF.de diesen niemals erreichen wird. Entsprechend fällt diese Plattform von vornerein aus dem Anwendungsbereich heraus.
@AnotherUser: Diese Aufzählung bedeutet, dass alle Punkte erfüllt werden müssen (im Originaltext werden die vier Punkte mit 1. bis 4. bezeichnet, juristisch gesehen hat das eine andere Bedeutung als a) bis d)). Und spätestens beim dritten Punkt fliegt man während der Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen raus.
Fanfictions sind ausdrücklich erlaubt worden - das haben neben dem reinen Gesetzestext auch mehrere Abgeordnete auf Nachfrage hin bestätigt. Im Übrigen ist die freie Benutzung vom EuGH als europarechtswidrig eingestuft worden und darf daher nicht angewendet werden, Fanfictions unterliegen deshalb dem § 3 UrhG, der Bearbeitung.
Mit dem neuen § 51a UrhG als weiterer Ausführung des Zitatrechts aus § 51 UrhG wird die Pastiche, unter der Fanfictions fallen, explizit erlaubt. Ohne jegliches Einschalten von Verwertungsgesellschaften und ich denke, die VG Wort hat besseres zu tun, als sich um nicht kommerziell angebotene Werke von Hobbyautoren zu kümmern. Eine Verwertungsgesellschaft lohnt sich nur, wenn Geld im Spiel ist und das ist auf dieser Seite nicht der Fall, da die Werke frei zugänglich sind - FFs und FAs. Ganz abgesehen davon fällt man auch hier wieder aus der Bringschuld, da man nicht unter den Begriff "Diensteanbieter" im Sinne des Gesetzes fällt.Ganz nebenbei erwähnen die Ausführungen des Entwurfs, die Ausnahme der Pastiche "ausdrücklich und damit anwenderfreundlich in das UrhG zu übernehmen." Eine offensichtlichere Erlaubnis kann es gar nicht geben. Es ist erlaubt, Punkt.
Kurz zur Zusammenfassung:
FF.de ist kein Diensteanbieter im Sinne dieses Gesetzes, da sie nicht den nötigen Umsatz innerhalb eines Jahres erwirtschaften.
Fanfictions sind nach dem neuen § 51a UrhG ausdrücklich erlaubt.
Das Gebot, eine Verwertungsgesellschaft in Anspruch zu nehmen, bezieht sich auf Diensteanbieter im Sinne dieses Gesetzes.
Grundsätzlich müssen alle 4 Punkte erfüllt sein. Die anderen Aussagen sind aber leider nicht ganz richtig.
(1) Der EuGH hat in seiner Argumentation zum Linksetzen den Begriff "Gewinnerzielungsabsicht" verwendet. Die Annahme ist: Wenn Hyperlinks mit Gewinnerzielungsabsicht gesetzt werden, kann von demjenigen, der sie setzt, erwartet werden, dass er die notwendigen Kontrollen durchführt, um sicherzustellen, dass das betreffende Werk nicht unberechtigt auf der Website veröffentlicht wird, zu der die Hyperlinks führen. Dieser Begriff der Gewinnerzielungsabsicht ist sehr weit gefasst und zielt auf das Geschäftsmodell ab (demgegenüber steht eine tendenzielle Unverhältnismäßigkeit bei der Prüfung). Wie gesagt, es wird rechtlich keineswegs (realitisch) davon auszugehen sein, dass eine GbR, die wiederum Werbung auf der Plattform mit den Inhalten schaltet und zu diesem Zweck Daten sammelt (siehe per Einwilligung), keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Selbst wenn man argumentiert, dass man die letzten 10 Jahre nur Verluste erzielt hätte -- hier reicht schon die Möglichkeit. (Dazu gibt es viele Urteile; zu googeln).
Und nur der Hinweis: Unternehmen wie Google und Facebook erwirtschaften nur Verluste in der EU (die Gewinne landen woanders).
Ich halte die Definition "zum Zweck der Gewinnerzielung" aber für noch weitreichender als die Gewinnerzielungs-"absicht". D.h. in die Richtung, ob die Plattform mit diesen Inhalten "weniger oder mehr" Umsatz generiert (siehe Interessenabwägung). Und die Antwort auf diese Frage stellt sich nicht wirklich.
Ein Argument ist hier eher die Situation für Inhalte, die ein Nebenprodukt (nicht ein Hauptzweck) sind. Oder ob eine "große Menge" vorliegt -- auch wenn der Umfang nicht bekannt ist. Es dürfte aber unwahrscheinlich sein, dass > 100.000 nicht als "große Menge" angesehen wird. Der Umfang des Portals ist also eher ein Nachteil.
(2) § 2 Abs. 2 ff. UrhDaGE hält dem genannten Zusammenhang nicht stand. Auch "kleine Diensteanbieter" sind Diensteanbieter im Sinne des Gesetzes. Der Unterschied besteht hier lediglich in der widerlegbaren "Vermutung", dass sie keine "qualifizierte Sperrung" vornehmen müssen (vgl. § 7 Abs. 5 UrhDaGE).
Ein "der Nutzer darf" bedeutet nicht, dass es eine "freie Nutzung" für eine Plattform vorliegt (wie erläutert). Und das Argument mit der VG Wort ist weder rechtlich noch sachlich relevant (noch würde ich solche Behauptungen aufstellen). Diensteanbieter, die unter das Gesetz fallen, sind verpflichtet, die entsprechenden Rechte zu erwerben. Andernfalls ist eine Haftungsbefreiung verwirkt.